Privatverkauf im Internet: Nach geltendem Recht müssen demnach auch private Anbieter für einwandfreie Ware einstehen

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10 Feb. 2016
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Hallo zusammen,

zur Info:
Dabei sei die verbreitete Ansicht, dass Privatleute als Verkäufer im Internet keine Garantie oder Gewährleistung übernehmen müssen, ebenso falsch wie die Annahme, dass es bei Privatverkäufen einer bestimmten Ausschlussklausel bedürfe.

weiter:
Ein Ausschluss der Sachmangelhaftung bei Privatverkäufen ist den Angaben zufolge höchstens dann möglich, wenn zwischen Käufer und Verkäufer eine abweichende Vereinbarung zur Haftung getroffen worden ist. Dabei komme es aber nicht darauf an, was der Verkäufer will oder kann, sondern darauf, was und wie der Verkäufer etwas anbietet und worauf sich der Käufer dann auch tatsächlich einlässt.

https://www.spiegel.de/netzwelt/web...m-netz-a-e5d5c630-3544-48c0-bfdf-e908491596c2Artikel
 
Das sollte nicht überraschen.
Wenn ich etwas verkaufe, dann muss die Ware auch im beschriebenen Zustand und für den Einsatz geeignet sein.

Also: Bekannte Mängel ehrlich beschreiben, im Zweifel Ware als "defekt" oder "Ersatzteilspender" verkaufen.
 
Hast du den Text auch weiter gelesen? Da steht doch ne eindeutige Formulierung, mit der man die Sachmängelhaftung ausschließen kann.
 
Da ich nicht genau weiß, auf wen sich Aiphaton bezieht: Der Ausschluss der Sachmängelhaftung entbindet nicht von der Pflicht, Artikel wahrheitsgetreu zu beschreiben. Aus meiner Sicht sollte das sowieso selbstverständlich sein; für manche Beschreibungen in Kleinanzeigen (nicht hier, aber in einschlägigen Portalen) würde ich das aber bezweifeln.
 
Da ich nicht genau weiß, auf wen sich Aiphaton bezieht:
Auf den Ausgangspost. Dass Ware der Beschreibung entsprechen muss, ist ja völlig klar. Sachmängelhaftung muss man natürlich nicht übernehmen - wenn man es klar kommuniziert. Die Zitate oben suggerieren, dass man ne Garantie übernehmen müsste.

Siehe den Artikel von der Stiftung Warentest, auf den sich der Ausgangsartikel bezieht.
 
Hier wird wieder wild Garantie, Gewährleistung/Sachmängelhaftung und arglistige Täuschung durcheinander geworfen!

Das ist alles klar geregelt und sollte mittlerweile jeder einigermaßen wissen, der privat etwas verkauft oder verkauft hat…
 
Es sollte doch im Interesse aller ehrlichen Käufer und Verkäufer sein, dass beim Handel unter Privatpersonen kein rechtsfreier Raum herrscht. Sein Recht im Streitfall durchzusetzen ist schon schwer genug, bzw. steht der Aufwand in keinem Verhältnis.
 
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