- Registriert
- 20 Juni 2007
- Beiträge
- 5.242
Hi,
ich mache gerade Erfahrungen mit einem Onlinehändler (dessen Name ich nicht nennen werde) - und würde mal gerne eure Meinung hören ob der Händler sich korrekt verhält, denn mir kommt das leicht komisch vor.
Habe wie gesagt, bei einem Händler (vor fast 2 Wochen) ein Refurbished-Thinkpad gekauft. Oberflächlich (das war der Fehler) geprüft und erst mal wichtige Aufrüstteile bestellt (u.a. laute 7200er durch 5400er ersetzt). Jetzt sind die ersten Teile gekommen, ich habe Windows installiert und stellte folgendes fest:
1. mindesten 3 Pixelfehler
2. ein heller Spot
3. ein 3 mm langer Staubeinschluss (sieht zumindest nach Staub bzw. Haar aus)
Umtausch war nicht möglich, da das Gerät nicht mehr zu bekommen ist. Widerruf möchte ich nicht, da ich einen sehr guten Preis für eine rare Konfiguration gezahlt habe. Deshalb habe ich mich nun an den Händler gewandt und der meinte er wisse nicht ob man das im Rahmen der Garantie reparieren würde, das müsse im Einzefall ein Techniker entscheiden und ich solle doch bitte das Gerät einschicken (Dauer 2-3 Wochen).
Es kann also sein, dass ich das Gerät nicht repariert bekomme. Aber verstößt er damit denn nicht gegen das Recht auf Nacherfüllung, das mir als Kunde zusteht?
Ich kenne mich jetzt nicht so toll aus aber laut Internet habe ich als Kunde ja nun folgende Wahl bzw. Möglichkeiten:
1. Nachlieferung (scheidet aus, da nicht mehr zu bekommen)
2. Nachbesserung
Wie kann es also sein, dass der Händler sagt er weiß nicht ob er mir das reparieren kann?
1. Befinde ich mich innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung -> ergo wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon von Anfang an da war
2. Habe ich als Kunde doch das Recht der Nacherfüllung.
Da hätte ich gerne mal eure Meinung zu und würde gerne mal wissen wie ihr da verfahren würdet.
Gruß und Dankeschön
Aviator
ich mache gerade Erfahrungen mit einem Onlinehändler (dessen Name ich nicht nennen werde) - und würde mal gerne eure Meinung hören ob der Händler sich korrekt verhält, denn mir kommt das leicht komisch vor.
Habe wie gesagt, bei einem Händler (vor fast 2 Wochen) ein Refurbished-Thinkpad gekauft. Oberflächlich (das war der Fehler) geprüft und erst mal wichtige Aufrüstteile bestellt (u.a. laute 7200er durch 5400er ersetzt). Jetzt sind die ersten Teile gekommen, ich habe Windows installiert und stellte folgendes fest:
1. mindesten 3 Pixelfehler
2. ein heller Spot
3. ein 3 mm langer Staubeinschluss (sieht zumindest nach Staub bzw. Haar aus)
Umtausch war nicht möglich, da das Gerät nicht mehr zu bekommen ist. Widerruf möchte ich nicht, da ich einen sehr guten Preis für eine rare Konfiguration gezahlt habe. Deshalb habe ich mich nun an den Händler gewandt und der meinte er wisse nicht ob man das im Rahmen der Garantie reparieren würde, das müsse im Einzefall ein Techniker entscheiden und ich solle doch bitte das Gerät einschicken (Dauer 2-3 Wochen).
Es kann also sein, dass ich das Gerät nicht repariert bekomme. Aber verstößt er damit denn nicht gegen das Recht auf Nacherfüllung, das mir als Kunde zusteht?
Ich kenne mich jetzt nicht so toll aus aber laut Internet habe ich als Kunde ja nun folgende Wahl bzw. Möglichkeiten:
1. Nachlieferung (scheidet aus, da nicht mehr zu bekommen)
2. Nachbesserung
Wie kann es also sein, dass der Händler sagt er weiß nicht ob er mir das reparieren kann?
1. Befinde ich mich innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung -> ergo wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon von Anfang an da war
2. Habe ich als Kunde doch das Recht der Nacherfüllung.
Da hätte ich gerne mal eure Meinung zu und würde gerne mal wissen wie ihr da verfahren würdet.
Gruß und Dankeschön
Aviator
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