"Schnellkäufer und gerne-Zurücksender": Bald wird es teuer

Mornsgrans

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Und? Alles was nicht vertraglich vereinbart ist, also auch übermäßig mehr Gebrauchsspuren als angegeben, ist ein Mangel an der Sache.
Auch eine falsche Farbe ist ein Sachmangel, eine falsche Festplattengrößen ...

MfG, Sebastian
 
Das hier wird spaßig werden, wenn die Kunden freudestrahlend mit Painpal bezahlt haben:
-------------------------------------------------------------
Außerdem muss er, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, die Erstattung
mit dem gleichen Zahlungsmittel vornehmen, das der Käufer genutzt hat.
------------------------------------------------------------
Auf die Gesichter der Kunden bin ich ja gespannt, wenn diese festellen, wieviel sich PayPal einverleibt
Oder "darf" der Händler zur Strafe dann auch noch zusätzlich die unvermeindlichen PainPal Kosten des Kunden mit tragen ?
Sprich im Endeffekt hat er 2 x Gebühren bezahlt ? Da sehe ich schon die ersten Kunden vor Gericht ziehen....
 
Jap - das wird bei unserer Vollkaskomentalität noch lustig werden...
 
Das hier wird spaßig werden, wenn die Kunden freudestrahlend mit Painpal bezahlt haben:
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Außerdem muss er, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, die Erstattung
mit dem gleichen Zahlungsmittel vornehmen, das der Käufer genutzt hat.
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Auf die Gesichter der Kunden bin ich ja gespannt, wenn diese festellen, wieviel sich PayPal einverleibt
Oder "darf" der Händler zur Strafe dann auch noch zusätzlich die unvermeindlichen PainPal Kosten des Kunden mit tragen ?
Sprich im Endeffekt hat er 2 x Gebühren bezahlt ? Da sehe ich schon die ersten Kunden vor Gericht ziehen....

Soweit ich weiß, bezahlen bei einer Rückerstattung via Paypal weder Sender noch Empfänger des Geldes Gebühren.
 
Über nicht komplette oder falsche Lieferung braucht man da nicht zu diskutieren, das sollte klar sein.

Und was sind dann im Fall des Falles "übermäßig mehr Gebrauchsspuren"? Je nachdem, wo die Geräte vorher eingesetzt wurden, decken "Gebrauchsspuren" ein ziemlich weites Spektrum ab. Darunter fallen auch Abdrücke im Display, die aus dem normalen Gebrauch entstehen können. Da mag die Formulierung "mit Gebrauchsspuren" greifen, ich würde solch ein Gerät aber persönlich nicht haben wollen. Das wird also alles schwammig und ich hätte nicht unbedingt die Lust/Zeit mich dann ellenlang mit dem Händler auseinanderzusetzen, ob das jetzt alles noch in dem vertraglich vereinbarten Zustand befindet. Aber das muss dann jeder für sich selbst entscheiden, abwägen, den Händler unter Umständen im Vorfeld kontaktieren, etc. Da stehen ja genügend Möglichkeiten zur Verfügung. ;)

Gruß,
David
 
Soweit ich weiß, bezahlen bei einer Rückerstattung via Paypal weder Sender noch Empfänger des Geldes Gebühren.

Das funzt meines Wissens nur, wenn Du quasi gleich nach Erhalt auf den "Geld rücksenden" Knopf drückst und das "Geld" noch virtuell auf der Painpal Festplatte liegt. Wenn der Händler gleich nach Geldeingang diesen Betrag auf seinem Konto materialisiert funzt das meines Wissens alles nicht mehr.....

Beispiel: Kunde widerruft nach 13 Tagen und sendet die Ware erst nach 20 Tagen zurück. Dann hat der Händler nochmal 14 Tage Zeit den Betrag an den Kunden auszuzahlen. Ich glaube nicht, dass da PainPal keine Gebühre erhebt......
 
Insgesamt eine sehr sinnvolle Änderung, kostenlose Rücksendung lädt in vielerlei Hinsicht zum Ausnutzen ein. Gleichzeitig bin ich skeptisch, ob das am Ende nicht ein Schuss ins Bein der Onlinehändler wird (weil dann so mancher sich überlegt, ob es nicht schlauer ist, gleich beim Händler um die Ecke zu kaufen - schließlich kann er dort den Artikel wenigstens wirklich ausprobieren). Gerade für Kleidungsversender wie Zalando könnte das einen ziemlichen Nachteil ausmachen.

Andererseits hat die kostenlose Rücksendung einen großen Vorteil: Die Händler nehmen Produkte, die extrem schlecht sind und sehr häufig zurückgeschickt werden, aus Eigennutz ziemlich schnell aus dem Programm.
 
Und? Alles was nicht vertraglich vereinbart ist, also auch übermäßig mehr Gebrauchsspuren als angegeben, ist ein Mangel an der Sache.
Auch eine falsche Farbe ist ein Sachmangel, eine falsche Festplattengrößen ...

