T43p defekt Garantie abgelegt

anton01

New member
Themenstarter
Registriert
11 Okt. 2009
Beiträge
109
hallo,

habe mir vor knapp 6 monaten ein t43p zugelegt( in der Bucht bei einen händler aus Mönchengladbach)und jetzt fährt er nicht mehr hoch.
während der garantie habe ich nur die tastatur gewechsel und gleichzeitig noch mit speicher aufgerüstet.
also habe ich ihn zurück geschicht und habe heut folgende antwort erhalten.
Zitat anfang:[FONT=&quot]


Sehr geehrter ........ z.H.[/FONT]

[FONT=&quot]das Notebook habe wir eingeschaut und folgende die Lüfter ist defekt [/FONT]
[FONT=&quot]und schwache Kühlung des Notebooks hat zu einer Überhitzung des Grafik Chip und Grafik wegen Überhitzung wurde defekt [/FONT]
[FONT=&quot] ich kann das als gewahr nicht akzeptieren das Notebook wurde in einwandfrei zustand abgeschickt und mit gewahren Versiegelt das notebook haben sie mehr als halbe Jahr benutz [/FONT]
[FONT=&quot]das Notebook habe sie aufgeschraubt [/FONT]
[FONT=&quot]und Lüfter wurde nicht richtig eingebaut Lüfter schraube nicht ganz eingebaut und Lüfter ist krumm oder ´von starke Temperatur hat sich verformt [/FONT]

ein meine Vorschlag Stadt T43p Meinbord bekommnen sie eine T43 mit 128MB
dann kostet um 120euro umtausch und umbau



Zitat ende


dies habe ich aus der mail kopiert und nicht selbst geschrieben.
Habe ihn jetzt aufgefordert,das t43p innerhalb von 7 tage zu reparieren und mir zurück zusenden.
werde hier weiter berichten.


gruss
anton
 
ich bin kenn mich kein stück mit Recht an sich aus aber das is mal geil :D

Was ich immer hasse wie die Pest sind so Aussagen wie "Als ich das abgeschickt hatte war der Lüfter total in ordnung und jetzt fehlen Schrauben und er ist nicht richtig eingebaut"...
da du das wohl kaum warst ...
 
Hi, sind die 6Monate überschritten, war das eine echte Garantie oder nur Gewährleistung?

Ich würde mich mit der Begründung nicht zufrieden geben, denn du hast ja nicht am Lüfter herumgeschraubt. Das würde ich dem Händler mal schreiben bzw. fragen, wer denn wohl den Lüfter verbaut hat.

Lüfter ist krumm bzw. hat sich verformt, sowas habe ich noch nie erlebt/gehört, die Dinger sind stabil ohne Ende.

Nobby
 
Hallo,

ich fürchte, da wirst du auf Granit beißen.
Der Standpunkt des Händlers ist klar: "mehr als 6 Monate", "aufgeschraubt".
Was soll aber "gewahren Versiegelt" bedeuten ? Hatte der Händler ein Siegel angebracht ?
 
Anton, bist Du aus Deutschland oder Österreich oder der Schweiz oder aus dem sonstigen Ausland? Ich kann Dir leider nur im Deutschen Recht weiterhelfen.

Bist Du dir ganz sicher, dass Du Garantie bekommen hast? Wenn ja: wie sehen die Garantie-Bedingungen aus?

Hier könnte ansonsten ein Fall der gesetzlichen Gewährleistung vorliegen. Dafür ist es aber von essenzieller Bedeutung, wann Du das Laptop bekommen hast. Du behauptest, dass Du das Gerät vor "knapp" 6 Monaten erhieltest, Der Händler aber das Gegenteil, nämlich vor über 6 Monaten. Sollte ersteres der Fall sein - um im Zweifel wirst Du das zu belegen haben - stehen die Chancen erstmal nicht schlecht für Dich. Dann wird nämlich von Gesetzes wegen vermutet, dass der Lüfter schon defekt war, als Du das Laptop bekommen hast. In dem Fall muss der Händler Abhilfe schaffen.
Sollte der Händler aber belegen können, dass der Lüfter damals nicht defekt war/gewesen sein kann, dann hast Du keinerlei Ansprüche gegen ihn.
 
