Recht am eigenen Bild im Internet

Jewlz

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Servus Leute,

folgende Situation: Bekannte von uns haben ihr Pferd in einer Börse zum Verkauf gestellt. Dummerweise hat die Tochter (minderjährig) Bilder von einer Homepage eines Fotografen genommen und in die Beschreibung eingefügt. Die Bilder waren natürlich mit Wasserzeichen versehen und der Fotograf untersagt jegliche kommerzielle Nutzung ohne seine Einwilligung. Eine Woche später kam dann schon eine Abmahnung vom Anwalt mit einer Gebühr von schlappen 140€.
Ich habe meinen Bekannten gesagt, dass der Fotograf erstmal natürlich im Recht ist, da dieser die Bilder immerhin erstellt und auf seiner Homepage zum Verkauf anbietet.
Dann erfuhr ich allerdings, dass auf den Bildern das Pferd und ihre Tochter als Reiterin abgebildet sind. Mir wurde auch gesagt, dass weder die Tochter als auch die Eltern jemals eine Zustimmug zur Veröffentlichung gegeben haben. Die Bilder werden auf der Homepage MIT Namen/ Nachnamen umd Name des Pferdes azum Verkauf angeboten. Ich habe mir die Aufnahmen angesehen und auf allen Bildern ist nur das Pferd mit Person zusehen. Teilweise einige Portraitaufnahmen, die wohl bei der Siegerehrung entstanden sein müssen.

So, jetzt die finale Frage: Ist sowas rechtens?

Wäre die Rechnung nicht gekommen, hätten die wohl nie bemerkt, dass die Bilder öffentlich zum Verkauf stehen...


Ich hoffe, mir kann da jemand vllt weiterhelfen oder einen Tipp geben.


Wünsche euch noch einen schönen Abend!

Gruß
Jewlz
 
Naja ich würd 10-15€ investieren und frag-einen-anwalt.de kontaktieren!

Also nichts gegen das juristische Wissen einiger Leute hier aber ich würd nicht drauf vertrauen ;)

Die 10-15€ tun nicht weh! Ob man nun im Endeffekt 150-155€ zahlen muss, notfalls, ist auch kein Beinbruch, aber dann hat man alles richtig gemacht.

Btw mein Bruder hat was ähnliches mitgemacht, da hat die Nummer noch knapp 1800€ gekostet ;)

**Edit sagt noch:**

Afair sind kostenlose Rechtsberatungen eh "rechtswiedrig", daher muss man auch bei FEA.de einen kleinen Betrag zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da fragst Du am besten den Advokaten des geringsten Mißtrauens und legst dort auch den kompletten Sachverhalt vor. In einem Forum wird Dir sicher nicht verbindlich geholfen werden können.
 
Moin

Das die Bilder ohne Einverständnis zum Verkauf stehen, ändert erst mal nichts an der Abmahnung und daran, das der Fotograf im Recht ist.

Die ungenehmigte Veröffentlichung kann ihrerseits abgemahnt werden. Das ist aber eine eigenständige Angelegenheit, die mit der aktuellen Abmahnung erst mal nichts zu tun hat.

In jedem Fall sollte da ein Anwalt konsultiert werden. Und das möglichst schnell.
Sonst haben die eine Klage am Hals und das ganze wird noch teurer.

RomanX
 
Was hat die Abmahnung mit dem Recht am eigenen Bild zu tun? Erstmal nichts ;)

vor allen Dingen lässt sich dann im Weiteren sowas eh kaum ohne entsprechende Anwaltspost endgültig klären.

Ist denn eine Rechtschutzversicherung vorhanden? Falls ja, diese kontaktieren, falls nein, einfach mal einen örtlichen RA für eine "Erstberatung" ansprechen, die Erstberatungen sind auch erschwinglich.


edit: RomanX war schneller, bestätigt aber meinen 1. Satz.
 
Naja wenns ne öffentliche Veranstaltung war kann sie das Recht am Bild verloren haben. Das Risiko geht man ein wenn man auf eine öffentliche Veranstaltung geht.

Aber das sind halt alles halbwissende Aussagen!

Ich kann auch meinen Rat nur wiederholen -> Frag-einen-anwalt.de oder einen Anwalt des Vertrauens konsultieren.
 
Mensch, wirklich ein merkwürdiger Zufall...

