Rückgaberecht und USt.-Erstattung im offiziellen Lenovo-Shop

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Ich habe mich jetzt entschlossen, ein X13 zu bestellen. Allerdings konnte mir der Vertrieb/Kundenservice vom Lenovo-Onlineshop zu meinen Fragen nicht wirklich weiterhelfen, um es mal sehr vorsichtig zu formulieren. Da dieses Forum hier ja einen sehr umfangreichen Erfahrungsschatz hat, dachte ich, ich frage mal einfach hier:

1. Bietet Lenovo im offiziellen deutschen Online-Shop ein Rückgaberecht an für Geschäftskunden? Der Mitarbeiter meinte, ja, zwei Wochen, man könnte das Gerät auch auspacken und ausprobieren. Kein Unterschied zwischen Privat- und Geschäftskunden. Ist das wirklich so? Der Mitarbeiter wirkte nicht sehr vertrauenerweckend.

2. Bietet Lenovo Deutschland für ausländische EU-Unternehmen eine Erstattung der USt. nach Ausfuhr an (sog. innergemeinschaftliche Verbringung, Nachweis durch formlose Gelangensbestätigung)?

3. Bietet Lenovo Deutschland für Privatkunden mit Nicht-EU-Wohnsitz (z.B. Schweizer) eine Erstattung der USt. nach Ausfuhr (Ausfuhrstempel vom Zoll) an?

(Generell war ich echt schockiert, was für Mitarbeiter dort an den Hotlines vom Vertrieb und bei Digital River sitzen... mein lieber Scholli.)
 
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1. Bietet Lenovo im offiziellen deutschen Online-Shop ein Rückgaberecht an für Geschäftskunden? Der Mitarbeiter meinte, ja, zwei Wochen, man könnte das Gerät auch auspacken und ausprobieren. Kein Unterschied zwischen Privat- und Geschäftskunden. Ist das wirklich so? Der Mitarbeiter wirkte nicht sehr vertrauenerweckend.
Ich wohne zwar in Österreich aber da das auf einer EU-Richtlinie basiert dürfte das vermutlich gleich sein.
Bei uns heißt das Fernabsatzgesetzt und das berechtigt einen zum Zurückgeben der Ware innerhalb von 14 Tagen bei online Kauf.

Würde mich sehr wundern wenn es das in Deutschland nicht gibt.
 
Das gilt nur für Privatkunden. Deshalb ja meine Frage. Für Geschäftskunden müssen sie gar nix anbieten.
 
Hallo,

zu1.
Bei gewerblichen Kunden kann das Rückgaberecht ausgeschlossen werden. Das muss also mit Lenovo geklärt werden.

zu2.
Da die Gesetze zur Umsatzsteuer in der EU weitgehend egalisiert sind, gilt bei innergemeinschftlichem Erwerb, dass die USt
im Land des Empfängers (mit dem dort üblichen Satz) zu zahlen ist. Der gewerbliche Kunde kann sie sich sofort als Vorsteuer erstatten
lassen.

zu3.
Da Lieferungen und Leistungen in Drittstaaten in §1 UStG nicht vorgesehen sind, wird keine USt in Deutschland fällig.
Ob eine Versteuerung im Drittland zu erfolgen hat, hängt vom dortigen Steuerrecht ab.

vaueh
 
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Allerdings konnte mir der Vertrieb/Kundenservice vom Lenovo-Onlineshop zu meinen Fragen nicht wirklich weiterhelfen, um es mal sehr vorsichtig zu formulieren.
Hast Du mit 0711 656 90 370 für Geschäftskunden (KMU) oder mit dem Vertrieb für Endkunden gesprochen? Beim Service für Endkunden werden solche Fragen wahrscheinlich nie gestellt.
 
Hast Du mit 0711 656 90 370 für Geschäftskunden (KMU) oder mit dem Vertrieb für Endkunden gesprochen? Beim Service für Endkunden werden solche Fragen wahrscheinlich nie gestellt.

Mit beiden. Plus Digital Ocean.
Ergebnis war, sagen wir mal, nicht zufriedenstellend.

Wenn mir jeder was anderes erzählt („Ja, kein Problem“, „Nein, auf keinen Fall, definitiv niemals“, „Nur wenn Sie es vor Bestellung beim Kundenservice beantragen!“), zum Teil mit schlechtem Deutsch, inkl. hahnebüchener Stories wie „Die Steuer wird vom Zoll erstattet!“, dann weckt das kein Vertrauen…
Beitrag automatisch zusammengeführt:

@vaueh
1. Meine Beiträge gelesen?
2. Nett gemeint, aber das war nicht meine Frage. Bei innergemeinschaftlichem Erwerb gilt übrigens Umkehr der Steuerschuld (Reverse-Charge-Verfahren, es wird also gar keine USt. berechnet).
3. Nett gemeint, aber das war nicht meine Frage. Das würde sich wohl auch im Bestellprozess automatisch beantworten.
 
