Recht am eigenen Bild im Internet

Jewlz

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Servus Leute,

folgende Situation: Bekannte von uns haben ihr Pferd in einer Börse zum Verkauf gestellt. Dummerweise hat die Tochter (minderjährig) Bilder von einer Homepage eines Fotografen genommen und in die Beschreibung eingefügt. Die Bilder waren natürlich mit Wasserzeichen versehen und der Fotograf untersagt jegliche kommerzielle Nutzung ohne seine Einwilligung. Eine Woche später kam dann schon eine Abmahnung vom Anwalt mit einer Gebühr von schlappen 140€.
Ich habe meinen Bekannten gesagt, dass der Fotograf erstmal natürlich im Recht ist, da dieser die Bilder immerhin erstellt und auf seiner Homepage zum Verkauf anbietet.
Dann erfuhr ich allerdings, dass auf den Bildern das Pferd und ihre Tochter als Reiterin abgebildet sind. Mir wurde auch gesagt, dass weder die Tochter als auch die Eltern jemals eine Zustimmug zur Veröffentlichung gegeben haben. Die Bilder werden auf der Homepage MIT Namen/ Nachnamen umd Name des Pferdes azum Verkauf angeboten. Ich habe mir die Aufnahmen angesehen und auf allen Bildern ist nur das Pferd mit Person zusehen. Teilweise einige Portraitaufnahmen, die wohl bei der Siegerehrung entstanden sein müssen.

So, jetzt die finale Frage: Ist sowas rechtens?

Wäre die Rechnung nicht gekommen, hätten die wohl nie bemerkt, dass die Bilder öffentlich zum Verkauf stehen...


Ich hoffe, mir kann da jemand vllt weiterhelfen oder einen Tipp geben.


Wünsche euch noch einen schönen Abend!

Gruß
Jewlz
 
Neenee, das hat mit öffentlich und nicht-öffentlich nix zu tun. Nur weil ich etwa eine nicht-öffentliche Veranstaltung besuche, verwirke ich dadurch nicht das Recht am eigenen Bild, auch wenn einige Veranstalter das mit Hinweisen auf Eintrittskarten einem gerne weiß machen wollen. So einfach ist das nicht. Genausowenig werde ich zum Freiwild für Fotografen, nur weil ich eine öffentliche Veranstaltung besuche. Meiner Erfahrung nach ist maßgeblich, was den bildlichen Inhalt dominiert. Beispiel: ein Fotograf fotografiert eine Fußgängerzone, 50 Menschen auf dem Foto. Als Abgebildeter dagegen anzugehen, wird schwierig, weil es nicht um dich geht auf dem Bild, sondern um die belebte Fußgängerzone an sich. Bist du auf dem Foto allerdings beispielsweise dick und fett rot eingekreist und das Hauptaugenmerk fällt dadurch auf dich, dann kannst du dich sehr wohl dagegen wehren. In meinen Augen besteht hier gar kein Zweifel daran, dass die Reiterin auf dem Bild inhaltlich mindestens so dominant ist wie das Pferd - was der Pferdefotograf natürlich bestreiten wird. Und wie gesagt, falls die Reiterin auch noch minderjährig sein sollte, wirds eh ganz, ganz heikel.

Nein, das hat sehr wohl was mit der Teilnahme an Veranstaltungen zu tun, siehe z.B. hier: http://www.breuning-winkler.de/wp/offentliche-veranstaltungen-und-das-recht-am-eigenen-bild

hajowito
 
Naja, also, nicht ganz! Was wir in diesem Fall halt nicht wissen ist, ob der junge Mann auf dem Fan-Fest alleine auf dem Foto war oder mit 50 anderen. Und ob der Typ nur deshalb Einspruch erhoben hat, weil er sich auf dem Foto unter den 50 anderen Abgebildeten selbst erkannt hat. Klar, dann greift hier natürlich die Maxime, dass es hier um die Versammlung ging - und nicht um ein Bild von dem jungen Mann, der unabsichtlich auf dem Foto gelandet ist. Wäre der junge Mann aber der einzige auf dem Foto gewesen (wir wissen leider nicht, wies denn nun war), dann würde die rechtliche Seite wieder ganz anders aussehen oder zumindest viel größeren Ermessungsspielraum zugunsten des Fotografierten erlauben.

Edit: Aber grundsätzlich ist auch hier nicht "öffentlich/nichtöffentlich" der Knackpunkt, sondern, was im Vordergrund steht. Hier stand wohl das Fan-Fest im Vordergrund des Fotos und nicht der junge Mann, der auf dem Foto abgebildet war.
 
Okay, dann nochmal ganz konkret: Nimmst Du ALS WETTKÄMPFER an einer Sportveranstaltung teil, dann MUSST Du damit rechnen, fotografiert zu werden. Und gibst auch Dein Recht am eigenen Bild auf. So ist das Gesetz zu verstehen. Wenn also die Aufnahmen von Ross und Reiter bei einem Reitwettbewerb aufgenommen wurden, hat der Fotograf zunächst einmal nichts falsches getan und musste die Reiter NICHT um Erlaubnis fragen.

