Scan vom Reisepass als Beruhigung des Käufers - wo liegen die Risiken?

Aviator

Meisterhoppler
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20 Juni 2007
Beiträge
5.242
Hi Leute,

bin grad dabei meinen PC zu verkaufen. Der Käuer wollte erst eine Teilzahlung leisten und dann bei Erhalt den Rest zahlen. Da habe ich aber interveniert und gesagt, dass das so nix wird. Daraufhin schlug er mir vor, dass ich ihm n Scan von Ausweis oder Reisepass schicke und er Vorkasse zahlt. Was meint ihr dazu? Ich hab so meine Bedenken, vor allem da ich nicht weiß was er mit den Daten aus dem Ausweis alles anstellen kann.

Wie sehen eure Erfahrungen mit sowas aus?

FG und Danke sagt

Aviator
 
mal so als Auflösung: Der Käufer hat Nachnahme zugestimmt.
 
ich meine mal gelesen zu haben, dass Kopien von Ausweisen verboten/unzulässig sind.

rein rechtlich wäre sogar die bei Banken übliche Praxis eine Ausweiskopie anzufertigen unzulässig, habe leider grad keine Quelle da.

Juristen im Forum?
 
schlaubi696' schrieb:
ich meine mal gelesen zu haben, dass Kopien von Ausweisen verboten/unzulässig sind.
Solch ein pauschales Verbot existiert meines Wissens nicht. Es gibt aber für nicht-öffentliche Stellen Vorschriften über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die im Personalausweis und im Reisepass gespeichert sind:

PersAuswG schrieb:
§ 4 Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
(1) Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis können auch im nichtöffentlichen Bereich als Ausweis- und Legitimationspapier benutzt werden.
(2) Die Seriennummern dürfen nicht so verwendet werden, daß mit ihrer Hilfe ein Abruf personenbezogener Daten aus Dateien oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist.
(3) Der Personalausweis darf weder zum automatischen Abruf personenbezogener Daten noch zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden.

PassG schrieb:
§ 18 Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
(1) Der Paß oder ein Paßersatz können auch im nichtöffentlichen Bereich als Ausweis- und Legitimationspapier benutzt werden.
(2) Die Seriennummern dürfen nicht so verwendet werden, daß mit ihrer Hilfe ein Abruf personenbezogener Daten aus Dateien oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist.
(3) Der Paß darf weder zum automatischen Abruf personenbezogener Daten noch zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden.
(4) Beförderungsunternehmen dürfen personenbezogene Daten aus der maschinenlesbaren Zone des Passes elektronisch nur auslesen und verarbeiten, soweit sie auf Grund internationaler Abkommen oder Einreisebestimmungen zur Mitwirkung an Kontrolltätigkeiten im internationalen Reiseverkehr und zur Übermittlung personenbezogener Daten verpflichtet sind. Biometrische Daten dürfen nicht ausgelesen werden. Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Erfüllung dieser Pflichten nicht mehr erforderlich sind.
Im Übrigen ist das Datenschutzrecht in Deutschland so aufgebaut, dass grundsätzlich jeder Umgang mit personenbezogenen Daten untersagt ist. Daher braucht man für jede Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung entweder eine Rechtsvorschrift, die dies erlaubt, oder die Einwilligung des Betroffenen.

Edith wirft zurecht von der Seite ein: Die vorstehenden Ausführungen zum Datenschutzregime gelten nicht für Erhebungen, Verarbeitungen und Nutzungen "ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten" (§ 1 Absatz 2 Nummer 3 BDSG).
 
Aviator' schrieb:
aber Paypal gibt ihm ja keine Sicherheit, dass ich das Teil auch verschicken - Deshalb wird er das wohl schwerlich akzeptieren.
Aviator' schrieb:
@impcalligula, wo du zu Paypal rätst fällt mir die Sache mit Paypal ein di du gepostet hast. Da könnte er auch kommen und meinen das Paket wäre nicht angekommen.
Du musst doch nur das Paket gut packen und versichern. Bei Nachnahme kann es Dir passieren, dass das Paket nicht angenommen wird. Und dann ist noch ein Rest-Risiko ob sofort das Geld auf Dein Konto kommt. PayPal wäre einfacher und sogar der Nachbar könnte das Paket annehmen.

Gruß Flexibel
 
Hauptsache der Käufer weiß auch, dass da noch zusätzliche Kosten auf ihn zukommen.
Nicht das er die Annahme verweigert.

Was ist an Nachnahme sicherer? Da kann auch nur ein Backstein drin sein... :rolleyes:

Cu
Snowy
 
hab ich mir im Nachhinein auch gedacht, aber ihm wars egal
 
Aviator' schrieb:
hab ich mir im Nachhinein auch gedacht, aber ihm wars egal
vieleicht denkt er ja das er das Paket vor dem Bezahlen öffnen kann.....oder er bittet den Paketboten einen Moment zu warten bis er nach dem Bezahlen das Paket öffnen kann und so einen Zeugen hat falls ein Backstein und nicht das Erwartete kommt
 
Kann der Empfänger denken, ist aber nicht so.
Er bekommt das Paket erst nach (!) der Bezahlung und Unterschrift ausgehändigt.
Als Zeuge geben sich die Zusteller auch nicht her. Ist nicht ihr Job und zweitens spart es Streß.
Die Zusteller haben nichts mit den beiden Handelspartnern zu tun außer der Beförderung der Sendung.

Cu
Snowy
 
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