T4xx (T400-450 ohne "T440s/T450s") T430 Gebrauchtkauf / Totalschaden?

RaSu

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Hallo Forum,

ich habe mich gerade angemeldet weil ich ein großes Problem habe, selbst nicht mehr weiter weiß und gern die Meinung von Dritten hören möchte. Ich bin gerade dabei in eine andere Stadt umzuziehen und habe mir für meinen neuen Wohnort über Ebay von einem gewerblichen Anbieter ein gebrauchtes T430 gekauft.

Das ist angekommen, machte einen guten Eindruck und ich war zufrieden nur dann hab ich dummerweise und ohne vorher ins Bios zu gucken folgendes gemacht: einen Virenscanner und MS Framework 4.5.2 installiert und das Lenovo Update Tool gestartet und als empfohlenes Update ein Bios Update ausgeführt. Während dem Update ist der Rechner aus gegangen, beim versuchten einschalten kommen fünf Pieptöne +Pause + fünf Pieptöne der Bildschirm bleibt komplett schwarz.

Am gleiche Tage habe ich mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und das Gerät zurückgeschickt, er hat mir aber schon gesagt das er es sich nur aus Kulanz anschaut weil ein Bios Update auf eigene Gefahr sei. Nun habe ich eine Email bekommen das ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt: "...Bios Chip oder ganze Board getauscht werden muss. Das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich kann Ihnen nur anbieten, das wir es für kleines Geld in Zahlung nehmen und Ihnen ein anderes anbieten oder das wir es zurück schicken".

Hab ich jetzt einfach Pech gehabt, war ich zu doof oder hab ich Recht auf Gewährleistung oder ähnliches? Wieviel wird das T430 in dem Zustand wert sein? Ich bin gerade recht verzweifelt und würde mich über jede Hilfestellung freuen.
 
Und ? Was soll das bringen, dass der Händler Ansprechpartner wäre ?

Wenn Du auf die Gewährleistung anspielst: Bei Gewährleistung geht es AUSSCHLIESSLICH um den Zustand bei ÜBERGABE des Gerätes.
Bei der übergabe war das Gerät mangelfrei und von Alleine ist ebenfalls keine Verschlechterung des Kaufgegenstandes eingetreten weil der "Fehler" schon versteckt bei der Übergabe da war.

Ich bin ja auch kein Jurist. Aber ein Gerät mit einem veralteten UEFI und dort klaffenden Sicherheitslücken an einen "ahnungslosen" Endkunden auszuliefern - da sehe ich schon einen gewissen Mangel. Das ist gerade beim T430 so, da muss man sich nur das Changelog der letzten beiden Updates durchlesen:

<2.72>
UEFI: 2.72 / ECP: 1.13
- [Important] Fixed security vulnerability.

<2.71>
UEFI: 2.71 / ECP: 1.13
- [Important] Security fix addresses LEN-8324 System Management Mode (SMM) BIOS
Vulnerability and some security fixes.
(Note) If the UEFI BIOS has been updated to version 2.71 or higher, it is
no longer able to roll back to the version before 2.71 for security
improvement.
- (New) Updated the Diagnostics module to version 2.09.09.

Quelle: https://download.lenovo.com/pccbbs/mobiles/g1uj40uc.txt

Von was träumst Du Nachts ? Geschätzt 95% der Händler kennen nicht mal den Unterschied zwischen dem BIOS Chip und anderen Bauteilen, geschweige denn dass die jemals einen Flasher in der Hand hatten. (Ja, ich weiss ich übertreibe)

Okay, aber wenn man sich als Händler nicht auskennt finde ich es fragwürdig etwas gleich als wirtschaftlichen Totalschaden zu deklarieren. Das wäre für mich so, als würde ich einem Gebrauchtwagenhändler sagen dass ich die Batterie gewechselt habe und Wagen seitdem nicht mehr anspringt und er würde sofort einen Motorschaden diagnostizieren, wodurch es ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre...
 
Und ? Was soll das bringen, dass der Händler Ansprechpartner wäre ?

Ich bin kein Jurist, allerdings sehe ich das so:
Wenn Du auf die Gewährleistung anspielst: Bei Gewährleistung geht es AUSSCHLIESSLICH um den Zustand bei ÜBERGABE (+6 Monate!!!) des Gerätes.

Ich habe mal den entscheidenden Passus ergänzt.
Die Gewährleistungspflicht ist nun mal im Bereich Beweislastumkehr sehr eindeutig geregelt.
 
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