Schlechte Ebay Erfahrung

easyupdate

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1 Jan. 2007
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Hallo,
habe nach etlichen Jahren bei Ebay nun auch mal heftig ins Klo gegriffen. Von einem Privatman mit 100% Bewertungen und nur ein paar neutralen Bewertungen aufgrund von langen Lieferzeiten, habe ich ein A31 ersteigert, welches mich nun nach fast 4 Wochen am Freitag erreichte. Das Teil ist völlig vergammelt und hat statt 60 GB Platte nur 40 GB und noch einige andere nicht vorhandener Eigenschaften. Ich habe auch defintiv nicht das Book auf den Bildern erhalten (ich habe pentium 4 Aufkleber und windows Sticker auf der Handauflage- das Book auf den Bildern nicht). Ich habe dann in der zwischenzeit Kontakt zu anderen Ebay Usern aufgenommen, die ebenfalls böse reingefallen sind und teilweise trotz Überweisung noch gar keinen Artikel erhalten haben.
Ein anderer Leidensgenosse hat ein T43 ersteigert und wartet schon Wochen darauf. Auch wurden völlig andere Artikelstandorte angegeben und die Anschriftsdaten die ich bei Ebay angefordert habe passen nicht zur Absenderadresse auf meinem Postpaket. Ich habe was die Herkunft des Gerätes angeht kein gutes Gefühl und möchte anhand der Seriennummer nun prüfen was Sache ist. Leider habe ich keine Ahnung wie ich mit der Seriennummer die Herkunft und vielleicht den ursprünglichen Eigentümer herausbekommen kann.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Ach ja, das Ebay-Mitglied möchte von dem natürlich nichts wissen und behauptet das Book wäre einwandfrei.

Viele Grüße
 
hallo andy, ja er hat einen doofen gefunden der drauf reinfällt. Nur nach seiner Meinung ist alles in Ordnung und ich soll mich nicht aufregen. Habe jezt mit etlichen Mails versucht wieder an mein Geld zu kommen. Ich muss nun leider den steinigen Weg gehen.


Der andere Ebay-User hat dieses T43 ersteigert:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...MEWA:IT&viewitem=&item=250107397010&rd=1&rd=1

Das T43 kommt auf einmal aus Heilbronn und mein A31 (was wenigstens nach knapp 4 Wochen geliefert wurde) kommt mit Absender-Adresse aus "Berlin".

Komisch das Ganze

grüße easyupdate
 
Es ist in der Tat ein A31 und kein A31p.

Das macht die Graka (ATI Radeon mit 32 MB vs. ATI Fire 64 MB).
Deshalb auch keine UXGA-, sondern nur SXGA+ - Auflösung.

Das mit den auf Garantie ausgetauschten Teilen vor ein paar Monaten kann sogar hinkommen.
Bei einer 4-Jahresgarantie hätte das bis knapp Ende 2006 durchaus geschehen können.

Jedenfalls wurde das beschriebene Gerät nicht geliefert und somit kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ob der Junge allerdings astrein ist, und Dir nach Rücksendung des Rechners Dein Geld unverzüglich überweist, vermag ich nicht zu sagen.

Gruss
 
...ja die Auktion mit dem T43 und dem Bios Paßwort ist auch irgendwie nicht so vertrauenserweckend um es mal vorsichtig zu formulieren.

@abigeil: Ja das mit dem Geld zurück dürfte schwierig werden, da ich eben zusammengefasst eine solche Antwort erhielt:


"Sie scheinen ein schwieriger Mensch zu sein. Mein Notebook wurde einwandfrei mit den spezifizierten Konfigurationen an Sie verschickt. Für weitere technische Informationen betreffend der Auflösung lesen Sie bitte das Hardware Maintanance Manual. Für den Dauer des Versandes zeichne ich wie gesagt zu meinem Bedauern nicht verantwortlich"

Nicht übel, oder?

