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- 20 Apr. 2007
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Aus aktuellem Anlass möchte die Forenleitung noch einmal explizit auf einen rechtlichen Aspekt bei Verkauf oder Schenkung, aber auch Auktionen im Forum hinweisen.
Da hier kein rechtsfreier Raum besteht, war der nachstehende Punkt nicht explizit in den Marktplatzregeln aufgenommen worden, da auch hier das Vertragsrecht gem. Bürgerlichem Gesetzbuch gilt:
Das BGB (Vertragsrecht) gilt auch hier im Forum und somit hat ein Anbieter die "Vertragsfreiheit", zu bestimmen, mit wem er einen Vertrag eingeht. Das gilt auch bei Schenkungen.
Anders ist es bei Auktionen, hier muss der Anbieter die Sache an den in der gesetzten Frist Höchstbietenden herausgeben.
Wir bitten darum, dass künfig beim Gefühl, als "Erster sich gemeldet zu haben und angeblich übergangen worden zu sein", diese Regelung zu beachten und die Finger still zu halten.
Für die Forenleitung
Mornsgrans
Da hier kein rechtsfreier Raum besteht, war der nachstehende Punkt nicht explizit in den Marktplatzregeln aufgenommen worden, da auch hier das Vertragsrecht gem. Bürgerlichem Gesetzbuch gilt:
Das BGB (Vertragsrecht) gilt auch hier im Forum und somit hat ein Anbieter die "Vertragsfreiheit", zu bestimmen, mit wem er einen Vertrag eingeht. Das gilt auch bei Schenkungen.
Anders ist es bei Auktionen, hier muss der Anbieter die Sache an den in der gesetzten Frist Höchstbietenden herausgeben.
Wir bitten darum, dass künfig beim Gefühl, als "Erster sich gemeldet zu haben und angeblich übergangen worden zu sein", diese Regelung zu beachten und die Finger still zu halten.
Für die Forenleitung
Mornsgrans