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Hallo Schokoladenfabrik,

ja , Deine Frage habe ich gelesen.

Habe ich Dich falsch verstanden?
Inwieweit sollte ein Unternehmen (hier Lenovo) die USt erstatten?
Und Reverse-Charge gilt nicht grundsätzlich bei IgE. Bei der Lieferung eines Thinkpads handelt es sich doch nicht um eine
Werkslieferung oder sonstige Leistung.

vaueh
 
Einfach mal innergemeinschaftliche Verbringung googlen… Ich will das Ding einfach nach DE liefern lassen und mitnehmen. Und doch, bei Warenlieferung innerhalb der EU gilt auch Reverse Charge. Glaube mir doch einfach…
EDIT: Sorry, Korrektur. Doch nicht Reverse Charge, sondern einfach komplett steuerfrei (sog. innergemeinschaftliche Lieferung). Macht aber auch keinen Unterschied. Es wird so oder keine USt. bezahlt, gibt also nix zu erstatten.

Zu Punkt 3 ggf. einen Schweizer fragen, weiß gerade den Begriff dafür nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Schkoladenfabrik,

also wir finden hier glaube ich nicht zusammen.

USt fällt immer an.
IgL sind in Deutschland steuerbefreit, sofern die Lieferung oder sonstige Leistung im Empfängerstaat versteuert wird. Also fällt die Steuer dann im anderen EU-Land an. Bist Du vorsteuerabzugsberechtgt, kannst Du Sie Dir dann erstatten lassen.
Empfängst Du die Lieferung in Deutschland ist es keine igL.
IgL: Du lieferst in ein anderes EU-Land.
IgE: Du bestellst in einem anderen EU-Land.

Individuelle Informationen erteilt Dir gerne Deine freundliche Finanzbehörde und jeder Steuerberater.

Im Übrigen ist das m.E. nach auch kein Thema fürs Thinkpadforum sondern für ein Steuerforum.

vaueh
 
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@vaueh
Ich weiß, Du wolltest nur helfen, aber Du darfst einfach darauf vertrauen, dass jemand, der seit vielen Jahren ein international tätiges Unternehmen führt, evtl. so etwas nicht zum ersten Mal macht. ;) Niemand hat Dich gebeten, hier irgendetwas zum Steuerrecht vorzutragen, sondern ich hatte eine ganz simple Frage zum Lenovo-Onlineshop.
Wenn Du etwas lernen möchtest, empfehle ich, den Begriff "innergemeinschaftliche Verbringung" mal nachzuschlagen (stand in meinem ersten Beitrag). Natürlich fällt beim Verkauf an einen EU-Kunden immer irgendwo USt. an, aber es macht halt einen Unterschied, ob diese tatsächlich gezahlt wird oder nur auf dem Papier existiert. Und falls gezahlt, ob eine Erstattung vom Händler kommt (schnell und unkompliziert) oder vom Finanzamt (Bürokratie, wenn im "falschen" Land USt. berechnet wurde kann die Erstattung lange dauern).
 
Du könntest Deine Fragen über die Chatfunktion des Shops stellen. Dort kannst Du schon zu Beginn auswählen, dass Du Geschäftskunde bist und wirst nach dem Namen des Unternehmens gefragt. Wenn Du dann auch noch in Deiner Frage erwähnst, Geschäftskunde zu sein und Dir dann die Auskunft gegeben wird, dass Du ein Rückgaberecht hast, dann hättest Du im Streitfall etwas in der Hand. Sie werden kaum behaupten, dass Du den Screenshot vom Chat gefälscht hast. Interessant wäre, ob sie Dir auch auf Frage 2 und 3 im Chat antworten.
 
Den Chat hatte ich probiert (wenngleich nur den Privatkunden-Chat, um nach Frage 3 zu fragen).
Ich hätte mal einen Screenshot anfertigen sollen. Gedächtnisprotokoll (inkl. großartiger Zeichensetzung):

Ich: Hallo, ist eine USt.-Erstattung nach Ausfuhr für Kunden mit Nicht-EU-Wohnsitz möglich?
(Chiara hat den Chat betreten)
Lenovo: hallo ja
Ich: Ok, wie muss ich dafür vorgehen?
(10 Minuten vergehen)
Ich: Hallo, sind Sie noch da?
Lenovo: nach dem Kauf müssen sie die VAT rechnung anfordern beim Kundenservice dann
Ich: Ok, und wie bekomme ich dann die Erstattung?
(10 Minuten vergehen)
Ich: Hallo?
Vielen Dank, dass Sie Lenovo kontaktiert haben. Hier können Sie die Unterhaltung bewerten.