hajowito
 
@deeptrancer
ich kann mich sehr gut an einen Fall erinnern, der sich vor ein paar Jahren in unserer Schule abspielte. Es gab einen "Massen Juckreiz" oder soetwas, weshalb mehrere Krankenwagen angefuhren kamen. Ein Mädchen aus meiner damaligen Klasse wurde in einem Rollstuhl aus dem Gebäude gefahren und draußen hat dann die Presse, vorallem ein BILD-REPORTER ein Foto von ihr gemacht (ohne Erlaubnis!) und dies wurde in der BILD veröffentlicht. Einer meiner damaligen Lehrer hat uns irgendwann dann nochmal erzählt das man die BILD dafür hätte anklagen können (was jeder machen kann der in einer solchen Situation ist) und man dann auch einen Schadesnersatz bekommt, welcher ziemlich schnell im vierstelligen Bereich liegt. Bloß ist es den meisten Zeitungsteam etc, so wie auch der BILD (welche sich damit "rühmt" das sie Leute einfach so ablichten und die Fotos veröffentlichen) egal ob das rechtens ist oder nicht. Bei einer Anklage bekommt der Kläger dann schadensersatz und damit ist die Sache für die "gegessen"... Denn wenn sie es nicht machen würden, hätten sie längst nicht so viel zu berichten, wie es in den Zeitungen zu finden ist.

schön, aber wir waren hier bei "öffentlichen Veranstaltungen" (Sportfeste, -veranstaltungen, Konzerte etc.) und nicht einer Schulräumung. Von daher hat Dein Beitrag nur wenig mit meinen zu tun. ;)

Ansonsten sollte der von hajowito gepostete Link doch aussagekräftig genug sein.
 
Okay, dann nochmal ganz konkret: Nimmst Du ALS WETTKÄMPFER an einer Sportveranstaltung teil, dann MUSST Du damit rechnen, fotografiert zu werden. Und gibst auch Dein Recht am eigenen Bild auf. So ist das Gesetz zu verstehen. Wenn also die Aufnahmen von Ross und Reiter bei einem Reitwettbewerb aufgenommen wurden, hat der Fotograf zunächst einmal nichts falsches getan und musste die Reiter NICHT um Erlaubnis fragen.

hajowito

Genau, so hab ich das zumindest gelernt. Aus meiner Erfahrung trifft das für die journalistische Berichterstattung so zu. Mit Sicherheit sieht das aber nochmal eine ganze Spur anders aus, wenn ich dann im Internet Fotos von Ross und Reiter an Jedermann zu Jedemzweck weiterverkaufe, abgekoppelt von redaktionellen Absichten.

Edit: Wie das nun genau im Fall dieses Threads war, darüber können wir ja bis jetzt nur spekulieren. War das auch eine Art Sportveranstaltung, ein Turnier? Oder ein Besuch auf dem Ponyhof? Streichelzoo? Keine Ahnung. Will heißen, jeder Aspekt des Umstands spielt da eine Rolle und lenkt die Argumentation und deren Ausgang mal in die eine und mal in die andere Richtung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor wir mit Anwälten um uns werfen: Ruf doch den Fotografen einfach mal an und rede mit ihm. Ich denke das lässt sich schon regeln irgendwie.

Hier sind wohl 2 Dinge vorhanden: Einerseits die Rechte vom Kind, andererseits ist sie Teil einer Veranstaltung (vgl. Fußballspieler im Stadion).

Ob dort fotografiert werden darf oder nicht und/oder ob die Bilder der Veranstaltung veröffentlicht werden dürfen und in welcher Form entscheidet der Veranstalter bzw. derjenige der das Hausrecht ausübt. Eventuell hat man da auch durch Teilnahme irgendwas an Zugeständnissen in der Hinsicht gemacht. (Vertrag/etc.).

Auf öffentlichem Raum darf man übrigens grundsätzlich alles knipsen was man will (nur nicht veröffentlichen/etc.), auf privatem Gelände (Reitstall..) regelt das derjenige der das Hausrecht ausübt - mündlich oder durch Hausordnung.

Aber: Das ist ergoogeltes Laienwissen, keine Rechtsberatung. Im DSLR-Forum gibts gefühlt 10 Threads dazu in der Woche :D

Daher: Frag einen Anwalt oder rede mit dem Fotografen.
 
schön, aber wir waren hier bei "öffentlichen Veranstaltungen" (Sportfeste, -veranstaltungen, Konzerte etc.) und nicht einer Schulräumung. Von daher hat Dein Beitrag nur wenig mit meinen zu tun. ;)

Ansonsten sollte der von hajowito gepostete Link doch aussagekräftig genug sein.

Naja ich meinte ja auch nicht das die beiden unbedingt so zusammen passen ;) Ich meinte eigenlich viel mehr das es auf jeden Fall möglich ist (wobei es darauf ankommt in welcher Situation das Bild entstanden ist) Schadensersatz zu bekommen wenn man ohne ausdrückliche Genehmigung abgelichtet und das daraus entstandene Bild veröffentlicht wird.

Edit: Und nein ich habe mir sicherlich nicht alle 3 Seiten komplett gründlich durchgelesen, sondern kurz überflogen. Hierauf hatte ich mit meinem Post anworten wollen:

"Nach Deiner Ausführung, Nacko, müsste ich mit Schadensersatzansprüchen gegen Fotografen, welche mich abgelichtet und an Zeitungen verkauft haben, schon einiges an Geld gemacht haben... ;) "

Dementsprechend könnte es auch sein das ich da was falsch einsortiert habe, das weiß ich jetzt nicht, kümmer ich mich aber auch nciht weiter drum, da ich mir nicht alles durchlesen möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
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