Steuerliche Abschreibung PC's bei Gerätewechsel

@albert66, ist vielleicht deine Meinung was du da schreibst aber mit Wissen haben deine Aussage nicht viel gemein.
 
@albert66, ist vielleicht deine Meinung was du da schreibst aber mit Wissen haben deine Aussage nicht viel gemein.
Wird etwas OT: Stimmt, wissen weiß ich nichts, aber es ist meine Erfahrung mit dem FA und bisherigen Steuerklärungen inkl. Buchführung, eigener und Vereinskasse. Ich habe auch - bisher GottseiDank nur eine - Erfahrung machen müssen, daß FAs nachhaken. "und haben Sie eine Provision bekommen, die wir in Ihrer Steuererklärung nicht auffinden". (Das konnte nur per Betriebsprüfung eines anderen FAs passieren). Ich hab's erklären können, vergessen auf Grund besonderer Umstände, die akzeptiert wurden und nachversteuert. Deshalb bin ich noch kein Experte, weiß auch sonst nichts, und .... nur Meinung ist es allerdings nicht.
 
Wenn du als Unternehmer an dich als Privatpersonen verkaufst, musst du nachweisen können, dass es ein marktüblicher Preis ist. Wenn du also 2-3 andere glaubhafte Angebote vorlegen kannst, wo ein ein Jahr altes und intaktes Gerät für 1€ angeboten wird, dann ist der Verkauf zu diesem Preis an dich selbst rechtens. Leute, haltet das FA nicht für so dumm, dass es so simple Tricks nicht erkennt.
Wenn man sich soanches Lockangebot anschaut.... Naja lassen wir das.
Da ich meine IT für die Firma zunehmend gebraucht kaufe und die dann noch 5 Jahre läuft, mache ich mir da keine Gedanken.

Mein StB sagt mir, dass ich die Geräte danach entsorge; ob im elektoschrott oder bei mir zuhause ist eher egal, wenn der Buchwert €1 beträgt.
Und das hat so schon diverse Prüfungen seitens des FA bestand.

Ist natürlich keine Garantie für jemand anders ;-)
 
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