Prepaid - Mittlerweile nur noch UNENDLICHE BEGLÜCKUNG oder Methode ?

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verschenk_nix

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Prepaid - Mittlerweile nur noch UNENDLICHE BEGLÜCKUNG oder Methode ?

Aus aktuellem Anlass - nämlich bei mir.

UND AUS ALLERAKTUELLEM ANLASS DIE FREIWILLIGE SELBSTZENSUR REINGESCHRIEN

Die meisten haben ja einen Mobilvertrag. Ich nicht. Will ich nicht, brauch ich nicht.
Bin Wenigtelefonierer und den ganzen "Smart"-Phone-BRAUCHT-JEDER-UNBEDINGT" kann und will ich verzichten.
Mein Schätzchen - Ein Nokia 6150 - Im Alltagsbetrieb.

Will nur im Notfalle erreichbar sein oder selber telefonieren.
Ich sagte Telefonieren. Nichts anderes. Deshalb habe ich auch nur ein Telefon und kein "Smart"-Phone. Für unterwegs oder falls mal das heimische Festnetz ausfällt.

Früher gab es mal eine Kurzwahlnummer zum Provider, mittels der automatisch abgerufen werden konnte, wie hoch das derzeitige Guthaben ist - und besonders wichtig - wie lange die Nummer noch ohne weitere Aufladung aktiv ist.

Unsere "ABSOLUTEN GLÜCKSVERKÜNDER" die Provider werben ja bekanntlich seit geraumer Zeit mit dem "Nie mehr verfallenden Prepaid-Guthaben". Vor einigen Jahren war es mal so, daß man einen Guthabencode eingegeben hat - und der war dann ein Viertel, Halbes oder Ganzes Jahr gültig. Bis zum nächsten Aufladen. Dann ging die Zeitschleife wieder los, abhängig von der Aufladesumme. Das Restguthaben konnte dann weiter genutzt werden.

Nach Ablauf der Zeit war die vergebene Nummer weg - und das gesamte Restguthaben ebenfalls.
Gegen dieses Geschäftsverhalten gab es mal ein Grundsatzurteil - Gut so.

Neulich, wenige Monate nach dem letzten Aufladen war die Quasselkiste tot.
Zugegeben, nicht die Quasselkiste - vielmehr die Karte: "Kein Netz"

Bin dann zum örtlichen *V.................* NUR-DEIN-BESTES-WOLLER (vulgo: Telefonshop) und habe mir erklären lassen, daß ich schlicht und einfach zu wenig telefoniere. Stimmt ich telefoniere wenig. Deshalb bin ich ja auch Wenigtelefonierer und brauche keinen Mobilvertrag. - Logisch, oder...?

Nun ist es aber so, daß der Dienst, mittels dem die verbleibende restliche Aktivitätszeit der Karte ermittelt werden konnte, nirgendwo mehr verfügbar ist. Bei keinem der Anbieter. Nur das Guthabenkonto mit den Aufladefunktionen existiert noch.

Die Frage ist - Hat das Methode?
Will man die Kunden in Unwissenheit halten und verfrühtes Aufladen provozieren?

Klaro, die *H...............* NUR-DEIN BESTES WOLLER verdienen daran, daß ich möglichst viel telefoniere und eine Guthabenkarte nach der anderen verballere. Aber es kann doch wohl nicht sein, daß jetzt schon wieder - sechs Wochen nach dem letzten dringenden Telefonat - das Telefon schon wieder deaktiviert wurde.

Weiß da einer von Euch mehr?

Soll ich eine Schnitzeljagd veranstalten, nur um herauszubekommen, ob dieses *e........... G..........* MAXIMALE-OBJEKT-TECHNOLOGISCHER-REIFE jeweils im Falle eines Falles funktioniert oder halt eben nicht?
Oder ist das deren Masche, auch Wenigtelefonierer zu unnützen Verträgen zu nötigen?


Oder bin ich einfach zu blöde, mit einem Telefon umzugehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Lösung
Nachdem ich ja immer mal wieder netten, internen Kontakt zu Mornsgrans habe, hier die Auflösung:


Mein Verdacht war wohl richtig - oder zumindest nicht ganz abwegig - bestimmt aber nicht ganz verkehrt.

Da ist etwas, was Vodafone offensichtlich nicht den Kunden verrät.
Die 90-Tage-Frist gilt zwar tatsächlich, aber offenbar nur dann, wenn MONATLICH mindestens ein Gespräch geführt wird.

Ist dem nicht so, spring der BEGINN des Tegezählers wohl RÜCKWIRKEND zu dem Datum zurück, an dem die Kette monatlichen Telefonierens unterbrochen wurde.

Die Auskunft und Empfehlung des sehr freundlichen Händlers lautete lapidar: "Telefonieren Sie selbst mindestens einmal im Kalendermonat."

Er meinte selbstredend der AUSGANG eines kostenpflichtigen...
So, da die Diskussionen immer weiter abdriften, schließe ich jetzt mal den Thread.

Die Themen-Erstellerin kann sich bei mir melden, sobald sie ein Ergebnis ihrer Nachfrage erhalten hat. Ich öffne dann den Thread wieder für kurze Zeit.
 
Nachdem ich ja immer mal wieder netten, internen Kontakt zu Mornsgrans habe, hier die Auflösung:


Mein Verdacht war wohl richtig - oder zumindest nicht ganz abwegig - bestimmt aber nicht ganz verkehrt.

Da ist etwas, was Vodafone offensichtlich nicht den Kunden verrät.
Die 90-Tage-Frist gilt zwar tatsächlich, aber offenbar nur dann, wenn MONATLICH mindestens ein Gespräch geführt wird.

Ist dem nicht so, spring der BEGINN des Tegezählers wohl RÜCKWIRKEND zu dem Datum zurück, an dem die Kette monatlichen Telefonierens unterbrochen wurde.

Die Auskunft und Empfehlung des sehr freundlichen Händlers lautete lapidar: "Telefonieren Sie selbst mindestens einmal im Kalendermonat."

Er meinte selbstredend der AUSGANG eines kostenpflichtigen Anrufes, NICHT das Annehmen eines Gespräches. Kann ich verstehen, ist auch absolut in Ordnung so.


Rechnen wir mal nach:

Mein letztes abgehende und somit kostenpflichtige Gespräch war am 10. Juni diesen Jahres. Im Monat zuvor, also im Mai, wurde nicht telefoniert. Also begann offenbar die 90-Tage-Frist mit Ablauf des Aprils, also rückwirkend.

Mai-Juni-Juli - Das sind GENAU die 90 Tage.

Wenn also einen Monat nicht telefoniert wurde, kommt die PrePaid-Nummer scheinbar auf eine Abschußliste.

Sie gilt dann offensichtlich als "angezählt".

Nur dann, wenn nach der "Lücke" wieder regelmäßig einmal monatlich telefoniert wurde, wird sie von der Zwangsabschaltung verschont.

Da meine Widerspruchsfrist gegen die Deaktivierung noch nicht abgelaufen war, wurde die Karte somit heute morgen wieder freigeschaltet.

Genau so wie letztes mal. Murmeltier lässt grüßen. Die Angelegenheit ist zwar geklärt, aber ganz hasenrein ist das Ganze meines Erachtens keinesfalls.


Eine Randnotiz noch:

Es war wie bei den letzten beiden malen KEINE Warn-Nachricht im SMS-Eingang.

Die beiden fröhlichen Werbebotschaften von Vodafone aus dem September letzten Jahres waren dagegen noch aufrufbar.
Also keine SMS-Fehlfunktion und auch kein "Überlauf" der SMS-Einganges.

Jetzt muß ich an dieser Stelle einmal vorsätzlich schreien:
WARUM STEHT SO ETWAS NICHT IN DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ANBIETERS?


Nochmals "Danke" an alle, die mich mit KONSTRUKTIVEN Beiträgen und Tips versort haben - Das Dingens hier ist jetzt gegessen.
 
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