Statt Umtausch/Reparatur auch Geld zurück möglich ???

superbuzz

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15 Jan. 2009
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Hallo Leute,

ich werde in nächster Zeit meinen SL500 zurück geben. Ich komme einfach nicht damit klar, dass das System so ruckelnd läuft und ich schon 2x Windows neu installieren musste. Solche Probleme hatte ich noch nie mit einem PC. Ich hab auch schon so einige Threads zu dem "Ruckeln" gelesen und bin nach den Anweisungen gegangen (ältere Treiber für SATA, festplattenschutz runter und energieanzeige ausschalten), doch hat sich nichts verbessert!
Dann konnte ich auch nicht verstehen, warum ich eines Abends das Laptop runtergefahren habe und am nächsten Morgen, aus unerklärlichen Gründen, die Rescue & Recovery DVD's einlegen sollte und das System neu installieren musste. Das ist schon 2x passiert.
Seit neustem stürzt der Explorer andauernd ab, wenn ich mit USB-Sticks arbeite (Datenaustausch).
Hab die Schnautze voll und will den SL 500 nun zurück geben. Gekauft hab ich ihn mitte November 08 bei notebooksbilliger.de

Habt ihr eine Ahnung ob oder wie ich an mein Geld zurück kommen könnte?
Hat wer von euch schon die Garantie oder Gewähleistung in Anspruch genommen?

danke euch schonmal im Vorraus :)
 
Zurückgeben? Hihi da kann ich mir das Grinsen nicht verkneifen :D

Geld zurück wenn nur auf Kulanz. Bin aber absolut sicher dass Du da keine Chance hast, du hättest die 14 Tage nach Kauf dafür nutzen müssen (Wiederruf laut Fernabsatzgesetz).

Jetzt kannst du höchstens den Fehler bemängeln, was dann zur Reparatur führen würde (bzw den Versuch einer Reparatur). Der Verkäufer (also NBB) hat 3 mal die Chance, nachzubessern. Dann kannst du wandeln, also vom Kauf zurücktreten. ABER es muss auch ein Fehler gefunden und behoben werden! Also nicht einfach 3x einschicken und schwupps gibts die Kohle wieder.... Das geht ausserdem nur, wenn du die Reparatur auch über den Händler abwickelst. Wenn Du dich direkt an den Hersteller wendest besteht diese Regel nicht.

Da das SL 500 Bring-in hat heisst das: EInschicken.

Ansonsten: Verkaufen. Oder damit leben.

Skysmo :D
 
in ch
ist es möglich eine wandlung zurück zu machen.
dazu müssen aber einige punkte erfüllt sein.
der händler muss mindestens 2 x die möglicheit haben nachzubessern.
du hast mindestens 1 mal ein neues gerät im austausch bekommen.

wenn man dann noch immer nicht das geräht hat "wie es sein sollte" kann man das geld zurückverlangen.
stecke grad im selben prozedere >> allerdings nicht bei lenovo

angaben sind für die schweiz, müsste aber in der EU auch was ähnliches geben.

begründung "versteckte mängel" die der kunde nicht vorhersehen konnte und nirgends erwähnt sind.

greeTz lyvi
 
Guten Abend!

Wie schon geschrieben, mußt Du dem Vertragspartner die dreimalige Gelegenheit zur Reparatur geben; eine Pflicht für ein Austauschgerät besteht m.W. nicht, wobei es durchaus ein Teil der drei Versuche sein kann. Erst danach kannst Du ggf. wandeln, wobei Dir aber ein Teil des Geldes für die bisherige Nutzung vorenthalten werden kann. Rechne hierbei mit etwa einem Drittel pro Jahr.
Auf Kulanz würde ich bei der Firma nicht hoffen. Ich habe sie wiederholt als sehr positiv erlebt, wenn es um den Verkauf geht, jedoch als überdurchschnittlich sperrig bei Problemen.
Du wirst insgesamt nicht umhinkommen, die Lenovo-Garantie in Anspruch zu nehmen, denke ich.

Viele Grüße!
 
Garantie hin und Garantie her, so wie sich die Beschreibung anhört scheint es eher ein Softwareproblem zu sein. Dafür garantiert kein Hersteller und auch kein Händler.

Gruß
BlackGuest
 
Das Problem hast du generell überall wenns um Computer geht: der Hardwarehersteller sagt der Fehler liegt an der Software, der Softwarehersteller sagt es ist die Hardware (wobei ich bei dir auch eher auf nen Softwarefehler tippen würde).

Wenn sich der Händler sperrig stellt wirst du nach drei Nachbesserungsversuchen nicht drum herum kommen Klage einzureichen. Du musst dann nachweisen, dass der Fehler immer noch vorhanden ist, und auch nicht von dir verursacht wurde (sprich Gutachter... teuer). Daher wird der Händler in der Regel auch nicht auf Kulanz arbeiten, da de fakto kein Kunde den Rechtsweg einschlagen wird.

@BlackGuest: Ganz so ist es meiner Meinung nach nicht. Du hast den Rechner mit OS gekauft, also ist der Händler der Ansprechpartner für das Gesamtsystem. Wenn du im Laden ein OS kaufst ist auch der Laden für die Gewährleistung zuständig, nicht (wie alle immer behaupten) der Hersteller des Betriebssystems. Die Garantie / der Support des Produkts durch den Hersteller ist nur eine freiwillige Leistung.
 
[quote='tarzan',index.php?page=Thread&postID=530440#post530440]@BlackGuest: Ganz so ist es meiner Meinung nach nicht. Du hast den Rechner mit OS gekauft, also ist der Händler der Ansprechpartner für das Gesamtsystem. Wenn du im Laden ein OS kaufst ist auch der Laden für die Gewährleistung zuständig, nicht (wie alle immer behaupten) der Hersteller des Betriebssystems. Die Garantie / der Support des Produkts durch den Hersteller ist nur eine freiwillige Leistung.[/quote]In Bezug auf das OS hast Du recht. Allerdings auch nur in Bezug auf den Auslieferungszustand. Jede noch so kleine Änderung kann das System instabil machen. Dazu zählen unter anderem auch die automatischen Updates. Wie soll das der Händler regeln? Unmöglich!

Natürlich ist der Hersteller gesetzlich zur Gewährleistung und zur Einhaltung seiner (freiwilligen) Garantieversprechen verpflichtet. Der Händler ist da eigentlich nur Mittelsmann. Wird die Garantie in Anspruch genommen, dann kann der Händler, sofern er nicht zertifizierter Lenovo Servicepartner ist (was bei den meisten nicht zutreffen dürfte), entweder das Gerät komplett tauschen oder es einschicken. Ein Kompletttausch wäre dann auch nur Kulanz des Händlers.
Für ein OS übernimmt definitiv kein Händler die Gewährleistung. Ist auch definitiv nicht dessen Aufgabe. Deine Aussage dazu ist falsch. Passt aber nicht hier in das Thema. Darüber wurde aber auch schon viel geschrieben.
Ich bin (wenn auch ein kleiner) Hersteller von Hard- und auch Software. Wäre zu schön, wenn ich die Gewährleistung für meine Systeme an die Händler abgeben könnte.

Gruß
BlackGuest
 
Für ein OS übernimmt definitiv kein Händler die Gewährleistung. Ist auch definitiv nicht dessen Aufgabe. Deine Aussage dazu ist falsch. Passt aber nicht hier in das Thema. Darüber wurde aber auch schon viel geschrieben.
Naja richtig ist das auch nicht. Der Händler kann ja wegen mir die Gewährleistung selbst mit dem Hersteller regeln, und ich habe auch die Möglichkeit mich an den Hersteller zu wenden, wenn etwas nicht so will wie es soll (siehe freiwillige Garantie des Herstellers). Ich habe als Kunde aber keinen Vertrag mit dem Hersteller, warum sollte ich mich an den Hersteller wenden müssen? Der Händler ist immer der erste Ansprechpartner für mich als Kunden.

Erinner mich mal jemand daran dass ich weniger klugscheissen und mehr lernen sollte :)
 
Der Händler ist immer der erste Ansprechpartner für mich als Kunden.
Stimmt auf jeden Fall.
In Hinblick auf die Gewährleistung hats du auch recht. Habe gerade etwas gegoogelt. Diese betrifft immer nur die direkt miteinander in Kontakt getretenen Personen einer Handelskette. Also doch Kunde - Händler.
Nur wie das bei einem OS funktionieren soll??? ?( Ist mir etwas schleierhaft.

So, nun lerne aber mal gefälligst was und klugscheiss hier nicht rum! ;) Duckundwegrenn

Gruß
BlackGuest
 
Ich weiß wie es bei Acer funktioniert, weil ich nunmal in einem Laden arbeite, der Acer Notebooks verkauft.

Dort isses ganz einfach: Recovery CD rein, Auslieferungszustand wiederherstellen. Und wenn das Problem dann noch da ist, dann geht das Gerät ans Acer Repair Center, dann ist es irgendwas an der Hardware. Wenn das Problem dann weg ist, dann isses Software und dann hat Kunde Pech gehabt, wenn wir's nicht selbst rausfinden was sich da beißt...

Ich denk mal bei lenovo wird das ähnlich sein.
 
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