B$TIStalin
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pack es ein, sag nix von dem update und fertig.
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Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Aber wenn man sich jetzt das Windows eines neuen Notebooks registriert, vielleicht auch noch beim Hersteller, dann könnte der Händler eine Wertminderung fordern.
Ein aktiviertes MS Windows oder Office: Kann man nur zurückakzeptieren von Kunden die man gut kennt. Das bedeutet für den Einzelkunden, das dies abgelehnt werden muss. Selbst wenn man den Aktivierungsstatus bei MS überprüft und dort nur eine einmalige Aktivierung als Antwort bekommt kann sich ein Kunde den Lizenzschlüssel vermerken und später recyclen, so bereits geschehen. Das schädigt dann alle Seiten.
Hier vergleichst du Äpfel mit Birnen.Wie kontrovers das allgemein werden kann zeigt ja schon folgendes: Der Käufer kann Produkte 14 Tage lang testen, wie im Ladengeschäft üblich. Ich hab schon viele Sachen gesehen, allerdings niemanden der mit Schlafsack bei uns in den Laden gekommen ist...
Dazu wollte ich ja auch noch kurz was schreiben:
Aktivierte Software ist vom Umtausch/Widerruf generell ausgeschlossen. Soweit der übliche Passus quasi aller Anbieter am Markt. Der Rest ist Verhandlungssache. Nochmal kurz ein paar Beispiele:
- Garantieerweiterungen für Thinkpads: Es gibt formal keinen Weg sowas rückgängig zu machen. Unter der hand gehts doch aber nur mit viel Schiebung und meist einigen langen Telefonaten. Wir akzeptieren sowas derzeit zurück, weils nicht besonders häufig ist und man das dann in beidseitigem Interesse schafft. Hätten wir plötzlich eine anhaltende grosse Häufung und ich bräuchte mehrere neue Angestellte dafür müsste man das Thema neu durchdenken.
- Ein aktiviertes MS Windows oder Office: Kann man nur zurückakzeptieren von Kunden die man gut kennt. Das bedeutet für den Einzelkunden, das dies abgelehnt werden muss. Selbst wenn man den Aktivierungsstatus bei MS überprüft und dort nur eine einmalige Aktivierung als Antwort bekommt kann sich ein Kunde den Lizenzschlüssel vermerken und später recyclen, so bereits geschehen. Das schädigt dann alle Seiten.
Grüz!
Hibbelharry
Wenn man in ein Ladengeschäft geht, dann konzentriert man sich üblicherweise auf den Prozess des Auswählens und Testens der Ware.
Wenn man online bestellt, hat man Lieferzeiten zwischen 24 Std. und 4 Wochen. Man hat also keinen/nur bedingt Einfluß darauf, wann die Ware vor einem liegt. Der Händler kann nicht erwarten, daß der Kunde sofort nach Erhalt der Ware die Zeit hat, diese zu testen und diese bei Nichtgefallen dann noch am selben Tag zurückschickt.
Umgekehrt bekommt der Kunde im Laden ja auch sofort seine Rechnung und (meist) seine Ware, beim Onlinehandel lassen sich die Händler aber teilweise mehrere Tage Zeit.
Folglich dürfte auch niemand mehr einen PC, Notebook o. ä. zurückgeben - da ist der Produktschlüssel zur Aktivierung am Gerät angebracht und der Kunde kennt ihn, sobald er das Gerät nur ausgepackt hat.
Und was sind bei dir "Kunden die man gut kennt"?
Das die Frist ab Zustellung der Bestellung gilt ist klar, aber wie ich oben schrieb: Je nach Händler, teilweise aber auch bei ein und demselben Händler können die Lieferzeiten um Wochen variieren. Und wenn sich eine Lieferung verzögert, sich bei mir aber zwischenzeitlich Dinge ergeben haben (Dienstreise, Krankheit, ...) dann kann es sein, daß ich beim besten Willen nicht binnen 2-3 Tagen nach Zustellung dazu komme, die Ware zu testen.Die Zeit gilt ab Warenerhalt, nicht ab Bestellung, also tatsächlich erst dann wenn der Kunde das Produkt in der Hand hält. Wenn ein Kunde etwas bestellt, ist normal finde ich zu erwarten das er anschliessend auch Zeit findet sein Wunschprodukt anzusehen und eingerichtet ist, das die Post ihm etwas liefert.