Paypal Käuferschutz

RetroReturns

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Hallo Leute,

habe was bei Ebay gekauft, was ich nicht erhalten habe. Nun habe ich den Paypal Käuferschutz eingeschaltet.
Da der Betrag von meinem Konto abgebucht wurde per Lastschrift, gibt es da ja auch die Möglichkeit die Lastschrift zurückzuholen. Bekomme ich da Probleme mit Paypal wenn ich das mache?
Habe auch keine Lust 4 Wochen zu warten, bis Paypal das entscheidet... Geht um 300€!

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte!!

Viele Grüße
Marin
 
hmm ob es probleme gibt weiß ich nicht, aber ich hätte das geld zurückgebucht! wenn geld erst mal weg ist, hat es die eigenschaft lange weg zu bleiben ;)
 
Fuck, ich seh grad das ich das mit Kreditkarte bezahlt habe.
Gibt es da eine Möglichkeit das Geld zurückzuholen, bevor die Kreditkartenabrechnung kommt?
 
Als mein Paypal Konto gehackt wurde hab ich auch parallel die Zahlung bei Paypal storniert und die Rückbuchung des Betrags von meiner Kreditkarte bei der Bank veranlasst. Dabei gabs keine Probleme, Visa und Paypal haben sich das dann ausgemacht. Wurde zwar alles mehrmals hin und hergebucht, am Ende hats aber gepasst :)
 
Nur mal so zur Klarstellung:
Verstehe ich das richtig, dass du etwas in Ibäh für 300 Euro via Paypal gekauft hast, als Überweisungsform hast du bei Paypal dein Bankkonto angegeben, Paypal hat dann von deinem Bankkonto abgebucht und zum Händler transferiert?
Nun möchtest du das Abbuchen von Paypal rückgängig machen?
In diesem Fall wirst du Ärger von Paypal bekommen.

Habe gerade gesehen, dass du mit Kreditkarte gezahlt hast. Der Kreditkartenabrechnung kannst du widersprechen, ich sehe aber kein Grund der Abbuchung von Paypal zu widersprechen, du musst dich mit Paypal verständigen.
Gruß
Rüdiger
 
Ich habe was bei Ebay gekauft und dann per Paypal bezahlt. Dort habe ich dann als Zahlungsmittel meine Kreditkarte ausgewählt.
Das war der Zahlungsvorgang.

Wenn das Geschäft sauber gewesen wäre, dann ist es klar das man Ärger bekommt, aber ich hab ja schon einen Antrag auf Käuferschutz gestellt, somit kann sich auch Paypal ausmalen, dass irgendwas nicht stimmt.
 
Paypal wird die 300 EUR von dem Verkäuferkonto erstmal einfrieren. Wenn er das Geld da schon abgebucht hat, dann hat der Verkäufer da jetzt einMinus von 300 EUR auf seinem Paypal-Konto.

Da du mit Kreditkarte bezahlt hast, kann du eigentlich einfach der Abbuchung von Paypal widersprechen, dann sollen die sich mit deiner Bank rumschlagen. Ansonsten dauert es in der Tat mindestens 7 bis 10 Tage, bis Paypal was machen kann, da die erst auf eine Stellungnahme des Verkäufers warten.

Hast du denn mit dem Verkäufer schon Kontakt aufgenommen? Evtl. ist ja auf dem Versandweg was weggekommen, was ärgerlich wäre, da der Versand Angelegenheit des Käufers ist. Der Verkäufer ist dann raus, wenn er die Sache vernünftig verpackt auf den Weg gebracht hat...

Habe im Moment ein ähnliches Problem. Habe bei Ebay einen Rechner gekauft, innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt (war ein Händler) und warte nun seit über zwei Wochen auf mein Geld. Gestern meinte der VK, bei der Bank sei was schief gelaufen, er wolle das klären. Hoffe, dass ich auch bei der Rückgabe Paypal und den Käuferschutz nutzen kann (deswegen habe ich ja via Paypal bezahlt)... :cursing:
 
Hallo!

Ich habe mit dem PayPal-Käuferschutz schlechte Erfahrungen gemacht, als es um die Regulierung eines Problemfalls ging. Vollautomatische Antworten, die inhaltlich völlig daneben waren, und es ist mir nicht gelungen, einen echten Menschen zu dem Thema zu erreichen. Ich würde also auf jeden Fall der Kreditkartenabrechnung widersprechen; ein gleichzeitiges Verfahren bei PayPal ist da nicht schädlich.

Und Versandproblematik geht zu Lasten des Verkäufers, nicht des Käufers. Wenn die Ware nicht bei Dir angekommen ist, ist es des Verkäufers Pflicht, da nachzuforschen. Als Empfänger kannst Du das auch gar nicht, ebensowenig wie Du da die eventuelle Versicherung aktivieren kannst.

Gruiß

Quichote
 
Also eigentlich musst du einfach nur die 10 Tage "Prblemfall klären"-Frist abwarten und kannst danach die Rückbuchung einfach via Paypal anordnen. Ging bei mir problemlos. Und auch wenns ärgerlich ist, sollte der Verkäufer schon anständig Zeit haben zu reagieren.
 
[quote='NewNoise',index.php?page=Thread&postID=650768#post650768]Also eigentlich musst du einfach nur die 10 Tage "Prblemfall klären"-Frist abwarten und kannst danach die Rückbuchung einfach via Paypal anordnen. Ging bei mir problemlos. Und auch wenns ärgerlich ist, sollte der Verkäufer schon anständig Zeit haben zu reagieren.[/quote]Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten.
Wie meinst du das mit der Rückbuchung via Paypal anordnen? Hatte schon mal ein Paypal Konflikt, damals ging es allerdings um 40€, da hat es sage und schreibe 6 Wochen gedauert bis ich das Geld zurück hatte. Aber 300 € ist schon eine andere Hausnummer, bräuchte das Geld so schnell wie möglich zurück.
 
[quote='Quichote',index.php?page=Thread&postID=650765#post650765]Und Versandproblematik geht zu Lasten des Verkäufers, nicht des Käufers. Wenn die Ware nicht bei Dir angekommen ist, ist es des Verkäufers Pflicht, da nachzuforschen. Als Empfänger kannst Du das auch gar nicht, ebensowenig wie Du da die eventuelle Versicherung aktivieren kannst.
[/quote]

Soweit ich weiß, ist das nicht korrekt und der Verkäufer hat alles getan, wenn er die Sache auf den Versandweg bringt. Ob sie dann ankommt ist Käuferproblem. Ist allerdings paradox, dass nurt der Absender verschollene Pakete nachforschen lassen kann.
 
Hi,

auf keinen Fall das Geld von PayPal eigenmächtig zurückholen! Das gibt nur unnötigen Stress und verlängert die Prozedur, kann das ganze für dich ja sogar teurer machen. Paypal ist doch schon der Treuhänder. Die kommen schon an ihr (dein) Geld ran.

Konflikt melden und das ganze aussitzen. Ist am einfachsten, wenn der Gegenüber sich gar nicht meldet. Nach 10 Tage ohne Reaktion nach der "Eskalation" des Konflikts (also nicht nur der bloßen Meldung, sondern der konkreten Angabe, dass du die Ware nicht erhalten hast) findet die Rückbuchung des Betrages auf dein Paypal Konto statt. Das hat bei mir vllt. 1 Stunde nach verstreichen der 10 Tage gedauert. Ansonsten muss der Gegenüber den Versand etc. beweisen können. Wenn das natürlich geschehen ist und nicht angekommen, kann er sich ja um Versandversicherung kümmern etc.

In der Zeit ist sein PP Konto übrigens GESPERRT, auch für weitere Zahlungseingänge. Der "Gegner" hat also schon genug Druck.
Selber mein Geld nach 1 Monat wiederbekommen, wobei dem VK auf ne recht lange Frist gesetzt hatte, sich überhaupt mal wieder zu melden.

Viele Grüße
morsch
 
Hi,

also ich denke, dass es gut sein kann, dass du auf den Rückbuchungsgebühren sitzen bleibst, wenn du die Abbuchung von der Kreditkarte verbietest.
Bei PP steht es wie folgt:
https://www.paypal-deutschland.de/sicherheit/schutzprogramme/kaeuferschutz-antrag.html
Ich weiß nicht wie lange du schon wartest und wie der Kontakt zum VK aussieht, aber ich denke du solltest dich schon an den Ablauf halten. Könnte sonst nach hinten losgehen. Und PP bietet den Käuferschutz ja ausdrücklich an, also wäre es m.M.n. ok wenn PP dir dann die Rückbuchungsgebühren in Rechnung stellt.

Gruß
 
Ich weiß nicht wie es mittlerweile ist - zum Glück musste ich das noch nicht erfahren.

Ich erinnere mich aber an einen Fall im Freundeskreis vor 2-3 Jahren:
Kumpel hat für seinen Bruder was bei eBay verkauft, der Käufer hat mit Paypal gezahlt, die Ware erhalten und dann bei Paypal reklamiert, dass er die Sachen ja nie bekommen hätte und hat die Zahlung zurückgebucht bekommen. Paypal hat dann den zurückgebuchten Betrag vom bekannten Bankkonto eingezogen damit das Konto wieder auf 0 ist... Klärung mit Paypal brachte nix, da ja der Käufer immer der arme betrogene ist. Als dann letztendlich ein Anwalt (n Kumpel von uns beiden) mal einen freundlichen Brief geschrieben hat und eine Anzeige als nächstes gefolgt wäre kamen die Sachen auf einmal doch beim Käufer an und er hat das Geld zurücküberwiesen (diesmal per richtiger Überweisung ;))

Ergo scheinst du aber eine Möglichkeit zu haben wieder ans Geld zu kommen. Wenn du die Kreditkartenzahlung zurück gehen lässt könnte paypal das allerdings weniger toll finden, trotz laufendem Fall. Da wäre ich vorsichtig.

Ich wünsch dir viel Glück, dass das für dich gut ausgeht!

Gruß

Peter
 
Dann sitze ich das ganze mal ab. Vielen dank an alle, hab wieder einiges dazu gelernt! :-)
 
[quote='RetroReturns',index.php?page=Thread&postID=650776#post650776]Wie meinst du das mit der Rückbuchung via Paypal anordnen? Hatte schon mal ein Paypal Konflikt, damals ging es allerdings um 40€, da hat es sage und schreibe 6 Wochen gedauert bis ich das Geld zurück hatte. Aber 300 € ist schon eine andere Hausnummer, bräuchte das Geld so schnell wie möglich zurück. [/quote]

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du das Geld von PayPal zurück bekommen wirst. Als Käufer steht man bei PayPal i.d.R. etwas besser dar, als als Verkäufer.
Hatte auch schon mal ein ähnliches Problem, wobei es bei mir nur um 200 Euro ging. Hat, nachdem ich einen Konfliktfall eröffnet habe, alles gut geklappt. Nur musst du eines mitbringen: Und das ist Zeit. Mich hat das Warten auch echt verrückt gemacht.
 
[quote='morsch',index.php?page=Thread&postID=650778#post650778]
auf keinen Fall das Geld von PayPal eigenmächtig zurückholen! Das gibt nur unnötigen Stress und verlängert die Prozedur, kann das ganze für dich ja sogar teurer machen. Paypal ist doch schon der Treuhänder. Die kommen schon an ihr (dein) Geld ran.[/quote]
Nein, PayPal kommt nicht an dein Geld. Im entsprechenden eBay-Forum gibt es genug beschriebene Problemfälle. PayPal ist nur am eigenen Kontostand interessiert, was insbesondere wenn ein Kreditkartenunternehmen beteiligt ist, dazu führt das der "Betrogene" gaaaanz hinten in der Prioritätenliste steht ... dementsprechend dann die Bemühung PayPals, dass der Schaden bei Käufer oder Verkäufer hängen bleibt, aber niemals bei ihnen selber oder gar dem Kreditkartenunternehmen.

Ein Zurückziehen der Kreditkartenzahlung bzw. eine Stornierung der Lastschrift an PayPal führt zu einem entsprechenden Negativ-Betrag auf dem PayPal-Konto. PayPal droht dann zwar wohl evtl. später sogar mit Geldeintreibern, aber letztendlich machen sie nie den finalen Schritt, nämlich zu klagen. Mahnung und sonstige Drohschreiben kann man getrost ignorieren, nur falls sowas wie ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, sollte man den ernstnehmen und reagieren (widersprechen). In manchen Fällen lohnt es sich auch immer eine Dokumentation der Ereignisse an die luxemburgische Bankenaufsicht zu schicken, die haben PayPal wohl auch schon länger auf dem Kicker ;). Aber das wäre der letzte Schritt, der mir bei 300 Euro auch ein folgender "Verzicht" auf PayPal wert wäre.

Zuerst würde ich mal schlau machen, wie die Fristen bei deinem Kreditkartenunternehmen sind, also bis wann du die Notbremse ziehen kannst. Dann würde ich erstmal den normalen Gang gehen, also die Sache bei eBay melden und Käuferschutz beantragen, wie du das ja schon gemacht hast. Reagiert der Verkäufer nicht, dann müsste das eigentlich halbwegs fix gehen ... widerspricht der der Sache, dann ... keine Ahnung.