Also ein Anwalt bin ich da natürlich auch nicht, aber berufsbedingt hab ich mich schon öfter mit solchen Dingen auseinandersetzen müssen und auch das eine oder andere Rechtsseminar zu solchen Themen besucht. Kurzum: die Veröffentlichung des Bildes der Tochter, ganz egal ob mit oder ohne Pferd und mit oder ohne Namen, ist natürlich nicht rechtens. Sofern die Tochter noch minderjährig ist, würde ich hier sogar von einem besonders schweren Verstoß sprechen. Ich kann mich an Dreharbeiten in Schulen erinnern, wo wir später jedes Kind wegpixeln mussten, das aus Versehen durchs Bild gerannt ist. Auch wenn auf dem Bild des Fotografen, so wird seine eigene Rechtfertigung vermutlich lauten, das Pferd die Hauptrolle spielt und nicht die mitabgebildete Person, überwiegt hier bei weitem das Recht am eigenen Bild. Anders würde es zum Beispiel aussehen, wenn das Pferd inmitten einer Traube von Menschen stehen würde. Hier würde tatsächlich das Pferd den bildlichen Inhalt dominieren. Wenn auf dem Foto aber das Pferd und nur eine einzige Person abgebildet ist, dann überwiegt sehr deutlich das Recht der abgebildeten Person am eigenen Bild. Wenn die Tochter auch noch minderjährig ist, hätten die Eltern gefragt vor Veröffentlichung gefragt werden müssen. Wie gesagt, ein Experte bin ich auch nicht, ganz bis ins Detail ausklamüsern kann ich das daher auch nicht. Allerdings sollten sich deine Bekannten gegenüber dem Fotografen und des Rechnungsstellers mal als Eltern der Person outen, die hier ungefragt auf Fotos nicht nur veröffentlicht, sondern quasi auch (mit)vermarktet wird. Für den Fall, dass deine Bekannten nämlich ihrerseits mit "Rechnungen" und Anwalt kommen, dürfte der Fotograf mit seinen Forderungen mal ganz klein mit Hut werden. Und Stöckelschuhen. Das geht so nämlich auf keinen Fall. Und er sollte froh sein für den Fall, dass deine Bekannten keine Schadensersatzforderungen stellen, etc. Unter anderem könnte man ihn mal fragen, wie oft er dieses Foto mit deren Tochter drauf schon verkauft hat und wie er gedenkt, Kind und Eltern zu entschädigen. Mal ganz abgesehen davon, dass weitere Veröffentlichungen sofort zu unterbleiben haben!
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem widerspreche ich halt, mit meinem absolut genialen Halbwissen:

Eine Schule ist KEIN öffentlicher Ort!

Eine Veranstaltung, gerade nen Tunier oder ähnliches, ist eine öffentliche Veranstaltung. Da muss nicht gefragt werden!

Da musst DU dafür sorgen das Bilder ggf. verpixelt werden.

Dabei sollte es egal sein ob das Kind minderjährig ist oder nicht.
 
Grundsätzlich stimmt, was Nacko schreibt, jedoch klingt das so, als wären die Aufnahmen bei einer öffentlichen (Sport-)Veranstaltung gemacht worden, und da wird es dann etwas komplizierter. Denn wenn man da mitmacht, verzichtet man zunächst einmal auf das Recht am eigenen Foto. Inwieweit dies allerdings auch für Minderjährige und Detailaufnahmen gilt, die später zu Verkaufszwecken ausgestellt werden, kann ich jedoch nicht beurteilen. Das klingt auch für mich zu kompliziert, als dass ich da ohne anwaltliche Hilfe weitergehen würde.

Richtig ist auf jeden Fall auch, dass die Benutzung des Bildes ohne Einverständnis des Fotografen zunächst einmal für sich steht und keinesfalls rechtens ist.

hajowito
 
sehe ich so wie blafoo.

Nach Deiner Ausführung, Nacko, müsste ich mit Schadensersatzansprüchen gegen Fotografen, welche mich abgelichtet und an Zeitungen verkauft haben, schon einiges an Geld gemacht haben... ;)

War aber alles bei/auf öffentlichen Veranstaltungen, somit habe ich leider Pecht gehabt... ;)

Nach wie vor bleibe ich bei meiner Meinung: sucht einen Anwalt auf, das wird das sinnvollste Vorgehen sein...
 
