- Registriert
- 16 Nov. 2010
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Servus,
da ich immer als Anlaufstelle für technische Probleme in Familien- und Freundeskreis diene, hat mich mal wieder jemand um Rat gebeten - geht allerdings über das ThinkPad-Technik-Thema hinaus.
Er hat sich bei Kleinanzeigen ein ThinkPad gekauft. Das Gerät hat allerdings eine internationale Tastatur, was scheinbar nicht in der Artikelbeschreibung stand. Jedoch waren Bilder der Tastatur und des kompletten Geräts in der Anzeige enthalten und darauf kann man auch die Buchstaben der Tastatur erkennen. Mein Freund schreibt weder zehn-finger, noch weiß er blind wo die Buchstaben sitzen. Das macht es für ihn scheinbar sehr schwer damit umzugehen und er würde das Teil gerne zurückgeben. Der Verkäufer stimmt dem aber nicht zu, weil es auf den Bildern zu erkennen war. Was kann denn nun unternommen werden, damit der Verkäufer (Privatperson) das ThinkPad zurücknimmt? Macht bei einer solchen Sachlage Rechtsbeistand Sinn um die Rücknahme zu "erzwingen"?
Da der Verkäufer nach einer Bitte bereits angedeutet hat, das Geld nicht zurückzugeben, wurde bereits angedeutet, dass rechtliche Mittel eingeleitet werden könnten - ohne Reaktion.
Der Tipp "bei Kleinanzeigen holt man den Artikel persönlich ab" hat er von mir auch schon bekommen, wird er beim nächsten Mal auch machen.
Vielen Dank
da ich immer als Anlaufstelle für technische Probleme in Familien- und Freundeskreis diene, hat mich mal wieder jemand um Rat gebeten - geht allerdings über das ThinkPad-Technik-Thema hinaus.
Er hat sich bei Kleinanzeigen ein ThinkPad gekauft. Das Gerät hat allerdings eine internationale Tastatur, was scheinbar nicht in der Artikelbeschreibung stand. Jedoch waren Bilder der Tastatur und des kompletten Geräts in der Anzeige enthalten und darauf kann man auch die Buchstaben der Tastatur erkennen. Mein Freund schreibt weder zehn-finger, noch weiß er blind wo die Buchstaben sitzen. Das macht es für ihn scheinbar sehr schwer damit umzugehen und er würde das Teil gerne zurückgeben. Der Verkäufer stimmt dem aber nicht zu, weil es auf den Bildern zu erkennen war. Was kann denn nun unternommen werden, damit der Verkäufer (Privatperson) das ThinkPad zurücknimmt? Macht bei einer solchen Sachlage Rechtsbeistand Sinn um die Rücknahme zu "erzwingen"?
Da der Verkäufer nach einer Bitte bereits angedeutet hat, das Geld nicht zurückzugeben, wurde bereits angedeutet, dass rechtliche Mittel eingeleitet werden könnten - ohne Reaktion.
Der Tipp "bei Kleinanzeigen holt man den Artikel persönlich ab" hat er von mir auch schon bekommen, wird er beim nächsten Mal auch machen.
Vielen Dank