Rücksendung innerhalb von 14 Tagen: Was versteht man unter testen?

bone

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11 Juli 2008
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hey leute!

zur geschichte:
hab mir das HTC flyer auf ibood damals günstig bestellt. ist dann diese woche angekommen. ich habs ausgepackt, nur das USB kabel und den stift, am pc geladen und dann kurz verwendet. paar bilder gemacht, mails abgerufen, internet gesurft; das wars dann im grunde auch. meine begeisterung hielt sich in grenzen. hab dann das ganze noch auf honeycomb upgedated weil ich dachte das es mir dann besser gefällt, war aber auch nicht so.
ende der geschichte: ich würde es gerne zurückschicken.

hätte ichs bei amazon bestellt würd ich mir jetzt mal gar keine gedanken machen.

hab nun aber bei ibood die rücksendebedingungen durchgelesen:

  • Die Lieferung liegt zum Zeitpunkt der Anmeldung des Widerrufs längstens 14 Tage zurück. Anschlieißend ist ein Widerruf ausgeschlossen.
  • Das Produkt ist noch nicht in Gebrauch genommen worden. Ihr Recht, die Ware zu testen bleibt hiervon unberührt.
  • Das Produkt verfügt noch über die Originalverpackung und die Verpackung weist keine schweren Schäden auf.
  • Das Produkt wurde nicht durch nicht ordnungsgemäßen Gebrauch beschädigt und das Zubehör ist komplett.
  • Möglicherweise am Produkt oder seinem Zubehör (z.B. Software) angebrachte Siegel sind unverletzt.
  • Produkte mit Feuer- oder Wasserschäden sind von der Rückgabe ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht beim ordnungsgemäßen Gebrauch entstanden ist.
  • Produkte des alltäglichen Gebrauchs wie Batterien, Flüssigkeiten, Lampen, etc. sind von der Rücknahme ausgeschlossen, sobald sie in Gebrauch genommen wurden.
  • Produkte der persönlichen Hygiene wie Rasierer, Zahnbürsten, etc. sind von der Rücknahme ausgeschlossen, sobald sie in Gebrauch genommen wurden.

was heißt das eigtl genau? "nicht in gebrauch" - "testen" für mich sehr vage beschreibungen (ich denk auch mal eher standardsprüche?)
der karton hatte auch ein siegel, das is natürlich durch. wie hätte ich das auch öffnen sollen sonst?
außerdem is das ganze mit UK-stecker ausgestattet. das stand in der verkaufsbeschreibung auch nirgends!
(grad noch mal in dem forum nachgesehen, moderator schreibt: "Ich gehe davon aus (ohne gewähr) das es keine deutsche ware ist du hast aber volle garantie und es ist neuware. allerdings ist alles wie bei der deutschen version, brauchst also kein adapter oder so =)… kann halt nur von meiner bestellung damals berichten!" aber gut, ohne gewähr...)


was meint ihr, grund zum sorgen machen und gleich bei ebay reinstellen oder kann man das zurückschicken? bzw hat jemand von euch erfahrungen mit ibood?
grad das ich so blöd war das update zu machen ärgert mich gerade etwas...
 
Ich würde es einfach zurückschicken - wenn der Widerruf verweigert wird, kannst du dich immer noch a) darüber bei dem Händler beschweren oder b) entscheiden, es auf eBay zu verkaufen.
 
Hi, eine Rücksendung im Rahmen des normalen 14-tägigen Widerrufsrechts sollte problemlos möglich sein. Theoretisch kann der Händler Schadensersatz verlangen, habe ich aber bei Testen, so wie Du es beschreibst, aber noch nie gehört... das ist eher etwas für Beschädigungen.

Die Widerrufsbelehrungen sind meist etwas übertriebener, als sie in Wirklichkeit angewendet werden.
 
hm, ich bin ja nun nicht gerade der erfahrenste mit zurückschicken und so, aber wenn die die rücknahme ablehnen, schicken die mir das auf meine kosten wieder zu oder wie läuft so was ab?
einfach mal probieren war ja auch mein gedanken, aber ich will mal lieber vorsichtig sein bevor ich danach wieder den ärger hab :)

wie gesagt, ich kauf sonts meist nur bei amazon, da ist das ganze für mich soweiso kein thema. ich war nur echt grad ein wenig verunsichert wo ich die ganzen belehrungen mal durchgelesen hab ;)
 
afaik ist es doch so, dass man das Widerrufsrecht hat um innerhalb von 14 Tagen das Gerät so testen zu können, wie man es im Laden hätte testen können.
 