Neenee, das hat mit öffentlich und nicht-öffentlich nix zu tun. Nur weil ich etwa eine nicht-öffentliche Veranstaltung besuche, verwirke ich dadurch nicht das Recht am eigenen Bild, auch wenn einige Veranstalter das mit Hinweisen auf Eintrittskarten einem gerne weiß machen wollen. So einfach ist das nicht. Genausowenig werde ich zum Freiwild für Fotografen, nur weil ich eine öffentliche Veranstaltung besuche. Meiner Erfahrung nach ist maßgeblich, was den bildlichen Inhalt dominiert. Beispiel: ein Fotograf fotografiert eine Fußgängerzone, 50 Menschen auf dem Foto. Als Abgebildeter dagegen anzugehen, wird schwierig, weil es nicht um dich geht auf dem Bild, sondern um die belebte Fußgängerzone an sich. Bist du auf dem Foto allerdings beispielsweise dick und fett rot eingekreist und das Hauptaugenmerk fällt dadurch auf dich, dann kannst du dich sehr wohl dagegen wehren. In meinen Augen besteht hier gar kein Zweifel daran, dass die Reiterin auf dem Bild inhaltlich mindestens so dominant ist wie das Pferd - was der Pferdefotograf natürlich bestreiten wird. Und wie gesagt, falls die Reiterin auch noch minderjährig sein sollte, wirds eh ganz, ganz heikel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, ich bin zwar auch kein Experte, aber iirc ist das so, dass man nur abgebildet werden darf, wenn man eine Person des öffentlichen Lebens ist.
Da gibt es dann noch die Unterteilung in "Person der Zeitgeschichte" und ich nenne es mal "zeitlich begrenzte Person des öffentlichen Lebens".
Letztere könnte die Tochter deines Bekannten bei dieser Reitveranstaltung gewesen sein, während sie einen "Auftritt" hatte.

Siehe Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Person_des_öffentlichen_Lebens

Ich würde deinen Bekannten auch einen Gang zum Anwalt empfehlen.

Ich bin wie gesagt kein Experte, deshalb halte ich meine Aussagen vollkommen unverbindlich.

Edit:

@Nacko:

Afaik liegst du vollkommen richtig.
 
Nach Deiner Ausführung, Nacko, müsste ich mit Schadensersatzansprüchen gegen Fotografen, welche mich abgelichtet und an Zeitungen verkauft haben, schon einiges an Geld gemacht haben... ;)

Ich hab auch nur darauf gewartet, dass ich mal ungefragt nach dem Schema fotografiert werde, wie es in einigen Lokalblättern gemacht wird. Die machen vermeintliche Leseraktionen und fotografieren einfach wild in der Fußgängerzone. Dann suchen die sich einen davon aus, machen um dessen Kopf einen großen Kreis und schreiben: "Erkennen Sie sich wieder? Sie haben gewonnen und können sich an unserem Servicecenter ein Buch abholen." Sowas geht natürlich überhaupt nicht. Also, überhaupt gar nicht. Ich warte auch nur drauf, dass mir mal sowas passiert. Völlig unmöglich sowas.

Edit: Aber um das abzukürzen. Klar, auch ich empfehle anwaltliche Hilfe. Zumindest für den Fall, dass man sich nicht ohne dessen Hilfe einig wird.
 
So, jetzt die finale Frage: Ist sowas rechtens?

Wäre die Rechnung nicht gekommen, hätten die wohl nie bemerkt, dass die Bilder öffentlich zum Verkauf stehen...

Meine Sicht
der Dinge und keine Rechtsberatung!

Was wollen Deine Bekannten (erreichen)?

  • "Nur" keine 140 EUR (oder weniger bezahlen)?
  • Die Bilder der Tochter aus'm Netz haben?
  • Und/oder ggf. den Fotografen wegen den eingestellten Bildern (ohne Genehmigung) dran kriegen?

Ich würde (in Anbetracht des geringen Streitwerts)...:
Mich erst Mal privat mit dem Fotografen (oder dessen RA) in Verbindung setzen, mich entschuldigen, aber dann den Sachverahlt mit den Bildern (ohne Genehmigung) ansprechen und auf eine "gegenseitige Aufhebung" anspielen. Gleichzeitig aber auch durchblicken lassen, dass wenn das nicht machbar ist, dass man dann ggf. eine Gegenklage wegen "Recht am eigenen Bild" anstrebt und das u.U. dann für den Fotografen teurer wird als die geforderten 140,00 EUR wird.

Das macht ggf. Eindruck auf den Fotografen und er zieht zurück. (Posen macht heutzutage einiges aus!)

Edit:

Ich würde deinen Bekannten auch einen Gang zum Anwalt empfehlen.

Muss man sich bei einem Streitwert von 140 EUR gut überlegen (Stichwort Honorar!...Gutes Geld, schlechtem hinterher werfen). Zudem wird sich kein Anwalt wirklich darum schlagen einen "Fall" mit Streitwert 140 EUR anzunehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber Nacko, nimm mal die allwöchentlichen Fußballübertragungen aus den Bundesligastadien: wie oft sind da einzelne Zuschauer zu sehen um die Stimmung einzufangen? Diese Bilder (ob Foto oder bewegtes Bild ist jetzt mal egal) werden ja auch verkauft, da die meisten Fotografen ja doch auf freiberuflicher Basis tätig sind.

Und ich meine auf meiner Dauerkarte steht da sogar ganz deutlich irgendwie drauf, dass ich mit dem Besuch der Veranstaltung mit Film- & Fotoaufnahmen einverstanden bin. Steht meine ich auch auf Konzerttickets etc. drauf.

Wenn das so nicht stimmen würde - was Deine Aussage für mich impliziert - dann wäre da doch garantiert schon der ein oder andere massiv gegen vorgegangen...
 
Ich danke euch schon mal ganz herzlich für die zahlreichen Beiträge!

Nach meiner google Recherche bin ich momentan auf dem Stand von Nacko.

Ob öffentlich oder nicht ist erstmal egal, da die Tochter als Reiterin eindeutig im Vordergrund des Bildes steht und somit dominant ist.
(Nebenbei ist das ja ganz logisch, da der Fotograf Bilder der Reiter selbst [wurden ja immerhin namentlich benannt, was mMn schonmal gar nicht in Ordnung ist] zum Verkauf stellt.)
 
aber Nacko, nimm mal die allwöchentlichen Fußballübertragungen aus den Bundesligastadien: wie oft sind da einzelne Zuschauer zu sehen um die Stimmung einzufangen? Diese Bilder (ob Foto oder bewegtes Bild ist jetzt mal egal) werden ja auch verkauft, da die meisten Fotografen ja doch auf freiberuflicher Basis tätig sind.

Und ich meine auf meiner Dauerkarte steht da sogar ganz deutlich irgendwie drauf, dass ich mit dem Besuch der Veranstaltung mit Film- & Fotoaufnahmen einverstanden bin. Steht meine ich auch auf Konzerttickets etc. drauf.

Wenn das so nicht stimmen würde - was Deine Aussage für mich impliziert - dann wäre da doch garantiert schon der ein oder andere massiv gegen vorgegangen...

Ab einer gewissen Entfernung (also wenn die Gesichter unkenntlich werden) ist das ja auch erlaubt.
Dass das keine gängige Praxis ist, ist logisch.
 
Ich würde: Mich erst Mal privat mit dem Fotografen (oder dessen RA) in Verbindung setzen, mich entschuldigen, aber dann den Sachverahlt mit den Bildern (ohne Genehmigung) ansprechen und auf eine "gegenseitige Aufhebung" anspielen. Muss man sich bei einem Streitwert von 140 EUR gut überlegen (Stichwort Honorar!). Zudem wird sich kein Anwalt wirklich darum schlagen einen "Fall" mit Streitwert 140 EUR anzunehmen.

Sehe ich auch so.
 
aber Nacko, nimm mal die allwöchentlichen Fußballübertragungen aus den Bundesligastadien: wie oft sind da einzelne Zuschauer zu sehen um die Stimmung einzufangen? Diese Bilder (ob Foto oder bewegtes Bild ist jetzt mal egal) werden ja auch verkauft, da die meisten Fotografen ja doch auf freiberuflicher Basis tätig sind.

Und ich meine auf meiner Dauerkarte steht da sogar ganz deutlich irgendwie drauf, dass ich mit dem Besuch der Veranstaltung mit Film- & Fotoaufnahmen einverstanden bin. Steht meine ich auch auf Konzerttickets etc. drauf.

Wenn das so nicht stimmen würde - was Deine Aussage für mich impliziert - dann wäre da doch garantiert schon der ein oder andere massiv gegen vorgegangen...

