Probleme beim fristgerechten Widerruf nach Fernabsatzgesetz

Carcans33

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Hallo,

ich habe etwas per Onlineshop bestellt, ewig gewartet, schriftlich angekündigt das ich die Bestellung widerrufe, dann die Ware bekommen, und diese mit Bezug auf das Fernabsatzgesetz zurückgeschickt. Nun habe ich das Paket wiederbekommen, mit dem Postvermerk, das es nicht abgeholt wurde. Telefonisch erreiche ich bei dem Händler niemanden. Wie soll ich nun vorgehen? :edit: geht sich dabei um einen Betrag von ca 1000Euro.

Mfg
Carcans33
 
Also in § 312 d (Fernabsatzverträge) steht in Abs. 2 Alt. 2 "Die Widerrufsfrist beginnt (...) bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage der ihres Eingangs beim Empfänger".
Und du hast ja durch deine (erfolglose) Rücksendung sowieso schon vorher erfolreich widerrufen!

PS: Kenn mich damit aber nicht so aus - bin erst im 2. Semester ;-)
 
Also ich würde ihn drauf hinweisen, dass du schon vor erhalt der Ware wiederrufen hast. Wenn er sich dennoch sträubt würde ich ihm empfehlen sich mal seine AGBs durchzulesen. Du kannst ihn auch darauf hinweisen das du sowas der Verbraucherzentrale meldest und als letzten Schritt (weil langwierig und teuer, du musst ja vorstrecken) der Anwalt.
 
Hast du es in einem Onlineshop oder über ein Portal gekauft?
 
Wenn du den Einsendungsbeleg hast, ist die Sache eindeutig. Den Vertragspartner auf § 355 I BGB hinweisen ("rechtzeitige Absendung reicht") und ankündigen, dass du die Sache, wenn er sich nicht einsichtig zeigt, an deinen Anwalt übergeben wirst.
Würde ihm eine Frist zur Äußerung von 1 Woche setzen.

Grüße,
Cunni
 
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