Rechtslage Porto Rücksendung

.Sun

Active member
Themenstarter
Registriert
29 Aug. 2010
Beiträge
3.608
Hi,

ich habe hier kaputte Kopfhörer liegen. Der Händler ist nicht seriös. Das habe ich leider erst lange nach dem Kauf bemerkt.

Soweit ich weiß, muss der Händler bei einem Defekt (diese sind außerdem noch in den 6Monaten) das Porto zahlen, wenn der Wert sich über 40€ beläuft.
Dies ist hier der Fall. Der Händler hat auf meine Portoanforderung nicht reagiert. Jetzt überlege ich, ob ich die Hörer über den Händler oder direkt über den Hersteller abwickle.
Habe ich eine Chance, wenn ich das über den Händler mache, das Porto zurückzufordern?

Gruß
-S
 
So kenne ich das auch, bin bis jetzt immer auf den Portokosten sitzengblieben.
Gegenbeispiel: bei meinem NEC Multisync LCD 1760NX wurde das Austauschgerät geliefert und in dessen Verpackung das defekte Gerät mitgenommen - kostenlos für mich.
 
Gegenbeispiel: bei meinem NEC Multisync LCD 1760NX wurde das Austauschgerät geliefert und in dessen Verpackung das defekte Gerät mitgenommen - kostenlos für mich.

Ja das ist natürlich Toll!

So viel Glück hatte ich nur einmal bei Samsung, ansonsten mußte ich sowohl bei "WD" als auch bei "one for all" und natürlich vielen vielen ebay Anbietern imme auf meine Kosten, ob zu recht oder unrecht immer blechen:pinch:

:(:(:(
 
Guten Morgen,

ich missbrauche den Thread mal für ein ähnliches Problem, das Thema passt jedenfalls.

Also ich hab etwas bei ebay bestellt, kaufpreis 115 euro, versand 30 euro. Ich hab den Artikel sehr dringend gebraucht, aber der Händler hat sich für meine Verständnisse zu lange nicht gemeldet (montags gekauft und per paypal bezahlt und freitags immer noch keinen kontakt oder irgendeine änderung des status). Freitags habe ich mich entschieden den artikel von einem anderen händler zu beziehen. Ich habe den ursprünglichen händler telefonisch kontaktiert und ihm gesagt das ich die ware nicht mehr haben will. dummerweise hat er das paket dann aber schon abgeschickt und es sollte mich auch bald erreichen. Wir beide haben uns geeinigt, das ich die kosten erstattet bekomme und einfach die annahme des pakets verweigern soll.
Gesagt, getan.
Nun hab ich nach mehrfachem Auffordern den Kaufpreis erhalten aber nicht die ursprünglich gezahlten Portokosten. Habe ich darauf überhaupt einen Anspruch?
 
Ich steige bei meinem Fall immer noch nicht druch.

Ich habe mich mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt und dieser will, dass ich das ganze über den Händler abwickle. Trotz des Hinweises, dass der Händler bloß an den besagten Hersteller weiterleitet.
Auch ist abweichend vom ersten Post bereits 8 Monate verstrichen.

Allerdings:
Der Händler hat mich schon aufgefordert die Kopfhörer zuzusenden. Auf eine Portoerstattung (nicht so direkt formuliert) kam bis heute keine Antwort.
Habe ich richtig verstanden, dass der Händler mir das Porto erstatten muss (er hat mich ja schon aufgefordert sie zuzusenden).
 
Ich steige bei meinem Fall immer noch nicht druch.

Habe ich richtig verstanden, dass der Händler mir das Porto erstatten muss (er hat mich ja schon aufgefordert sie zuzusenden).

Im Rahmen der Mängelgewährleistung muss der Händler den Kunden von Kosten der Nacherfüllung freistellen, ja.
 
SELTEN? So ein Garantievertrag ist die Regel, die meisten elektronischen Produkte haben Herstellergarantie. Der Garantievertrag kommt wie folgt zu stande:

Hersteller legt einen Garantieschein mit Garantiebedingungen dem Gerät bei. Das ist das Angebot auf Abschluss eines Garantievertrags. Dieses Angebot nimmt der Kunde in der Regel an, der Zugang der Annahmeerklarung ist nach 151 BGB entbehrlich.