Oja ganz sicher sind da Leute schon gegen vorgegangen und haben je nach Einzelfall ganz sicher auch Recht zugesprochen bekommen. Ich kann mich da an einen Fall aus meiner persönlichen, beruflichen Laufbahn erinnern. Da hatten wir auf dem Volksfest in einem Zelt gedreht. Und vorher sogar noch durchgesagt, dass Dreharbeiten stattfinden. Wer nicht gefilmt werden möchte, soll das unserem Kameramann bitte direkt sagen. Daraus wurden später Stimmungsbilder zur Untermaltung eines Auftritts im Festzelt zusammengeschnitten. Kurz nach Ausstrahlung hat ein Festzeltbesucher gleich geklagt und Recht bekommen. Das hat seinerzeit 3.000 Euro gekostet, soweit ich mich erinnern kann. In der Tat ist das alles nicht so einfach. Einfach aufgrund dessen, weil in jedem Fall die individuellen Umstände des Falles betrachtet werden müssen. Einzelne Personen abzubilden, die nur begrenzt etwas mit dem Thema zu tun haben, ist immer heikel. Und wenn Minderjährige im Spiel sind, potenziert sich die Heikligkeit (spitzen Wort) sofort um ein Vielfaches. Vor Gericht kann man sich auf jeden Fall darüber streiten, ob das Zurschaustellen eines einzelnen oder meinetwegen auf von fünf Stadionbesuchern zur Übertragung eines Fußballspiels dazugehört. Aber wie so oft gilt auch hier: wo kein Kläger, da kein Richter. Wen das nicht stört, der klagt auch nicht. Gibt ja genug Leute die sich freuen, wenn sie bei jeder Gelegenheit in die Kamera winken und Oma grüßen können. Im Fall des Falles wird es aber sehr schnell sehr heikel. Und das muss ja auch nicht immer bis vor den Richter gehen. Aber ich bin mir zu 100 % sicher, dass meine Kollegen in anderen Fernsehredaktionen täglich Anrufe bekommen von Leuten, die unabsichtlich mitgefilmt worden sind, die sich später im Fernsehen gesehen haben und nun darum bitten, bei möglichen Wiederholungen nicht mehr gezeigt bzw. herausgeschnitten zu werden. Die meisten Kollegen werden dieser Bitte dann, allein schon vorsichtshalber, Folge leisten. Aber wie gesagt, das kommt halt immer drauf an...

Das betrifft übrigens auch diesen Hinweis auf Eintrittskarten, dass man auf das Recht am eigenen Bild verzichtet. Das ist meiner Erfahrung nach rechtlich absolut nicht wasserfest. Aber auch hier kommt es natürlich auf den Einzelfall an.

Natürlich macht es auch einen Unterschied, ob ein freiberuflicher Fotograf das Bild an eine Zeitung verkauft oder später, wie scheinbar im Fall der Reiterin, im Internet jedem zum Kauf anbietet.
 
Zuletzt bearbeitet:
@deeptrancer
ich kann mich sehr gut an einen Fall erinnern, der sich vor ein paar Jahren in unserer Schule abspielte. Es gab einen "Massen Juckreiz" oder soetwas, weshalb mehrere Krankenwagen angefuhren kamen. Ein Mädchen aus meiner damaligen Klasse wurde in einem Rollstuhl aus dem Gebäude gefahren und draußen hat dann die Presse, vorallem ein BILD-REPORTER ein Foto von ihr gemacht (ohne Erlaubnis!) und dies wurde in der BILD veröffentlicht. Einer meiner damaligen Lehrer hat uns irgendwann dann nochmal erzählt das man die BILD dafür hätte anklagen können (was jeder machen kann der in einer solchen Situation ist) und man dann auch einen Schadesnersatz bekommt, welcher ziemlich schnell im vierstelligen Bereich liegt. Bloß ist es den meisten Zeitungsteam etc, so wie auch der BILD (welche sich damit "rühmt" das sie Leute einfach so ablichten und die Fotos veröffentlichen) egal ob das rechtens ist oder nicht. Bei einer Anklage bekommt der Kläger dann schadensersatz und damit ist die Sache für die "gegessen"... Denn wenn sie es nicht machen würden, hätten sie längst nicht so viel zu berichten, wie es in den Zeitungen zu finden ist.
 
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