Private Insolvenzbekanntmachungen

krass wusste nich das es so öffentlich bekannt gegeben wird.
 
full ack

aber irgendwoher muss man solche infos ja herbekommen
 
Jedes Gericht veröffentlicht am "schwarzen Brett" diese Angaben... Versteigerungen, Aufgebote etc etc...

Nur wenn diese Informationen veröffentlicht sind, dann ist es bereits zu spät...- aber was soll es... Wir/ihr hier treiben ja keine Geschäfte die in wichtiger finanzieller Höhe sind... Gesunder Menschenverstand und aufpassen ist da besser, als auf solche Angaben zu vertrauen... Glaubt mir... Vorsicht ist besser als Nachsicht und wenn man ein komisches Gefühl bei einem Geschäft hat, dann sollte man lieber die Finger davon lassen..
 
Aus welchem Grund sollte man jemandem der in Inso ist nichts verkaufen? Das ist doch vollkommen uninteressant, wenn ohnehin Vorkasse angesagt ist. :rolleyes:
 
Weil der Insolvenzverwalter das Geld zurückfordern kann. Und dann läufst du der Ware hinterher ...

G.
 
Also ich finde diesen Dienst krass. Name, Geburtsdatum und Adresse von insolventen Schuldnern werden im Internet veröffentlicht. Irre. Damit muss ich mich mal beschäftigen.

Und da wird immer behauptet, die staatlichen Gewalten gingen mit den Daten der Bürger ja so sensibel um....

Gruß, Jan.
 
@ adam-green

Es gibt in jedem Amtsgericht Deutschlands Listen von säumigen Schuldnern, deren vollstrecktes Eigentum zum Verkauf steht. Schon lange vor der Erfindung des Internets.

Das Internet wird aber aber auch von der Justiz genutzt, so dass das jeder jetzt einsehen kann, finde ich vollkommen angemessen :P

Wenn jetzt sogar Insolvenzer (HRE, Berliner Landesbank etc. wurden mit staatlichen Milliardenkrediten davon ausgenommen, die wir über Steuern bezahlen) drin stehen, ist das für den "Verbraucher" nur von Vorteil :!:

Wenn Dir der ganze Mist aber nicht passt, dann schau mal mal in das Wahlprogramm der Piratenpatei für die Bundestagswahl im Oktober rein :whistling:
 
Wie bitte?

[quote='Goonie',index.php?page=Thread&postID=641462#post641462]Weil der Insolvenzverwalter das Geld zurückfordern kann. Und dann läufst du der Ware hinterher ...
[/quote]
Das ist doch ein Scherz, oder?

MfG Martin
 
In der Regel verfügt jemand der in Inso ist aber nur über seine Freibeträge mit denen er tun und lassen kann was er möchte. Auch Thinkpads kaufen. Wenn er weitere Gelder am Verwalter vorbeimogelt, fliegt er ja ohnehin aus der Inso.

Bei Firmeninso mag das anders aussehen. Da können ja sogar gezahlte Gehälter zurückverlangt werden. :S
 
[quote='mp345',index.php?page=Thread&postID=641495#post641495]Wie bitte?

[quote='Goonie',index.php?page=Thread&postID=641462#post641462]Weil der Insolvenzverwalter das Geld zurückfordern kann. Und dann läufst du der Ware hinterher ...
[/quote]
Das ist doch ein Scherz, oder?

MfG Martin[/quote]

neee, das ist ganz gewiss kein scherz.

laut verbraucherinsolvenzverfahren ist alles pfändbares vermögen verwertbar und nach abzug der kosten für das gesamtverfahren wird das restliche vermögen unter den gläubigern verteilt. dazu zählt auch nach einer insolvenz gekauftes eigentum.

also schauen schadet nicht.


gruß in't huus

gatasa
 
Moin,

[quote='gatasa',index.php?page=Thread&postID=641609#post641609]
laut verbraucherinsolvenzverfahren ist alles pfändbares vermögen verwertbar und nach abzug der kosten für das gesamtverfahren wird das restliche vermögen unter den gläubigern verteilt. dazu zählt auch nach einer insolvenz gekauftes eigentum.
[/quote]

d.h. das gekaufte wird gepfändet und versteigert oder wird der Kaufvorgang "rückgangig gemacht"? Letzteres kann ich mir zwar schwer vorstellen, aber unter gewissen Umständen (Verarmung des Schenkers) sind ja auch Schenkungen zurückzugeben.

MfG Martin
 
Mmh. Nach den Online Quellen (Wikipedia o.ä.) wird der pfändbare Teil des Einkommens abgeführt (also vermutlich direkt vom Konto oder schom beim Arbeitgeber gepfändet) und die Hälfte eines Erbteils abgetreten. Außerdem verliert der Privatinsolvente die Kreditwürdigkeit.

In dem Fall könnte er allerdings immer noch von dem unpfändbaren Resteinkommen Thinkpads kaufen wie er lustig ist. Ein Gerät sollte dabei sogar unpfändbar bleiben, da ein PC zum entsprechenden Lebensbedarf gehören sollte (müsste man mal in die ZPO schauen...). Aber selbst wenn weitere Geräte gepfändet werden können, kann das dem Verkäufer eigentlich egal sein, solange er das Geld schon hat.

Etwas anderes würde gelten wenn Privatinsolvente ähnlich Minderjährigen Einbußen in der Geschäftsfähigkeit hätten. Dazu kann ich aber online nichts finden (gut, Wikipedia ist vielleicht auch nicht DIE Referenz in Rechtsthemen :whistling: ). Ich denke aber nicht, dass das der Fall ist.

Wenn das so stimmt ist die Liste eigentlich nur für Personen relevant, die Privatinsolventen Kredite geben wollen oder ihnen Waren auf Rechnung schicken. Bei Vorkasse ist man auf der sicheren Seite. Imho hätte zu dem Zweck aber auch ein regulärer Schufaeintrag gereicht.

Gruß, Jan.
 
[quote='adam-green',index.php?page=Thread&postID=641656#post641656]also vermutlich direkt vom Konto[/quote]Da ist normalerweise nur einmalig etwas zu holen, dann ist das Konto leer...

[quote='adam-green',index.php?page=Thread&postID=641656#post641656]oder schom beim Arbeitgeber gepfändet[/quote]Das geht auch, Stichwort "Überweisungsbeschluß". Damit macht sich ein Mitarbeiter bei seinem Arbeitgeber extrem unbeliebt. Gut möglich, dass der Mitarbeiter beim nächsten vertretbaren Vorwand rausfliegt, einfach nur damit die Firma den damit verbundenen Aufwand los ist.
 
[quote='adam-green',index.php?page=Thread&postID=641656#post641656]
In dem Fall könnte er allerdings immer noch von dem unpfändbaren Resteinkommen Thinkpads kaufen wie er lustig ist. Ein Gerät sollte dabei sogar unpfändbar bleiben, da ein PC zum entsprechenden Lebensbedarf gehören sollte (müsste man mal in die ZPO schauen...). Aber selbst wenn weitere Geräte gepfändet werden können, kann das dem Verkäufer eigentlich egal sein, solange er das Geld schon hat. [/quote]
Exakt. Wie das Wort schon sagt, ist das unpfändbare Einkommen eben unpfändbar. Er kanns daraus auch genausogut was ansparen, wenn er will.

Wenn das so stimmt ist die Liste eigentlich nur für Personen relevant, die Privatinsolventen Kredite geben wollen oder ihnen Waren auf Rechnung schicken. Bei Vorkasse ist man auf der sicheren Seite. Imho hätte zu dem Zweck aber auch ein regulärer Schufaeintrag gereicht.
Jep.h
 
[quote='Thinki-Winki',index.php?page=Thread&postID=642027#post642027]Er kanns daraus auch genausogut was ansparen, wenn er will.[/quote]
Was dann aber wieder pfaendbares Vermoegen sein koennte.
 
Normal nicht. Der Schuldner soll ja auch die Möglichkeit haben nötige größere Anschaffungen zu machen oder beispielsweise für Zahlungen die nicht monatlich erfolgen das Geld zurückzulegen. Das ist auch ein weiterer Grund fürs "Pfändungsschutzkonto", welches wohl nächstes Jahr starten soll.
 
dieses "pfändungsschutzkonto" soll aber erst eingeführt werden. zur zeit ist alles noch pfändbar, es gibt sogar titel für eine taschenpfändung.

diese titel sind bis zu 30 jahre durchsetzbar.

deshalb ist es zur zeit für einen schuldner fast unmöglich, ein gerät wie ein thinkpad anzuschaffen, ohne dass es pfändbar ist. entscheiden kann dies nur der insolvenzbeauftragte oder ein richter. hier ist nicht unbedingt ein gebrauchtes thinkpad ala t23 oder ähnliches zu verstehen, aber ein w700 oder ein anderes hochpreisiges thinkpad fällt sicherlich unter die wohlverhaltenpflicht, wenn ein preiswerteres gerät den gleichen zweck erfüllen kann.


gruß in't huus

gatasa
 
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