Rückgaberecht und USt.-Erstattung im offiziellen Lenovo-Shop

Im Lenovo Shop unter lenovo.com kann ich die jeweiligen Länder der EU auswählen. Dann kaufe ich online bei Digital River mit der USt. des Landes in dem ich mich befinde und bekomme dann die Vorsteuer beim Ausgleich zurück.
Ich verstehe nicht, warum man etwas aus dem Ausland kaufen will, um das Gerät vermeintlich billiger zu bekommen. Ok, funktioniert ja bei Auto's auch (EU-Import). Doch das kann dann noch Probleme mit der Garantie geben bei Lenovo, wenn man die falsche Garantie hat.
Und zu dem Thema ohne USt im EU-Ausland einkaufen war für mich einfach. Mail schreiben, Angebot ohne USt. anfordern, annehmen, bezahlen und das Teil war auf Reisen. Hat aus mehreren EU-Ländern für mich so funktioniert für den Versand nach Deutschland.
Daher mein Vorschlag, konfigurieren, Angebot einholen und mal schauen, ob sie es so machen.
 
Es geht nicht darum, Geld zu sparen, sondern dass ich selten selbst in Europa bin. Zu Weihnachten könnte ich das Ding in Deutschland einfach abholen.

Und ja, natürlich, Lieferungen über Ländergrenzen zwischen Firmen innerhalb der EU sind immer ohne USt. (alles nur virtuell auf dem Papier), auch wenn hier einige das nicht glauben zu wollen scheinen.

Nur bei Lieferung vom deutschen Händler an eine deutsche Anschrift fällt immer sofort USt. an.
 
Wenn es Dich so interessiert, frag halt einen StB, wie das steuerlich so abläuft, wenn ein EU-Unternehmer in einem anderen EU-Land etwas kauft und das dann selbst mitnimmt. Es ist wirklich kein Thema für dieses Forum.
Aha. Warum erstellst du dann den Thread, gibst zu wenig informationen raus und beschwerst dich dann, dass du dich nicht auskennst?
 
Und ja, natürlich, Lieferungen über Ländergrenzen zwischen Firmen innerhalb der EU sind immer ohne USt. (alles nur virtuell auf dem Papier), auch wenn hier einige das nicht glauben zu wollen scheinen.

OFFTOPIC:

Nur ein kleiner, unverbindlicher, rein informativer Hinweis aus meiner privaten Sicht, ohne ins Detail gehen zu wollen. Diese Aussage ist so nicht korrekt bzw. zu Allgemein.

Dies (die Anwendung der "Nullregelung") ist nur der Fall, wenn beide (Händler/Erwerber) eine USt ID Nummer beim Kauf angeben, die Ware tatsächlich in das Abnehmerland gelangt , die beiden USt ID Nummern auf der Rechnung stehen und diese mit dem Hinweis auf eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (entweder nach EU Richtlinie oder entsprechender Ländergesetzgebung) versehen ist.

Dies ist zum Beispiel NICHT möglich, bei Firmen, die Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (§19 UStG) sind oder (Amtsdeutsch) deren Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen (also z.B. Humanmediziner etc.)

Insbesondere wissen viele "Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer" leider nicht, dass Sie, sofern Sie mal einen solchen vom Prinzip (durch die Nullregelung) steuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerb durchführen (also dem französischen Händler z.B. Ihre Deutsche UStID Nummer dafür bekanntgeben, damit keine französische Umsatzsteuer anfällt) automatisch insgesamt zur Umsatzsteuer optiert haben. Das heißt mindestens für dieses Jahr wären Sie aus der Kleinunternehmerregelung raus und alle eigenen Umsätze wären im Regelfall Umsatzsteuerpflichtig.

Nur mal so als Gedanke, für selbständige Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die hier vielleicht mitlesen.

Und da gibt es noch viele Ausnahmen mehr ;) Im Zweifel besser an Fachleute wenden, kann sonst evtl. nach Jahren ein teurer Kauf sein....

OFFTOPIC Ende.
 
Ja, natürlich. Ich meinte halt den Regelfall (Käufer und Verkäufer beide zum Vorsteuerabzug berechtigt, USt.-IDs ausgetauscht, verifiziert, auf der Rechnung, usw.)
Ich weiß aber auch nicht, warum wir darüber diskutieren, denn der Fall ist ja völlig klar und war nicht das, was ich gefragt hatte. ;)

Mir ging es um das MITNEHMEN ins Ausland nach Lieferung nach Deutschland. Entweder als Nicht-EU-Privatperson oder eben als EU-Unternehmer.
Ich habe das schon zigfach gemacht mit Cyberport, Amazon und anderen Händlern. Nur halt noch nicht mit Lenovo.

Wenn der Händler erstattet, ist es halt erheblich einfacher, als wenn es über das Finanzamt geht. Denn dann muss das ausländische Finanzamt das deutsche Finanzamt bitten, denen die deutsche USt. zu überweisen. Erst dann kann das ausländische (!) Finanzamt dem steuerpflichtigen Unternehmer die deutsche (!) USt. erstatten. Sollte einleuchten, dass das nicht so der geile Prozess ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aha. Warum erstellst du dann den Thread, gibst zu wenig informationen raus und beschwerst dich dann, dass du dich nicht auskennst?

Sorry, ich glaube, wir reden irgendwie komplett aneinander vorbei. Wenigstens haben ja ein paar andere verstanden, was ich wissen wollte.
 
Hi, ich bin ja selbst auch ein Händler. Du scheinst ja einen gewissen Beratungsbedarf zu haben der von den agents im call center nicht abgedeckt werden kann ( das sind keine Produktmanager und Produktberater und haben IdR von IT keine Ahnung) also am besten einen Händler anfragen. Ok2 habe ich ja bereits genannt, Andy geht sogar selbst ans Telefon 👍
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben