T400 in Australien kaufen oder nicht

@kismet

Hallo,

nachdem hier im Forum wohl die wenigsten 100% Wissen über Zollabwicklung haben,
würde ich eine Anfrage bei den Zollverwaltungen stellen.

event. hier: www.zoll.de

Alles andere ist Kaffeesatzleserei und führt zu nichts.

Gruß
 
Na vielleicht hat ja hier einer schon Erfahrung mit sowas, das würde die Angelegenheit beschleunigen. 8)
 
hey,

danke für die vielen antworten, jedoch bin ich nicht schlauer.

habe auf der zoll.de seite bal wegen dem "übersiedlungsgut" geschaut.. aber auch nciht wirklich was verstanden.. oder es ist hier einfach schon rel spät.

Also wenn ich für ca 720 eur (ohne zoll, wenn das so sei)... ist es das wert.. ich meine ich brauche auch nicht wirklich das turbo memory da ich kein vista nutze und mit linux/ubuntu das eh net unterstützt wird, oder könnte ich für das gleiche geld was ähnliches in deutschland bekommen

bzw ob es für 720 + 19% also ca 857 wert wäre. Also glaube ich ja das es wenn nur ohne die 19% zoll sich lohnen würde.. hmmm

vielen dank für eure hilfe

lg
kismet

p.s. Naja ich werde mich nun mal hinschmeissen in die kiste ist immer noch rel warm hier und habe keine klima ...kotz.... gute nacht fürs erste :D
 
Ich kann mich an den Namen der Sendung nicht mehr erinnern, von der Machart her war es aber wie "Schneller als die Polizei erlaubt".

Eine am Flughafen abgefangene Dame hatte sich während ihres einjährigen Auslandsaufenthalts Kleider zugelegt. Das Zeug wurde geschätzt, da sie keine Kaufbelege vorweisen konnte. Da sie durch den grünen Ausgang wollte, wurde noch eine Strafe fällig.

Ein anderes Mal kam einer mit einem Notebook (Fujitsu-Siemens :D ). Er hatte das Ding vor 2 Jahren gekauft. Die Zöllner glaubten ihm nicht, recherchierten den aktuellen Preis des Modells im Internet und berechneten auf dieser Basis die noch zu entrichtende MwSt. Dadurch wurde das Notebook teurer als wenn er es in D gekauft hätte. Natürlich war der Typ erstaunt, dass er die MwST noch entrichten sollte, obwohl das Teil 2 Jahre alt sei. Daraufhin erklärte im der Zöllner, dass die MwSt für Transaktionen, die bis zu 10 Jahren zurückliegen noch eingefordert werden kann. Der Moderator (nicht im Bild) fragte den Typ, dann ob er das gewusst habe - Darauf hin der Typ: "Nee,... wussten Sie's ?"

Ich werde mir jetzt aber nicht die Mühe machen und die Zollbestimmungen durchackern um den Kram "wissenschaftlich" abzusichern...

AFAIK muss Übersiedlungsgut in einem Rutsch durch (6 Wochen). Desweiteren musst Du eine Liste anfertigen mit allem, was in den Containern, etc. drin ist. Wenn Dir zoll.de nicht weiterhilft, versuchs doch mal bei der Deutschen Botschaft in Australien.
 
[quote='kismet',index.php?page=Thread&postID=702370#post702370]was ähnliches in deutschland bekommen bzw ob es für 720 + 19% also ca 857 wert wäre. [/quote]Das Modell müsste hier als Demopoolgerät in etwa genausoviel kosten. Du kannst dich ja einmal auf www.nbwn.de umsehen und die Preise vergleichen.
 
[quote='fishmac',index.php?page=Thread&postID=702375#post702375]Ich kann mich an den Namen der Sendung nicht mehr erinnern, von der Machart her war es aber wie "Schneller als die Polizei erlaubt".

Eine am Flughafen abgefangene Dame hatte sich während ihres einjährigen Auslandsaufenthalts Kleider zugelegt. Das Zeug wurde geschätzt, da sie keine Kaufbelege vorweisen konnte. Da sie durch den grünen Ausgang wollte, wurde noch eine Strafe fällig.