Aber ich versuche es noch mal mit dem Geschäftskunden-Chat, danke.
 
Ihr treibt mich alle in den Wahnsinn hier, meinst Du ich weiß nicht, in welchem Land meine Firma ansässig ist und ob das ein EU-Land ist?
Tipp: Meine Firma sitzt nicht in der Schweiz und das habe ich auch nie behauptet.

Vor allem nicht mal in der Lage, das Google-Ergebnis zu verstehen:
Somit dürfen Sie als leistender Unternehmer dem Leistungsempfänger nur das Netto-Entgelt in Rechnung stellen, also keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen.

Das ist exakt das, was bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch passiert. Heißt halt nicht so, weil Schweiz nicht EU ist.
Aber ich wollte mit Euch nicht Umsatzsteuerrecht diskutieren, ich wollte einfach nur wissen, wie Lenovo sich da anstellt.

Cyberport etwa erklärt seine Policy sehr deutlich (Punkt 2 nur noch gegen Gebühr und innerhalb von 5 Tagen, Punkt 3 nur über GlobalBlue mit hohen Gebühren):

Amazon erklärt seine Policy auch sehr deutlich (kostenlos, hier nur Punkt 3 beschrieben, Punkt 2 machen sie erfahrungsgemäß aber auch problemlos mit):

Es gibt dafür keinen Rechtsanspruch, sondern das ist ein freiwilliger Service der Händler. Deshalb meine Frage, ob Lenovo einen solchen freiwilligen Service anbietet. Punkt 2 geht alternativ per Vorsteuerabzug über das Finanzamt, ist aber umständlich/kann dauern, da die Finanzbehörden der beteiligten Länder sich zu jedem konkreten Erstattungsantrag austauschen müssen (weil USt.-Recht von Land zu Land variieren kann).

Wenn Ihr solche Informationen nicht beitragen könnt, dann spart Euch doch bitte einfach den Kommentar.
 
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Die Fragestellungen in Deinem ersten Post sind schon nicht korrekt formuliert, da Du garnicht bei Lenovo bestellst.
Du musst Deine Fragen an Digital River stellen.
"Digital River Ireland Ltd ist der autorisierte Händler und Verkäufer der in diesem Onlineshop angebotenen Produkte und Dienstleistungen."
Deren Verkaufsbedingungen findest Du u.a. auf
 
Wie ich schon schrieb... mit Digital River habe ich schon telefoniert.
Wie Du siehst, gibt es dort keinerlei Kontaktdaten: "Man kann einen Fall anlegen bei uns, aber das geht immer erst nach der Bestellung."
Ich glaube nicht, dass es viel bringt, einen Brief an die Firmenzentrale in den USA zu schicken.

Edit: Ah, der erste Link hatte eine Email-Adresse in Irland, immerhin. Danke. Am Telefon meinten sowohl Lenovo als auch Digital River, dass man die nur per Telefon erreichen könne.
 
Ja und wo ist dann deine Firma? Wenn du in D sitzt und in D bestellst gibt's keine USt-freie Rechnung.
 
Wenn du in D sitzt und in D bestellst gibt's keine USt-freie Rechnung.
Wäre sie USt.-frei, gäbe es auch nichts zu erstatten.
Wenn es Dich so interessiert, frag halt einen StB, wie das steuerlich so abläuft, wenn ein EU-Unternehmer in einem anderen EU-Land etwas kauft und das dann selbst mitnimmt. Es ist wirklich kein Thema für dieses Forum.
 
Ich würde sagen ein Geschäftskunde kauft nicht bei Digital River, das ist ein Shop für Privatkunden, sondern bei einem Händler. OK2.de z.B.
Da kannst anrufen und ein Rückgaberecht anfragen. Vielleicht haben die auch Rückgabegeräte gerade bei sich im Lager, falls es nur um Look and Feel ginge.
 
Na ja, Lenovo hat dort ja auch den Geschäftskunden-Shop. Ich will mir halt selbst ein Gerät konfigurieren, was ich bei OK2 & Co. nicht gelistet sehe. Wenn die das extra für mich bestellen müssten, wäre es sicher mit Rückgaberecht erst recht schwierig. Aber vielleicht frage ich mal an...
 
  • ok1.de
  • ok2.de
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