Steuerfrage: Privatkauf vs. Kauf mit Rechnung

NewNoise

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8 Juli 2009
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Hallo,

bislang habe ich eigentlich alle meine Notebooks hier über das Forum gekauft, da ich als Student keinerlei Gedanken an Steuererklärungen etc. verschwendet habe.
Nun habe ich aber dieses Jahr einiges an Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (Softwareentwicklung) erwirtschaftet, und befinde mich nun in einem Angestelltenverhältnis. Meine Selbständigkeit besteht aber nebenher auch noch.

Nun meine Frage: inwieweit lohnt sich der Kauf eines teureren Notebooks von einem der Gebraucht- bzw. Demopool-Händler, im Gegensatz zum Gebrauchtkauf. Die Mwst. müsste ich ja über meine Umsatzsteuerabrechnung wieder rauskriegen, richtig? Und zusätzlich kann ich ja wahrscheinlich noch den Wert des Laptops irgendwie von der Steuer absetzen, korrekt?

Wäre schön, wenn mir jemand einen Richtwert geben könnte wie viel billiger das Gerät beim Privatkauf sein müsste, damit es tatsächlich billiger ist!

Danke
noise
 
aus dem Kopf (ohne Gewähr)

- Abschreibung Notebook = 3 Jahre
- Steuersatz = ? (tja, wie hoch sind denn Deine Einkünfte - alles zwischen 0% und knapp 50% Steuersatz ist möglich)

Rechenbeispiel

Notebook mit Rechnung = 1500 € Anschaffungskosten (netto = ohne U-Steuer)
Abschreibung über 3 jahre = jedes Jahr 500 € die Du steuermindernd ansetzen kannst

-> %-Steuersatz = 40% --> 500 € x 40% = 200 € weniger Steuer im Jahr
-> auf 3 Jahre bekommst Du also 600 € Steuern erstattet
(im 4. Jahr ist es uninteressant, wirkt sich nicht steuermindernd aus!)

somit hast Du von den ehemals 1500 € Investitionskosten 600 € erstattet bekommen (3 Jahre á 200 €)

solltest Du das Notebook nach 4 oder 5 Jahren verkaufen, dann musst Du jedoch den Verkaufserlös (dem Grunde nach) wieder bei der Steuer als Einkommen angeben (und dementsprechend auch wieder 40% Steuern auf das Einkommen erzielen)

Kosten für das Notebook also nach 3 Jahren: Kaufpreis 1500 € abzgl. Steuervorteil (3x200 €) = 900 €
---------------

privat ein gebrauchtes Notebook für 900 € gekauft.... nach 2 Jahren wieder (privat) verkauft und ggf. noch 300 € dafür erhalten, dann hast Du Kosten von de facto 600 € gehabt (und dir alles mit dem Finanzamt erspart)

(persönliche) Faustregel: es ist besser das Geld garnicht erst auszugeben, wie es sich vom Finanzamt wiederholen zu sollen

(= 100 € weniger Ausgaben, sind besser wie 200 € Steuererstattung! --> um an die 200 € Steuererstattung zu kommen, mussten vorher nämlich mindestens 400 € investiert werden!)

aber was ganz anderes: warum nicht der Mittelweg --> Demopool oder auch gerbrauchtes Gerät vom Händler kaufen ?
dann hast Du eine Rechnung für die Steuer bzw. Finanzamt für die Abschreibung etc. und ggf nebenher auch noch einige hundert Taler gegenüber dem Neupreis gespart
 
Moin newnoise,

Die USt beim Einkauf kannst du als Vorsteuer von deiner Umsatzsteuerschuld nur abziehen, wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst und selber USt abführst. Wieviel günstiger nun ein Privatkauf sein muss, kann dir hier keiner sagen, da wir deine Einkünfte nicht kennen. Diese "Grenze" ist nämlich in Abhängigkeit von deinem Gewinn/Einkommen zu sehen. Als Faustformel kannst du die USt plus deine persönliche Steuerbelastung in % ansetzen.

Ich habe in keinem meiner Betriebe privat gekauftes GWG/BGA verwendet, das war mir immer zu teuer. Es lohnt sich imo nur wenn du genug Schwarzgeld hast und das ausgeben willst/musst und selbst dann nicht wirklich.

HTH

ingo
 
Wirft die Selbständigkeit überhaupt soviel ab, dass du vorsteuerabzugsberechtigt bist? Wenn nicht, kannst du dir schon mal nicht die MwSt wiederholen, dicker Minuspunkt.

Dann reduziert das Gerät über die AfA natürlich die nächsten 3 Jahre den zu versteuernden Gewinn. So du denn noch welchen hast und dieser nicht durch andere Kosten schon aufgezehrt ist.

Bei so einem Kleinkram würde ich mir die Arbeit gar nicht machen, dass über Einzelunternehmung laufen zu lassen.

GWGs sind immer klasse, aber zu aktivierende höherwertige Gerätschaften sollte man sich dreimal überlegen, ob das lohnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kleinunternehmerregelung

= Freiberufer auf die Kleinunternehmerregelung zutrifft, müssen jedoch keine Umsatzsteuer zahlen. Die Kleinunternehmerregelung gilt bei einem Bruttoumsatz von nicht mehr als 17.500 Euro im Vorjahr, sowie einem voraussichtlichen Bruttoumsatz von nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr. Wenn der Umsatz über den genannten Beträgen liegt, muss die Umsatzsteuer nachgezahlt werden.
zur Übersicht
 
Hi,

also ich falle nicht unter die Kleinunternehmer-Regelung. Ust. kann ich also abziehen.
Ich denke ein Demopool-Gerät ist dann wohl ein guter Kompromiss.

Vielen Dank für die Rechnung oben Casio, das ist ein sehr guter Anhaltspunkt. Ich wusste nämlich nicht wie das läuft wenn man den Laptop von der Einkommenssteuer absetzt. Aber den Wert mal den Steuersatz ist ja schon ganz schon viel.

Danke!
noise
 
Wenn ich mir die Umsatzsteuer via Selbstständigkeit zurückhole, kann ich den denn dann überhaupt noch privat von der Einkommenssteuer absetzen? Kann ich das nicht auch als Betriebsausgabe angeben irgendwie und dann von der Steuer abziehen?

Danke
noise
 
Du zahlst ESt auf dein gesamtes Einkommen, also aus dem nichtselbständigen und dem selbständigen Einkommen. Wenn du etwas als BGA oder GWG kaufst dann wird das in dem Betrieb verrechnet und mindert da schon den Gewinn, also dein Einkommen. Also wenn du den Rechner über den Betrieb kaufst, dann gehört der dem Betrieb, du kannst die Vorsteuer ziehen und den Rechner je nach Wert als GWG buchen oder ihn über AfA abschreiben. Den Gewinn aus dem Verkauf musst du dann auch wieder dem Betrieb aus Einnahme zubuchen.
Unter diesen Voraussetzungen kannst du über die "private ESt" nichts machen, denn du kannst den Rechner nicht zweimal absetzen.

In deiner Einkommenskonstellation denke ich nicht, das du einen privat für deinen Betrieb gekauften Rechner über deine ESt-Erklärung abgesetzt bekommst, spätestens bei einer Betriebsprüfung vom FA fliegt dir das um die Ohren.

Wenn du einigermaßen rechtlich haltbare Aussagen brauchst, dann geh zu deimen Steuerberater, der kann dir genau sagen was bei dir möglich ist.

Grüße

ingo,
der sich immer wundert wieso Buchhaltung von vielen Selbständigen als Kinderkram abgetan wird und genau diese sich wundern, wenn ihnen das FA nach einer Buchprüfung den Popo aufreißt

PS: Ich rate dir dringend einen Kurs in Buchhaltung zu besuchen oder das einen Kaufmann/Steuerberater machen zu lassen, wenn ich deine Fragen richtig interpretiere.
 
jep - schliesse mich Butenostfriese an

-> guter Handwerker (i.diesem Fall wohl Programmierer) ist nichts, wenn nicht auch ein guter Kaufmann dahinter steckt!

wenn Du soviel Umsatz mit der selbständigen Tätigkeit machst, dass Du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst, dann "musst" Du doch auch sowas wie einen Steuerberater haben (oder "mindestens" ein "Büromädchen" welches die Buchhaltung und Papierkrieg übernimmt)... ansonsten wird wohl in 2-3 Jahren genau der Fall eintreten den Butenostfriese geschildert hat - das Finanzamt reisst Dir den A... auf ! Steuerprüfung/ betriebsprüfung ist nie eine angenehme Sache, aber wenn die Papiere nicht in Ordnung sind, fehlen, unsortiert, lückenhaft... dann kannst es ganz vergessen und schon mal heute Geld für die Nachzahlung ans FA zurücklegen :(
(und hier sei ganz klar gesagt: Du musst nichts böses oder falsches getan haben um richtig Stress mit dem Finanzamt zu bekommen: es reicht aus, dass Du nicht belegen kannst, dass alles i.O. ist = Papiere unvollständig, unschlüssig - und schon ist der Stress vorprogrammiert)
 
Ich kann von dieser Abschreiberei eines Notebooks nur abraten. Hab ich beim Vorgänger vom W520 gemacht. Was das für ein Papierkrieg war!
In Deutschland ist das Finanzsystem einfach so übelst beschissen mit dieser Steuerkacke, dass es sich nicht lohnt.

