Notebook wandeln! Akkulaufzeit mies - Switchable Grafik funktioniert nicht - Externer VGA Ausgang defekt

Skol66

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Notebook wandeln! Akkulaufzeit mies - Switchable Grafik funktioniert nicht - Externer VGA Ausgang defekt

Hallo Leute,

ich besitze seit Anfang Januar ein T500 Typ: 2082-52G mit ATI Grafikkarte und will das Teil wieder loswerden.
Trotz aktuellster Treiber ist das gerät unter Windows XP nicht lauffähig!

Folgende Probleme unter Windows XP
Interne Grafikkarte:
VGA Ausgang nicht Funktionsfähig
Akkulaufzeit ca 1h30
Dezidierte Grafikkarte:
VGA Ausgang: bei Anstecken Standby-Mode, dann rosa Schleier über Bild, Bild unscharf und nicht lesbar.
Akkulaufzeit ca 45min

Bios Einstellungen:
gehen wiederholt verloren: Grafikeinstellungen, Boot Devices

Gerätedefekte:
Tasten hängen sich wiederholt aus
Displayrahmen hält nicht - Klipps lösen sich.

Bisher bei Lenovo reklamiert
T500 Windows XP Restore CDs bestellt
Neuer Akku bestellt - keine Änderung

Techniker war auch schon vor Ort und hat den Displayrahmen und die Tastatur gewechselt.

Testbetriebssysteme - 3 verschiedene Festplatten:
Windows XP von Lenovo - Recovery Version für T500
Windows XP Profesional mit allen aktuellen Treibern
Windows Vista

Unter Vista habe ich keine Probleme mit der Grafik und auch die Akkulaufzeit beträgt mindestens 4h!
Habe mir extras dieses Notebook gekauft, da Windows XP enthalten war und ich diese Betriebssystem verwenden MUSS. (Von der Firma ist es nicht erlaubt Vista zu verwenden)

Momentan wird das Thema bei Lenovo eskaliert.
Hatte wer von euch ähnliche Probleme/Erfahrungen?
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein das das Gerät gewandelt wird? Habe Vor-Ort Garantie und der Händler meint ich soll diese auch nutzen. Eine Reparaturabwicklung über ihn bringt mir angeblich keine Vorteile.

gruß,
ein verzweifelter Skol ;(
 
Hi,

[quote='Skol66',index.php?page=Thread&postID=539949#post539949]Welche Bedingungen müssen erfüllt sein das das Gerät gewandelt wird? Habe Vor-Ort Garantie und der Händler meint ich soll diese auch nutzen. Eine Reparaturabwicklung über ihn bringt mir angeblich keine Vorteile.[/quote]eigentlcih ist das quatsch, denn wenn ich mich recht erinnere, sit eine Wandlung nur über den Händler möglich. Und dafür muss dem Händler 3 mal die Möglichkeit gegeben sein, den gleichen Fehler zu beseitigen. Erst dann hat man als Kunde ein recht auf Wandelung beim Händler, und nur beim Händler. :(
 
wozu hab ich dann eine vor-ort erweiterung um 180 euro gekauft, wenn dann erst wieder der Händler was tun muss?!?

d.h. da ich beruflich auf das Notebook angewiesen bin, darf ich mir ein neues kaufen und dann der Dinge ausharren?
 
Hi,

das sind zwei paar verschiedene Schuhe: Die Garantielesitung von Lenovo als Hersteller ist freiwillig, der Händler in Deutschland ist zu einer 1-jährigen Garantie plus ein weiteres Jahr Gewährleistung gesetzlich verpflichtet. Ich weiß nicht, ob auch Lenovo irgendwann wandelt, verpflichtet sind nicht dazu. Da du ja aber auf die gesetzliche Wandlung zurückgreifen willst, mußt du über den gehen, der dazu verpflichtet ist. :(
 
[quote='buergernb',index.php?page=Thread&postID=539977#post539977]...der Händler in Deutschland ist zu einer 1-jährigen Garantie plus ein weiteres Jahr Gewährleistung gesetzlich verpflichtet..[/quote]Der Händler in D ist zu zwei Jahren Gewährleistung gesetzlich verpflichtet, wobei nach den ersten 6 Monaten eine Beweißlastumkehr zu Lasten des Käufers eintritt. Garantie ist ein individueller Vertrag und nicht im Gesetz geregelt.
 
Zitat von: buergernb:
Und dafür muss dem Händler 3 mal die Möglichkeit gegeben sein, den gleichen Fehler zu beseitigen.
Es muss nicht der gleiche Fehler sein! Aber es reicht nicht drei Fehler in einer Reparatur zu beseitigen. Es geht eher um die Anzahl der Reparaturen, was dann repariert wird ist eigentlich egal.
Man kann aber mal bei Lenovo nach Kulanz fragen, ob sie von sich aus wandeln.

Gruß Frosch
 
Hi,

ich sag ja, ist etwas länger her, dass ich mich damit beschäftig hab. :whistling: Aber was die Wandlung betrifft, habe ich mich doch recht erinnert, oder?
 
Ja, hast du.

Ich hatte so einen Fall mal mit meinem Handy.
1. Fehler war die Software (obwohl das schon strittig ist),
2. Fehler war der Joystick,
und der 3. war der Lautsprecher.
Ich habe aber alles über den Händler klären müssen.


Gruß Frosch
 
Beratung - hier?

Hallo Skol,

hier kann Dir nur ein Anwalt helfen! Wirklich!

Hier stehen einige richtige Sachen und andere Sachen die (wegen neue Gesetzeslage!) nicht mehr stimmen!

Anbei noch ein Link. Manchmal kann der Briefkopf eines Anwalts wunder bewirken!

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/12/09/anwaltsbriefbogen/

"Obwohl ich in der Sache nichts anderes schrieb als mein Mandant schon einige Male zuvor, klingt die Stellungnahme an meine Adresse deutlich besser:"
"Anwaltsbriefbögen sind halt doch zu was gut."

Übrigens ist dein Vertragspartner der Händler und nicht Lenovo! Also musst Du ihm ziemlich auf die Pelle rücken!
 
[quote='kampf_frosch',index.php?page=Thread&postID=540045#post540045]Hi fetterP,

bin halbwegs up to date oder lauf schon wieder hinterher?

Gruß Frosch[/quote]

Ich wollte niemanden beleidigen/bloß stellen oder kritisieren, sondern vielmehr dem Threadersteller den für mich besten Rat geben!

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Händler (von großen Unternehmen bis zu den kleinen Ein-Mann-Unternehmen) bei ganz klaren Rechtslagen sofort dem nachgeben, was der Anwalt fordert.
 
Mhmmm... was mir halt dabei wehtut ist das ich ein nicht ausgereiftes Gerät bekommen habe und mir dadurch nicht unwesentliche Kosten entstehen.
Der witz vor allem dabei ist, das mit die Vor-Ort-Garantie hier auch nicht weiterhilft.

Die Jungs von der Lenovo Hotline sagen das sie diesbezüglich nichts machen können, muss ich mit dem Händler klären.
Der Händler sagt er kann nur austauschen wenn er das OK von Lenovo bekommt.

Mist ;( ,
Skol
 
@Skol: Der Händler versucht sich rauszureden. Lass den nächsten Reparaturversuch direkt über den Händler laufen, soll der es zu Lenovo schicken. Weigert er sich hilft nur ein Anwalt.
 
Mhmm.. Wozu habe ich dann eine Vor-Ort Garantie, wenn ich das Gerät dann trotzdem einschicken muss?

Ich bin beruflich auf das Gerät angewiesen. D.h. ich darf mir ein neues Notebook kaufen, dann das alte einschicken und der dinge hoffen. Wenn ich das Geld bekomme super, wenn nicht habe ich 2 notebooks.
Noch eine gute Idee dazu?
 
Hi,

irgendwo wurden hier diese Woche ein par Passagen aus dem Vertrag mit Lenovo gepostet. Danach kann es in bestimmten Fällen dazu kommen, dass das Gerät trotz VorOrt-Service eingeschickt werden muss/kann. Und das hat man wohl mit dem Kauf abgesegnet. :( Finde den Thread gerade aber nicht...
 
Ich würde an deiner Stelle erstmal versuchen ein wenig druck zu machen und denen klarzumachen das der Vor-Ort Service mal das Mainboard tauscht... klingt ja fast so als läge der Hund dort begraben. Und für den Grafik ausgang (auch wenns nervig ist und zusatzkosten verursacht) schon mal den Displayport benutzt oder nur den VGA Ausgang?
 
techniker meinte das es nicht am Mainboard liegen kann, wird aber wohl als nächstes getauscht.
Über den Displayport habe ich es nicht probiert und werde ich es auch nicht.
Ich habe für einen VGA Ausgang bezahlt und sehe nicht ein nochmal extra Hardware anzuschaffen (Displayport --> DVI. DVI --> VGA) damit ich einen Monitor anshcließen kann.
den Vertrag mit Lenovo habe ich nie zu gesicht bekommen, ergo kann ich damit nicht einverstanden sein. Oder nicht?

Gruß
 
[quote='Skol66',index.php?page=Thread&postID=540070#post540070]Der witz vor allem dabei ist, das mit die Vor-Ort-Garantie hier auch nicht weiterhilft.

zumindestens hilft sie soviel, dass du bei berechtigten mängeln jedesmal den kundendienst zur behebung anfordern kannst.

Die Jungs von der Lenovo Hotline sagen das sie diesbezüglich nichts machen können, muss ich mit dem Händler klären.

da haben die lenovo-jungs - rein rechtlich gesehen - leider (für dich) völlig recht.

Der Händler sagt er kann nur austauschen wenn er das OK von Lenovo bekommt.

das sieht wiederum der händler auch richtig. wenn allerdings du oder ein anwalt, den händler (als deinen alleinigen vertragspartner) schriftlich und mit fristsetzung zur beseitigung der vorhandenen mängel aufforderst, dann wird es zur pflicht/sache des händlers, dies letzendlich mit lenovo abzuklären.
(und bitte nicht mündlich oder per sms oder mail, sondern schriftlich!)

meine meinung ist, dass du so auch nicht weiter kommst, die zeit rennt dahin und du ärgerst dich nur.
schreib erstmal selber (nicht "schwafeln"/nur fakten) und wenns nicht hilft, musst du dir halt einen anwalt mieten. good luck!

greetz jürgen
[/quote]
 
Hab jetzt mal eine längere email an lenovo und den händler geschickt.
Mal schauen was sich tut. Rechtschutzversicherung ist auch schon eingeschaltet.

ist echt ärgerlich sowas!
 
[quote='Skol66',index.php?page=Thread&postID=540105#post540105]Ich bin beruflich auf das Gerät angewiesen. D.h. ich darf mir ein neues Notebook kaufen, dann das alte einschicken und der dinge hoffen. Wenn ich das Geld bekomme super, wenn nicht habe ich 2 notebooks.
Noch eine gute Idee dazu?[/quote] Nochmals, hier kann dir nur ein Anwalt helfen! Er (jedenfalls ein guter) kümmert sich auch um alle Folgekosten und Schadensersatzansprüche!

Als Beispiel: Ein Freund von mit hat vor zwei Jahren an Karneval in einem Taxi gekotzt. Unterm Strich musste er etwa 900 Euro zahlen und seine Anwaltskosten waren nicht mals dabei (Rechtsversicherung). Reinigung, Verdienstausfall, ...

Bei dir würde das bedeuten, Ersatzgerät mit allen Kosten und und und würde die gegnerische Partei zahlen!

Also, daher erneut mein Appell: Soll der Anwalt denen die Dinger um die Ohren hauen!

Viel Erfolg!

PS: Ein Händler hat nicht drei, sondern NUR zwei Möglichkeiten der Nachbesserung (das hießt Mängelbeseitigung).

PPS: Ich kenne sogar einen richtig guten Anwalt, der sich um solche Dinger sehr gerne kümmert! Wohnt in Köln! Hat mal einen Unternehmen beauftragt, die mit Hebebühne eine Couch aus seiner Wohnung abgeholt haben (vorher vom Möbelhaus falsch/defekt geliefert). Kosten hierfür bei etwa 1000 Euro. Die Couch selbst nur 1500 Euro! Wie gesagt, dieser kümmert sich sehr gerne darum! Bei Interesse, PN an mich!
 
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