Im Prinzip klingt das in meinen Augen fair. Dass der Händler aktuell die Rücksendekosten bei "Nichtgefallen" zahlen muss war mir nicht bewusst, und das halte ich auch für nicht richtig.
Die Frage nach Rücksenden wegen Defekts, die iYassin aufgeworfen hat, steht für mich aber auch noch im Raum. Ist ne schwierige Kiste. Einerseits, würde ich das Dingen doch gern kostenfrei zuschicken wenn es kaputt ist - das sollte so auch klappen, sofern ich es denn repariert/ausgetauscht wieder haben möchte. Wenn mir aber darüber auffällt, dass es mir auch nicht gefallen hat, müssten die Versandkosten logisch wieder bei mir liegen. Wenn sie das aber tun, dann kann (je nach Händler) das Interesse des Händlers, mir auf jeden Fall intakte Ware zu senden, geringer sein als vorher.
Anders herum könnte ich als Kunde, wenn mir die Ware nicht gefällt und ich Versandkosten sparen wollte dann versuchen, einen Defekt herbeizuführen (illegal, mache ich natürlich nicht, aber eine finanzielle "Motivation" dahingehend wäre dann vorhanden), damit ich das Ding kostenfrei los werden.
Insgesamt ist es natürlich immer schade, wenn Richtlinien zu Ungunsten von Verbrauchern eingeführt oder umgesetzt werden, aber im Interesse der Händler verstehe ich die Punkte durchaus. Dazu kommt, dass vermutlich einige Händler die "alte Regelung" beibehalten, um Kunden zu locken.
Super finde ich auch die angesprochene 2-Wochen-Frist für die Erstattung des Geldes, wobei das den Vorgang nicht viel schneller macht. Denn nach wie vor muss man im Schadensfall dem Verkäufer dann erstmal mit zeitintensiven Mahnungen und Vollstreckungsanträgen drohen, bevor dann irgendwann mal das Geld kommt, hab aktuell bei meiner Holden seit Dezember nen Fall, wo der Händler selbst "nicht erreichbar" ist, die Mitarbeiterinnen am Telefon immer wieder versuchen, schönes Wetter zu machen und das Geld definitiv nicht bei uns ist. Und die ganzen Schreiben und Anträge finanziert man ja erstmal vor...
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Gruß