Grüße easyupdate
 
wie soll man im hmm nachguggen wenn die genaue Gerätebezeichnung nicht in der Auktion steht :D
 
Das HardwareHandbuch umfasst mehrere Modelle der gleichen Serie...
 
...mal gucken was der morgige Tag bringt. Werde wie gesagt versuchen die Sache rückgängig zu machen und wenn es sein muss auch mit Hilfe der Polzei und einem Anwalt. Ich werde dann berichten wie die Sache ausgegangen ist. Erstmal besten Dank für Eure Hilfe!! Konnte jetzt schon eine Menge Frust abbauen.

Grüße easyupdate
 
im HMM steht halt nur welche displays welche modelle haben

wollte eigentlich nur darauf hinaus, dass laut Artikelbezeichnung von einem A31P auszugehen war womit laut HMM UXGA richtig gewesen wäre und deswegen der Hinweis auf die HMM irgendwie hmnja ist :D

zusammengefasst zweifle ich an, dass eine Pflicht des Käufers besteht sich aus 3. Quelle informieren zu müssen...

Ich meine sogar schon mal in einem Onlineshop gesehen zu haben dass nur für die in der Shopbeschreibung beschriebenen Features garantiert wird, dass das Gerät sie hat
 
Original von rhwk
im HMM steht halt nur welche displays welche modelle haben

wollte eigentlich nur darauf hinaus, dass laut Artikelbezeichnung von einem A31P auszugehen war womit laut HMM UXGA richtig gewesen wäre und deswegen der Hinweis auf die HMM irgendwie hmnja ist :D

zusammengefasst zweifle ich an, dass eine Pflicht des Käufers besteht sich aus 3. Quelle informieren zu müssen...

Ich meine sogar schon mal in einem Onlineshop gesehen zu haben dass nur für die in der Shopbeschreibung beschriebenen Features garantiert wird, dass das Gerät sie hat

http://thinkwiki.org/wiki/Category:A31p

ein A31p hat 15.1/ 1600x1200 und nichts anderes....
 
@ techno

Das hatte ich auch schon gesagt.

Um die Klugscheisserei voll zu machen:

Ich würde nie bei einem privaten Verkäufer via ebay einen Artikel über, sagen wir mal: 100,- ? kaufen.

Und bei Angeboten im Forum würde ich auch darauf achten, welche und wie viele Postings von der entsprechenden Person abgegeben wurden.

Bei gewerblichen Händlern mit mindestens 1.000 Bewertungen steht man sich besser da, da ist ebay auch nicht nur ein Auktionsforum, sondern vielmehr ein Marktplatz zur Preiseinschätzung.

Gruss
 
Original von rhwk
@techno - hab ich auch nie bestritten :D

weis ich - sollte auch nur zur Verdeutlichung dienen... andere Modelle haben bei gleicher Modellbezeichnung verschiedene Auflösungen und Größen... nicht jedoch das A31p - also wenn Du eins hast, dann mit dieser Konfiguration... ist die Display-Größe 14.1, dann ist das Clear-Plate falsch... :D
 
also, offenbar ist das gerät, was laut überschrift genannt wurde, auch geliefert worden. nämlich ein A31. soweit so gut.


top zustand- das sit ansichtssache, und ein streit,, auch vor gericht, bringt nichts. also auch erledigt.



ABER: die festplatte hat nicht die richtige grösse, und die auflösung des displays stimmen auch nicht mit der beschreibung ueberein, soweit richtig?

diese beiden erheblichen abweichungen von der beschreibung berechtigen auf jedenfall zu einer reklamation.


dazu, da der verkäufer ja offenbar ein kackfrecher ist, den ebay käuferschutz in anspruch nehmen, denn das gerät entspricht nicht der beschreibung, für jemanden, der aus welchen gründen auch immer, die hohe auflösung benötigt, ist das gerät nutzlos!

