T42 beim Händler gekauft, entspricht nicht wirklich dem Bestellten und andere kleine Probleme

NicoleL

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T42 beim Händler gekauft, entspricht nicht wirklich dem Bestellten und andere kleine Probleme

Hallo,

da ich für meine Mutter ein "neues" NB gesucht habe, mit dem sie surfen, Musik hören und ein wenig "Bildbearbeitung" mit Paint machen kann, habe ich hier viel in Eurem Forum gelesen.

Bin dann bei einem 15" T42 hängen geblieben und habe es bei Ebay kaufen wollen. Zuvor rief ich diesen Händler an und fragte ihn, wo ich in der Kaufabwicklung vermerken soll, dass ich das HDD-Upgrade auf 160GB wünsche.
Dieser sagte mir dann, dass ich meine Bestellung ganz einfach per Mail machen kann und in dieser auf die größere Festplatte hinweisen solle.
Für diese "formlose" Bestellung schenkte er mir die Versandkosten und legte noch eine NB-Tasche drauf.

Supi, meine Mutter hat also überwiesen und wir warteten.
Nach fast 2 Wochen X Male angerufen, bis ich jemanden erreicht habe und es stellte sich heraus, dass meine Mutter einen Zahlendreher fabriziert hat und so mal eben 70,- mehr als nötig überwiesen hat. Wofür die den Verwendungszweck tausendmal angegeben haben, wenn sie den sowieso nicht beachten...

Nach dem dies geklärt war, kam dann das NB an. Allerdings entsprach es nicht ganz ihrer Beschreibung, noch meinen Extrawünschen.

Der Zustand sollte wie Neu sein, doch befinden sich links neben der Tastatur fette Kratzer, ebenso wie über den F-Tasten.
Als wenn ein Techniker da 1000X den Schraubendreher geschwungen hätte, obwohl da keine Schrauben zu sehen sind.

Dann ist da ein federleichtes Universal-NT (welches man nicht zu fest in die Hand nehmen darf), mit diesem gibt es laute Geräusche (wie ein Klopfen) und die Tastatur hat Aufgeklebte Buchstaben, obwohl sie als "deutsch" deklariert war.
Das für mich schlimmste ist aber, dass ich denen extra mitgeteilt habe, dass sie die Festplatte unbedingt, wie im Angebot aufgeführt, an ihren Server hängen sollen, damit meine Mutter im Fall der Fälle, mit der F11 Taste oder sonst wie, das NB mit der Rettungspartition wieder auf XP Pro herstellen kann.

Die Festplatte ist allerdings leer, bzw. weder partitioniert noch sonst etwas vorbereitet!
:-(

Von meinen vielen Mails wurde nur die erste, mit der Bestellung beantwortet, Fragen nach dem Verbleib des NB (nach Überweisung) und ob das wirklich unser NB sein soll, was sie uns geschickt haben oder ob denen ein Fehler passiert ist, bzw. was ich jetzt tun kann, blieben alle unbeantwortet.
Auch eine Mail, in der ich dem Händler mitgeteilt habe, dass ich das NB zurückgeben werde blieb unbeantwortet, obwohl ich wissen wollte, ob ich eine RMA oder spezielle Rücksendeadresse benötige.
Am Freitag hat der Händler / einer seiner Mitarbeiter mein Einschreiben entgegengenommen, in dem ich noch einmal schrieb, dass ich den ganzen Kram zurückschicke und wissen möchte, ob ich etwas spezielles beachten soll. Natürlich bat ich darum, mir ein kleines Feedback in Form einer kurzen Mail zukommen zu lassen, doch da ist natürlich wieder nichts gekommen!

Jetzt kommt Ihr!
Wie würdet Ihr Euch jetzt verhalten? Ihm den ganzen Kram zurück schicken oder behalten und auf die Rescuepartition (mit diesen IBM-Tools etc) verzichten?
Naja, ein XP kann ich meiner Mutter schon drauf bügeln, doch dachte ich, grad, wenn mal was ist und ich nicht da bin, kann sie sich durch die F11 Taste oder so selber helfen.
Und dieses laute NT ist mir auch nicht wirklich geheuer, doch kann man sich damit und mit den Kratzern eigentlich schon abfinden.

