Nicht passiert -> 500€ Geldstrafe?

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Virility

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Hallo!
Erstmal: Mir geht es hier nicht um eine Rechtsbertung, sondern nur um eine Einschätzung der Lage von eurer Seite.

Folgendes ist passiert:

Meine Schwester fuhr in einer 30er Zone, in der solche Halbinseln alle paar Meter sind. In dieser Straße befindet sich eine Grundschule, die auch ihre eigene Tochter besucht. Der Verkehr und die Halbinseln erlauben es eigentlich nie mehr als 30 km/h zu fahren. So auch an besagtem Tag. Meine Schwester fuhr nach eigenen Angaben mit ca. 25 km/h in dieser Straße (man ist ja erst recht vorsichtig, wenn das der Schulweg vom eigenen Kind ist). An einer Baustelle hat man ihr die Vorfahrt genommen und sie, obwohl sie Vorfahrt hatte, nicht vorbeigelassen. Nachdem ca. 10 Autos fuhren und sie nicht vorbeikam nutze sie eine Lücke und beschleunigte mit ihrem Ford Fiesta (50PS) schnell auf die 25km/h und fuhr mit der Geschwindigkeit weiter.

DANN ist ihr ein Kind mit dem Fahrrad vors Auto gelaufen. Sie hatte eine Vollbremsung hingelegt und blieb ca. 1 Meter vor dem Kind stehen. Sie sagte zu dem Kind dann noch, dass es doch aufpassen müsse, wenn es über die Straße geht und fuhr dann weiter (ist ja nichts passiert! ). Im Spiegel hat sie nur gesehen, dass eine Person hinterher gelaufen ist, aber das war ihr in dem Moment egal.
Nach 2 Wochen hat sie eine Anzeige erhalten wegen vorsätzlicher Gefährung des Straßenverkehrs. Sie hatte dazu Stellung genommen und den ganzen Vorfall aus ihrer Sicht geschildert. Nun bekam sie ein Schreiben vom Staatsanwalt, dass sie gegen eine Zahlung von 500€ ( fünfhunder euro) !!!!!!!!!! das Verfahren eingestellt werden kann, ansonsten würde man mit ihr vor Gericht gehen. Das Merkwürdige ist auch, dass sie das Geld ein einen gemeinnützigen Verein (hier Verein für Gefangenenfürsorge) überweisen soll.
Es steht im Schreiben ausdrücklich drin ,dass es KEINE Spende ist ;-) . Für mich klingt das nach Freikaufen. Punkte in Flensburg, Geldstrafe an sich oder Fahrverbot (was man alles bei einem Verkehrsvorfall denken würde fallen nicht an)

Sagt mal, ist das NORMAL? Der erste Anwalt hat am Telefon gesagt sie solle zahlen, weil man aus der Nummer nicht rauskommt ohne noch höhrere Kosten zu haben, doch mal im Ernst. 500€ (!!!!!) weil NICHTS passiert ist?

Meine Schwester ist natürlich fertig mit ihren Nerven, v.a. weil es geldmäßig bei ihr auch nicht so dicke ist.

Würde gerne eure Einschätzung dazu hören.
 
Tipp aus der Praxis: Bei der StA anrufen und die finanziellen Verhältnisse schildern. Die kennen sie natürlich nicht. Dann geht noch was in der Höhe. Sollte man nicht glauben, ist aber wie auf dem Basar.
In der Sache: ein Beinahe-Unfall reicht für 315c StGB aus. Falls es zum Anwalt geht, sollte der die Voraussetzungen des 315c Abs 1 Nr 2 prüfen.

Abstrakte Rechtsberatungen hier im Forum bringen wenig, das gehört in die Hand eines Anwalts, deram Besten gut mit dem Staatsanwalt kann ;)
 
Virility' schrieb:
zahlungsweise ist schon angegeben: 5x100€ ...

werden heute mal ein schreiben aufsetzen. werde berichten.

besser ist es, wie @cunni schon geschrieben hat, mit der staatsanwaltschaft zu telefonieren. das aktenzeichen ist entweder oben rechts oder links auf dem schreiben, darunter ist immer die telefonnummer der zuständigen abteilung der sta.
jeder staatsanwalt sowie auch die amtsanwälte haben in einem gewissen rahmen einen spielraum. die bisher genannte summe von 500€ ist auch nur eine richtschnur.

wenn anwalt, dann fachanwalt für verkehrsrecht, der vielleicht bekannte familienrechtsanwalt muss das nicht können. gute beziehungen zwischen staatsanwalt und anwalt können nicht schaden.

gruß in't huus

gatasa

p.s.: bei diesen deliktsfeldern sind gefühle und das vermitteln dieser gefühle an die polizei, staatsanwaltschaft und schlussendlich an den richter entscheidend.
wenn der anzeigende gut rüberbringen kann, dass er sich gefährdet fühlte und dies glaubwürdig rüberbringt, hat den richter und seine schöffen schon in der tasche.
glaubwürdigkeit und auftreten vor gericht sind herausragende elemente einer mündlichen verhandlung.
ein freundlich geführtes gespräch mit dem amtsanwalt oder staatsanwalt kann diesen für einen beschuldigten einnehmen und das strafmaß (hier einstellung gegen auflagen §153a stpo) verringern. vielleicht kommt sogar eine einstellung nach 153 stpo wegen geringfügigkeit in frage.

viel glück bei deinem gespräch, Virility

gatasa
 
hey!

meint ihr wirklich "anrufen" ist am besten? ich bin jemand, der wichtige angelegenheiten schriftlich macht. wir hatten überlegt dem staatsanwalt ein schreiben aufzusetzen und darin die situation zu schildern...

gruß
virility
 
Virility' schrieb:
meint ihr wirklich "anrufen" ist am besten?
Wenn Deine Schwester wirklich wenig Einkommen hat muss es sowieso per Brief (Gleich ein Kopie da rein legen vom Einkommen.) vorgelegt werden. Auf einen Anruf hin wird er die Strafe nicht runter schrauben. Deshalb würde ich es mit einem kurzen Brief machen. Nicht zu viel schreiben!

Gruß Flexibel
 
Mornsgrans' schrieb:
Aber letztendlich ist es müßig, eine "Laiendiskussion" mit allen möglichen Spitzfindigkeiten vom Zaun zu brechen

Ich setze hier - zunächst gedanklich - ein Vorhängeschloss.

Die Hinweise, dass du mit der Staatsanwaltschaft verhandeln kannst, sind doch schonmal nicht schlecht.

Ansonsten darf es hier keine Rechtsberatung geben - ich denke, du bist bei einem Anwalt am Besten aufgehoben. An deiner Stelle würde ich auf keinen Fall selber anrufen oder einen Schriftsatz aufsetzen. Informiere dich über die Rechtsschutzversicherung oder über den ADAC, da beraten die Anwälte ihre Mitglieder auch telefonisch und zwar kostenlos.
 
@Goonie
Kein Problem. Rechtsschutz greift in dem Fall nicht. schon geklärt. Im Adac ist auch keiner.

Werden dann ein Schreiben aufsetzen. Einkommensnachweis ist kein Problem. Schwager ist alleinverdiener , abgesehen vom minijob meiner Schwester. 2 kleine Kinder, etc pp ... ich melde mich dann bei euch.
 
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