Hallo Forum,
meine Intel SSD 330 Series verursachte Bluescreens. Da sie erst 16 Monate in Gebrauch war, habe ich sie dem Händler zur Reperatur zurückgeschickt. Dieser kann sie jedoch nicht Reparieren und kann mir ebenfalls kein Ersatz leisten, stattdessen wollten er mir eine Herstellergutschrift i. H. v. 63,28 Euro geben. (Berechnung: 3-jährige Abschreibungsfrist; [FONT="]113,90 EUR x 16/36tel = 50,62 EUR Wertersatz).[/FONT]
[FONT="]
[/FONT]Anschließend tratt ich vom Kaufvertrag zurück und wollte den gesamten Kaufpreis zurückerstattet bekommen, da die Festplatte keinesfalls eine unsachgemäße Ingebrauchnahme aufweist und ich nach Abs. 2 des § 346 BGB somit keinen Wertersatz leisten muss. Quelle
Der Händler weiste mich anschließend daraufhin das ich laut [FONT="]§ 346 BGB [/FONT]zum Wertersatz verpflichtet bin.
Leider studiere ich Informatik und kein Jura und bin mit dieser Rechtslage überfodert. Bin ich nun dazu verpflichtet oder hat die Quelle recht?
meine Intel SSD 330 Series verursachte Bluescreens. Da sie erst 16 Monate in Gebrauch war, habe ich sie dem Händler zur Reperatur zurückgeschickt. Dieser kann sie jedoch nicht Reparieren und kann mir ebenfalls kein Ersatz leisten, stattdessen wollten er mir eine Herstellergutschrift i. H. v. 63,28 Euro geben. (Berechnung: 3-jährige Abschreibungsfrist; [FONT="]113,90 EUR x 16/36tel = 50,62 EUR Wertersatz).[/FONT]
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[/FONT]Anschließend tratt ich vom Kaufvertrag zurück und wollte den gesamten Kaufpreis zurückerstattet bekommen, da die Festplatte keinesfalls eine unsachgemäße Ingebrauchnahme aufweist und ich nach Abs. 2 des § 346 BGB somit keinen Wertersatz leisten muss. Quelle
Der Händler weiste mich anschließend daraufhin das ich laut [FONT="]§ 346 BGB [/FONT]zum Wertersatz verpflichtet bin.
Leider studiere ich Informatik und kein Jura und bin mit dieser Rechtslage überfodert. Bin ich nun dazu verpflichtet oder hat die Quelle recht?