"Schnellkäufer und gerne-Zurücksender": Bald wird es teuer

Mornsgrans

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kanns grad nicht lesen, bin mit Handy online:
Das gilt aber nur bei Nicht-gefallen, oder?
 
kanns grad nicht lesen, bin mit Handy online:
Das gilt aber nur bei Nicht-gefallen, oder?
Kann mir gut vorstellen, dass das auch bei Rücksendung wegen Defekt oder so gilt. :cursing: Denn theoretisch könntest du den Händler dann ja auch die Reparatur auf Gewährleistung durchführen lassen, dann würde er natürlich zahlen.
 
Leider ist der Threadtitel tendenziös. Nicht alle Retouren sind aus Spaßbestellungen. Die Artikel sind zT defekt. Wie kürzlich ein Fernseher den ich in Amazonien bestellt habe... Zurück auf Kosten von A. und was anderes bestellt. Ich muss schliesslich noch auf die Post mit dem Ding.
 
Die 2 Wochen für die Rückzahlung finde ich ja schonmal gut, da hab ich schon oft Probleme mit gehabt...
 
Im Prinzip klingt das in meinen Augen fair. Dass der Händler aktuell die Rücksendekosten bei "Nichtgefallen" zahlen muss war mir nicht bewusst, und das halte ich auch für nicht richtig.

Die Frage nach Rücksenden wegen Defekts, die iYassin aufgeworfen hat, steht für mich aber auch noch im Raum. Ist ne schwierige Kiste. Einerseits, würde ich das Dingen doch gern kostenfrei zuschicken wenn es kaputt ist - das sollte so auch klappen, sofern ich es denn repariert/ausgetauscht wieder haben möchte. Wenn mir aber darüber auffällt, dass es mir auch nicht gefallen hat, müssten die Versandkosten logisch wieder bei mir liegen. Wenn sie das aber tun, dann kann (je nach Händler) das Interesse des Händlers, mir auf jeden Fall intakte Ware zu senden, geringer sein als vorher.

Anders herum könnte ich als Kunde, wenn mir die Ware nicht gefällt und ich Versandkosten sparen wollte dann versuchen, einen Defekt herbeizuführen (illegal, mache ich natürlich nicht, aber eine finanzielle "Motivation" dahingehend wäre dann vorhanden), damit ich das Ding kostenfrei los werden.

Insgesamt ist es natürlich immer schade, wenn Richtlinien zu Ungunsten von Verbrauchern eingeführt oder umgesetzt werden, aber im Interesse der Händler verstehe ich die Punkte durchaus. Dazu kommt, dass vermutlich einige Händler die "alte Regelung" beibehalten, um Kunden zu locken.

Super finde ich auch die angesprochene 2-Wochen-Frist für die Erstattung des Geldes, wobei das den Vorgang nicht viel schneller macht. Denn nach wie vor muss man im Schadensfall dem Verkäufer dann erstmal mit zeitintensiven Mahnungen und Vollstreckungsanträgen drohen, bevor dann irgendwann mal das Geld kommt, hab aktuell bei meiner Holden seit Dezember nen Fall, wo der Händler selbst "nicht erreichbar" ist, die Mitarbeiterinnen am Telefon immer wieder versuchen, schönes Wetter zu machen und das Geld definitiv nicht bei uns ist. Und die ganzen Schreiben und Anträge finanziert man ja erstmal vor...:pinch:

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider ist der Threadtitel tendenziös. Nicht alle Retouren sind aus Spaßbestellungen. Die Artikel sind zT defekt. Wie kürzlich ein Fernseher den ich in Amazonien bestellt habe... Zurück auf Kosten von A. und was anderes bestellt. Ich muss schliesslich noch auf die Post mit dem Ding.
Den Titel habe ich mit Bedacht gewählt, da zahlreiche Kunden (nicht alle!) "einfach mal so" bestellen und dann auf Kosten des Versenders die Ware wieder zurücksenden. Dies hat dermaßen Überhand genommen, dass zahlreiche Versandhändler (auch Amazon) inzwischen "schwarze Listen" führen und nach x Rücklieferungen keine Bestellungen mehr von diesen Kunden annehmen.
 
Die Frage nach Rücksenden wegen Defekts, die iYassin aufgeworfen hat, steht für mich aber auch noch im Raum.

Na ja, an sich ist die Sache doch eindeutig. Widerruf ist Rücksenden wg. z.B. nichtgefallen. Defekt wäre Sachmangelhaftung, das ist was ganz anderes.