Das Ganze ist gesetzlich geregelt - ibood kann nicht durch irgendwelche Bestimmungen das Fernabsatzgesetz außer Kraft setzen.
 
Aber wenn man sich jetzt das Windows eines neuen Notebooks registriert, vielleicht auch noch beim Hersteller, dann könnte der Händler eine Wertminderung fordern.
 
Klar doch... aber so etwas gibt's bei Android nicht. Gerät wipen und gut ist.
 
[OT]: Meine Meinung ist, das ganze Fernabfragegesetz in die Tonne zu kloppen. Der Käufer hat hier alle Möglichkeiten und der Händler ist dabei immer der Dumme. [/OT]

Bring das Teil wieder in den Anlieferungszustand, verpacke es ordentlich und frag den Verkäufer nach einem Retourenaufkleber (wenn die Rücksendung nicht anders vorgesehen ist). Dann warte ab was passiert.
 
Ein echtes Problem ist IMHO in diesem konkreten Fall das Update auf Honeycomb: Das entspricht sicher nicht der Testung im Laden, die der Gesetzgeber im Fernabsatzgesetz vorgesehen hat. Wenn man das spurlos rückgängig machen kann - okay...
 
Man sollte die Ware nur testen und nicht in den bestimmungsmäßigen Gebrauch nehmen... aber wo kein Kläger da kein Richter.

Schick es einfach ordentlich zurück, blitzblank saubergemacht, die Kabel ordentlich zusammen, so dass es wirklich so aussieht, wie du es bekommen hast. Dann sollte es keinerlei Probleme geben.

Die Retouren sind doch schon im VK-Preis mit einkalkuliert, nicht umsonst ist Amazon trotz Großhändlerstatus immer noch einen Ticken teurer wieder die günstigsten, weil gerade bei denen unheimlich viel zurückgeht.

Ich finde ebenfalls, dass das Fernabsatzgesetz gerne auch mißbraucht wird.

Dennoch ist es für den Käufer der Ware heutzutage der einzige Hebel, den man benutzen kann, wenn wieder halb zu Ende gedachte Produkte verkauft werden... ich habe gestern mein drittes Lenovo A1 Tablet wegen Geisterfinger zurückgeschickt. Früher hätte man sich in den A... gebissen für so einen Dreck, den man weder zurückgeben noch weiterverkaufen kann...
 
Zuletzt bearbeitet:
ein update unter android kann man ohne rooten (was wohl garantierverlust heißt) genau so wenig rückgängig machen wie bei iOS eine version zurück zu kommen. leider. auf werkszustand hab ichs eh gesetzt - honeycomb bleibt trotzdem.

da kann man sich dann auch streiten, was man im laden machen könnte und was nicht... bei den tablets im media markt hab ich noch keinen admin zugriff gesehen und internet zugang meist vorhanden...

ob ichs per fernabsatz zurück bringe oder in einen laden ist am ende auch egal. sachen die ich bei media markt oder saturn gekauft habe wurden bisher auch immer zurück genommen. einziger unterschied man bekommt nur einen gutschein - gibt schlimmeres.



nja, egal. am montag gehts ab zur post!

ansonsten biete ich es mal für 240€ + versand hier an ;)

jedenfalls danke für eure einschätzungen!
 
Ein echtes Problem ist IMHO in diesem konkreten Fall das Update auf Honeycomb: Das entspricht sicher nicht der Testung im Laden, die der Gesetzgeber im Fernabsatzgesetz vorgesehen hat. Wenn man das spurlos rückgängig machen kann - okay...

Das sehe ich anders - man würde es im Laden vlt. nicht unbedingt so machen (wobei das auch nicht unerhört wäre - mal eben die Firmware für den Kunden zum Testen auf den neuesten Stand bringen... ist ja verkaufsfördernd), aber der volle Funktionsumfang ist nur mit der neuesten Software verfügbar, und kann selbstverständlich auch nur mit dieser getestet werden. Alles Andere wäre wie ne Probefahrt ohne Erlaubnis, den Motor einzuschalten...
 
