Office 2003 - Microsoft Lizenzbedingungen

knuti1960

Member
Themenstarter
Registriert
6 Jan. 2012
Beiträge
218
Hallö,

ich habe Office 2003 erworben und möchte das nun installieren, auf einem älteren Desktop-PC (XP) mit mehreren Benutzern und einem Thinkpad mit 1 Benutzer (Windows7). Es steht in der Beschreibung des Verkäufers u.a.:
Und Sie dürfen nach den Microsoft Lizenzbedingungen jede Vollversion auf einem PC und zusätzlich auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch den einzigen Hauptnutzer installieren.
Beduetet das nun, nur ein einziger Benutzer des Desktop-PC´s kann Office legitim nutzen?

Grüße,
Knud
 
Die Lizenzbestimmung ist da ja recht eindeutig, die Frage ist, wie wollen sie das sicherstellen?

Dass du die Software nur auf zwei Rechnern installieren darfst, lässt sich durch die Aktivierung ja noch einigermaßen steuern, aber wie viele Menschen deinen Computer benutzen, können sie ja nicht kontrollieren.
 
Ich verstehe das eher so, dass Du die Software zwar auf zwei Rechnern installieren darfst, zu jedem Zeitpunkt aber nur ein Hauptnutzer damit arbeiten darf.
D.h. Du dürftest gleicheitig mit Word auf dem PC und Excel auf dem Laptop arbeiten, es dürften aber nicht gleichzeitig Du mit Word am PC und deine Oma mit Excel am Laptop arbeiten.
Ob das so wirklich stimmt, hängt von der Definition von "Hauptnutzer" ab. Gibt es auch "Nebennutzer"?


[EDIT] Ne, das ist so falsch. Eine Lizenz gilt nur für einen Nutzer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Lizenzbestimmung ist da ja recht eindeutig, die Frage ist, wie wollen sie das sicherstellen?
.
Wenn sich alle an Regeln halten entfällt die Überwachung. Sollte Überwachung nötig werden, jammern wieder alle.
Du kannst auch eine rote Ampel überqueren, ohne erwischt zu werden, Unrecht ist es trotzdem!

Die Lizenz ist absolut eindeutig. Sie gilt für 2 Geräte und eine biologische Einheit aka Mensch.
 
Damit soll sichergestellt werden, dass das Office *NICHT* auf dem PC des einen und dem Laptop eines anderen Users installiert wird.
Hierfür wäre zwei Lizenzen erforderlich (für jeden Rechner eine).

Beduetet das nun, nur ein einziger Benutzer des Desktop-PC´s kann Office legitim nutzen?
Nein - nur der Hauptnutzer, der auch die mobile Lizenz nutzt, darf das Office verwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn sich alle an Regeln halten entfällt die Überwachung. Sollte Überwachung nötig werden, jammern wieder alle.
Du kannst auch eine rote Ampel überqueren, ohne erwischt zu werden, Unrecht ist es trotzdem!

Die Lizenz ist absolut eindeutig. Sie gilt für 2 Geräte und eine biologische Einheit aka Mensch.

Da stimme ich dir absolut zu. Über Sinn und Unsinn kann man lange streiten, muss man aber nicht.

@ Mornsgrans: Fehlt in deinem ersten Satz nicht ein "nicht"?
 
Die Lizenzbestimmung ist da ja recht eindeutig, die Frage ist, wie wollen sie das sicherstellen?

Dass du die Software nur auf zwei Rechnern installieren darfst, lässt sich durch die Aktivierung ja noch einigermaßen steuern, aber wie viele Menschen deinen Computer benutzen, können sie ja nicht kontrollieren.
Bei Privatleuten: Garnicht. Das fällt auch nicht ins Gewicht...
Aber: Nur weil am Obststand an der Straße keiner steht und kassiert, sondern nur ein Kässchen mit Geldschlitz angebracht ist heißt ja nicht, dass du die Äpfel einfach so mitnimmst. (Ich weiß, dass physisch/immateriell-Vergleiche hinken.)
Bei Firmen wird das ganze wesentlich interessanter. Da kommt im Extremfall einer und schaut nach.
 
Die Frage war ja:
Office legitim nutzen?
Und das scheint ja nicht ganz eindeutig zu sein: Ein Hauptnutzer darf. Was ist mit gelegentlichen "Nebennutzern?
Dass das ganze nicht kontrollierbar ist, vermute ich auch.
Ich frage mich nebenbei auch,ob kontrollierbar wäre,ob ich die Software nicht auf 2 mobilen Geräten installiert habe,anstatt auf einem mobilen und einem Desktop-PC.
 
Ich interpretiere das so, daß die Einschränkung auf den Hauptnutzer für die 2. Installation auf dem Mobilgerät gilt.
D.h. am Desktop darf es jeder nutzen, zusätzlich auf einem Notebook darf es aber nur 1 Person, eben der Hauptbenutzer, installieren.
 
Ob die Einschränkung "zur Verwendung durch den einzigen Hauptnutzer" sich auf beide Punkte der Aufzählung bezieht oder nur auf den zweiten ist aufgrund der Formulierung nicht eindeutig. Beide Interpretationen sind möglich.
Die zweite erscheint mir aber logischer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat jemand die offizielle Formullierung von Microsoft, eventuell auch in Englisch?
 
