[Recht] Versandhändler erhöht im nachhinein den Rechnungsbetrag

Turbotobs

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Hallo meine allseits kompetenten Freunde,
ich habe vor ein paar Wochen einen Artikel in einem Internetshop gekauft. Dieser wurde im Internetshop des Händlers für 0 € (nein, kein Tippfehler!) zzgl. 6 € Versand angeboten. Ich dachte die haben einfach zu viel davon und es handelt sich um ein vor-vorjahres Modell, hab mich gefreut, bestellt, bezahlt und die Ware kam ein paar Tage später auch.

Jetzt (ca. 8 Wochen später) bekam ich eine Email in der steht man müsse mir im Nachhinein 30 € in Rechnung stellen, da es sich bei dem Rechnungsbetrag von 0 € um einen Bug handelte.


Hat jemand schon mal eine ähnliche Situation erlebt? Ich kann mir nur schwer vorstellen das es rechtens ist, im nachhinein den Rechnungsbetrag zu erhöhen. Falls doch, wo hört der Spaß dann auf? Nehmen wir an ich kauf mir einen neuen PC für 200 € und der Händler käme 8 Wochen später mit einer Forderung über 5000 €. Das geht ja auch nicht oder?
Sicherlich machen mich die 30 € nicht arm und ich hab auch Verständnis für den Händler, aber 30 € wärs mir niemals Wert gewesen! Ich hätte es wahrscheinlich nicht mal für 15 € gekauft.
Ich hab damals eine stinknormale Rechnung über 0 € + Versand bekommen und bezahl. Damit war das Geschäft für mich abgeschlossen.
Außerdem bezweifel ich das es sich um einen Bug (also Programmierfehler oder technischer Fehler) handelte. Dafür müsste ja dann der Hoster oder die Firma welche für die Umsetzung der Website verantworlich ist, haften. Ich vermute es handelte sich eher um einen menschlichen Fehler. Die Rechnung über 0 € wurde auch ausgedruckt, verpackt und per Post geschickt. Die Schnittstelle Mensch war also auf jedenfall daran beteiligt.
 
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Ich würde auch nicht zahlen. Schreib ihm zurück, dass du es nur auf Grund dieses Preises erworben hast und sonst nicht gekauft hättest. Die Forderung erst acht Wochen später zu stellen grenzt für dich schon an Betrug, die Ware ist benutzt und das Schild ist entfernt.
Ich frage mich, wie sehr muss man schlafen, dass man sowas verbockt und dann erst 8 Wochen später wieder ausbügeln will. Wie cyberjonny sehe ich es so, dass er dir einen deutlichen Nachlass hätte anbieten müssen von 50% oder mehr. Also ebenfalls einen extremen Kaufanreitz.
 
weiterlesen. Beim TE kam es nach 8 Wochen, eine Anfechtung hat aber unverzüglich zu erfolgen.
Nicht nur das.
§ 119 BGB bezieht sich auf eine Erklärung/Willenserklärung, die einem Irrtum unterlegen ist.
Hier handelt es sich aber um ein vollständig abgeschlossenes Geschäft.

Natürlich wird der Verkäufer nichts unversucht lassen. Eventuell auch über einen Anwalt.
So lange aber aber nichts von einem Gericht kommt, muß man nicht mal drauf reagieren. Reine Geldverschwendung.

Uwe
 
Ich würde mir da keinen Kopf drum machen. Der Händler wird nicht wegen 30,- € klagen. Außerdem müsste er dir bei Rückgabe hin- und Rückversand erstatten. In DE gilt die Preisauszeichnungspflicht. Der ausgezeichnete Preis gilt. Sonst würden wir bei unseren abgerockten Verkäufern mit all ihren Tricks vor lauter "Irrtümern" gar nicht mehr zum Einkaufen kommen. Der "Irrtum" mit Nachforderung würde sich ganz schnell als Masche ausbreiten.

