Pixelfehler

Sagen wir ein TFT kostet 200€ im ek dann verkauft ihr einen ohne Pixel fehler für 250€ und einen mit für 180€ ?
 
Nun, es ist ja so, wir kaufen zum EK-Preis Ware ein, haben dann, abhängig davon ob es eine Werbeaktion ist oder nicht, eine (Gewinn-) Spanne auf dem Gerät.

Wenn Geräte Aussteller oder fehlerbehaftet sind, wird die Gewinnspanne einfach verringert. In Extremfällen kommt es sogar dazu, dass wir ein ungeliebtes Gerät zu einem günstigeren Preis verkaufen, als wir es jemals eingekauft haben (da ist dann eine negative Spanne vorhanden). Kommt häufig bei Ladenhütern vor und Ware, die länger als 1-2 Monate bei uns steht. Der Preisverfall im Vergleich zu neuer Ware ist einfach enorm!

Sagen wir ein TFT kostet 200€ im ek dann verkauft ihr einen ohne Pixel fehler für 250€ und einen mit für 180€ ?
Deine Annahme ist Utopie! Wir können selbst bei neuen Geräten kaum 15 Euro runter gehen, dann haben wir auch dort den EK!
Interessant, jeder Kunde denkt, wir haben über 50 Euro Gewinn etc. auf den Geräten.
Bei Geräten (z.B. Laptops) die in der Werbung sind, haben wir manchmal sogar eine +-0 Spanne, verdienen damit nix!
 
Ich dachte die Metro Gruppe macht das.
Falsch! Jeder MM arbeitet für sich selbst, die Groß-Zulieferer sind aber dieselben. Somit kommt es sehr häufig vor, das Preise (die nicht in Werbeaktionen sind) für ein Produkt in mehreren MM variieren können. Es lohnt sich also, zu vergleichen. Das ist damit zu begründen, weil jeder MM auch selber einkauft, ergeben sich automatisch abhängig von der Einkaufsmenge unterschiedliche Margen.
Nur Produkte, die in Werbeflyern angepriesen sind, werden von der Zentrale im Preis vorgegeben, diese sind dann auch überall zu diesem Preis zu bekommen.
 
Weil hier auch die Lage in Deutschland angesprochen wurde:
b) Verbraucher muss Wertersatz leisten

Gemäß § 357 III BGB hat der Verbraucher bei Rücksendung Wertersatz für eine Verschlechterung zu leisten, die durch die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der Sache entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Die Tatsache somit, dass ein Verbraucher eine Sache ausgepackt hat und sie dadurch gegebenenfalls durch den Unternehmer nicht mehr zu verkaufen ist, fällt dem Verbraucher nicht zur Last. Quelle
In Deutschland hätte Lorox alles richtig gemacht:Verpackung äußerst vorsichtig geöffnet und den Test per Boot-CD vorgenommen. Ich habe das nur einmal machen müssen auch und zu wenig davon gehört. Aber es hat immer geklappt. Ein Bekannter hat wohl freundlich und bestimmt auf die Rechtslage hinweisen müssen.
 
[quote='Lorox',index.php?page=Thread&postID=618681#post618681]Wer plant ein Gerät unter den Bedingungen des FAG zu kaufen, sollte unbedingt *vorab* mit dem Händler per E-mail (schriftlich) klären, wie er das Rückgaberecht handhabt. Das das FAG hier leider zu viel Interpretationsspielraum sowohl für Kunden als auch für Händler bietet, muss man derzeit, um auf der sicheren Seite zu sein, vor dem Kauf Klärung schaffen! [/quote]

Das hier immer wieder so genannte "FAG" ist in Deutschland und mit ziemlicher Sicherheit auch in Österreich Gesetz. Das brauchst man vorher nicht klären. Das sind unabdingbare Verbraucherschutznormen.

edit: Ich glaube, ich habe Deinen Post ein wenig falsch verstanden. Dir geht es um die Handhabung. Der Spielraum ist da aber deutlich kleiner, als manche Händler das gerne hätten. Im Zweifel kann man sich sehr gut an Verbraucherschutzorganisationen wenden.

[quote='Viennaboy',index.php?page=Thread&postID=618637#post618637]Wenn er es zurück schickt und es geöffnet hat kann der Händler sehr wohl etwas verlangen weil die Ware nicht mehr neu ist. Ich würde eher 15% abziehen weil der Verlust den man hat doch schon gross ist.
[/quote]

Das Auspacken der Ware ist zwangsweise notwendig, um es sich anzuschauen. Im Laden stehen die Geräte auch ausgepackt - das wird er Dir nicht abziehen dürfen.

[quote='Viennaboy',index.php?page=Thread&postID=618676#post618676]Hast du Normalerweise nicht. Daher wenn jemand die Aussenverpackung aufmacht werden ein paar % fällig.[/quote]

S.o.: Nein!

[quote='2647-4EG',index.php?page=Thread&postID=618884#post618884]In Deutschland hätte Lorox alles richtig gemacht:[/quote]

Absolut.

Diese Regelungen sollen den Verbraucher davor schützen, die Katze im Sack zu kaufen. Das tut er nämlich bei einem Kauf im Internet zwangsläufiger Weise. Daher befindet sich der Unternehmer immer in einer stärkeren Stellung, welche durch die umfassenden Widerrufregelungen, die objektiv sicherlich als eine Bevorteilung des Verbrauchers gesehen werden können, auszugleichen versucht wird.

Diese Werterstzregelung bildet nur ein Korrektiv für die unbestimmte Begrifflichkeit der "Prüfungsmöglichkeit wie im Laden". Man muss auch nicht unebdingt übervorsichtig die Verpackung öffnen. Das ordentliche Verpacken ist numal Pflicht/ Nebenpflicht des Versendungsverkaufs, hat aber mit dem eigentlichen Kaufgegenstand nichts zu tun.

Achso - und wer sich übervorteilt fühlt 8) die Mehrkosten durch die Regelung rechnen die Händler liebenswerter Weise in ihre Preis mit ein :D also kein schlechtes Gewissen beim Widerruf.

Und bei allem positiven bleibt noch der letzte Verweis darauf, dass ein Ausnutzen dieser Regelungen eventuell nicht nur moralisch Schwierigkeiten bereiten kann ...
 
Das Auspacken der Ware ist zwangsweise notwendig, um es sich anzuschauen. Im Laden stehen die Geräte auch ausgepackt - das wird er Dir nicht abziehen dürfen.
FALSCH !
Bei uns in der Firma sind die Geräte in alle Original im Karton verpackt !!!!
die Mehrkosten durch die Regelung rechnen die Händler liebenswerter Weise in ihre Preis mit ein
Wir zb nicht darum gibt es auch die & abzug !
Hast du jemans eine Schachtel von einen Antivirus aufmachen dürfen im Laden ?
 
[quote='Viennaboy',index.php?page=Thread&postID=618918#post618918]FALSCH ![/quote]

Das sollte auch nicht pauschal gelten. Ich wollte nur herausdeuten, dass das Öffnen der Umverpackung nicht zwangsläufig zu einem Wertersatz führt. Und sorry, aber ich kann mit bei allen karritativen Ansätzen nicht vorstellen, dass Unternehmer die Mehrkosten aus betätigtem Widerruf aus ihrer Marge zahlen. Aber lass uns da nicht im Einzelnen verkannten :)
 
[quote='skleinehakenkamp',index.php?page=Thread&postID=618900#post618900][quote='Lorox',index.php?page=Thread&postID=618681#post618681]Wer plant ein Gerät unter den Bedingungen des FAG zu kaufen, sollte unbedingt *vorab* mit dem Händler per E-mail (schriftlich) klären, wie er das Rückgaberecht handhabt. Das das FAG hier leider zu viel Interpretationsspielraum sowohl für Kunden als auch für Händler bietet, muss man derzeit, um auf der sicheren Seite zu sein, vor dem Kauf Klärung schaffen! [/quote]

Das hier immer wieder so genannte "FAG" ist in Deutschland und mit ziemlicher Sicherheit auch in Österreich Gesetz. Das brauchst man vorher nicht klären. Das sind unabdingbare Verbraucherschutznormen.

edit: Ich glaube, ich habe Deinen Post ein wenig falsch verstanden. Dir geht es um die Handhabung. Der Spielraum ist da aber deutlich kleiner, als manche Händler das gerne hätten. Im Zweifel kann man sich sehr gut an Verbraucherschutzorganisationen wenden.
[/quote]
Ich habe meinen aktuellen Anlassfall auch deshalb hier zur Diskussion gestellt, um das FAG in der Praxis zu zeigen und zu hinterfragen. Ich meine, dass die meisten Konsumenten keine Lust haben, beim Kauf eines Notesbooks daran zu denken ggf. Anwälte oder Verbraucherschutzorganisationen bemühen zu müssen. Zeit und Kosten stehen dann in keinem Verhältnis mehr zur Sache. Solange widersprüchliche Entscheidungen der Gerichte zum FAG vorliegen (siehe dazu z.B. Geizhals-Forum), befindet sich jeder Konsument in einer Zone der rechtlichen Unsicherheit und weiß dann nicht, ob er das gekaufte Gerät auspacken, in Betrieb nehmen oder sogar testen darf.

Klar, dass die Händler fürchten auf Widerrufsware sitzen zu bleiben und darum überall schreiben, dass die Ware in 100% sofort wiederverkaufbarem Zustand bei Widerruf sein muss, oder es wird ein Abschlag verrechnet, der für mich als Konsument inakzeptabel ist. Ergo bleibt mir derzeit also die Erkenntnis, dass - um all diesen Hickhack von vornherein zu vermeiden - der Händler mir schriftlich vor Kauf bestätigen muss, was ich mit der Ware tun darf und was nicht, um bei Widerruf keinen Abschlag zu erleiden. Das ist zwar auch mühsam, aber kann o.a. Probleme vermeiden helfen.

Persönlich muss ich festhalten, dass DELL ein Notebook von mir nach 5 Tagen Betrieb(!) anstandslos und ohne jeden Abschlag zurück genommen hat - hier liegt die Messlatte für Händler :!:
 
Persönlich muss ich festhalten, dass DELL ein Notebook von mir nach 5 Tagen Betrieb(!) anstandslos und ohne jeden Abschlag zurück genommen hat - hier liegt die Messlatte für Händler
du musst bedenken das es unterschiede gibt zwischen einen Produzenten und einen Händler.Dell kann folgendes machen was ein Händler nicht kann:
- Ein komplett neues Image auf die HDD kopieren -> aufwand gering
- Gerät komplett neu mit sicherheits siegeln (wie man es von Leonovo gewohnt ist) zu versehen.
- Gerät komplett neu verpacken wenn die schachtel einen defekt hat.

Wie soll das ein Händler wirtschaftlich machen ?!
Wenn ein Kunde was am OS herumpfuscht muss ich als Händler die Recovery funktion drüber laufen lassen das dauert 60min und kostet 70€.
 
[quote='Viennaboy',index.php?page=Thread&postID=619128#post619128]
Persönlich muss ich festhalten, dass DELL ein Notebook von mir nach 5 Tagen Betrieb(!) anstandslos und ohne jeden Abschlag zurück genommen hat - hier liegt die Messlatte für Händler
du musst bedenken das es unterschiede gibt zwischen einen Produzenten und einen Händler.Dell kann folgendes machen was ein Händler nicht kann:
- Ein komplett neues Image auf die HDD kopieren -> aufwand gering
- Gerät komplett neu mit sicherheits siegeln (wie man es von Leonovo gewohnt ist) zu versehen.
- Gerät komplett neu verpacken wenn die schachtel einen defekt hat.

Wie soll das ein Händler wirtschaftlich machen ?!
Wenn ein Kunde was am OS herumpfuscht muss ich als Händler die Recovery funktion drüber laufen lassen das dauert 60min und kostet 70€.[/quote]
Das verstehe ich als Techniker, aber jeder denkende Kunde orientiert sich sinnvollerweise am Markt und wenn dieser Händler/Hersteller hat, die wissen, dass nur zufriedene Kunden wieder kommen und ihre Zufriedenheit mit einer Marke oder einem Händler an Freunde, Bekannte und in Foren weitergeben, dann gewinnst du damit viel mehr. Das haben einige Hersteller und auch Händler in den letzten Jahren schon begriffen und danach gehandelt.

Ein Beispiel: Ich hatte einen Schadensfall im Wert von ca. 2500 EUR an meinem PKW, der durch einen nachweislichen Herstellungsfehler entstanden war. Dieser Fehler ist auch (intern) bekannt und dokumentiert. Der Fahrzeughersteller hat eine Kostenübernahme verweigert, da nicht jedes Service bei einem Servicepartner durchgeführt wurde und ein solcher das Serienproblem kostenlos beim Service beseitigt hätte. Der Hersteller hat sich hier vollkommen inkulant gezeigt. Ich habe seitdem allen Freunden, Bekannten und auch in Autoforen vom Kauf bei diesem Hersteller nachdrücklich abgeraten. Allein das nicht realisierte (Gewinn)Kaufvolumen in den letzten 2 Jahren aus meinem Freundeskreis, hätte meinen Schaden mehrfach gedeckt. Doch jedes Unternehmen, das nur mehr in Quartalszahlen denkt, wird mittel- und langfristig vom Markt gestraft, wie wir es im letzten Jahr weltweit täglich mitverfolgen können.
 
Nur wenn die Schadenssumme grösser wird als der Gewinn dann wirst du sicher verstehen das man als Händler etwas machen muss oder ?
 
Endbericht

Mit einigen Tagen Verspätung (der Händler hatte am Einsendeformular an Lenovo vergessen Rücksendung anzukreuzen) habe ich mein neues T500 diese Woche zurück erhalten. Lenovo hat das LED-Display gegen ein vollkommen pixel-fehlerfreies getauscht. Damit hat sich auch geklärt, ob der Kunde (in diesem Fall ich) oder der Händler die Pixelfehler des Displays richtig beurteilt hat - denn Lenovo hätte bei nur einem Pixelfehler, den der Händler (gerade noch, siehe oben) erkannte, wohl kaum getauscht, da damit nach den Lenovo Richtlinien (max. 2 Fehlerpixel) das Display kein Servicefall gewesen wäre.

Trotz allem (teils sehr unnötigen) Ärger, hat es sich für mich gelohnt die Sofortreparatur nach Kauf über den Händler abzuwickeln. Dieser hat sich dabei auch wieder kooperativer gezeigt, nur hätte ich mir das schon früher erwartet, als er meine Pixelfehlerbeschreibung anzweifelte.

Nachdenklich stimmt mich aber, dass mir jetzt wieder klar wurde, was Kunden, die nicht 25 Jahre Computererfahrung wie ich haben, tagtäglich sich für Unsinn über (ihre) Geräte von Erzeugern, Händlern und Servicepersonal anhören müssen, da sie nicht genug fachliches Wissen haben, um die Sachlage selbstständig beurteilen zu können. :S

PS: Das T500 ist ein wirklich tolles Notebook :thumbup:
 
schön das alles ein gutes Ende gefunden hat ;) Und was die unerfahrenen Benutzer angeht, da muss ich dir recht geben. Hab erst gestern wieder für ne Komilitonin meiner Freundin ein Notebook eingerichtet, welches sie "total billig" bekommen hat. Nen Acer, 15,4", 1 Gb DDR2, 40Gb Platte, Celeron 1,83 Ghz SC, billigstes Plastik (sogar für Acer ;-)) billig waren 500€..... Ich hab nix gesagt, war nen privatkauf, kann man eh nich umtauschen
 
[quote='Lorox',index.php?page=Thread&postID=619112#post619112]Ergo bleibt mir derzeit also die Erkenntnis, dass - um all diesen Hickhack von vornherein zu vermeiden - der Händler mir schriftlich vor Kauf bestätigen muss, was ich mit der Ware tun darf und was nicht, um bei Widerruf keinen Abschlag zu erleiden. [/quote]

Hmmm ... und das ist sowohl für Händler als auch für den Kunden im Schluss nicht mehr Arbeit? Ich würde nicht so frustriert sein und die Diskussionen in Foren überbewerten, immerhin berichten dort immer nur die, bei denen es falsch läuft und die, die sich eh gerne mit denen fraternisieren.

[quote='Viennaboy',index.php?page=Thread&postID=619128#post619128]as dauert 60min und kostet 70€. [/quote]

Wer arbeitet für 70€ / h ? Aber im Ernst: Man möchte vielleicht gar nicht wissen, was das "Neugerät" welches man bekommt, schon so alles hinter sich hat.

[quote='Lorox',index.php?page=Thread&postID=624739#post624739]PS: Das T500 ist ein wirklich tolles Notebook[/quote]

Und das ist im Schluss doch das richtige und beste Ergebnis. Ich hatte mal ein "Pannengerät" bei welchem ich nach 13 Monaten Frust und Wut endlich die Voraussetzungen hatte, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Da macht man was mit.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben