Hallo an Alle!
An dieser Stelle würde ich mich gerne auch kurz meiner (persönlichen) Meinung entledigen...
Zu dem in diesem Thread beschriebenen Fall möchte ich gerne anmerken, dass wir selbstverständlich die Portokosten für den Rückversand übernehmen wie es im Gesetz vorgeschrieben ist. Allerdings ist in diesem Fall lt. Gesetz nur der günstigste notwendige Rückversand zu übernehmen. Wir erhalten täglich Pakete aus dem Ausland und der normale Versand kostet in der Tat nur EUR 20,-. Ich verstehe nicht ganz die Behauptung wir hätten uns die EUR 48,- teure Versandart ausgesucht... Allerdings gilt auch hier wie meiner Meinung nach es eigentlich immer sein sollte erstmal mit uns reden und sich bei uns beschweren bevor man uns öffentlich an den Pranger stellt... sorry aber ich denke das wäre die richtige Vorgehensweise.
Leider ist grade das bekannte Flexingproblem nicht immer unbedingt sofort zu diagnostizieren und daher möchte ich mich für den Versand eines Gerätes mit diesem Fehler an dieser Stelle auch nochmals entschuldigen und versichern, dass es sich lediglich um einen Fehler und nicht im geringsten wie gerne von Enrico leichtfertig ausgesprochen um Methode handelt.
Dann würde ich noch ganz gerne zu folgenden Aussagen Stellung beziehen, da ich denke dass man dies genausso wie den Artikel in der Linux Zeitschrift nicht stehen lassen darf!!!!
"Und noch was Wichtiges: Schau Dir bitte mal den Karton an, in dem Du die Ware erhalten hast. Der trägt wahrscheinlich einen Aufkleber "Used Equipment", auf dem neben Barcode-, Lokalisierungs- und Typenangaben auch ein "Condition Code" vermerkt ist. Den Aufkleber würde ich fotografieren, und zwar so, dass alles gut lesbar ist. Dann nur noch die Seriennummern und Modellnummern dieses Aufklebers mit dem Aufkleber auf der Unterseite des ThinkPads vergleichen, und letzteres ebenfalls gut lesbar fotografieren. Stimmen beide überein und ist auf dem Karton-Aufkleber ein Condition Code mit B1, B2 oder B3 vermerkt, wäre zu überlegen, ob man nicht Strafanzeige wegen des Verdachts des versuchten Betruges erstattet."
Ich denke dieser Aufruf ist schon eher üble Nachrede, denn
a) Verkaufen wir keine Notebooks mit dem Condition Code B3
b) Besagt der Condition Code (ausser B3) NICHTS über den optischen sowie technischen Zustand des Gerätes
c) Werden bei uns die Kartons gemischt, somit stzeht auf dem Karton nicht das Gerät welches sich im Karton befindet
d) Ist aus dem Condition Code nicht annähernd ein Tatverdacht für "Betrug" gegeben
e) Sollten Sie als "Journalist" (Oder was Sie auch immer gerne sein möchten) wissen, dass Sie zuerst ordentlich recherchieren sollten und keine vollmundigen Aussagen basierend auf Halbwahrheiten treffen sollten. Lediglich das Wissen über die Typisierung in B1..B3 verleiht Ihnen längst nicht das Wissen über diese Prozesse wie Sie es ja wunderbar in Ihrem Artikel schlichtweg durch das Publizieren von nachweisbaren Unwahrheiten bewiesen haben.
Und auch vielen Dank an:
avopmap
(Endlich jemand der wirklich weiss wie man einen Zeitungsartikel zu lesen hat)
Wie gesagt, dies ist meine persönliche Meinung und ich denke wir werden auch in diesem Fall eine zufriedenstellende Lösung finden!
MFG, Simon Brüne
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