Zuletzt bearbeitet:
ob ichs per fernabsatz zurück bringe oder in einen laden ist am ende auch egal. sachen die ich bei media markt oder saturn gekauft habe wurden bisher auch immer zurück genommen. einziger unterschied man bekommt nur einen gutschein - gibt schlimmeres.
Aber für den nächsten Käufer kann es schlimm enden. Ich hatte den Fall, dass ich bei jemandem zuhause angerücken durfte, weil er es nicht geschafft hat, seinen nagelneu bei Saturn gekauften Router nach der Anleitung in Betrieb zu nehmen. Ich habe dann schnell festgestellt, dass das Teil schonmal benutzt worden war. Der vorherige "Tester" hatte das Teil umkonfiguriert und sogar seine kompletten Zugangsdaten noch drauf gelassen.


Das sehe ich anders - man würde es im Laden vlt. nicht unbedingt so machen (wobei das auch nicht unerhört wäre - mal eben die Firmware für den Kunden zum Testen auf den neuesten Stand bringen... ist ja verkaufsfördernd), aber der volle Funktionsumfang ist nur mit der neuesten Software verfügbar, und kann selbstverständlich auch nur mit dieser getestet werden. Alles Andere wäre wie ne Probefahrt ohne Erlaubnis, den Motor einzuschalten...
Damit entspricht das Teil aber nicht mehr dem Ursprungszustand. Als Händler würde ich das nicht akzeptieren und die Rücknahme verweigern.
 
ich gehe mal davon aus, dass es bei android ähnlich ist wie bei iOS, dass nach gewisser zeit viele apps unter einer alten version nicht funktionieren.
ist geschmackssache, die meisten leute geilen sich an updates ja immer auf, aber honeycomb am flyer fand ich noch weniger ansprechend als 2.3. zwangsläufig hätte ich das aber irgendwann benützen müssen...

außerdem, wenn ich einen pc bekomme, mach ich auch erst mal ein update um sicher (im internet) unterwegs zu sein!
 
Damit entspricht das Teil aber nicht mehr dem Ursprungszustand. Als Händler würde ich das nicht akzeptieren und die Rücknahme verweigern.

Spätere Chargen werden doch eh mit der neuesten Software ausgeliefert. Solange das Update ganz normal OTA (2x Bildschirm drücken und das Update ist drauf!) oder durch ein offizielles Update-Tool (SE Companion, HTC RUU o.Ä.) draufgespielt wurde und nicht mit irgendwelchen Selbstbau-Tools aufgespielt wurde, sehe ich da kein Problem.
 
außerdem, wenn ich einen pc bekomme, mach ich auch erst mal ein update um sicher (im internet) unterwegs zu sein!
Aber nicht, solange wie du das Teil nur einem Test wie im Geschäft unterziehst.
Bei der Leichtfertigkeit, die sich in Zusammenhang mit dem Fernabfragegesetz eingebürgert hat, bekomme ich einen dicken Hals. Den "Mißbrauch" müssen im Endeffekt alle zahlen, denn irgendwie muß der Händler diese Verluste auf die Allgmeinheit umlegen.


Edit: Bin jetzt raus hier, bevor mein Blutdruck wieder anfängt zu steigen
 
Zuletzt bearbeitet:
Er hat das Ding ja nicht geknackt und sonst was draufgespielt, sondern (vermutlich) 2x auf den Bildschirm gedrückt und das (sich von selbst meldende!) Update einfach mal machen lassen. Das ist durchaus im Rahmen, und kommt dem "OK"-Klicken beim Windows-Update Popup nahe...

Wenn ein Händler bei so etwas Stunk macht, sollte man dort nicht mehr kaufen... Gerade in diesem Fall, wo das Ganze doch nicht mal wertmindernd ist - der nächste Kunde macht doch eh genauso als erstes das neueste Update drauf.
 
Das In-Gebrauch-Nehmen eines Artikels wird von der Rechtsprechung wie folgt verstanden: Der Käufer soll die Ware 14 Tage lang auf seine Geeignetheit testen können, wie er es auch in einem Geschäft hätte tun können. Erst, wenn der Käufer den Artikel verwendet wie seinen Eigenen, also was das Auf-seine-Geeignetheit-Prüfen übersteigt (= In-Gebrauch-Nehmen), kann der Verkäufer eine Wertminderung geltend machen - sofern überhaupt eine eingetreten ist.

Es ist also eine Auslegungssache. Viele Verkäufer verzichten auf eine Wertminderung völlig, um Kundenzufriedenheit zu erzielen und weil sich der Aufwand teilweise auch nicht lohnt. Die Gerichte entscheiden außerdem in der Regel recht verbraucherfreundlich, weil der Gesetzgeber das Widerrufsrecht gerade dem Verbraucherschutz widmete.
 
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