X2xx Tablet Pixelfehlertest - Gewährleistung - Austausch - kein Pixelfehlertest?

Spot

Member
Themenstarter
Registriert
3 Dez. 2012
Beiträge
114
Hallo Gemeinde!

Mich beschäftigt folgendes Problem:
Ich habe ein Notebook, bei dem ein Pixelfehlertest gemacht wurde. Jetzt hat das Display ein anderes Problem bekommen und müsste evtl. getauscht werden. So, wie es sich darstellt, kann der Händler aber auch bei einem Gewährleistungsfall nicht garantieren, dass das Austauschdisplay wieder pixelfehlerfrei ist.
Meine Logik wäre allerdings, dass das neue Display keinen Pixelfehler haben dürfte, weil das ursprüngliche Gerät ja unter diesen Konditionen geliefert wurde.

Wohlgemerkt, es geht nicht um die Lenovo-Garantie. Die können ja bestimmen, was sie wollen. Es geht um die Gewährleistung durch den Händler.

Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?

Danke und Grüße
Spot
 
und wie genau soll der Händler Deiner Meinung nach dies bei einem Austauschdisplay (was im Rahmen der Herstellergarantie eh von Lenovo getauscht wird) bewerkstelligen?

Im Übrigen hat der Händler mit seiner Aussage Recht, denn der Pixelfehlertest konnte sich ja nur auf das gelieferte Gerät beziehen.
 
Du hast damals eine einmalige Dienstleistung in Form einer Prüfung auf Pixelfehler mitgekauft (in Zeiten des Rückgaberechts mMn rausgeworfenes Geld). Woher leitest Du da einen Anspruch in Richtung Gewährleistung ab?
 
Zunächst muss ich meinen Händler noch in Schutz nehmen, weil er sich um eine Lösung bemüht (und nebenbei überhaupt einen sehr fitten Kundenservice hat). Mir ging es eher um Erfahrungen aus der Praxis - ob so ein Fall schon mal vorkam oder diskutiert wurde.
Meine Philosophie ist, dass der Händler mit dem Test ein fehlerfreies Display zum Zeitpunkt der Lieferung garantiert. Da es getauscht werden müsste, ist es aber nicht fehlerfrei. Vielleicht macht es ein (zugegebenermaßen absurdes konstruiertes) Beispiel deutlich:
Pixelfehlertest ergibt: Display hat keinen Pixelfehler. Dafür ist aber ein fetter Kratzer auf dem Display. Nach meiner Auffassung müsste dann das getauschte Display auch einem Pixelfehlertest unterzogen werden. Wobei ich die gegenteilige Argumentation auch nachvollziehen kann.

Einfacher wäre es, Lenovo würde von vornherein vernünftige Geräte liefern. ;-)
 
der Zeitpunkt der von Dir gebuchten Dienstleistung war bei der ursprünglichen Auslieferung erfüllt.

Die von Dir gekaufte Dienstleistung hat nichts mehr mit Gewährleistung etc zu tun, da sie einmalig war und vom Händler ordnungsgemäß erfüllt wurde.

Nochmal: das was Du willst geht nicht und steht Dir auch nicht zu, da der Händler dies wie gekauft bei der Auslieferung des Gerätes bereits erledigt hat.

Hier wurde ein solcher Fall auch noch nie diskutiert (obwohl sicherlich schon Leute in Dwiner Situation waren), denn es gibt da nunmal nichts zu diskutieren.

Übrigens kann Lenovo zu Pixelfehlern recht wenig...
 
Eine Nacherfüllung muss den bestehenden Mangel beseitigen, darf aber keine weiteren Fehler erzeugen. Rechtlich darfst du dir sogar aussuchen, ob das Gerät repariert wird oder durch ein neues Gerät ersetzt wird. Wenn du letzteres wählst, muss der Händler ein gleiches Gerät liefern. Wenn du dieses damals mit einem extra "pixelfehlerfrei" betiteltem Display gekauft hast, muss der Händler dir erneut ein eben solches stellen.

BGB § 437 und insb. §439
 
Scheint zumindest doch nicht ganz eindeutig zu sein, der Fall. Danke für die Einschätzungen!
 
die Philosophie bzw. den Gedanken der dahinter steht verstehe ich und kann ich (menschlich) völlig nachvollziehen, das ganze hat nur zwei kleine Haken die rechtlich zu Problemen führen könnten (nicht müssen)

a) beim Pixelfehlertest handelt es sich um eine "Dienstleistung" (!) - diese hast Du (einmalig) bezahlt und auch (einmalig) erhalten, somit erledigt
b) (das wohl grössere Problem) --> "Pixelfehler" gelten bis zu einem gewissen Grad (Anzahl der fehlerhaften Pixel) eben nicht als "Fehler" bzw. "Mangel" auf dessen Beseitigung Du im Rahmen von Garantie oder Gewährleistung einen Anspruch hast!

(das Gesamtpaket des thinkpads wurde ja sicherlich nicht als "pixelfehler-frei" angeboten (dann hat mattgolt nämlich tatsächlich recht = es würde sich dann um eine "zugesicherte Produkteigenschaft" handeln und es wäre "gleichwertiger Ersatz" zu liefern) - meist ist es jedoch so, dass der Pixelfehlertest als "Zubehör" bzw. gesonderte Dienstleistung ähnlich wie eine einmalige Software-"Installation" hinzugebucht und gesondert abgerechnet wird)

für Pixelfehler gibt es sogar eine eigene Iso-Norm -- in Kurzform auch hier zu finden http://www.campuspoint.de/pixelfehlerrichtlinien

hier dann Details dazu wie Lenovo mit Pixelfehlern umgeht und ab wann die Herstellergarantie greift und was vom Kunden hinzunehmen ist http://support.lenovo.com/en_US/detail.page?LegacyDocID=MIGR-69856
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich nicht wüsste, dass ich immer so ein riesen Pech habe, würde ich es einfach tauschen lassen. Aber langsam denke ich ernsthaft darüber nach, den Kaufvertrag zu wandeln. Wäre schade um das schöne praktische Gerät, aber andere Hersteller haben auch schöne Töchter oder so.
 
Wenn ich nicht wüsste, dass ich immer so ein riesen Pech habe, würde ich es einfach tauschen lassen. Aber langsam denke ich ernsthaft darüber nach, den Kaufvertrag zu wandeln. Wäre schade um das schöne praktische Gerät, aber andere Hersteller haben auch schöne Töchter oder so.

:confused::confused::confused:

verstehe ich nicht...

a) so einfach kannst Du nicht wandeln - Du musst dem Händler ja die Möglichkeit zur Nachbesserung (=Fehlerbeseitigung, Reparatur) geben
b) wieso gehst du davon aus, dass "jedes" Display bei dem kein Pixelfehlertest vorgenommen wurde auch direkt einen Pixelfehler hat??? - ich würde mal behaupten wollen, dass es die Regel ist, dass die verbauten Displays keine Fehler aufweisen... werden ja schließlich nicht absichtlich mit Fehler produziert
c) solltest Du tatsächlich ein Display mit Pixelfehler erhalten, dann erstmal schauen wo der fehlerhafte Pixel sitzt und ob er überhaupt stört bzw. auffällt
d) auch die Töchter der anderen Hersteller haben Pixelfehler (zumindest im selben Umfang/ mit der selben Wahrscheinlichkeit wie bei Lenovo)

- wenn Du mit den sonstigen Eigenschaften/ Verarbeitung etc des Notebooks zufrieden bist, würde ich mir das mit der Wandlung und den anderen Töchtern nochmal überlegen... nicht, dass Du vom Regen in die Traufe kommst
 
Zu a)
Wandeln könnte ich schon lange bei meiner Fehlerhistorie.

zu b)
Nicht jedes Display, nur das, was ich bei meinem Pech (und meiner schlechten Erfahrung mit Lenovo) bekommen würde.

zu d)
Stimmt, dort würde mein Pech ebenso zuschlagen. Aber wenn ich sehe, wie glücklich meine Bekanntschaft mit ihren Apple-Displays ist oder wie gut der HP bei mir auf der Arbeit verarbeitet ist... Da komm ich schon ins Nachdenken :-)
 
Ich weiß ja nicht, auf welchem Weg das Display getauscht wird, aber mit dem VOS man da reden.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Verständnis haben und es dann auch als DOA deklarieren.

Um die Mut zu machen. Ich hatte im Büro bestimmt schon 100 T420/T520 in der Hand zur Einrichtung und keines hatte einen Pixelfehler!
 
  • ok1.de
  • thinkstore24.de
  • ok2.de - Notebook Computer Server
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben