moin,
da steht doch riesengroß 26,- euro versand im text....auch wenn man sich nun streiten könnte, wleche angbae stimmt, die "kostenlos" oder die mit den 26,- euro..
aber zum TE
der ebay käufer kann sich bei nichtlieferung einen gleichwertigen artikel woanders besorgen, und die differenz im preis zu dem preis, den er bei dir gezahlt hääte, wärst du nicht vertragsbrüchig geworden, kann er sich von dir holen. durch deinen hinweis, du hättest den artikel schon anderweitig weggegeben, gibts du den vertragsbruch ja sogar selbst zu.
möglicherweise wird sich der käufer mit 10 euro zufriedengeben, wenn es aber 100 euro mehrkoste für ihn verursacht, und er die rechtslage kennt, und eine rechtsschutzversicherung oder einen anwalt in der familoe hat, wirst du den von dir angerichteten schaden zu recht zahlen muessen!
mal ganz theoretisch.....
könnte man einfach so sachen anbieten und verkaufen, die man garnicht hat oder verkaufen will, könnte man ja einfach ständig etwas "verkaufen", das geld kassieren, und dann irgendwann zurückzahlen von dem geld,m was man beim nächsten "lufttverkauf" einnimmt. ich bin mir sicher, dass das nicht rechtens ist. dabei ist es auch unerheblich, ob der käufer bereits zahlt.
sonst könnte man sachen verstegern, und wenn man sie teurer verkauft, als man selbst dafür zahlen müsste, geht man sie rasch kaufen, wenn sie nicht genug bringen, geht der käufer leer aus.
da kann dann jeder nen ebay shop betreiben, ohne das geringste risiko.....
gruß