hallo,

@schmitti
ich komme aus deutschland(ehm.DDR).
das t43 war genau 5 monate im mein besitz und wurde von einen händler gekauft.das heißt 12 gewährleistung,davon sind die ersten 6 monate in der beweislast des händlers.jetzt warte ich erstmal auf die 7 tage frist die ihn gesetzt habe,danach werde ich woll mal ein jurist beauftragen.

gruss
anton
 
By the Way habe ich auch schon auf in der Bucht gekauften Geräten eine Art Nagellack auf den Gehäuseschrauben vorgefunden. Das ist ziemlich üblich geworden. Sicher, dass Du nicht irgendwann einmal dran warst?
 
hallo,

@schmitti
ich komme aus deutschland(ehm.DDR).
das t43 war genau 5 monate im mein besitz und wurde von einen händler gekauft.das heißt 12 gewährleistung,davon sind die ersten 6 monate in der beweislast des händlers.jetzt warte ich erstmal auf die 7 tage frist die ihn gesetzt habe,danach werde ich woll mal ein jurist beauftragen.

gruss
anton
japp. Du solltest dich aber aufgrund der knappen Frist beeilen.
 
hallo,
es waren eine art garantiesiegel auf den festplatten und tastaturschrauben.die habe ich natürlich aufgemacht,da ich eine deutsche tastatur+speicher und festplatte eingebaut habe.
wo sich die schrauben für das gehäuse befinden, waren komischer weisse keine siegel.ich habe das gehäuse nicht aufgeschraubt!
ich sehe die sache erstmal ein bisschen gelassen.mein garantieanspruch habe ich ja per mail angemeldet und nach seiner aufforderung das t43 zugesendet.aber so wie es aussieht, wird es woll ein auftrag für mein anwalt(rechtsschutz) werden.

zu thema gerät während der garantie öffnen nur soviel:
ich habe vorige woche für ein kollege(ohne Internet) bei notebooksbilliger.de ein HB 625 mit ein zusätlichen speicher gekauft.
dieser lag in orginalverpackung im packet.also was macht man notgetrungen.aufschrauben und den zusätlichen speicher einbauen.
 
mein garantieanspruch habe ich ja per mail angemeldet
Bitte nicht Garantie (freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers, Umfang und Umsetzung kann völlig frei vereinbart werden) und Gewährleistung (gesetzlich vorgeschreiben) verwechseln!
Wenn du von der 6-Monats-Frist der Beweislastumkehr schreibst, meinst du mit ziemlicher Sicherheit die Gewährleistung.



zu thema gerät während der garantie öffnen nur soviel:
ich habe vorige woche für ein kollege(ohne Internet) bei notebooksbilliger.de ein HB 625 mit ein zusätlichen speicher gekauft.
dieser lag in orginalverpackung im packet.also was macht man notgetrungen.aufschrauben und den zusätlichen speicher einbauen.
Bei Thinkpads sind bestimmte Bauteile CRUs, d.h. sie dürfen vom Anwender ohne Verlust der Garantie (hier wirklich Garantie von Lenovo) ausgetauscht werden. Dazu gehören Festplatte, Tastatur, Speicher, MiniPCI-/MiniPCIe-Karten und Akkus.


Ich nehme an, daß jeder Richter auch anerkennen würde daß ein Austausch dieser CRUs nicht zum Verlust der gesetzlichen Gewährleistung führen würde.
 
Genau - die Nutzung des Gerätes wäre sonst in unzumutbarer Weise eingeschränkt.

Das würde ich dem Händler aber mal genau erklären (CRU etc.)
 
  • ok1.de
  • thinkstore24.de
  • ok2.de - Notebook Computer Server
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben