hallo,
wenn du es als "neu" erworben hast, hast du ein Wandlungsrecht. Da so ein unbekanntes Passwort selbst bei alten Notebooks einen erheblichen Mangel darstellt, den man nur arglistig verschweigen kann, würd ich das auch durchsetzen, ggf. würd ich auch mit einer Betrugsanzeige bei der Polizei drohen, damit umgehst du evtl. Nachforschungen wegen deiner "Giutgläubigkeit". Für den Dieb ists einerlei. ermutlich gibt er dir lieber dein Geld zurück, bevor er sich den Streß antut. Das glaubt ihm doch kein Mensch und da es einen erheblichen Wert darstellt, wird die Kripo ggf. auch ermitteln.
Ich würd das x60 jedenfalls nicht auf eigenes Risiko verbasteln wollen um zum Schluß womöglich das "reparierte" dem eigentlichen Besitzer zurückgeben zu müssen und dann mein Geld im Knast eintreiben zu müssen...
mfG
Rudolf