T23 bootet nicht Lüfter mal laut mal leise

McPixl

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Also ich bin ziemlich sauer ich habe mir vor einem Monat bei einem gewerblichen Händler ein neues gebrauchtesT23 Thinkpad zugelegt.
Bis vor 5 Tagen das Notebook folgende Fehler aufwies .
1. Bild Fror ein.
2. Bild fror ein und Bildschirm wurde schwarz ( beleuchtung lief noch)
3. Lüfter wurde plötzlich lauter oder wurde abwechselnd laut und wieder leise.
4. Rechner bootet gar nicht mehr nur der Lüfter wird mal laut und wieder leise.
Da ich alle möglichen Fehlerquellen wie Netzteil Display CPU etc. ausschließen konnte kann es nur noch am MoBo liegen.

Da der gewerbliche Händler
sich weigert das teil zu reparieren da seiner Meinung nach hier kein Gewährleistung vorliegt, stelle ich mir nun die Frage wie und ob ich den Rechner irgendwie günstig reparieren kann.

Ihr könnt euch vorstellen das dementsprechend sauer bin zumal ich nicht ohne Grund bei einem gewerblichen Händler gekauft habe.
Um genau sowas auszuschließen.
 
Spule auf Mainboard lose. Festlöten der Spulen schafft Abhilfe.

Grüße

Fabian
 
Das Problem ist das ich nicht löten kann.
Zumal sich die Frage stellt WELCHE der Vier spulen das jetzt sind.
 
Es sind sogar mehr als 4 Spulen, ich meine 6 oder 7.

Welche es ist lässt sich dadurch herausfinden, dass die lose bei Berührung abfallen dürfte, so war es zumindest bei mir.

Aber ansich sollte der Händler sowas echt umtauschen, immerhin gibt er ja 12 Mon. Garantie.

Grüße

Fabian
 
du hast das lappy aber nicht zufällig beim "GJ-Systemhaus" gekauft, oder...?

(zum Problem selber kann ich leider nichts sagen aber die Vorgehensweise der "Gewährleistungsabwicklung" kommt mir SEHR bekannt vor)

woher kommst du denn, vllt ist ja jemand in deiner nähe der dir helfen kann?
 
@bigurbi: nein es nicht von GJ Systemhaus.
klick mal den unterstrichenen Link an

t23 Thinkpad
Da ist die Seite wo steht wo ich es gekauft habe.
Der Händler beruft sich auf Diese Seite hier

Naja reichlich ärgerlich und ich denke nicht das das ganze auf sich beruhen lasse.

Ich wohne in Berlin würde aber das Teil auch sonstwo hinschicken :)

@ tapf : <<<Aber an sich sollte der Händler sowas echt umtauschen, immerhin gibt er ja 12 Mon. Garantie. >>>
Falsch er gibt keine Garantie sondern eine Gewährleistung .
Die Gewährleistung besagt lediglich das die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei gewesen ist.
Treten nun in den ersten sechs Monaten Sachmängel auf muss der Verkäufer diese nachbessern. Zumindest beim gewerblichen Händler wird angenommen das Das Gerät schon vor der Übergabe diesen Mängel hatte.
In meinen Fall stellt sich natürlich die Frage ob die Spulen nicht schon vor dem Kauf zumindest angeknackst waren. Anzunehmen ist das .
Und es wird sehr schwer werden für den Händler das gegenteil zu beweisen.
der Händler aber ist der Annahme das das gerät ja zum Zeitpunkt der Übergabe einwandfrei funktioniert hat und er somit keine gewährleistung tragen muss, anscheinend geht er auch davon aus das ICH beweisen muss das der Fehler schon vor dem Kauf bestanden hat.
was aber nicht der Fall ist.
Im übrigen muss der Händler gar nicht umtauschen, er muss lediglich den fehler beseitigen wie er das macht bleibt ihm überlassen.
 