Ein anderes Mal kam einer mit einem Notebook (Fujitsu-Siemens :D ). Er hatte das Ding vor 2 Jahren gekauft. Die Zöllner glaubten ihm nicht, recherchierten den aktuellen Preis des Modells im Internet und berechneten auf dieser Basis die noch zu entrichtende MwSt. Dadurch wurde das Notebook teurer als wenn er es in D gekauft hätte. Natürlich war der Typ erstaunt, dass er die MwST noch entrichten sollte, obwohl das Teil 2 Jahre alt sei. Daraufhin erklärte im der Zöllner, dass die MwSt für Transaktionen, die bis zu 10 Jahren zurückliegen noch eingefordert werden kann. Der Moderator (nicht im Bild) fragte den Typ, dann ob er das gewusst habe - Darauf hin der Typ: "Nee,... wussten Sie's ?"[/quote]


STIMMT!
Habe ich auch gesehen.

Es stimmt aber auch, das wenn man längere Zeit (wie lange genau oder mindestens weiß ich nicht) im Ausland lebt, die Sachen als "ÜBERSIEDLUNGSGUT" (ob der Begriff stimmt weiß ich nicht!) angesehen werden und es nicht verzollt werden muss!!!!!!!
Kam auch mal im Fernsehen!!!!


@ kismet
Du solltest oder brauchst nur in Erfahrung zu bringen, wie lange man im Ausland leben muss damit diese Regelung bei Dir greift!!!!
 
Von Zollangelegenheiten habe ich keine Ahnung, ich bin jedesmal in Frankfurt durch die Kontrollen geschlüpft^^.

Aber das T400 ist ein KlasseNotebook. Ich habe es hier in der gleichen Konfiguration, nur mit 4GB RAM und nem 9Zellen Akku.
Es ist leise im Officebetrieb, da der Lüfter nur sehr selten andreht ansonsten lange Zeit aus(!) ist.

Bei wirklich Rechenlastigen Sachen kann das T400 etwas lauter werden aber das bleibt alles im Rahmen.

Für den Preis ein sehr gutes Gerät. :thumbsup:
 
wenn das Laptop gebraucht aussieht und eine Deutsche Tastatur hat dürfte es wohl kein Problem sein
 
Mehrwertsteuer muss in Deutschland auf alles von Wert gezahlt werden, Essen-Trinken,Dienstleistungen,Sachen

Solltest du etwas auserhalb der EU kaufen ( z.b. Australien) so wurde es natürlich nicht mit den 19% Mehrwert-Steuer bezahlt.
Wenn du die Ware nun unversteuert einführst, bringt du damit einen "Wert" nach D.
Der Zoll hat keine möglichkeit zu überprüfen ob du das Ding hier dann weiterverkaufen willst oder nicht, gerade wenn du als Privatperson reist.
Und um zu verhindern das die Leute dann einfach 10x pro Monat in die USA fliegen, 3 Notebooks kaufen und wieder, die ohne Steuerabgaben nach D einführen und hier weiterverkaufen gibt es diese Kontrollen, solltest du soetwas machen ist das rein rechtlich gesehen Schmuggel, in solch einem fall wird das nicht soo dramatisch sein(du wirst also nicht al Schmuggler jahrelang in Knast, aber es kann in deiner Akte stehen und kostet Geld.
Aus diesem Grund gibt es den Freibetrag von 450 € oder sowas, alles was darunter ist ist wayne, alles wasdarüber ist muss geblecht werden, wenn der Betrag teilbar.
Du kannst also nicht dne Monitor ausbauen und dann sagen " das ding ist weniger als 400€ wert, deswegen brauch ich nurnoch weniger versteuern.

Was unter umständen funktionierne könnte wäre das ding in mehr oder weniger sinnvolle einzelteile zerlegen, dann per Post schicken und so jeweils unter 450euro bleiben :)
 
Das macht schon mehr Sinn. Sonst müsste ja jeder nicht-Europäer der nach D einwandert seine sämtlichen persönlichen Sachen versteuern. ;)
 
Danke, der teil ist mir auch bekannt, die Fragen ist nur ob das Studium in Australien und jetzt die rückkehr nach deutschland wirklich als ÜBERSIEDELUNG gilt.

Und wenn er da nicht gerade 5 Jahre studiert hat und Austrailischer Staatsangehöriger ist, dann wirds ihm warscheinlich genauso gehen wie den "Austauschschülern" in den Sendungen.


Mein Bruder hat damals ein x61t in den USA gekauft und konnte ihn dazu überreden ihn als gewerblich ohne Steuern zu verkaufen( er war ja nur für die Ausfuhr gedacht), dadurch sparte er die Steuern und mit den deutschen Steuern, die er ordnungsgemäß angemeldet hat wars immernoch erheblich billiger.
 
des Begünstigten:
Die wichtigste Vorbedingung für die Gewährung der Zollfreiheit für Übersiedlungsgut ist die Tatsache, dass der Übersiedelnde - bei dem es sich im Übrigen um eine natürliche Person handeln muss - seinen gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der Gemeinschaft verlegt (Artikel 2 ZollbefreiungsVO).

