Da steht nicht zwingend Blödsinn.
Ein 32Bit Betriebssystem kann (ohne
PAE) maximal 4GB an flüchtigem Speicher adressieren. Hiermit wird aber nicht nur der Arbeitsspeicher (RAM) angesprochen, sondern auch die Hardware. Hierdurch sind für gewöhnlich maximal 3,75GB des RAMs überhaupt nutz- (bzw. adressier-)bar.
Siehe "Realer Adressraum" hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/4-GB-Grenze
Wenn man jetzt den shared Video-RAM vergrößert, dann steht der RAM zwar theoretisch nach wie vor auch als Arbeitsspeicher zur Verfügung, gleichzeitig wird er aber auch in die Hardwareadressierung am oberen Ende der verfügbaren Adressen gemapped. Da das Hardwaremapping höher priorisiert ist, als der Arbeitsspeicher wird eben entsprechend was an Adressen fehlt im Arbeitsspeicher nicht mehr nutzbar.
Nachtrag: Bei einem 64-Bit-System tritt das "Problem" nicht auf, weil
- Mir wäre jetzt keine x86_64-Architektur bekannt, die weniger als 40Bit Speicheradressierung verwendet (womit CPU-seitig mindestens 1TB an RAM adressierbar sind), womit
- Das Betriebssystem selbst der Flaschenhals ist (so kann z.B. Windows 7 Home Basic 64Bit maximal 8GB adressieren, schon die kleinste Windows 10 64-Bit-Variante (Home) aber 128GB. Die Begrenzungen sind mEn hauptsächlich marketingtechnischer Natur.
Von daher: Stelle ein, was du willst. 512MB bremsen nicht, reduzieren nicht deinen verfügbaren Speicher, werden dir aber auch keinen spürbaren Vorteil bringen. Sie "bremsen" dauerhaft minimal (ich vermute auch messbar), weil eben mehr Verwaltungsoverhead anfällt und wenn sie dir einen Vorteil bringen (eben wenn der Grafikspeicher voll läuft) wird es das nicht mehr rausreißen.