Hallo![quote='Mango Bango',index.php?page=Thread&postID=855859#post855859]Das falsche Verhalten ist hier nicht beim Händler sondern beim Käufer zu suchen und finden. Bei einem Wiederruf schickt man das Produkt in keinem mir bekannten Fall einfach zurück sondern bekommt einen Rücksendeschein (sofern er nicht sowieso beilag) und muss das Paket mit einer bestimmten Bearbeitungsnummer versehen. Der Händler konnte mit dem unbekannten Paket einfach nichts anfangen würde ich sagen.[/quote]Das ist nicht zutreffend:
-Ein Widerruf/Rücktritt vom Kauf kann, beispielsweise wie in diesem Fall bei nicht eingehaltenen Lieferfristen, durchaus vor oder sogar ganz ohne Warenversand erfolgen. Nicht "Rücksendung" mit "Rücktritt" gleichsetzen!
-Ob ein Händler eine RMA-Nummer vergibt oder einen Retourenschein beilegt, ist ganz allein seine Sache respektive die seiner AGB. Richtig ist, daß er bei einer Rücksendung ab einem gewissen Warenwert die Portokosten für die Rücksendung tragen muß, aber das kann er durchaus auch mit der Rückerstattung des Kaufpreises erledigen.
Ein Fehlverhalten des Käufers kann ich hier zunächst nicht erkennen.
Was sagen denn die AGB des Händlers zu Rücksendungen? Hättest Du eine RMA-Nummer anfordern sollen? Wenn ja, kommst Du nicht umhin, den Vorgang formvollendet zu wiederholen; auf den ersten Portokosten bliebest Du in diesem Fall sitzen.
Generell würde ich dem Händler ein Einschreiben schicken, in dem Du Bezug auf deinen Rücktritt vom Kauf nimmst sowie auf den vergeblichen Rücksendeversuch (beides mit Belegen).
Wenn Du schon gezahlt hast, setze ihm eine Frist (eine Woche sollte angemessen sein) zur Rücküberweisung von Kaufbetrag und Rücksendekosten. Und dann hoffen, denn wenn er untergetaucht ist oder pleite, ist die Kohle wahrscheinlich weg.
Bitte ihn außerdem um eine zuverlässige Rücksendemöglichkeit und biete ihm alternativ an, die Ware abholen zu lassen; für beides ebenfalls eine Frist setzen, die etwas länger sein sollte.
Wenn er weiter nicht reagiert, würde ich straff entlang der Fristen arbeiten: Eine Mahnung mit erneuter Frist direkt nach Ablauf der ersten, dito für Abholung/Rücksendung, nach Ablauf dieser neuen Fristen weitere Schritte, wenn Du konfliktwillig bist.
Gruß
Quichote
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