Ein Freund in Österreich meint, bei denen isses viel einfacher. Bist Du ein beruflich auf ein Notebook (notfalls auch privat!) angewiesen, kannst Du es 100% von der Steuer absetzen.
 
Ich kann von dieser Abschreiberei eines Notebooks nur abraten. Hab ich beim Vorgänger vom W520 gemacht. Was das für ein Papierkrieg war!
In Deutschland ist das Finanzsystem einfach so übelst beschissen mit dieser Steuerkacke, dass es sich nicht lohnt.

Ein Freund in Österreich meint, bei denen isses viel einfacher. Bist Du ein beruflich auf ein Notebook (notfalls auch privat!) angewiesen, kannst Du es 100% von der Steuer absetzen.

So einen Unsinn hab ich noch nie gehört! Der "Papierkrieg" beschränkt sich auf das Aufbewahren der Kaufrechnung (für den Fall der Betriebsprüfung) und das Eintragen der Abschreibung in die Steuererklärung. Bei 3 Jahren Abschreibung, also höchstens 4 mal und wenn man eine Steuersoftware verwendet, beschränkt sich die Arbeit auf das Erfassen der Betriebsausgabe.
Ich habe mein Notebook abgesetzt und finde den Aufwand sehr begrenzt und freue mich über die reduzierte Steuerlast!

Grüße Thomas
 
Nö, bei mir war das total schlimm. Hat sicher ein viertel Jahr gedauert mit ständigem Papierwechsel auf dem Postweg bis das anerkannt wurde. Allein das Porto dürfte damals 15-20€ insgesamt ausgemacht haben, das hab ich auch mit versucht abzusetzen, wurde aber bemerkungslos gestrichen. :pinch:
 
Na wenn du da schon nachfragen musst - solltest du dich schleunigst in die Hände eines guten Steuerberater begeben.
Oder einen Kurs bei der Volkshochschule besuchen!
Alles andere ist glatter Steuerselbstmord!
 
...
wenn Du soviel Umsatz mit der selbständigen Tätigkeit machst, dass Du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst, dann "musst" Du doch auch sowas wie einen Steuerberater haben (oder "mindestens" ein "Büromädchen" welches die Buchhaltung und Papierkrieg übernimmt)... ansonsten wird wohl in 2-3 Jahren genau der Fall eintreten den Butenostfriese geschildert hat - das Finanzamt reisst Dir den A... auf ! Steuerprüfung/ betriebsprüfung ist nie eine angenehme Sache, aber wenn die Papiere nicht in Ordnung sind, fehlen, unsortiert, lückenhaft... dann kannst es ganz vergessen und schon mal heute Geld für die Nachzahlung ans FA zurücklegen :(
(und hier sei ganz klar gesagt: Du musst nichts böses oder falsches getan haben um richtig Stress mit dem Finanzamt zu bekommen: es reicht aus, dass Du nicht belegen kannst, dass alles i.O. ist = Papiere unvollständig, unschlüssig - und schon ist der Stress vorprogrammiert)

Das hängt sehr vom Geschäftsaufkommen ab, würde ich sagen. Bei 100 und mehr Kleinaufträgen und unzähligen Belegen ist das sicher sinnvoll. Wenn man nur wenige Großaufträge im Jahr abwickelt und kaum laufende oder nur wenige Ausgaben hat, kann man das auch ganz gut selbst bewerkstelligen. Bei mir zB ist das deutlich schneller und einfacher, als wenn ich mich mit einer externen Hilfe zusammensetzen muss, um zu erklären was so angefallen ist - insbesondere da die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich anfällt und (vermutlich) jedes mal ein Meeting nötig wäre, wenn besonderes angefallen ist.