Den Garantieschein findet man meist im Dunstkreis der Bedienungsanleitung ;)
Stimmt, an den Garantieschein und die Annahmefiktion hatte ich nicht gedacht. Liegt vermutlich daran, dass ich nur alle Jubeljahre mal Neugeräte mit Garantieschein kaufe (und so ein Papier natürlich noch nie zurückgesandt habe).
 
Im Rahmen der Mängelgewährleistung muss der Händler den Kunden von Kosten der Nacherfüllung freistellen, ja.
Nach allem, was Sun geschildert hat, dürfte in der Aufforderung, die Kopfhörer zurückzusenden, sogar ein Anerkenntnis des Verkäufers zu sehen sein. Damit sähe es im Streitfall prozessual gut aus für Sun.
 
Also ich hab etwas bei ebay bestellt, kaufpreis 115 euro, versand 30 euro. Ich hab den Artikel sehr dringend gebraucht, aber der Händler hat sich für meine Verständnisse zu lange nicht gemeldet (montags gekauft und per paypal bezahlt und freitags immer noch keinen kontakt oder irgendeine änderung des status). Freitags habe ich mich entschieden den artikel von einem anderen händler zu beziehen. Ich habe den ursprünglichen händler telefonisch kontaktiert und ihm gesagt das ich die ware nicht mehr haben will. dummerweise hat er das paket dann aber schon abgeschickt und es sollte mich auch bald erreichen. Wir beide haben uns geeinigt, das ich die kosten erstattet bekomme und einfach die annahme des pakets verweigern soll.
Gesagt, getan.
Nun hab ich nach mehrfachem Auffordern den Kaufpreis erhalten aber nicht die ursprünglich gezahlten Portokosten. Habe ich darauf überhaupt einen Anspruch?
Auch für dich wäre ein Widerruf am elegantesten, weil dann wie oben geschildert der Verkäufer das Porto zu tragen hätte.

Falls die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist (s. § 355 BGB und AGB des Verkäufers), sieht es für dich schlecht aus. Da ihr euch vermutlich nicht vorab über den für dich besonders wichtigen schnellen Versand geeinigt habt, ist dieser nicht Vertragsbestandteil geworden, so dass dem Verkäufer kein vertragswidriges Verhalten vorzuwerfen ist. Dass er deinem Wunsch nach Rückabwicklung nachgibt, ist reine Kulanz seinerseits.

Bei der nachträglichen telefonischen Abrede ist nicht ganz klar, was mit "die Kosten erstattet bekommen" gemeint war. Jedenfalls dürfte dir der Nachweis einer Erstattung der Portokosten schwerfallen.

Meines Erachtens hast du demnach keinen Anspruch oder kannst diesen zumindest nicht beweisen, so dass du im Streitfall leer ausgehen würdest.
 
Nach allem, was Sun geschildert hat, dürfte in der Aufforderung, die Kopfhörer zurückzusenden, sogar ein Anerkenntnis des Verkäufers zu sehen sein. Damit sähe es im Streitfall prozessual gut aus für Sun.

Nee, ein Anerkenntnis wird der Verkäufer nicht abgeben, bevor er die Ware nicht zur Prüfung zurückerhalten hat. Sonst erkennt er etwas an, von dem er sich noch überhaupt nicht überzeugen konnte (=Mangel).
 
Nee, ein Anerkenntnis wird der Verkäufer nicht abgeben, bevor er die Ware nicht zur Prüfung zurückerhalten hat. Sonst erkennt er etwas an, von dem er sich noch überhaupt nicht überzeugen konnte (=Mangel).
Natürlich will er das nicht - doch wenn er nicht ausdrücklich Gegenteiliges klarstellt, sondern nach der Mangelmitteilung des Käufers einfach die Rücksendung fordert, könnte man von einem Anerkenntnis ausgehen. Zumindest habe ich das in der Praxis schon erlebt. Aber ich gebe zu, dass ich wir uns hier auf unsicherem Terrain bewegen, da wir die Erklärungen der Parteien nicht im Wortlaut kennen.
 
Ich werde sie einfach mal einschicken mit der Forderung das Porto zurück zu erstatten.
 
Kleines Update: Das war ein Unerhändler von Amazon. Habs an die zurückgeschickt und alles sofort erstattet bekommen.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben