Rechtsfrage zu Ebay.de ?

shapishico

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6 Apr. 2008
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3.044
Ich habe bei Ebay einen Artikel verkauft, den ich zwischenzeitlich nicht mehr verkaufen will, leider wurde das Angebot beendet, sodass einer gekauft hat.
Muss ich dem jetzt verkaufen? Ist mein Verkauf bindend? Ich als Verkaüfer darf doch jederzeit mein Angebot zurückziehen, auch nach Auktionsende, oder?

Bitte um schnelle Mithilfe.


Gruß Shapi
 
Nu ja, wenns zwischenzeitlich "kaputt gegangen" is, sollte das dem Käufer doch reichen als Grund es nicht mehr haben zu wollen ... - nur so ein Gedanken ;)

MfG, Sebastian
 
pacta sunt servanda!

verträge sind einzuhalten!

Edit: um was für ein gerät handelt es sich denn? wie teuer bei ebay verkauft?
 
Ist aber nicht Kaputt gegangen und ich will auch nicht lügen, zumal ich ihm schon gesagt habe das es anderweitig weg ist
 
[quote='shapishico',index.php?page=Thread&postID=598689#post598689]zumal ich ihm schon gesagt habe das es anderweitig weg ist[/quote] sehr schlecht!
 
[quote='shapishico',index.php?page=Thread&postID=598682#post598682]Ich habe bei Ebay einen Artikel verkauft, den ich zwischenzeitlich nicht mehr verkaufen will, leider wurde das Angebot beendet, sodass einer gekauft hat.
Muss ich dem jetzt verkaufen? Ist mein Verkauf bindend? Ich als Verkaüfer darf doch jederzeit mein Angebot zurückziehen, auch nach Auktionsende, oder?
[/quote]So etwas finde ich echt mies. :thumbdown:

Wenn das so einfach wäre, würde ja jeder einfach das Angebot zurückziehen, wenn der erzielte Preis nicht seinen Vorstellungen entsprach. Schnäppchen gäbe es dann nicht mehr. Und dann kommen auch noch viele mit der Ausrede "Artikel kaputt gegangen" oder geklaut oder so. Zwei Wochen später steht der Artikel urplötzlich wieder zum Verkauf.

Außerdem überlegt man sich vor dem Einstellen des Artikels, ob man ihn nun doch noch gebrauchen kann oder nicht. Und die eBay-Regeln gibt es ja auch noch. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder die nach seinem Ermessen ausnutzen und auslegen würde oder sie erst gar nicht beachtet?!
 
Na dann erstatte ihm 10€ für die Umstände und sozusagen als kleine Entschädigung...
 
[quote='kranker007',index.php?page=Thread&postID=598692#post598692]Na dann erstatte ihm 10€ für die Umstände und sozusagen als kleine Entschädigung...[/quote] leider ist das nicht immer so einfach, daher: was verkafut und für wie teuer?

beispiel: eine neue rolex-uhr für 2500 euro weniger als ovp gekauft, dann wird sich der verkäufer nicht mit 10 euro zufrieden geben.
 
besser Du liest Dich in den EBAY-Foren schlau
am Besten wäre eine Einigung mit dem Käufer -
dann - ich weiss,klingt blöd - eine Unstimmigkeit wegen nicht bezahlten/nicht erhaltenen Artikel eröffnen
und Beide (Käufer und DU) einigen sich darauf , die Transaktion nicht durchzuführen
aber vorher mit dem Käufer Kontakt aufnehemen , nicht dass Ihn die Unstimmigkeit erschreckt.
mfg Tino
 
es kommt immer auf den konkreten fall an!

ebay selbst ersetzt nicht die justiz und dessen urteil (also von ebay) kann allenfalls dazu führen, dass eine negative bewertung gelöscht wird. mehr aber nicht!

um an meinem uhr-beispiel zu blieben:

wenn ich eine neue uhr die OVP laut hersteller 7500 euro kostet bei ebay für 5000 euro kaufe und dann der verkäufer mir sagt, die sei kaputt, hört er von mir, ist nicht schlimm, hole eine neue (für 7500) und gibst mir diese und ich dir deine 5000 euro!

jedes gericht würde in diesem konstruiertem fall mir recht geben! jedes!

edit: daher nochmals, was und für wie teure verkauft?
 
was soll man da noch sagen, so macht Ebay wirklich keinen Spass :cursing: aus "moralischen" Gründen würde ich dem Bieter auch eine kleine Entschädigung anbieten...muss man nicht-aber nett wäre es
 
Ich als Käufer würde davon ausgehen das der Artikel nach dem ersteigern mir gehört und du ihn mir auch liefern musst. Geht der Artikel nach der Auktion kaputt lieferst du eben gleichwertigen Ersatz. Ich glaube in Extremfällen hat das Gericht auch schon zu Gunsten des Verkäufers entschieden (war da nicht mal ein Porsche für 250 Euro,... den der Käufer nicht bekam)... aber in diesem Fall sollte es klar sein das der Käufer erstmal Anrecht auf den Artikel hat.

Wenn der Käufer nicht freiwillig verzichtet hast du wohl schlechte Karten, und wenns ein Schnäppchen war wird der Käufer nicht freiweillig verzichten außer du erstattest ihm die Differenz.

Vielleicht habe ich die Ausgangsfrage nicht verstanden, mir schwirrt da immer das Wort "Betrug" im Kopf herum, aber dann würdest du hier nicht fragen, daher gehe ich einfach mal davon aus ich habe da etwas missverstanden.

MfG Hanussen
 
Bei dieser Gelegenheit, von mir ebenfalls eine Frage zur eBay-Auktion.

Ich habe einen Artikel für 21,10 € ersteigert.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MEWNX:IT&item=250430716948
Angeboten wurde kostenloser Versand. ( ist mit dem bekannten Sticker über dem Artikelbild markiert )
Als ich bezahlen wollte, steht da plötzlich 26.-€ Versand.
Als ich den Verkäufer aus DK in einer Mail darauf angesprochen habe, meint er das sei so richtig bei eBay.
Habe ich jetzt einen Vertrag mit den Versandkosten ?
 
mit den Versandkosten hast du sicher keinen Vertrag, allein aus dem Grund das die Versandkosten keine juristische Person darstellen. Wenn auf der Auktionsseite "kostenloser Vesand" angepriesen wurde, brauchst du auch keine 26,00 Euronen löhnen. Also am besten die Transaktion vergessen :D
 
Kann es sein, dass der Verkäufer nur "inländischen" Versand - also innerhalb Dänemarks - kostenlos angeboten hat und du das übersehen hast?
Link zur Auktion?

Ups - EDIT übersehen.
So wie es da steht, musst du keinerlei versandkosten bezahlen. Also entweder Unstimmigkeit melden oder das Ganze vergessen...
 
Die Antwort des Verkäufers :
Bei der Versteigerung, so dass der Versand kostet € 26 Euro, und ab Preis € 10 Euro, endet die Auktion mit 21/10 Euro. Es wird nicht frei in der Mail, so dass ich nur Geld zu verlieren es! Es wird als ein Paket für 26 Euro + 21,10 für die Tastatur.
 
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