Rechtsfrage zu Ebay.de ?

shapishico

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3.044
Ich habe bei Ebay einen Artikel verkauft, den ich zwischenzeitlich nicht mehr verkaufen will, leider wurde das Angebot beendet, sodass einer gekauft hat.
Muss ich dem jetzt verkaufen? Ist mein Verkauf bindend? Ich als Verkaüfer darf doch jederzeit mein Angebot zurückziehen, auch nach Auktionsende, oder?

Bitte um schnelle Mithilfe.


Gruß Shapi
 
schick dem Typ eine Mail, das er das Gebot an unterlegenen Bieter weitergeben soll. Falls er rumspinnt, verweisst du auf den Sticker und drohst mit Abmahnung bei Ebay wegen Irreführung
 
Ok, ich werde nochmal eine Mail schicken.
21,10€ sind ja auch bei einer gebrauchten Tastatur kein wirkliches Schnäpchen.
Ich bekomme mein X31 von "toele" zurück und wollte dann die FR-Tastatur gegen Diese tauschen.
Danke für Eure moralische Unterstützung.
 
moin,

da steht doch riesengroß 26,- euro versand im text....auch wenn man sich nun streiten könnte, wleche angbae stimmt, die "kostenlos" oder die mit den 26,- euro..


aber zum TE

der ebay käufer kann sich bei nichtlieferung einen gleichwertigen artikel woanders besorgen, und die differenz im preis zu dem preis, den er bei dir gezahlt hääte, wärst du nicht vertragsbrüchig geworden, kann er sich von dir holen. durch deinen hinweis, du hättest den artikel schon anderweitig weggegeben, gibts du den vertragsbruch ja sogar selbst zu.

möglicherweise wird sich der käufer mit 10 euro zufriedengeben, wenn es aber 100 euro mehrkoste für ihn verursacht, und er die rechtslage kennt, und eine rechtsschutzversicherung oder einen anwalt in der familoe hat, wirst du den von dir angerichteten schaden zu recht zahlen muessen!


mal ganz theoretisch.....

könnte man einfach so sachen anbieten und verkaufen, die man garnicht hat oder verkaufen will, könnte man ja einfach ständig etwas "verkaufen", das geld kassieren, und dann irgendwann zurückzahlen von dem geld,m was man beim nächsten "lufttverkauf" einnimmt. ich bin mir sicher, dass das nicht rechtens ist. dabei ist es auch unerheblich, ob der käufer bereits zahlt.

sonst könnte man sachen verstegern, und wenn man sie teurer verkauft, als man selbst dafür zahlen müsste, geht man sie rasch kaufen, wenn sie nicht genug bringen, geht der käufer leer aus.

da kann dann jeder nen ebay shop betreiben, ohne das geringste risiko.....


gruß
 
Also ich studiere BWL und habe jetzt im 4. Semester bereits meine 4. Rechtvorlesung..Kaufverträge haben wir ausführlichst behandelt...ebay war auch ein Thema.
Will jetzt nicht alle § aufzählen (kannst wenn du willst ja mal den §433 BGB und den Fernabsatzvertrag ausm BGB anschauen, diese sind hier sicher einschlägig).
Also es ist möglich, dass du den Artikel nicht liefern kannst nach der nachträglichen Unmöglichkeit (§275 II - III BGB). Dazu müsstest du aber konkret ihn anlügen und sagen "Mir wurde der Artikel geklaut oder hast ihn verloren oder so"...
Ansonsten gibt es keinen anderen Weg, als dass du ihm den Artikel verkaufen musst.
Das nächste mal besser überlegen, was du in die Bucht stellst :-).
 
[quote='jenkas',index.php?page=Thread&postID=598805#post598805]Ansonsten gibt es keinen anderen Weg, als dass du ihm den Artikel verkaufen musst.[/quote]es sei denn man einigt sich einvernehmlich, den Kauf zu annulieren... das wird so gerne vergessen, wenn man über Paragraphen streitet... wenn das nicht klappt, s.o.
 
[quote='shapishico',index.php?page=Thread&postID=598933#post598933]naja ich muss ihm den Artikel jetzt wohl verkaufen [/quote]Besteht denn der Käufer auf Lieferung? Wie ist denn seine Reaktion bisher?
 
[quote='shapishico',index.php?page=Thread&postID=598689#post598689]Ist aber nicht Kaputt gegangen und ich will auch nicht lügen, zumal ich ihm schon gesagt habe das es anderweitig weg ist[/quote]

"anderweitig weg"? Hab ich irgendwas überlesen? Wenn nicht, was soll das?

Also kurz zusammen gefasst: Mit der Ersteigerung ist der Kaufvertrag zu Stande gekommen. Ja schon wenn ein Gebot auf dem Artikel ist, ist alles bindend – für Käufer und Verkäufer. Wenn Du nicht liefern kannst - warum auch immer - ist das alleine Dein Problem. Wenn Du den Artikel nicht mehr hast, weil er "anderweitig weg" ist, musst Du gleichwertigen Ersatz beschaffen. Das sind die rechtlichen Aspekte, die eigentlich klar sein sollten, denn sonst könnte ebay den Laden gleich dicht machen, denn dann wäre es keine Handelsplattform, sondern der Wilde Westen.

Allerdings kannst Du natürlich versuchen, das ganze mit dem Käufer zu regeln und auf sein Verständnis hoffen.

Ich finde Deine Frage hier - diplomatisch ausgedrückt - recht merkwürdig. Was für ein Verständnis von Handel, Verkaufen und kaufen hast Du eigentlich, wenn Du ernsthaft in Betracht ziehst, Du hättest das Recht ein Angebot, das bereits gekauft wurde, zurück zu nehmen? Naja, aber das ist nur meine persönliche Meinung. Wünsch Dir trotzdem Glück, dass Du das ganze regeln kannst in Deinem Sinne.
 
[quote='proteus03',index.php?page=Thread&postID=598931#post598931][quote='jenkas',index.php?page=Thread&postID=598805#post598805]Ansonsten gibt es keinen anderen Weg, als dass du ihm den Artikel verkaufen musst.[/quote]es sei denn man einigt sich einvernehmlich, den Kauf zu annulieren... das wird so gerne vergessen, wenn man über Paragraphen streitet... wenn das nicht klappt, s.o.[/quote]Das ist natürlich richtig. Bin jetzt mal davon ausgegangen, dass der Käufer auf die Lieferung der Leistung besteht. Sonst wär das Problem ja gar nicht da.
 
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