Ich gehe davon aus, daß der an den 6,- € Versand genug verdient. Ein T-Shirt kann man im Großbrief verschicken. Ich selbst kaufe mir manchmal CDs bei Amazon-Marketplace für 1-3 cent (nicht verlesen!). Die gehen einfach nicht mehr. Da kommen dann 3,- € Versand drauf und ich kriege die als Warensendung (kostet einen Euro oder so). Da verdient der Händler am Versand, statt Müllgebühren für entsorgte CDs zu zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keines falls zurückschreiben oder sonst irgendwie melden und schon gar keine Diskussion anfangen, was mit "richtigem Preis" gewesen wäre. So signalisierst Du nur, dass er einen Fisch an der Angel hat und er wird nachlegen. Rührst Du dich nicht, signalisierst Du, dass es dir am Arsch vorbei geht, der Händler wird also doppelt überlegen, ob er weitere Schritte einleitet.
Und zur Karma-Diskussion: Auch der Händler könnte für sein Karma Schwamm drüber sagen und die Sache einfach auf sich beruhen lassen, http://de.wikipedia.org/wiki/Shit_happens. Aber nein! Er verfolgt einfach nur seine eigenen geschäftlichen Interessen - Also warum sollte Dein Karma da besser sein als seins?

Grüße Thomas
 
Wow, danke erstmal für die rege Beteiligung! Ich hab aus den Beiträgen einige interessante neue Denkansätze mit genommen. Mir is natürlich bewusst, dass die wenigsten von uns Juristen sein dürften und wir damit alle im Laienwasser fahren. Das spielt aber auch keine Rolle, da ich es wegen 30 € nicht auf einen ausgewachsenen Rechtsstreit ankommen lassen werde.

Die Rechnung hab ich damals sicherheitshalber erstmal ein paar Wochen aufgehoben weil ich mir dachte: sollte der Verkäufer doch noch mit höheren Forderungen kommen, könnte ich das Teil zumindest zurückschicken. Allerdings ist die Rechnung vor zwei Wochen dann im Papierkorb gelandet, da sich die Sache für mich erledigt hatte.

Ich werde jetzte erst einmal abwarten bis die Rechnung über 30 € mit der Post eintrifft. Dann werde ich mich an wohl an den Verkäufer wenden und versuchen -auch mit euren Argumenten- den Preis zumindest deutlich zu reduzieren!
Selbst wenn man das Argument anführt, dass dem Käufer bewusst sein müsste dass bei einem Verkaufspreis von 0 € etwas nicht stimmen kann, so bleibt trotzdem die Frage im Raum stehen mit welchem Preis der Käufer stattdessen hätte rechnen müssen. Ich denke T-Shirts gibts in einer Preisspanne von 5 - 100 € und wie soll ich als Käufer anhand von JPEG's entscheiden wieviel das Teil tatsächlich Wert ist.

Ich hab nochmal bei andern Shops nachgesehen. Dort kostet das Teil auch 30 €. Das ist der gewöhnlich-teure Preis einer neuen Sommerkollektion und im Laden wäre ich niemals bereit diesen Preis zu zahlen.
 
Bitte: Zahle nicht!

Nicht aus gutem Willen, nicht fürs Karma und schon gar nicht aus Angst!

Womöglich ist das genau die Masche des Shops, wer weiß das schon. Seriös hört sich die Geschichte für mich jedenfalls nicht an. Rechnung hin oder her, dir wird definitiv nichts passieren. Vielleicht gibt es ja auch eine Person, die die 0-Euro-Rechnung bezeugen kann, das ist im Zweifelsfall fast genau so gut wie die Original-Rechnung. So oder so: Ich würde an deiner Stelle erstmal abwarten und Ruhe bewahren! Nur nichts überstürzen! Das wirklich einzige, auf das du reagieren müsstest (soweit wird es vermutlich gar nicht kommen), wäre ein postalisch zugestellter gerichtlicher Mahnbescheid (der wenn überhaupt erst nach zig Rechnungen, Mahnungen, Inkasso- und Anwaltsscheiben kommt), bei dem du dann ein Kreuzchen bei "Forderung ist unberechtigt" machst und unterschreibst. Fertig. Alles andere kannst du getrost ignorieren. Daraus entstehen dir auch keinerlei Nachteile (außer, dass dich der Shop womöglich nicht mehr als Kunde haben mag :D). Wirklich! Davon abgesehen wird dem Shop jeder halbwegs vernünftige Anwalt erklären, dass es hier nix zu holen gibt.

Eine pauschale Nachforderung von 30 Euro ist völlig indiskutabel und entbehrt jeglicher Grundlage. Dafür müsste ein völlig neuer Vertrag abgeschlossen werden und es bedarf wieder übereinstimmender Willenserklärungen, du müsstest also nochmal explizit zustimmen, dass du das T-Shirt auch für 30 Euro haben willst, was du aber ja nicht tust. Grundsätzlich funktioniert ein Kaufvertrag online ja etwas anders als offline: Aufforderung zur Abgabe eines Angebots vom Händler -> bindendes Kaufangebot des Interessenten -> Händler kann dieses annehmen oder ablehnen. Der Händler hat dein Kaufangebot von 0 Euro + 6 Euro Versandkosten angenommen, damit ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen, der durch den Versand der Rechnung und der Ware auch eindeutig bestätigt wurde.

Wenn du dann besser schlafen kannst, biete dem Shop maximal an, das nach dieser Zeit selbstverständlich gebrauchte T-Shirt bei Vorab-Übernahme (!) der anfallenden Versandkosten zurückzusenden und damit quasi den Kauf "rückabzuwickeln". Alternativ könntest du noch einen Betrag deiner Vorstellung nennen, zu dem du das Shirt behalten würdest (z.B. 5 Euro). Damit kommst du dem Shop aber schon sehr entgegen; ich persönlich würde das nicht tun. Aus meiner Sicht versucht der Shop hier einfach nur möglichst schnell und dreist an Geld zu kommen, das ihm so einfach nicht zusteht.

Lass dich nicht einschüchtern! Im Zweifelsfall wende dich an eine Verbraucherzentrale, die können dir kostenlos helfen und werden dir bestätigen, dass du dir keine Sorgen machen musst. Du hast nichts falsch gemacht!

Und nochmal: Bitte, bitte zahle nicht einfach so! :Oldtimer:
 
+1 für cyberjonny und Pferdle

Blos nichts unternehmen.

Der Händler wird nicht mit sich handeln lassen und rechtliche Argument, warum du unbedingt zahlen solltest, hat er viele parat (von dehnen sicher auch viele nicht stimmen, aber so ist das beim Pokern :cool:). Dem kannst du spontan kaum was entgegen setzen.
Also nochmal die goldenen Grundregel: Wer sich rührt hat verloren!


Grüße Thomas
 
Ich wiederhole ebenfalls: ich würde nicht zahlen und nicht antworten!
Ich bräuchte auch keinen Anwalt um das Kreuzchen "Forderung ist unberechtigt"
zu setzen, sollte je ein Mahnbescheid eintrudeln.

Das Kostenrisiko (Mahnbescheidsgebühr, Gerichtskostenvorschuss, Anwaltshonorar) würde der Händler wegen 30,00€
nicht eingehen; er wüsste eh, dass er damit vor Gericht nicht durch käme.

Nochmals: KEINE Kommunikation mit dem Händler!
 
(Ich hab nicht alle Kommentare gelesen)

Ich würde dem Verkäufer mitteilen, dass ich kein Interesse mehr an dem T-Shirt hätte und dass er es jederzeit bei mir abholen könne. Zurückschicken würde ich es nur dann, wenn der Verkäufer a) für die Portokosten aufkommen und b) die 6 Euro vom Anfang erstatten würde. Soll er sich doch selbst darum kümmern, dass er das Ding zurückkriegt :-)
 
Ich würde dem Verkäufer mitteilen, dass ich kein Interesse mehr an dem T-Shirt hätte und dass er es jederzeit bei mir abholen könne.
Das würde ich nicht tun. Damit erklärt der Käufer ja den Rücktritt vom Kauf und muß für die Versandkosten aufkommen.
 
Bitte keine Kommunikation mit dem Verkäufer.

Abwarten, bis ein gerichtliches Mahnschreiben kommt. Und du wirst lange warten.
 
und der will auch kein 8 wochen getragenes Tshirt zurück... weil das verkauft der auch nimmer für 30€ ^^
kommt drauf an: so'n abgerockter Scharlatan verkauft den Schweiß als "original Brad Pitt"...
Man könnte ihm also einen Rückkauf für 50,- € anbieten.
 
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