Was mich auch stört, wenn in den 12 Monaten Gewähr wirklich mal etwas am NB ist und die sich wieder tot stellen, was dann?

Ich wäre Euch echt sehr dankbar, wenn Ihr mir ein paar gute Ratschläge geben würdet.

Lieben Gruß, Nicole
 
NicoleL' schrieb:
->zack zurück<- wollte ich ja sofort, doch ohne Belehrung (retour an welche Adresse und mit oder ohne RMA) und ob ich etwas beachten muss, habe ich dann lieber erst einmal Euch gefragt, wie Ihr Euch verhalten würdet, bzw. wie Ihr das NB zurückschicken würdet.

Solange Du keine Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form erhalten hast, läuft die Widerrufsfrist noch nicht, und Du hast nur die gesetzlichen Regelungen zu beachten. Eine gültige Widerrufsbelehrung kann auch per Email erfolgen, allerdings nur unverzüglich nach Vertragsschluß, d.h. spätestens am nächsten Tag. Solange das nicht der Fall war, kannst Du das Notebook als Paket zu den üblichen Tarifen zurückschicken (also z.B. normales DHL-Paket), am besten in der vom Verkäufer verwendeten Verpackung (soweit vollständig und unbeschädigt vorhanden); der Verkäufer muß Dir die Versandkosten erstatten. Der Verkäufer hat ab Tag der Zustellung 30 Tage Zeit, Dir Kaufpreis + Auslagen zu erstatten. Bei einer so holprigen Abwicklung des Kaufes empfehlen sich Zeugen beim Verpacken und Verschicken. Eine "zuständige" Adresse findet sich in der Widerrufsbelehrung, in den Anweisungen zu Rücksendungen auf der Homepage, auf dem Paketschein am Paket, in den Emails des Verkäufers, im Impressum der Homepage. Falls der Verkäufer für je nach Zweck unterschiedliche Postadressen verwendet und er Dir sogar auf Nachfrage keine Adresse mitteilt, ist das sein Problem.
 
Update:

Hallo und guten Morgen

Am Freitag war der Kaufpreis wieder auf dem Konto meiner Mutter.
Natürlich ohne Portokosten!
...aber das hätte mich auch sehr verwundert...

Naja, wenn ich mal Lust und Zeit habe, werde ich auch diesem Geld hinter her rennen.

Für meine Mutter habe ich jetzt für weniger Kohle ein Lightpad 1350 eingerichtet.
Dieses Licht-Sensor-Dingens-System ist zwar für n Arsxx, doch das bekomme ich hoffentlich noch in den Griff.

Durch die kurze Zeit mit dem Thinkpad bin ich ganz schön auf den Geschmack gekommen!
;-)

...werde mir da mal ein paar der größeren Kaliber ansehen.

Vielen Dank noch einmal für Eure Hilfe und Eure Zusprüche, Nicole

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So, es ist "vollbracht"!

Wir haben das NB mit drei Leuten verpackt und zum Hermes-Shop gebracht.

Da das NB vom Händler nur durch Luftpolsterfolie und die NB-Tasche geschützt wurde und der Originalkarton sehr knapp und auch nur 1-wellig war, haben wir alles, noch in einen zusätzlichen Karton gepackt.
Dem NB habe ich eine Kopie der Rechnung, sowie ein Schreiben beigelegt, dass meine bisherigen Rückgabebemühungen erfolglos waren und dass sie nun, ab Erhalt des NB, die gesetzliche Frist einhalten möchten, um mir meine Kohle + Portokosten zu überweisen.
Bezug habe ich auf deren Erklärungen genommen, wie sie es auf ihren Ebay-Seiten kommunizieren.

Also wird es nun spannend!
#schwitz

Lieben Gruß, Nicole
 
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