Naja, nach aktueller Definition ist erlaubt, was über Smartphone oder PC gesteuert werden kann oder damit verbunden werden kann. Eine Drohne, die ihre Kamerabilder ans Smartphone streamt, wäre also wohl erlaubt, eine Drohne einfach nur mit Fernsteuerung nicht. Eine Modelleisenbahn, die eine automatische Steuerung per PC erlaubt, wäre also auch erlaubt - und dann auch Zubehör dazu wie neue Loks. Wer dagegen nur seine Lokomotiven anbietet und dabei höchstens auf die hypothetische Möglichkeit einer Steuerung über den PC hinweist, dürfte dagegen wohl wenig Erfolg mit seinem Angebot haben. Einerseits, weil es dann nicht den Regeln entspricht und andererseits, weil die gewünschte Käuferschaft sich hier glaube ich nur zu einem kleinen/geringen Teil herumtreiben würde