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Oftmals werden die Daten zur Vermeidung rechtlicher Schwierigkeiten über einen VPN-Tunnel umgeleitet. Die Umleitung erfolgt entweder über Server im Ausland, in der es keine Gesetze analog zur Störerhaftung in Deutschland gibt, oder durch Server eines Freifunk-Vereins in Deutschland, der das Providerprivileg besitzt und daher nicht im Sinne der Störerhaftung haftbar gemacht werden kann.
Nun, er darf aber ohne weiteres bei mir auf dem Hof damit rumfahren. Außerdem hat das überlassen des Schlüssels nichts mit dem Führen des Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr zu tun. Muss ich auch das vorgeschriebene vollständige Lesen des Handbuches mit einer Wirksamkeitsüberprüfung nachweisen können?Es geht nicht danach, was Du denkst...Du machst Dich strafbar. Du mußt Dir den Führerschein zeigen lassen, falls es mit der Absicht der Nutzung verliehen wird.
Wenn, dann müßtest Du es ohne Schlüssel Ihm vor das Haus stellen.
Doch, musst Du. Sogenannte Halterhaftung:Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist. (Quelle: § 21 StVG)
Ich vermute mal nicht. Aber wir sollten uns wieder dem Thema widmen. Unsere Rechtsauffassung scheint zudem deutlich unterschiedlich zu sein.Ob das nun in Österreich auch so ist, weiß ich nicht. In Deutschland solltest Du schon ziemlich sicher sein, dass Dein Bekannter einen Führerschein hat. Zur Not zeigen lassen.
Wäre schlimm, wenn denen der Stoff ausgehen würde.Die Medien reden heute aber auch davon, daß der Wegfall der Störerhaftung auch für Privatleute gilt.
Jetzt heisst es nur noch die nächsten 5 jahre zu warten, bis das Gesetz wohl tatsächlich mal in Kraft tritt
Vielleicht gibt es dann nur noch UMTS/LTE, was ja schon heute mehr im Trend als altmodische Festnetzanschlüsse ist.
Sobald überall sauberer Empfang vorhanden, ist WLAN hinfällig.
Vielleicht gibt es dann nur noch UMTS/LTE, was ja schon heute mehr im Trend als altmodische Festnetzanschlüsse ist.
Sobald überall sauberer Empfang vorhanden, ist WLAN hinfällig.
aber genau das geschäftsmodel lanciert einer der grösten provider weltweit.Ist schließlich auch nicht im Sinne des Erfinders bzw der Provider, daß jeder seinen privaten Anschluß der ganzen Straße zur Verfügung stellt. Die wollen möglichst vielen Leuten ihre Anschlüsse verkaufen.
nein der industriezweig baut keine zweites netzt auf sondern nutzt die infrastrucktur der privatanwender um mit deren zustimmung (siehe link oben) ein bereits bestehendes netzt frei zugänglich zu machen, ohne zusätzlichen kosten die werden ja vom betreiber bezahlt,Das würde einen ganzen Industriezweig zunichte machen.
aber genau das geschäftsmodel lanciert einer der grösten provider weltweit.
cablecom http://www.upc-cablecom.ch/de/internet/wi-free/
das stimmt,..... aber auch nicht ganz, den du kannst dein home abo nicht nur zuhause haben sondern überall wo einDas Zeug heißt zwar Wi-Free, "free" ist es aber nicht, außer du bist zahlender Kunde bei dem Verein.
ich glaube das ganze zeigt die richtung in der/die art und weise es die grossen umsetzten ihren kunden das zu geben was sie wollen.
und weg vom alten zopf, wenige gigantische grosse antennen/anlagen dafür sehr viel kleine.
Besitzer von Internet-Anschlüssen haften nicht für Gäste
Link: http://de.reuters.com/article/deutschland-internet-tauschb-rsen-idDEKCN0Y325V
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Also wenn man jetzt z.B. ein Geschäft, Gasthaus, Kneipe etc. hat, kann man jetzt sein W-Lan Zugang mit Internet (ohne Passwort) anbieten,
ohne Haftbar gemacht zu werden. Sehe ich das so richtig?
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