MfG, Sebastian

jep! wer entscheidet denn, ob es sich um "normale" Gebrauchsspuren oder um "übermäßige" Gebrauchsspuren handelt ? - im Zweifelsfall doch nur ein Gericht.
das ist Essig!

als Kunde finde ich die Regelung bescheuert :(

was ich jedoch gut verstehen kann ist das Problem der Händler, dass (nicht wenige) Kunden sich diverse Produkte "zur Ansicht" bestellen und von Anfang an wissen, dass ein Grossteil der bestellten Ware wieder zurückgeschickt wird, "ist ja kostenlos" :pinch:
(gerne gesehen bei den Frauen -- ein paar neue Schuhe wird gewünscht.... aber es werden 5 paar Schuhe bestellt, dann das schönste Paar ausgesucht und die anderen 4 Paar kostenfrei zurückgeschickt :facepalm: - da hört dann auch jedes Verständnis auf und soetwas kann nicht richtig sein und auch nicht im Sinne des Erfinders einer kostenfreien Rücksendung, Widerrufsrecht im Sinne des Gesetzes)
 
irgendwie habe ich das Gefühl, dass man da mal wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet hat :-(

hätte doch genügt die Grenze für die kostenfreie Rücksendung anzuheben, von 40 € auf z.B. 100 € -- dann wäre (wahrscheinlich) dem willkürlichen Missbrauch und den "Probebestellungen" schon ein Riegel vorgeschoben worden und alle hätten davon profitiert, die Händler und auch die Kunden
 
Warum bestelle ich gerne in Amazonien? weils bislang keinen Zirkus bei Reklamationen gab. Genauso sind Retouren unproblematisch. Kürzlich aus Versehen bei einem Buch Menge 2 bestellt, dann den Retourenprozess angestossen und mir wird vorgeschlagen das überzählige Buch zu behalten und trotzdem die Gutschrift zu bekommen!. Dh Prozesskosten für die Retourenabwicklung sind vermutlich teurer als der Warenwert (!). Jetzt mag es Zeitgenossen geben, die diese Entdeckung für sich ausnutzen werden und gucken was noch allles geht. Oder die Stories, bei denen Drucker bestellt und vor dem Rückversand leergedruckt werden. Die kenne ich auch. Die Story über den Amazonkunden in der ct, der zuviele Retouren hatte und gesperrt wurde hat bei mir nur Kopfschütteln hervorgerufen. Die Kirche muss im Dorf bleiben.

Die Retouren und das Rückporto sind doch längst eingepreist und über die Resterampe wird ein Geschäftsmodell draus. Zalando wissen genau was sie tun. Die sind ja nicht blöde.

Kunden kaufen da wo sie zufrieden sind und nicht da wo man auf die Nase gefallen ist oder fallen könnte. Als Kunde habe ich auch nicht Lust zu diskutieren besonders wenn es kulante Lieferanten gibt. Und bin ich mal zufrieden, warum soll ich woanders hingehen?

Das mag schlecht für die kleinen Händler sein, aber so isses nu.


Ich bin kein Freund von marktbeherrschenden Unternehmen, aber der Bezos weiss was Kunden wollen. Wahrscheinlich wird er die kostenlosen Retouren beibehalten. Die Preise, die er für Paketdienste zu zahlen hat, können wir uns vermutlich gar nicht vorstellen.
 
Ich mag die 40 Euro regel sehr weil sie einem Sicherheit gibt. Angenommen Amazon verlangt keine Rücksende gebühren, werde ich ausschließlich bei Amazon online shoppen !

Übrigens die Erfahrung, das amazon einem die Ware behalten lässt habe ich auch schon gemacht. Ich hatte die falsche Handytasche bestellt, jedoch von einem polnischen amazon warehouse verkäufer und dieser bot mir an die Tasche einfach zu behalten :thumbsup:
 
Die Retouren und das Rückporto sind doch längst eingepreist und über die Resterampe wird ein Geschäftsmodell draus. Zalando wissen genau was sie tun. Die sind ja nicht blöde.

Die wollen ja auch keine Geld verdienen, tun sie ja eh nicht. Die wollen nur groß werden und den Markt beherschen, samt straker Marke um dann den Laden irgendwann verhöckern zukönnen. Bis dahin wird da kein Cent verdient....
 
Kann mir gut vorstellen, dass das auch bei Rücksendung wegen Defekt oder so gilt. :cursing: Denn theoretisch könntest du den Händler dann ja auch die Reparatur auf Gewährleistung durchführen lassen, dann würde er natürlich zahlen.

Nein, § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB betrifft nur das besondere Rücksenderecht bei Fernabsatzverträgen. Die Rücksendekosten muss der Unternehmer immer zahlen, da die Nacherfüllung nicht mit weiteren Kosten für den Verbraucher verbunden sein darf (geht auch auf EU-Richtlinie zurück).
 
Soweit ich weiß, bezahlen bei einer Rückerstattung via Paypal weder Sender noch Empfänger des Geldes Gebühren.

Ich hab mal was mit PayPal gezahlt und nach 14 Tagen wieder zurück geschickt. Bekam nicht den vollen Betrag zurück, entsprach genau den PayPal Gebühren.
 
Das funzt meines Wissens nur, wenn Du quasi gleich nach Erhalt auf den "Geld rücksenden" Knopf drückst und das "Geld" noch virtuell auf der Painpal Festplatte liegt. Wenn der Händler gleich nach Geldeingang diesen Betrag auf seinem Konto materialisiert funzt das meines Wissens alles nicht mehr.....

Beispiel: Kunde widerruft nach 13 Tagen und sendet die Ware erst nach 20 Tagen zurück. Dann hat der Händler nochmal 14 Tage Zeit den Betrag an den Kunden auszuzahlen. Ich glaube nicht, dass da PainPal keine Gebühre erhebt......

Nach dieser Seite geht das bis zu 60 Tage nach Erhalt der Zahlung. Aber wahrscheinlich muß das Geld wirklich so lang auf dem Paypal-Konto des Empfängers bleiben.
 
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