Hallo Thinkpad-Forum,
Ich hab mir über Ebay-Kleinanzeigen für 400€ ein gebrauchtes T440s gekauft. Leider war das nicht gerade ein Glücksgriff. Der Laptop wurde inseriert mit "funktioniert einwandfrei" bis auf einen defekten SD-Kartenleser - Ausschluss von Gewährleistung, so wie beim Privatkauf meistens üblich.
Der Zustand ist wirklich noch gut - der Haken ist allerdings, dass der Laptop ein Supervisor Passwort gesetzt hat. D.h. viele Bioseinstellungen sind gesperrt und ich kann z.B. nicht von einem USB-Stick booten, keine TPM Einstellungen machen etc. Immerhin PXE-Boot ist zum Glück im Bios aktiviert, so konnte ich wenigstens ein Live-Linux zum testen starten. Besonders Ärgerlich, da ich das Booten von USB auch gelegentlich brauche.
Nachdem der Verkäufer mir zunächst noch telefonisch zugesagt hat das Thinkpad zurück zu nehmen, falls sich das Passwort nicht auftreiben lässt - hat er es sich spontan wieder anders überlegt und besteht auf dem Kaufvertrag, da Privatverkauf. Meiner Auffassung nach ist das so ein wesentlicher Mangel, dass man ihn in der Anzeige hätte erwähnen müssen. Ich glaube eigentlich nicht, dass man ein Supervisor Passwort übersehen kann, zumal der Verkäufer den Laptop neu installiert hat und dazu die Platte ausbauen musste. So viel erst mal dazu.
Die andere große Überraschung ist allerdings, dass das Thinkpad noch ca. 600 Tage On-Site Garantie bei Lenvo hat. Das Passwort ist natürlich kein Garantiefall aber der defekte Kartenleser müsste ja repariert werden - für den müsste man vermutlich das Mainboard tauschen und dann wäre auch das Passwort weg - sozusagen Glück im Unglück. Aufgrund der für mich überraschenden Garantie hätte ich den Kartenleser wohl so oder so reparieren lassen. Problem ist aber auch, dass ich den Kaufvertrag so hinnehmen müsste sobald ich selbst irgendeine Nachbesserung veranlasse.
Könnte ich die Garantie geltend machen, auch wenn ich das Supervisor Passwort nicht kenne? Den Kauf des T440s kann ich ja belegen. Der Kartenleser ist zum Glück im Bios aktiviert und wird unter Windows und Ubuntu korrekt erkannt. Wenn man eine SD-Karte einschiebt (verschiedene getestet) passiert aber einfach gar nichts, nicht mal irgendwelche Kernel Messages.
Ich bin etwas ratlos wie ich da weiter vorgehen soll. Auf einen Rechtsstreit hab ich auch nur sehr begrenzt Lust ... andererseits komme ich mir auch relativ verarscht vor.
Gruß
xblax
Ich hab mir über Ebay-Kleinanzeigen für 400€ ein gebrauchtes T440s gekauft. Leider war das nicht gerade ein Glücksgriff. Der Laptop wurde inseriert mit "funktioniert einwandfrei" bis auf einen defekten SD-Kartenleser - Ausschluss von Gewährleistung, so wie beim Privatkauf meistens üblich.
Der Zustand ist wirklich noch gut - der Haken ist allerdings, dass der Laptop ein Supervisor Passwort gesetzt hat. D.h. viele Bioseinstellungen sind gesperrt und ich kann z.B. nicht von einem USB-Stick booten, keine TPM Einstellungen machen etc. Immerhin PXE-Boot ist zum Glück im Bios aktiviert, so konnte ich wenigstens ein Live-Linux zum testen starten. Besonders Ärgerlich, da ich das Booten von USB auch gelegentlich brauche.
Nachdem der Verkäufer mir zunächst noch telefonisch zugesagt hat das Thinkpad zurück zu nehmen, falls sich das Passwort nicht auftreiben lässt - hat er es sich spontan wieder anders überlegt und besteht auf dem Kaufvertrag, da Privatverkauf. Meiner Auffassung nach ist das so ein wesentlicher Mangel, dass man ihn in der Anzeige hätte erwähnen müssen. Ich glaube eigentlich nicht, dass man ein Supervisor Passwort übersehen kann, zumal der Verkäufer den Laptop neu installiert hat und dazu die Platte ausbauen musste. So viel erst mal dazu.
Die andere große Überraschung ist allerdings, dass das Thinkpad noch ca. 600 Tage On-Site Garantie bei Lenvo hat. Das Passwort ist natürlich kein Garantiefall aber der defekte Kartenleser müsste ja repariert werden - für den müsste man vermutlich das Mainboard tauschen und dann wäre auch das Passwort weg - sozusagen Glück im Unglück. Aufgrund der für mich überraschenden Garantie hätte ich den Kartenleser wohl so oder so reparieren lassen. Problem ist aber auch, dass ich den Kaufvertrag so hinnehmen müsste sobald ich selbst irgendeine Nachbesserung veranlasse.
Könnte ich die Garantie geltend machen, auch wenn ich das Supervisor Passwort nicht kenne? Den Kauf des T440s kann ich ja belegen. Der Kartenleser ist zum Glück im Bios aktiviert und wird unter Windows und Ubuntu korrekt erkannt. Wenn man eine SD-Karte einschiebt (verschiedene getestet) passiert aber einfach gar nichts, nicht mal irgendwelche Kernel Messages.
Ich bin etwas ratlos wie ich da weiter vorgehen soll. Auf einen Rechtsstreit hab ich auch nur sehr begrenzt Lust ... andererseits komme ich mir auch relativ verarscht vor.
Gruß
xblax