der käuferschutz kuemmert sich dann schon um den heini, wichtig ist allerdings, dass zeugen dabei waren, als das paket geöffnet ewurde, und der unterschied zur beschreibunfg festgestellt wurde. nicht dass der noch behaupten kann, es wäre was vertauscht worden. bin mir sicher, da war jemand dabei, als du den mist ausgepackt hast ;)?


ausserdem versteh ich nicht, warum Du diesem typen ncoch kkeine negative bewertung gegeben hast. denn so kann er munter weitermachen, und der nächste, den er beschummelt, der geht auf dein konto!! denn du hattest die möglichkeit , für jeden sichtbar vor ihm zu warnen!
 
Soviel zum Thema wenn niemand negativ bewertet weil er Angst hat vor einer Rachebewertung!

So wird er immer weiter machen können!
 
Jooo - da haste aber Recht.

Sorry, aber ich kapiere es echt nicht.
Hier im Forum rumjammern, aber vor ner berechtigten roten Bewertung den Schwanz einziehen. Das ist kein Stil.

Mal an die anderen Käufer gedacht, die auf den Sack reinfallen?

Abgesehen davon, daß er getäuscht hat und insofern der Sachmängelhaftungsausschluß dadurch aufgehoben ist. Beweisen läßt es sich schon allein durch das Foto, welches die Ware (und nicht irgendwas ähnliches) darstellen MUSS(!). Es sei denn, es wird auf eine Ersatzdarstellung besonders hingewiesen.

usw. usw...
Ich höre auf, sonst rege ich mich auf...
 
...jetzt mal nicht so schnell und mir schlechten Stil vorwerfen. Es ist völlig klar das ich negativ bewerte und ob ich dann auch eine rote Karte aus Rache bekomme ist mir s......egal.


Ich spreche mich heute nochmals mit dem anderen Eay-Mitglied ab und dann folgt auch die Bewertung. Ich habe bis zuletzt versucht mich mit dem verkäufer zu einigen, was ja wohl leider nicht gelingt, daher mein Zögern.

Grüße easyupdate
 
Ich finde deine Reaktion in Ordnung. Du hast dem Verkäufer mehrmals die Möglichkeit geboten den "Schaden" bzw. die Mängel zu beheben. Durch seine freundliche Art hast du nun erfahren dürfen, dass er keine Interesse an Käuferrechten zeigt.

Wenn du es schaffst dich mit anderen Betroffenen abzusprechen und ihr folglich gemeinsam mehrere negative Bewertungen abgebt, kann es auch ganz schnell passieren, dass der komplette eBay-Account gesperrt wird. In zwei von vier Fällen war es zumindest bei mir in ähnlichen Fällen das Resultat.
 
sorry, da muss ich nochmal was dazu sagen.

wenn jemadn auf derart miese weise versucht, einen uebers ohr zu hauen, und nicht SOFORT bei der ersten nachfrage seinen fehler eingesteht, und besserung bzw. wiedergutmachung ansagt, dann bekommt der SOFORT eine negative. diese schränkt nämlich deine recjtlichen forderungen in keinster weise ein.

ausserdem "reisen" soclhe leute bei ebay auf dieser masche. sie schicken 10 leuten schrott, und nur wer ausreichend nörgelt und mit anwalt usw. droht, bekommt auch das, was er gezahlt hat. in der regel wird so ein drecksak also nur 1 oder 2 von 10 kunden letzendlich das korrekte liefenr muessen, die anderen werden beschissen.

und genau um so etwas einzudämmen, ist die bewertung da, da muss ich garnichts mit jemandem anderes absprechen. und ich muss auch nicht warten, bis weitere 10 menschen betrogen werden!
 
Genau so sieht es aus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hier hat Zurückhaltung doch überhaupt keinen Sinn! Da absichtlich betrogen wurde!
 
Jawohl, erteile eine negative Bewertung! - Du bekommst zwar auch eine, aber da ja das Prinzip wichtig ist, ist es ja egal...
 
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