MfG, Sebastian
 
Die Paketboten werden über die neue Regelung sicher nicht böse sein :rolleyes:

Gruß, David
 
Die Paketboten werden über die neue Regelung sicher nicht böse sein :rolleyes:

Gruß, David
... und der lokale Fachhändler auch nicht. :)

Die Regelung ist vernünftig, denn so wird einigen Verbrauchern wieder bewusst,
dass nichts kostenfrei ist, auch keine Dienstleistung wie die Rücksendung.
 
Also wenn ich was bestelle, bei dem ich mir nicht sicher bin, dass ich es behalte schau ich mich immer bei den Amazon Warehouse Deals um.
Ich selbst finde es auch unschön, was neues zu bestellen und dann schonmal ausgepackt wieder zurücksenden zu müssen.

Wenn man die Versandkosten Tragen muss wäre das für mich völlig in Ordnung!
 
Amazon, Zalando und Co. bieten das aber m.E. doch freiwillig an.. Die werden sich wohl ausgerechnet haben, dass die Rücksenungskosten locker getragen werden können, wenn durch die Policy X€ mehr Umsatz gemacht wird.

.. im begrenzten Rahmen natürlich, bzw. wenn es nicht ausgenutzt wird (z.B. durch Blogger ;D )
 
Wie macht man das eigentlich bei nem 50'' Fernseher? Da ist das zurückschicken doch nicht ganz so einfach oder?!^^
 
Dis wird dann teuer bei Widerruf - Sperrgut?
Aber sowas würd ich dann nicht mehr online kaufen, da wäre mir ein lokaler Händler zwecks Support wichtiger als paar € zu sparen.

MfG, Sebastian
 
Erst einmal abwarten, wie sich die ganze Sache entwickelt und umgesetzt wird. Händler können ja weiterhin freiwillig die Rücksendekosten übernehmen und ich denke, dass gerade Amazon da mitmachen könnte. Da ich dort fast alles bestelle, sehe ich es noch relativ gelassen, dann eben auch bei großen, sperrigen Sachen. In den letzten 7 Jahren kam es bei mir und Amazon aber auch äußerst selten zu einem Widerruf.

Interessant, besonders für uns, wird es dann, wenn man beim Händler z.B. gebrauchte Thinkpads kauft. Stand heute müsste man sich mit dem Händler nicht groß auseinandersetzen, sofern einem etwas nicht passt. Beispiel: Gebrauchsspuren sind angegeben, es kommt dann ein komplett verkratztes und vermacktes Notebook an. Klar kann man unter Umständen dann mit dem Händler das Gespräch suchen, um z.B. über einen Preisnachlass zu reden. A) Interessiert das manche Händler dann aber nicht und B) spart man sich den Ärger/Zeit und kann es Stand heute einfach zurück schicken.
Bald muss man das dann eben notfalls in Kauf nehmen oder zu einem lokalen Händler fahren. Da zahlt man dann eben unter Umständen mehr, zzgl. Sprit/Zeit, kann sich das Gerät aber direkt aussuchen, anschauen und mitnehmen.

Aber wie gesagt: Erst einmal abwarten, wie sich das entwickelt.
 
Interessant, besonders für uns, wird es dann, wenn man beim Händler z.B. gebrauchte Thinkpads kauft. Stand heute müsste man sich mit dem Händler nicht groß auseinandersetzen, sofern einem etwas nicht passt. Beispiel: Gebrauchsspuren sind angegeben, es kommt dann ein komplett verkratztes und vermacktes Notebook an. Klar kann man unter Umständen dann mit dem Händler das Gespräch suchen, um z.B. über einen Preisnachlass zu reden. A) Interessiert das manche Händler dann aber nicht und B) spart man sich den Ärger/Zeit und kann es Stand heute einfach zurück schicken.

Nochmal:
Wenn der Artikel nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht (Defekt...), dann folgt Sachmängelhaftung, d.h. der Händler muß nachbessern.
Schlägt die Nachbesserung fehl (keine Ersatzware etc.), dann kann man Minderung verlangen oder Rückabwicklung.
Und eine Rückabwicklung wegen Sachmangel ist kein Widerruf in dem Sinne.

In der anstehenden Gesetzesänderung geht es rein um den Widerruf von Verbraucherseite, d.h. gefällt nicht, passt nicht ...

MfG, Sebastian
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal:
Ich habe auch nicht von defekter Ware gesprochen, da ich mir der Thematik der Sachmängelhaftung durchaus bewusst, sondern explizit das Beispiel mit den Gebrauchsspuren bei einem Gebrauchtgerät gewählt. Denn da ist die Angelegenheit nicht immer unbedingt so eindeutig und wird mit der neuen Regelung aus Kundensicht nicht einfacher (außer man zieht seine Konsequenzen aus möglichen Folgen und kauft direkt bei Andy oder Matt, wo man sich das Gerät vorher in Bildern auch ansehen kann).

Gruß,
David
 
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