Ich würde erst mal von Selbstreparaturen, Löten o.ä. absehen und mal die Geschäftsbedingungen ausdrucken und zusammen mit Rechnung mal Hilfe bei der "Verbraucherberatung" Deines Ortes besuchen... die rufen ggfls auch beim Händler mal an und stellen Unrichtigkeiten zur Sprache.... danach kannst du dann weiter sehen. Geschäftsbedingungen und Ausschlüsse von Rechten müssen nicht unbedingt richtig und verbindlich sein... rechtliche Hilfe (die frei ist) kann da etwas weiter helfen..
 
ich würde auch versuchen das über den händler zu regeln. du bist 100%ig im recht, es kann halt nur sein dass du es mit entsprechendem nachdruck erkämpfen musst.. und wenn er schon auf diese seite verweist, müsste er ja selber merken dass du im recht bist - denn da steht ja bereits dass in den ersten 6 monaten davon auszugehen ist, dass die sache bereits bei gefährenübergang fehlerhaft war => DU musst ÜBERHAUPT nichts beweisen
 
nun da sich der Händler ziemlich querstellt denke ich das es verdammt lange dauern wird bis der sich bereit erklärt das ganze zu regeln. Wenn überhaupt.
So zu dem eigentlichen Problem:
Also die Spulen sehen alle ( 6 Stück) unversehrt aus keine davon ist locker oder an den Lötstellen rissig.
Es muss also an etwas anders liegen.
Nur an was ?
BTW welche Funktion hat denn der Secure Chip?
 
wenn eine der lötstellen einen riss hat sieht man das mit dem bloßen auge nur sehr selten...

der security chip ermöglicht einen passwortschutz, der nicht wie bei den meisten PCs üblich durch einen BIOS-reset oder ein abklemmen der CMOS-batterie zurückgesetzt werden kann. wenn im security chip ein unbekanntes passwort gesetzt ist, hat man praktisch keine möglichkeit, das system zum laufen zu bringen (ausser man lötet den chip aus und ersetzt ihn :])
 
bin zwar kein anwalt , aber
ich zitiere

Sie als Kunde müssen beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem Sie das Gerät erhalten haben, vorlag. Dies lässt sich im Zweifel nur mit Hilfe eines Sachverständigen klären. Eine Ausnahme besteht bei dem sog. Verbrauchsgüterkauf. Ein Verbrauchsgüterkauf ist immer dann gegeben, wenn eine Privatperson bei einem Unternehmer Hard- oder Software erwirbt. Dann gilt in den ersten sechs Monaten die Vermutung, dass bei einem aufgetretenen Fehler die Hard- oder Software bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft war.
Zum Schluss erlauben Sie uns den Hinweis, dass wir uns mit allen Kräften bemühen, die Verträge mit Ihnen und bei uns in Auftrag gegebene Reparaturen zu Ihrer Zufriedenheit auszuführen. Zufriedene Kunden sind unsere beste Werbung.

und damit ist der verkäufer meiner meinung nach in der pflicht .
 
der Händler hat sich wieder gemeldet:
"Nach Ihrer Beschreibung war das Problem zuerst nur " das Einschlafen" des Notebooks. Es ist kein Grund für die Behauptung, das Notebook defekt ist. Und schon nach Ihren Handlungen, wie AKKU beim eingeschalteten Notebook raus zunehmen, sind gravierenden Problemen aufgetreten. Es ist gleich, wie ein Stromkabel beim eingeschaltetem Computer raus zuziehen. Es könnte ein Kurzschluss auf dem Motherboard verursachen und ... und .... Es tut mir Leid, aber es ist kein Gewährleistungfall "
das war die Antwort auf diese Problembeschreibung:

" Zuerst lief das Notebook einwandfrei bis auf einmal ohne erkennbaren Grund entweder das Bild einfror und der Rechner nicht auszuschalten ging ( nur durch entfernen des Akkus) oder aber einen schwarzen Bildschirm zeigte und dabei der Lüfter merklich aufheulte.
Inzwischen bootet das Notebook gar nicht mehr , Lüfter läuft zwar an wird dabei aber rhythmisch mal laut und wieder leise. "
also dieser Händler macht mir Spaß.
 
schriftlich (per post) dem kerl nen brief schicken mit ner fehlerbeschreibung und bezugnahme auf die geltende rechtssprechung und ihm eine angemessene frist setzen zur beseitigung des fehlers. gleich dazu schreiben, dass du den fall einem anwalt übergibst wenn er sich nicht meldet / sich weigert. du musst ihm klar machen dass du WEISST, dass du im recht bist. nur dann hast du eine chance.
 
zustimmung. mal abgesehen davon, dass das ganze kein seltener Fehler ist, sondern schon eine Serien-Macke. Man schaue sich mal im englischen Thinkpad-Forum um ...