Des Weiteren muss der Begünstigte vor seiner Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelebt, d.h. dort seinen gewöhnlichen Wohnsitz gehabt haben
hmm wenn ich das richtig verstanden habe gilt das auch für deutsche Staatsangehörige die ihren Wohnsitz für mindestens eine Jahr ins ausland verlagert haben.
Ich denke entschiedend ist die Frage WO der TE z.Zt. gemeldet ist. ich denke das die vorrausetzung dann nicht erfüllt ist wenn der TE in Deutschland zu der Zeit nicht gemeldet ist zumindest nicht als erst wohnsitz.

Allerdings würde ich unbedingt mal beim Zollamt ggf. bei der deutschen Botschaft in Australien nachfragen ( die müssten DAS doch wissen )
 
[quote='McPixl',index.php?page=Thread&postID=702581#post702581]Ich denke entschiedend ist die Frage WO der TE z.Zt. gemeldet ist.[/quote]Deshalb den ausländischen Wohnsitz bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Konsulat?) in den Reisepass eintragen lassen.

Hanno
 
nach dem ich vier thinkpads im handgepäck hatte, glaube ich kaum, das da nur irgendeiner nachfragt????

wie öft wurdet ihr denn schon nach dem flug nach dem handgepäck gefragt und habt euch mit dem zoll über euer thinkpad unterhalten???
 
[quote='flyrace',index.php?page=Thread&postID=703187#post703187]nach dem ich vier thinkpads im handgepäck hatte, glaube ich kaum, das da nur irgendeiner nachfragt????[/quote]AFAIR war das bei Dir auch ein Inner-EU-Flug, oder?
wie öft wurdet ihr denn schon nach dem flug nach dem handgepäck gefragt und habt euch mit dem zoll über euer thinkpad unterhalten???
Über das Thinkpad nicht, aber über evtl. in der Türkei gekaufte Bekleidung, und zwar nicht nur im Handgepäck sondern auch in den aufgegebenen Koffern. Das kommt davon, wenn man als treusorgender Ehemann die drei Koffer auf dem Wagen hat und alleine durch den Zoll marschiert während Frau und Kind ohne Gepäck schon weit weg sind.

Hanno
 
Okay, habe mal dem zoll eine email gesendetund gefragt wie das wäre mit dem "übersiedlungsgut" ob ich da auch drunter falle.

Mal sehen wie lange die brauchen zu antworten.

Ich hoffe mal das ich nicht der gefahr laufe die 19% zu zahlen wenn die mich durchsuchen.. habe auch ne DSLR hier gekauft, dann müßte ich für dieses ja auch beim einreisen zoll zahlen.

Ich meine eigentlich sollte ich es ja bin im ganzen 2 Jahre hier und habe mein Wohnsitz in Deutschland abgemeldet.

lg
kismet
 
hmm naja ich weiß noch das ich beim amt war und mich abmelden bzw. mein zwitwohnsitz eintragen lassen wollte.

die dame am schalter hatte da irgendwas gemeint das das eine ja nicht gehen würde bla blub.. und ich dann einfach gemeint habe ja dann machen wir das was geht... nur bin ich mir JETZT nicht mehr sicher was das war ... gott.. so alt bin ich doch noch gar nicht....man man man

Aber mit sicherheit habe ich keinen erstwohnsitz in Deutschland
 
[quote='x200s',index.php?page=Thread&postID=702251#post702251]Wie immer bei Auslandseinkäufen solltest Du aber anhand des Maschinentyps vorher prüfen ob das Modell auch Garantie in Europa hat (IWS-Lookup auf der Lenovo-Homepage).[/quote]Das ist ganz wichtig. Die Antwort beeinflusst die Frage ob der Preis gut ist.

[quote='Tester5',index.php?page=Thread&postID=702318#post702318]Erstens müsste dir mal nachgewiesen werden, dass du den Rechner nicht schon aus Deutschland mitgebracht hast.[/quote]Die Beweislast liegt beim Einführenden, nicht beim Zoll. Der Einführende muss beweisen, dass keine Steuerpflicht besteht. Im Zweifelsfall stellt der Zoll die Ware sicher und wartet bis der Einführende passenden Papierkram vorlegt.
 
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