Ich habe mal meinen Microsoft-Lieferanten angeschrieben, er war eine Zeitlang Kundenberater "Geschäftskunden" bei MS und arbeitet immer noch in diesem Bereich. Sobald ich eine Antwort habe, poste ich diese.

Aber schon interessant, welche Interpretationen versucht werden, aus diesem einen Satz zu ziehen ;)
 
Das ist die EULA für einen Volumenlizenzvertrag, wenn ich es richtig lese.
Ich habe nun die EULA des erworbenen Produktes gelesen. Dort steht für mich ganz eindeutig, dass eine Installation nur für einen Rechner zulässig ist.
 
Ich stelle den wesentlichen Teil der EULA mal hier ein:

SOFTWARELIZENZ

Der Begriff ~Computer~ wie hierin verwendet,bezeichnet einen einzigen
Computer.
1. LIZENZGEWÄHRUNG. Der Hersteller gewährt Ihnen unter der
Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses EULAs einhalten, die
folgenden Rechte:
1.1 Installation und Verwendung. Soweit nicht ausdrücklich
anderweitig in diesem EULA bestimmt, sind Sie berechtigt,eine Kopie
der Software auf dem Computer zu installieren und zu verwenden. Die
Software darf nicht gleichzeitig auf verschiedenen Computern oder von
verschiedenen Computern aus , einschließlich einer Arbeitsstation,
eines Terminals oder eines anderen Gerätes, installiert, angezeigt,
ausgeführt, geteilt oder genutzt werden und es darf nicht
nebeneinander von verschiedenen Computern aus auf die Software
zugegriffen werden.
1.2 Software als eine Komponente des Computers - Übertragung. DIESE
LIZENZ DARF NICHT GETEILT ODER GLEICHZEITIG AUF MEHREREN COMPUTERN
VERWENDET WERDEN. Die Software darf nur auf einem einzigen Computer,
wie in diesem EULA beschrieben, verwendet werden.

Das Aktivieren funktioniert auch nur auf einem PC, jegliche Versuche auf einem zweiten PC zu aktivieren,scheitern. Online und telefonisch versucht. Die "automatische Dame" am Telefon behauptet, dass die zulässige Anzahl der Aktivierungen bereits erreicht sei. Dies deckt sich ja auch mit dem, was in der Lizenz steht, s.o. !

Die Aussage des Verkäufers:

Seit dem BGH Urteil vom 06.07.2000 darf OEM-Software auch ohne den damit erworbenen PC weiterveräussert werden.
Sie kaufen also eine ganz normale, unbenutzte Vollversion.
Und Sie dürfen nach den Microsoft Lizenzbedingungen jede Vollversion auf einem PC und zusätzlich auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch den einzigen Hauptnutzer installieren.

mag ja vielleicht für irgendwelche anderen Versionen von Microsofts Office-Software gelten, für die von ihm an mich verkaufte ist sie jedenfalls nicht zutreffend. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob er das jemals selber versucht hat in der Vergangenheit, die Software auf 2 PC´s zu aktivieren. Gestern habe ich mal Kontakt über ebay aufgenommen, bisher jedoch keine Antwort erhalten. Eine Bewertung des Verkäufers durch mich steht noch aus.

Stellungnahme der MS-Community ( Microsoft-Answers-Forum):

Bei einer OEM-Version von Microsoft Office 2003 besteht nach meinen Informationen kein Zweitinstallationsrecht auf einem tragbaren Gerät.

Resume: Man muss schon genau hinschauen, was man da so kauft, und die Angaben der Verkäufer sind nicht unbedingt zutreffend!

Grüße,
Knud
 
Stellungnahme der MS-Community ( Microsoft-Answers-Forum):

Bei einer OEM-Version von Microsoft Office 2003 besteht nach meinen Informationen kein Zweitinstallationsrecht auf einem tragbaren Gerät.

Resume: Man muss schon genau hinschauen, was man da so kauft, und die Angaben der Verkäufer sind nicht unbedingt zutreffend!
Resume: Hättest du weiter oben geschrieben, dass du eine OEM-Version erworben hast, dann hätten wir uns hier mindestens 10 Posts sparen können. ;)
 
Soeben erreichte mich eine Stellungnahme des Verkäufers:

Hallo Herr

Microsoft sträubt sich da ein wenig gegen die europäischen Urteile.
OEM und Retail Versionen einer Software dürfen nicht unterschieden werden.
Die im Programm enthaltenen EULA's sind veraltet und können ignoriert werden.

Auf Ihrem Rechner haben Sie ja erfolgreich die Vollversion installiert.
Auf Ihrem Laptop müssen Sie einen "Trick"
anwenden.
- entweder einige Wochen warten, dann ist/sollte erfahrungsgemäß eine Onlineaktivierung möglich sein oder
- telefonische Aktivierung mit
dem Hinweis einer Neuinstallation, weil der Rechner a) neu installiert wurde oder b)kaputt ist und Sie einen neuen haben

Wie würdet ihr euch jetzt verhalten? Ich hatte dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich den damaligen Preis für die Software nur bezahlt habe, da ich davon ausging, dass das Produkt auf 2 Rechnern installierbar ist.

Grüße,
Knud
 
  • ok1.de
  • thinkstore24.de
  • ok2.de - Notebook Computer Server
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben