Privatkauf und die Artikelbeschreibung war unvollständig

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

independence

Active member
Themenstarter
Registriert
16 Nov. 2010
Beiträge
1.599
Servus,

da ich immer als Anlaufstelle für technische Probleme in Familien- und Freundeskreis diene, hat mich mal wieder jemand um Rat gebeten - geht allerdings über das ThinkPad-Technik-Thema hinaus.

Er hat sich bei Kleinanzeigen ein ThinkPad gekauft. Das Gerät hat allerdings eine internationale Tastatur, was scheinbar nicht in der Artikelbeschreibung stand. Jedoch waren Bilder der Tastatur und des kompletten Geräts in der Anzeige enthalten und darauf kann man auch die Buchstaben der Tastatur erkennen. Mein Freund schreibt weder zehn-finger, noch weiß er blind wo die Buchstaben sitzen. Das macht es für ihn scheinbar sehr schwer damit umzugehen und er würde das Teil gerne zurückgeben. Der Verkäufer stimmt dem aber nicht zu, weil es auf den Bildern zu erkennen war. Was kann denn nun unternommen werden, damit der Verkäufer (Privatperson) das ThinkPad zurücknimmt? Macht bei einer solchen Sachlage Rechtsbeistand Sinn um die Rücknahme zu "erzwingen"?
Da der Verkäufer nach einer Bitte bereits angedeutet hat, das Geld nicht zurückzugeben, wurde bereits angedeutet, dass rechtliche Mittel eingeleitet werden könnten - ohne Reaktion.


Der Tipp "bei Kleinanzeigen holt man den Artikel persönlich ab" hat er von mir auch schon bekommen, wird er beim nächsten Mal auch machen.

Vielen Dank
 
...Daher denkt er wirklich über Rechtsbeistand nach ... er scheint aber davon auszugehen, dass das mit dem Anwalt auf jeden Fall funktioniert ...

OT: Independence, irgendwie bin ich froh, dass dein Freund noch nicht hier im Forum ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, Leute die gleich zum Anwalt rennen, weil sie sich verkauft haben?
Stell dir mal die Auswirkungen auf den Marktplatz vor.
 
Ich denke auch, dass eine nicht-deutsche Tastatur, die auf den Bildern erkennbar war, kein Mangel darstellt.

Aufkleber drauf oder eine Tastatur mit DE-Layout kaufen und die andere verkaufen. Beide Fälle sind finanziell überschaubar.

Um welches Thinkpad Modell und welches Layout handelt es sich konkret?
 
Zuerst dachte ich ja, es handelt sich um einen nicht ganz ernst gemeinten Aprilscherz, aber beim Blick auf den Kalender passte das irgendwie nicht....

Dein Bekannter wird wahrscheinlich auch gleich mit Klage drohen, wenn er sich statt des Notebooks ein Auto gekauft hätte (um mal im Vergleichsbild zu bleiben) und dieses Auto statt der üblicherweise für dieses Modell ab Werk montierter Continental Reifen, welche von Yokohama vorgefunden hätte.
Falls er auch in diesem Fall eine Rückabwicklung des Fahrzeugs bei Privatkauf erzwingen will, dann soll er auf jeden Fall einen Rechtsbeistand beauftragen.
Viel Glück bei der Suche nach jemandem der sich dieses Falles annimmt.
 
Leider. Es gibt einige, denen die Erfolgschancen egal. Schließlich bekommen die ihr Geld so oder so.
Jep. Aber es braucht halt auch noch den Klienten, der wegen nicht richtig gucken können zum Anwalt rennt anstatt zum Optiker :thumbsup:
 
Dank Rechtsschutzversicherungen wird der Anwalt zur Fielmann-Filiale.
Und den meisten Versicherungen ist es auch wurscht, die erhöhen halt bei zu hohen Ausgaben einfach die Prämien für alle.
Manche denken nicht drüber nach, wem sie mit ihren "Meinungen" und eigenen "Vorstellungen" am Ende tatsächlich schaden.
 
Na ja, Leute die gleich zum Anwalt rennen, weil sie sich verkauft haben?
Stell dir mal die Auswirkungen auf den Marktplatz vor.
ich bin absolut deiner Meinung und halte es auch für übertrieben und unsinnig und ich habe auch schon vor Beginn dieses Threads davon abgeraten zum Anwalt zu gehen. Allerdings wollte ich mal eure Meinung dazu wissen und auch erfahren ob er ggf im Recht sein könnte.


Zuerst dachte ich ja, es handelt sich um einen nicht ganz ernst gemeinten Aprilscherz, aber beim Blick auf den Kalender passte das irgendwie nicht....

Dein Bekannter wird wahrscheinlich auch gleich mit Klage drohen, wenn er sich statt des Notebooks ein Auto gekauft hätte (um mal im Vergleichsbild zu bleiben) und dieses Auto statt der üblicherweise für dieses Modell ab Werk montierter Continental Reifen, welche von Yokohama vorgefunden hätte.
Falls er auch in diesem Fall eine Rückabwicklung des Fahrzeugs bei Privatkauf erzwingen will, dann soll er auf jeden Fall einen Rechtsbeistand beauftragen.
Viel Glück bei der Suche nach jemandem der sich dieses Falles annimmt.

Wie gesagt. Ich wollte nur wissen was ihr bei einer solchen Sachlage denkt und ob Bilder die schriftlichen Zusätze im Angebotstext obsolet machen.
 
Sehe ich das richtig, dass dein Bekannter lieber 500€ oder mehr Anwalts- & Gerichtskosten in Erwägung zieht, als für 30-50€ eine andere Tastatur zu kaufen? Sorry, aber das kann ich beim besten Willen nicht verstehen... Da verkauft er das Gerät besser und kauft sich eines mit deutscher Tastatur als damit zum Anwalt und eventuell sogar zum Gericht zu gehen :facepalm:

Und wie bereits gesagt: die andere Tastatur ist auch kein Hexenwerk und ohne Garantieverlust zu tauschen... Und dank Verkauf von Privat muss der Verkäufer es nur bei erheblichen Sachmängeln zurücknehmen, der hier eindeutig nicht bestand...

Anderer Vorschlag: Er schickt mir das Gerät und das an Geld, was Anwalt und Gericht kosten würden, dafür kaufe ich dann eine neue Tastatur, setze diese ein und schicke das Thinkpad dann wieder an deinen Kumpel :D
 
Sehe ich das richtig, dass dein Bekannter lieber 500€ oder mehr Anwalts- & Gerichtskosten in Erwägung zieht, als für 30-50€ eine andere Tastatur zu kaufen? Sorry, aber das kann ich beim besten Willen nicht verstehen... Da verkauft er das Gerät besser und kauft sich eines mit deutscher Tastatur als damit zum Anwalt und eventuell sogar zum Gericht zu gehen :facepalm:

Und wie bereits gesagt: die andere Tastatur ist auch kein Hexenwerk und ohne Garantieverlust zu tauschen... Und dank Verkauf von Privat muss der Verkäufer es nur bei erheblichen Sachmängeln zurücknehmen, der hier eindeutig nicht bestand...

Anderer Vorschlag: Er schickt mir das Gerät und das an Geld, was Anwalt und Gericht kosten würden, dafür kaufe ich dann eine neue Tastatur, setze diese ein und schicke das Thinkpad dann wieder an deinen Kumpel :D

Jop, das siehst du richtig. Er kann/will mit dieser nachträglichen Lösung einfach nicht zufrieden geben - auch nicht durch meinen mehrfachen Rat.

Ich werde es ihm heute nochmal sagen, zumal hier auch fast jeder davon überzeugt ist, dass es rechtlich keine Chance geben wird und er einfach im Unrecht ist.
 
Na ich würde für den nicht arbeiten, so war das gemeint...


Anmerkung: Jetzt sollten wir hier aber mal den Sack zu machen, ich glaube es wurde bereits alles gesagt.
 
Vermutlich hier:
Anderer Vorschlag: Er schickt mir das Gerät und das an Geld, was Anwalt und Gericht kosten würden, dafür kaufe ich dann eine neue Tastatur, setze diese ein und schicke das Thinkpad dann wieder an deinen Kumpel :D

Am Ende wirst du für absolut alles verantwortlich sein, was an dem Gerät nicht so funktioniert, wie sich der (rechts-)streitlustige Käufer das vorstellt... und wenn es ein zu schnell leergehender Akku oder ein toter Pixel im linken unteren Eck ist. Ich würde da die Finger davon lassen, aber du hast das vermutlich sowieso nur als Scherz gemeint... ;)
 
Vermutlich hier:


Am Ende wirst du für absolut alles verantwortlich sein, was an dem Gerät nicht so funktioniert, wie sich der (rechts-)streitlustige Käufer das vorstellt... und wenn es ein zu schnell leergehender Akku oder ein toter Pixel im linken unteren Eck ist. Ich würde da die Finger davon lassen, aber du hast das vermutlich sowieso nur als Scherz gemeint... ;)
Ja, war eigentlich eher scherzhaft gemeint. Aber für 500-1000€ würde ich es wahrscheinlich doch schon wagen :D
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben