T4xx (T400-450 ohne "T440s/T450s") T430 Gebrauchtkauf / Totalschaden?

Und ? Was soll das bringen, dass der Händler Ansprechpartner wäre ?

Wenn Du auf die Gewährleistung anspielst: Bei Gewährleistung geht es AUSSCHLIESSLICH um den Zustand bei ÜBERGABE des Gerätes.
Bei der übergabe war das Gerät mangelfrei und von Alleine ist ebenfalls keine Verschlechterung des Kaufgegenstandes eingetreten weil der "Fehler" schon versteckt bei der Übergabe da war.

Ich bin ja auch kein Jurist. Aber ein Gerät mit einem veralteten UEFI und dort klaffenden Sicherheitslücken an einen "ahnungslosen" Endkunden auszuliefern - da sehe ich schon einen gewissen Mangel. Das ist gerade beim T430 so, da muss man sich nur das Changelog der letzten beiden Updates durchlesen:

<2.72>
UEFI: 2.72 / ECP: 1.13
- [Important] Fixed security vulnerability.

<2.71>
UEFI: 2.71 / ECP: 1.13
- [Important] Security fix addresses LEN-8324 System Management Mode (SMM) BIOS
Vulnerability and some security fixes.
(Note) If the UEFI BIOS has been updated to version 2.71 or higher, it is
no longer able to roll back to the version before 2.71 for security
improvement.
- (New) Updated the Diagnostics module to version 2.09.09.

Quelle: https://download.lenovo.com/pccbbs/mobiles/g1uj40uc.txt

Von was träumst Du Nachts ? Geschätzt 95% der Händler kennen nicht mal den Unterschied zwischen dem BIOS Chip und anderen Bauteilen, geschweige denn dass die jemals einen Flasher in der Hand hatten. (Ja, ich weiss ich übertreibe)

Okay, aber wenn man sich als Händler nicht auskennt finde ich es fragwürdig etwas gleich als wirtschaftlichen Totalschaden zu deklarieren. Das wäre für mich so, als würde ich einem Gebrauchtwagenhändler sagen dass ich die Batterie gewechselt habe und Wagen seitdem nicht mehr anspringt und er würde sofort einen Motorschaden diagnostizieren, wodurch es ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre...
 
Und ? Was soll das bringen, dass der Händler Ansprechpartner wäre ?

Ich bin kein Jurist, allerdings sehe ich das so:
Wenn Du auf die Gewährleistung anspielst: Bei Gewährleistung geht es AUSSCHLIESSLICH um den Zustand bei ÜBERGABE (+6 Monate!!!) des Gerätes.

Ich habe mal den entscheidenden Passus ergänzt.
Die Gewährleistungspflicht ist nun mal im Bereich Beweislastumkehr sehr eindeutig geregelt.
 
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