Hatte auch so einen Rohrkrepierer von einem so genannten "fachman...." bei ebay bekommen. Mit verweise auf den bekannten Fehler zurück geschickt.
 
ich habe Ihm eine Mail geschrieben :
Darin steht das dieser Fehler in Fachkreisen bekannt ist und i.d.r. von kalten oder schadhaften Lötstellen an den spulen zurückzuführen ist und dieser defekt durchaus schon ansatzweise VOR dem kauf bestanden haben kann .
Desweiteren habe ich Ihn darauf hingewiesen das nicht ICH sondern ER in der Beweispflicht ist und beweisen muss das der defekt durch eine unsachgemäße Behandlung herrührt.

Zu guter letzt habe ich ihm bis zum 1.6. zeit gegeben sich bereit zu erklären den Fehler zu beheben oder zu beweisen das das herausnehmen des Akkus zu den defekt geführt hat.

ich werde Ihm das ganze wohl noch schriftlich zuschicken.

Btw. mmuss ER eigentlich den Fehler persönlich beseitigen oder kann ich das teil auch an einen Fachmann meines geben und Ihm die Rechnung schicken ?
 
Ich denke ich habe eine Möglichkeit gefunden wie dem Händler in die Pflicht nehmen kann.
Mir ist nämlich bei der Durchsicht der Angebotsseite und vor allem der Rechnung aufgefallen das eine Widerrufsbelehrung gänzlich fehlt.
Nach einigen Recherchen stellt dieses ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und müsste das Gewerbeaufsichtsamt durchaus interessieren.
 
Original von McPixl
Ich denke ich habe eine Möglichkeit gefunden wie dem Händler in die Pflicht nehmen kann.
Mir ist nämlich bei der Durchsicht der Angebotsseite und vor allem der Rechnung aufgefallen das eine Widerrufsbelehrung gänzlich fehlt.
Nach einigen Recherchen stellt dieses ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und müsste das Gewerbeaufsichtsamt durchaus interessieren.

Das kostet schon mal ?600 mit einer Abmahnung http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/ und damit kann man der Firma ein ei legen, wenn sonst andere Dinge nicht helfen... - Du hast zwar selber keinen finanziellen Vorteil davon, aber "Rache ist süß" - Aber inwieweit der Vertrag anfechtbar ist (ohne den Hinweis) kann Dir nur ein Anwalt, oder o.g. Link sagen...
 
naja es geht hier nicht um Rache, es geht hier um eine Verhandlungsbasis.
Dabei muss Ich aber ziemlich geschickt vorgehen, ohne mich anderweitig strafbar zu machen .
Zunächst reicht hoffentlich nur ein Hinweis darüber das ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt.

Ich denke der eine oder andere würde schon ins Grübeln Kommen wenn im Falle einer gerichtlichen Klärung diese Sachlage zu Sprache kommen würde, denn spätestens wenn ich einen ausdruck des Angebotes und der Rechnung vorlegen würde, würde das auch einem Richter auffallen, und meines wissen dürfen die nicht so einfach einen Wettbewerbsverstoss ungeahndet lassen.
Auch wenn sie den Prozess gewinnen würden, würde sie es nicht vor dem Konflikt mit dem Gewerbeaufsichtsamt , bewahren und das kommt teuer als eine Reparatur von 100 EUR im Höchstfall ( austausch eines Motherboards inkl. Versand), eine normale Reparatur bei einem gewerblichen Fachmann, kostet so um die 50 EUR zzgl. Versand.

Bleibt nur zu hoffen das es der Händler genauso sieht.
Und genau darum geht es jetzt.
 
wenn der hinweis auf das rücktrittsrecht / widerrufsrecht fehlt, verlängert sich die frist von der mindestdauer von 14 tagen auf einen zeitraum von meines wissens 4 monaten ab zeitpunkt der lieferung. google einfach mal nach den beiden begriffen, da findest du endlos viele informationsseiten zu dem thema

allerdings gilt auch hier: recht haben ist nicht recht bekommen. wenn der händler sich trotzdem weigert, bleibt dir wieder nur der weg über den anwalt :( in dem fall würde ich dann aber auf jeden fall versuchen, ihm über das gewerbeaufsichtsamt o.ä. noch eins auszuwischen ;)

*edit* habe deinen letzten beitrag eben erst gelesen. das dumme daran ist, dass derartige "händler" meist wissen, dass die wenigsten zum anwalt gehen - und sich deswegen kaum einschüchtern lassen..
 
Mein Hinweis war ja auch nicht so gemeint, dass Du "Rache nehmen" solltes, sondern als Verhandlungsgrundlage um Deine Position etwas besser zu machen - der Hinweis auf die Zentrale lässt jeden Kundigen erahnen, dass da ein "Dickes Ding" auf einen zukommen kann...
 
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