Ich würde mir aber nicht so den Kopf machen ... bei PayPal scheint bei Konflikten meistens der Verkäufer der Gef*ckte zu sein ;), weshalb ich auch nie PayPal als Verkäufer anbieten werde :D.
 
Da habe ich selber gegenteilige Erfahrung gemacht. Der VK war so dumm, mir von den Aktivitäten von PP zu erzählen und sein PP Konto war zunächst im Minus. D.h. das Geld liegt dann bei PP und die 580€ kamen ohne Probs zurück zu mir. Ob der VK die 580 überhaupt noch hatte, habe ich nicht erfahren.
 
Zur Versandfrage:

Kaufst du beim gewerblichen Verkäufer liegt das Versandrisiko bei diesem, kaufst du bei einem privaten Verkäufer liegt das Versansrisiko beim Käufer.

Das gilt aber nur solange natürlich mit der ausgemachten Versandart versendet wird.

Ist aber nur eine laienhafte Meinung/Darstellung :)
 
Mal was zum Juristischen, damit da Klarheit herrscht, wenn die Ware auf dem Versandweg "verloren" geht.

1. Lieferpflicht des Verkäufers
Geht die Sache auf dem Versandweg verloren und hat der Verkäufer keinerlei Möglichkeit mehr, irgendwie an die abgesandte Ware zu gelangen, tritt Unmöglichkeit (§ 275 I BGB) ein. Bei gebrauchten Sachen (und anderen nach individuellen Merkmalen bestimmten Sachen, etwa Neuware mit bestimmter Seriennummer, sog. Stückschulden) ist das unproblamtisch, da der Verkäufer die verkaufte Stücksache nicht mehr leisten kann. Er hat sie schlicht nicht mehr. Aber auch bei bloß gattungsmäßig umschriebenen Schulden (Neuwaren, sog. Gattungsschulden) gilt im Ergebnis nichts anderes, da bei eBay in aller Regel eine Schickschuld vereinbart wird und durch Aussondern und Absenden seitens des Verkäufers Konkretisierung gemäß § 243 II BGB eintritt, wodurch sich die Gattungsschuld in eine Stückschuld umwandelt. Der Verkäufer muss dann keine andere Sache aus der Gattung besorgen, sondern seine Lieferpflicht beschränkt sich auf die abgesandte Ware. Ist die abgesandt Ware verschwunden, wird der Verkäufer also nach § 275 I BGB frei. Um den Nachweis der Unmöglichkeit möglichst einfach führen zu können, muss der Verkäufer die Absendung beweisen (Einlieferungsbeleg), bei Briefen, Warensendungen u.ä. wird es also schon schwierig.

2. Muss der Verkäufer nicht mehr leisten, so erlischt gemäß § 326 I 1 BGB grundsätzlich sein Anspruch auf Kaufpreiszahlung. Da es bei Ebay in aller Regel zu einer Vorauszahlung gekommen ist, ergibt sich dann ein Rückzahlungsanspruch aus §§ 326 IV, 346 I BGB. Die Zahlungspflicht bleibt jedoch ausnahmsweise bestehen, wenn die sog. Preisgefahr schon auf den Käufer übergegangen ist. Bei Ebay kommt hier § 447 BGB ins Spiel, sog. Versendungskauf. Die Rechtsprechung (BGH) geht bei Ebay davon aus, dass der Verkäufer die Ware auf Verlangen des Käufers versendet, so dass die Voraussetzungen des § 447 BGB grundsätzlich vorliegen und der Käufer auch dann zahlen muss, wenn er die Sache nicht erhält. ABER es gibt eine wichtige Gegenausnahme: Beim Verbrauchsgüterkauf gilt § 447 BGB wegen § 474 II 2 BGB nicht. Der Käufer muss also nicht zahlen, wenn er als Verbraucher eine bewegliche Sache von einem Unternehmer gekauft und die Ware nicht erhalten hat. Anders also nur im Verhältnis Unternehmer-Unternehmer, Verbraucher-Verbraucher und Verbraucher-Unternehmen (wenn Verbraucher = Verkäufer). Im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs wird ein Verkäufer also besser auf einen Empfangsnachweis bestehen, um Manipulationen auszuschließen (kann er den Eingang der Ware nicht beweisen, verliert er den Kaufpreis). in den übrigen Fällen behält er seinen Zahlungsanspruch, weshalb der Empfangsnachweis gar nicht so wichtig ist. Hier sollte der Käufer auf versicherten Versand bestehen.
 
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