T23 bootet nicht Lüfter mal laut mal leise

McPixl

Active member
Themenstarter
Registriert
12 Aug. 2006
Beiträge
4.316
Also ich bin ziemlich sauer ich habe mir vor einem Monat bei einem gewerblichen Händler ein neues gebrauchtesT23 Thinkpad zugelegt.
Bis vor 5 Tagen das Notebook folgende Fehler aufwies .
1. Bild Fror ein.
2. Bild fror ein und Bildschirm wurde schwarz ( beleuchtung lief noch)
3. Lüfter wurde plötzlich lauter oder wurde abwechselnd laut und wieder leise.
4. Rechner bootet gar nicht mehr nur der Lüfter wird mal laut und wieder leise.
Da ich alle möglichen Fehlerquellen wie Netzteil Display CPU etc. ausschließen konnte kann es nur noch am MoBo liegen.

Da der gewerbliche Händler
sich weigert das teil zu reparieren da seiner Meinung nach hier kein Gewährleistung vorliegt, stelle ich mir nun die Frage wie und ob ich den Rechner irgendwie günstig reparieren kann.

Ihr könnt euch vorstellen das dementsprechend sauer bin zumal ich nicht ohne Grund bei einem gewerblichen Händler gekauft habe.
Um genau sowas auszuschließen.
 
Original von techno
Ich würde erst mal von Selbstreparaturen, Löten o.ä. absehen und mal die Geschäftsbedingungen ausdrucken und zusammen mit Rechnung mal Hilfe bei der "Verbraucherberatung" Deines Ortes besuchen... die rufen ggfls auch beim Händler mal an und stellen Unrichtigkeiten zur Sprache.... danach kannst du dann weiter sehen. Geschäftsbedingungen und Ausschlüsse von Rechten müssen nicht unbedingt richtig und verbindlich sein... rechtliche Hilfe (die frei ist) kann da etwas weiter helfen..
ich habe heute beider Verbraucherberatung angerufen so kostenfrei ist diese nicht die wollen 15 EUR für eine Viertelstunde.
Da kann ich gleich zu einen anwalt gehen.
In Berlin kostet fast JEDE Beratung Geld, leider.
 
eine andere Frage : Kann diese Problem durch das herausnehmen eines Akkus enstehen?
Oder ist das eine laienhafte Ausrede des Händlers ?
 
ja es kann was passieren.... - wäre aber selten - möglich allerdings. Im Energie-Manager gibt es eine Einstellung "Akku entfernen und ersetzen" - damit kann dann nichts passieren...

Sorry mit der Verbraucher Beratung... dies ist allerdings heftig, denn 30/45 Minuten braucht man schon.... - wird wohl im laufe der jahre (auch durch Ebay und OnlineHandel) ein "run" auf diese Service (wohl mehr Dienstleistungen) entstanden sein... was es Gaunern noch leichter macht, denn die Leute geben schneller auf....
 
das ist eine laienhafte ausrede. genauso hätte er fragen können: haben Sie das Gerät mal auf- oder zugeklappt? Das ist doch eine Handlung, die 1. völlig normal ist und 2. jeder macht.
wieso hätte IBM dann den akku nicht gleich mit dem Gehäuse verklebt?
und ausserdem bleibt dir doch bei dem Problem, das du geschildert hast, nix anderes übrig als die Stromzufuhr zu kappen, wenn es derart eingefroren ist (reagiert dann nicht mehr auf power-knopf).

mfg Tobias
 
Original von techno
Mein Hinweis war ja auch nicht so gemeint, dass Du "Rache nehmen" solltes, sondern als Verhandlungsgrundlage um Deine Position etwas besser zu machen - der Hinweis auf die Zentrale lässt jeden Kundigen erahnen, dass da ein "Dickes Ding" auf einen zukommen kann...

... Erpressung. Auf diese Weise kann sich der Käufer wesentlich mehr Ärger einhandeln.

Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein (2 wochen sind normal), danach einen Mahnbescheid beantragen, kommt dann nichts, Vollstreckung.

ich würd was anderes machen - schick dem Verkäufer doch mal einen Hinweis auf diesen Thread :D
 
>>ich würd was anderes machen - schick dem Verkäufer doch mal einen Hinweis auf diesen Thread großes Grinsen <<<
meinst du das jetzt wirklich ernst ?
und wenn ja warum ?
Weil der VK dann sieht das seine Behauptung unbegründet ist ?
 
Original von devlin
Original von techno
Mein Hinweis war ja auch nicht so gemeint, dass Du "Rache nehmen" solltes, sondern als Verhandlungsgrundlage um Deine Position etwas besser zu machen - der Hinweis auf die Zentrale lässt jeden Kundigen erahnen, dass da ein "Dickes Ding" auf einen zukommen kann...

... Erpressung. Auf diese Weise kann sich der Käufer wesentlich mehr Ärger einhandeln.

Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein (2 wochen sind normal), danach einen Mahnbescheid beantragen, kommt dann nichts, Vollstreckung.

ich würd was anderes machen - schick dem Verkäufer doch mal einen Hinweis auf diesen Thread :D

So eine gequirlte ... - sollte man wirklich besser überlesen...
 
>>>Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein (2 wochen sind normal), danach einen Mahnbescheid beantragen, kommt dann nichts, Vollstreckung.<<<
hmm wie soll das denn bitte gehen soll der Gerichtsvollzieher mit dem Laptop unter dem arm erscheinen und VK beim löten zusehen ?
Zuersteinmal muss ich den VK dazu brigen das er mein Notebook ünerhaupt repariert bzw. sofern möglich die Reperaturkosten übernimmt.
Da nutzen mir Im Moment weder Mahnbescheid und Vollstreckung.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben