SSD Defekt - Frage zur Gewährleistung

Faweyr

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21 Aug. 2010
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Hallo Forum,

meine Intel SSD 330 Series verursachte Bluescreens. Da sie erst 16 Monate in Gebrauch war, habe ich sie dem Händler zur Reperatur zurückgeschickt. Dieser kann sie jedoch nicht Reparieren und kann mir ebenfalls kein Ersatz leisten, stattdessen wollten er mir eine Herstellergutschrift i. H. v. 63,28 Euro geben. (Berechnung: 3-jährige Abschreibungsfrist; [FONT=&quot]113,90 EUR x 16/36tel = 50,62 EUR Wertersatz).[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]Anschließend tratt ich vom Kaufvertrag zurück und wollte den gesamten Kaufpreis zurückerstattet bekommen, da die Festplatte keinesfalls eine unsachgemäße Ingebrauchnahme aufweist und ich nach Abs. 2 des § 346 BGB somit keinen Wertersatz leisten muss. Quelle

Der Händler weiste mich anschließend daraufhin das ich laut [FONT=&quot]§ 346 BGB [/FONT]zum Wertersatz verpflichtet bin.

Leider studiere ich Informatik und kein Jura und bin mit dieser Rechtslage überfodert. Bin ich nun dazu verpflichtet oder hat die Quelle recht?
 
Bist du denn schon mal auf der Intel-Garantieseite gewesen? http://www.intel.com/p/de_DE/support/warranty
Schau doch mal, was die antworten.

Im Übrigen hast du im falschen Absatz gewühlt :confused:. Du schuldest nach § 346 Abs. 1 BGB eine Kompensation für die gezogenen Nutzungen (sog. Nutzungswertersatz). Die sind bei dir vom Verkäufer aber mit nur 3 Jahren ziemlich sicher zu engherzig berechnet. Da dein Rücktritt eigentlich unwiderruflich ist, würde ich an deiner Stelle mit dem Verkäufer darüber verhandeln, dass er dir die defekt SSD zurückschickt und du versuchst, über die Herstellergarantie direkt beim Hersteller weiterzukommen. Wahrscheinlich gibt's da 'ne Neue, die du dann nach Geschmack hier oder woanders wieder verticken kannst.
 
Du hast Glück, dass der Händler Dir überhaupt noch etwas geben möchte. Nach 6 Monaten ist eh Schluss, wenn Du nicht beweisen kannst, dass der Mangel von Anfang an bestand.
 
Einfach den Händler drauf hinweisen, das noch Hersteller-Garantie drauf ist, und er sich drum kümmern soll das darüber abgewickelt wird.
Er hat das Teil verkauft, also muß er sich kümmern.

Allerdings frage ich mich, was das mit "Herstellergutschrift" soll :confused:
Jeder Händler ist doch froh, wenns ein Garantiefall ist und er es "nur" weiterleiten muß.

Alternativ kannste das Teil auch selber an Intel schicken, dann zahlste aber den Versand selber (es sei den Intel läßt abholen).

MfG, Sebastian
 
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