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- 27 Jan. 2011
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Hallo zusammen,
ich habe vergangenen Dienstag ein Paket (versichert bis 500€) per Packstation versenden wollen. Also hin, "versenden" gewählt, den Anweisungen am Bildschirm gefolgt, Paket eingelegt, fertig. Gab keine Quittung, hat mich nicht weiter gewundert.
Nachdem der Sendungsstatus bis Freitag unverändert geblieben ist, habe ich mal angerufen. Auf Rückfrage hieß es, das Paket sei im System nicht vorhanden. Man würde dem Fahrer Bescheid geben, da dieser nicht eingebuchte Pakete in der Station nicht sehen könne und das Paket vermutlich noch in seiner Box läge. Ich solle mich wieder melden, wenn ich bis "kommende Woche" nichts gehört habe. Es sei nicht möglich, dass das Fach sich für jemand Anderes geöffnet habe. Ich war ein wenig beruhigt und ein wenig verwundert, wie das funktioniert, wenn das Paket nicht vorhanden ist, aber nagut.
Heute habe ich erneut angerufen und es haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Auf die erneute Frage, ob jemand Anderes das Fach geöffnet haben könnte weil das Paket ja nicht eingebucht war hieß es diesmal "möglich wäre das".
Ich bin gebeten worden, einen Nachverfolgungsauftrag zu erteilen. Dabei fülle ich ein langes PDF-Dokument gewissenhaft aus und stoße an Grenzen, weil da steht:
Leider findet sich im Internet zu einem T410 2537-24G kein aktuelles Angebot, sodass der Marktwert nicht so einfach nachzuweisen ist. Ich hab jetzt ein Lapstore-Angebot genommen, das weniger RAM, eine schlechtere Displayauflösung und keine SSD hat (aber WWAN) und diese Punkte handschriftlich angemerkt. Separat aufgeführt habe ich dann noch die Sleeve (keine Rechnung mehr vorhanden), das Netzteil (Vergleichsangebot von Lapstore eingefügt) und die Rechnung von NBWN damals mit angehangen, damit auf dem das Modell mit allen (alten, also weniger RAM) Spezifikationen aufgeführt ist.
Diesen Berg würde ich Donnerstag bei der Post vorbeibringen.
Meine Fragen:
Hat jemand damit Erfahrung?
Habe ich etwas Wichtiges vergessen/übersehen?
Wie hoch werden die Chancen eingeschätzt, dass ich den Wert ansatzweise ersetzt bekomme?
(Immerhin habe ich keinen Einlieferungsbeleg, sondern nur meine persönliche Aussage, auf Wunsch ein Foto des Laptops im Versandkarton - und ich könnte anbieten, dass man meine Wohnung durchsucht und dort kein T410 findet. Dann könnte ich noch den potentiellen Käufer nennen, der sich ggf. bereit erklärt für mich auszusagen - aber kommt es überhaupt so weit und / oder bricht DHL das Verfahren ab, weil ich keinen Beleg hab?)
Danke im Voraus vom
beunruhigten L0nestar
ich habe vergangenen Dienstag ein Paket (versichert bis 500€) per Packstation versenden wollen. Also hin, "versenden" gewählt, den Anweisungen am Bildschirm gefolgt, Paket eingelegt, fertig. Gab keine Quittung, hat mich nicht weiter gewundert.
Nachdem der Sendungsstatus bis Freitag unverändert geblieben ist, habe ich mal angerufen. Auf Rückfrage hieß es, das Paket sei im System nicht vorhanden. Man würde dem Fahrer Bescheid geben, da dieser nicht eingebuchte Pakete in der Station nicht sehen könne und das Paket vermutlich noch in seiner Box läge. Ich solle mich wieder melden, wenn ich bis "kommende Woche" nichts gehört habe. Es sei nicht möglich, dass das Fach sich für jemand Anderes geöffnet habe. Ich war ein wenig beruhigt und ein wenig verwundert, wie das funktioniert, wenn das Paket nicht vorhanden ist, aber nagut.
Heute habe ich erneut angerufen und es haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Auf die erneute Frage, ob jemand Anderes das Fach geöffnet haben könnte weil das Paket ja nicht eingebucht war hieß es diesmal "möglich wäre das".
Ich bin gebeten worden, einen Nachverfolgungsauftrag zu erteilen. Dabei fülle ich ein langes PDF-Dokument gewissenhaft aus und stoße an Grenzen, weil da steht:
Inhaltsangabe:
Bitte jeden Gegenstand mit Artikelnummer, Material, Farbe, Größe, Gewicht usw. beschreiben (ggf. Lieferschein, Rechnung, Abbildung, Muster beifügen). Genaue Angaben erleichtern die Nachforschung.
Für einen möglichen Schadensersatzanspruch bitte nur den unmittelbaren Wert der Sendung (Sendungswert, in der Regel Marktpreis) am Ort und zur Zeit der Einlieferung angeben (§ 429 HGB).
Leider findet sich im Internet zu einem T410 2537-24G kein aktuelles Angebot, sodass der Marktwert nicht so einfach nachzuweisen ist. Ich hab jetzt ein Lapstore-Angebot genommen, das weniger RAM, eine schlechtere Displayauflösung und keine SSD hat (aber WWAN) und diese Punkte handschriftlich angemerkt. Separat aufgeführt habe ich dann noch die Sleeve (keine Rechnung mehr vorhanden), das Netzteil (Vergleichsangebot von Lapstore eingefügt) und die Rechnung von NBWN damals mit angehangen, damit auf dem das Modell mit allen (alten, also weniger RAM) Spezifikationen aufgeführt ist.
Diesen Berg würde ich Donnerstag bei der Post vorbeibringen.
Meine Fragen:
Hat jemand damit Erfahrung?
Habe ich etwas Wichtiges vergessen/übersehen?
Wie hoch werden die Chancen eingeschätzt, dass ich den Wert ansatzweise ersetzt bekomme?
(Immerhin habe ich keinen Einlieferungsbeleg, sondern nur meine persönliche Aussage, auf Wunsch ein Foto des Laptops im Versandkarton - und ich könnte anbieten, dass man meine Wohnung durchsucht und dort kein T410 findet. Dann könnte ich noch den potentiellen Käufer nennen, der sich ggf. bereit erklärt für mich auszusagen - aber kommt es überhaupt so weit und / oder bricht DHL das Verfahren ab, weil ich keinen Beleg hab?)
Danke im Voraus vom
beunruhigten L0nestar