Im Zweiten stimme ich im Prinzip zu. Man sollte als Selbständiger / Freiberufler seine Buchhaltung tunlichst in Ordnung haben, aber wenn die Buchführung iO ist und die Papiere sorgfältig (heißt wieder auffindbar und zuordbar) abgelegt sind, muss man keine Angst haben und schon gar kein Geld für Nachzahlungen zurücklegen. Meine Erfahrung sagt, eine Betriebsprüfung zwar Aufwand bedeutet (bei mir ein voller Tag Aufwand, trotz guter Buchführung und ordentlich abgelegter Papiere, so wie ich meine :)), unter diesen Voraussetzungen aber auch nicht erwartet wird, dass alles zu 100% richtig ist, dazu sinngemäßes Zitat: "Buchhaltung und Steuern sind viel zu komplex, so das (kleinere) Fehler, Irrtümer und auch Unwissen (ohne gravierende Auswirkungen auf die Steuern!) ganz normal sind". Bis auf ein paar Kleinigkeiten (ohne Konsequenzen, da ich Besserung und mehr Sorgfalt gelobt habe :thumbup:) ging das Ganze bei mir daher recht friedlich über die Bühne.
Im Umgekehrten Fall gehe ich allerdings auch von einer Menge Stress aus...

Grüße Thomas
 
Nö, bei mir war das total schlimm. Hat sicher ein viertel Jahr gedauert mit ständigem Papierwechsel auf dem Postweg bis das anerkannt wurde. Allein das Porto dürfte damals 15-20€ insgesamt ausgemacht haben, das hab ich auch mit versucht abzusetzen, wurde aber bemerkungslos gestrichen. :pinch:

Das klingt für mich nach Nebentätigkeit zu einer wie es so schön heißt abhängigen Beschäftigung. Als "echter" Freiberufler / Selbständiger (kein Haupteinkommen als Angestellter) sollte das Absetzen eines Notbooks kein Problem sein, allein schon deswegen, weil man gezwungen ist, seine Umsatzsteueranmeldungen und die USt-Erklärung voll elektronisch abzugeben. Auch handschriftliche Rechnungen darf es heute nicht mehr geben, darum ist auch ein Drucker dazu gar kein Problem.
Gleiches gilt auch für Ausgaben für Büromaterial und Porto. All das ging bei mir ohne Beanstandung durch und auch die Betriebsprüfung neulich hatte daran nichts auszusetzen.

Grüße Thomas

Ein kleiner Tip als Nachtrag: 15-20€ Porto sind ja bald 30-40 Briefe! Manchmal hilft ein klärendes Gespräch, also auch mal zum Telefon greifen und mit dem FA reden, ggf. auch einen persönlichen Termin zur Klärung vereinbaren. Das FA ist kein Monster, dass einen nur auspressen will, sondern ist gehalten neutral zu prüfen, also durchaus auch im Sinne des Steuerzahlers!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

keine Sorge einen Steuerberater werde ich mir schon noch suchen, es ging mir hier eher darum einen Eindruck zu bekommen, ob es sich für mich lohnt gerade ein Gerät vom Händler mit Rechnung zu kaufen, oder ob es sich im Endeffekt nichts tut, ich mir den Papierkram spare und das von mir angepeilte T410 wie bewährt hier privat über das Forum kaufe.

Danke für den vielen Input!
noise
 
Ich bin in Österreich Unternehmer (USt pflichtig) und natürlich kann man auch bei Privaten gekaufte Teile im Rahmen der Einkommensteuer steuerlich absetzen (aber nicht die Vorsteuer bekommen - weil der private Verkäufer ja keine USt abführt). Werden die Teile wieder verkauft unterliegen die der Differnzbesteuerung.
Wenn der Verkäufer ein Rechnung ausstellt ist es besser ansonsten muß man selbst einen Beleg erstellen. Viele scheuen sich einen Beleg zu schreiben, weil sie glauben damit irgendwelche Verpflichtungen einzugehen (USt ist eben keine angeführt und es reicht Name,Anschrift des Verkäufers/Käufers plus Datum - Gegenstand und Preis plus Anmerkung das kein USt enthalten ist weil Privatverkauf). Wird vom Finanzamt anstandslos akzeptiert - logisch das man nicht nur solche Belege haben sollte (weil dann sicher auch genauer geschaut wird).
Bei einigen Sachen mag es schon sinnvoll sein, sich gebrauchte Sachen zu kaufen. Weil es eben oft erheblich billiger ist.
Die Herstellergarantie bleibt ja meist auch erhalten bzw. ist übertragbar. Ich selbst kaufe aber nur mit Orginalrechnung die man auch voll absetzen kann und
als Schutz vor nicht rechtmäßig erstandenen Sachen (Diebesgut). Letzteres ist sehr wichtig, weil es einfach oft vorkommt. Der Käufer sollte namentlich bekannt sein,
keine Geschäfte auf der Strasse und sich die Adresse einfach immer notieren
 
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