Nicht passiert -> 500€ Geldstrafe?

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Virility

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Hallo!
Erstmal: Mir geht es hier nicht um eine Rechtsbertung, sondern nur um eine Einschätzung der Lage von eurer Seite.

Folgendes ist passiert:

Meine Schwester fuhr in einer 30er Zone, in der solche Halbinseln alle paar Meter sind. In dieser Straße befindet sich eine Grundschule, die auch ihre eigene Tochter besucht. Der Verkehr und die Halbinseln erlauben es eigentlich nie mehr als 30 km/h zu fahren. So auch an besagtem Tag. Meine Schwester fuhr nach eigenen Angaben mit ca. 25 km/h in dieser Straße (man ist ja erst recht vorsichtig, wenn das der Schulweg vom eigenen Kind ist). An einer Baustelle hat man ihr die Vorfahrt genommen und sie, obwohl sie Vorfahrt hatte, nicht vorbeigelassen. Nachdem ca. 10 Autos fuhren und sie nicht vorbeikam nutze sie eine Lücke und beschleunigte mit ihrem Ford Fiesta (50PS) schnell auf die 25km/h und fuhr mit der Geschwindigkeit weiter.

DANN ist ihr ein Kind mit dem Fahrrad vors Auto gelaufen. Sie hatte eine Vollbremsung hingelegt und blieb ca. 1 Meter vor dem Kind stehen. Sie sagte zu dem Kind dann noch, dass es doch aufpassen müsse, wenn es über die Straße geht und fuhr dann weiter (ist ja nichts passiert! ). Im Spiegel hat sie nur gesehen, dass eine Person hinterher gelaufen ist, aber das war ihr in dem Moment egal.
Nach 2 Wochen hat sie eine Anzeige erhalten wegen vorsätzlicher Gefährung des Straßenverkehrs. Sie hatte dazu Stellung genommen und den ganzen Vorfall aus ihrer Sicht geschildert. Nun bekam sie ein Schreiben vom Staatsanwalt, dass sie gegen eine Zahlung von 500€ ( fünfhunder euro) !!!!!!!!!! das Verfahren eingestellt werden kann, ansonsten würde man mit ihr vor Gericht gehen. Das Merkwürdige ist auch, dass sie das Geld ein einen gemeinnützigen Verein (hier Verein für Gefangenenfürsorge) überweisen soll.
Es steht im Schreiben ausdrücklich drin ,dass es KEINE Spende ist ;-) . Für mich klingt das nach Freikaufen. Punkte in Flensburg, Geldstrafe an sich oder Fahrverbot (was man alles bei einem Verkehrsvorfall denken würde fallen nicht an)

Sagt mal, ist das NORMAL? Der erste Anwalt hat am Telefon gesagt sie solle zahlen, weil man aus der Nummer nicht rauskommt ohne noch höhrere Kosten zu haben, doch mal im Ernst. 500€ (!!!!!) weil NICHTS passiert ist?

Meine Schwester ist natürlich fertig mit ihren Nerven, v.a. weil es geldmäßig bei ihr auch nicht so dicke ist.

Würde gerne eure Einschätzung dazu hören.
 
Das Problem ist, das sie wahrscheinlich angezeigt wurde, von der Person, die ihr hinterher gelaufen ist. Das kann aber nur ein Anwalt herausfinden, da er ein Organ der Rechtspflege ist. Als Normalsterblicher kommt man nicht an die Akten.

Da sie angezeigt wurde, hat anscheinend der Staatsanwalt ein öffentliches Interesse festgestellt und ist der Sache nachgegangen. Ausserdem ist der Paragraph "Gefährdung des Strassenverkehrs" ein Gummiparagraph. Je nachdem wie der Richter und der Staatsanwalt drauf sind, kann man sagen, sie habe den Strassenverkehr gefährdet oder sie hat die nötige Aufmerksamkeit besessen. Die Rechtsschutzversicherung wird in einem Strafverfahren auch nicht einspringen.

Wenn sie Einspruch einlegt und vor Gericht geht, würde ich sagen, ihre Chancen stehen 50:50.
 
Es handelt sich um ein sog. vereinfachtes Verfahren, um die Kosten und den Zeitaufwand für die Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Die Beweislast reicht dem Amtsanwalt für eine Klageerhebung anscheinend aus.
Bevor deine Schwester ein Fahrverbot von einem Jahr oder mehr im Zuge eines Gerichtsverfahrens erreicht, sollte sie die geforderten 500.-€ einzahlen und an Schulen noch vorsichtiger fahren.
In einem Verfahren schätze ich ihre Chancen eher mit 20:80 für die Amtsanwaltschaft ein.

Der Hinweis auf "keine Spende" bezieht sich auf die mögliche Steuerabschreibung.
Kosten für Gerichtsverfahren können bei einem Freispruch von der Steuer abgesetzt werden - das entfällt hier natürlich.
 
Wenn sie keine Zeugen beibringen kann, die zu ihren Gunsten aussagen, hat sie einen möglichen Prozess schon verloren, sobald sie Widerspruch einlegt:
Kläger: Staatsanwalt + Zeuge (der sie angezeigt hat) vs. Fahrerin ohne Zeugen sind also zwei Aussagen gegen eine

(Meine Meinung als Laie)
 
Virility' schrieb:
Nachdem ca. 10 Autos fuhren und sie nicht vorbeikam nutze sie eine Lücke und beschleunigte mit ihrem Ford Fiesta (50PS) schnell auf die 25km/h und fuhr mit der Geschwindigkeit weiter.
Dieser Satz ist schon belastend für Deine Schwester. "schnell auf die 25km/h ..." Es war 30er Zone - Schulbereich - und wie man so schön sagt - die Sicherheit geht vor Schnelligkeit. Und dieses ist ja auch nur Deine Interpretation von dem was Dir deine Schwester erzählt hat. Wie es andere gesehen haben wissen wir also gar nicht.

Ich bin KFZ-Rechtschutzversichert. Aber der Stress mit der Versicherung, Anwalt und Gericht würde ich mir, so wie Du es geschildert hast, dann doch nicht antun und lieber zahlen. Ob es nun dann beim Richter 200 € teurer oder günstiger wird, darauf wollte ich es dann auch nicht anlegen. Der Staatsanwalt steht ja auch unter Erfolgsdruck. Er muss ja zeigen, dass er möglichst viele Rechtsangelegenheiten gewinnt.

Virility' schrieb:
Meine Schwester ist natürlich fertig mit ihren Nerven, v.a. weil es geldmäßig bei ihr auch nicht so dicke ist. Würde gerne eure Einschätzung dazu hören.
Wenn Deine Schwester so wenig Geld hat kann sie ihre Einkünfte (Tagessätze) vorlegen und darum bitten die Strafe zu reduzieren und auch gleichzeitig eine Ratenzahlung beantragen. Der Staatsanwalt lässt bestimmt mit sich reden, wenn es wirklich ums Geld geht.

Gruß Flexibel
 
Virility' schrieb:
Nachdem ca. 10 Autos fuhren und sie nicht vorbeikam nutze sie eine Lücke und beschleunigte mit ihrem Ford Fiesta (50PS) schnell auf die 25km/h und fuhr mit der Geschwindigkeit weiter.
Arminius hat es bereits angedeutet, §1 der StVO lässt sich in vielerlei Hinsicht auslegen und, obwohl man im Recht ist (in dem Fall Vorfahrt hat) kann man diese nicht erzwingen. Im Prinzip steckt m.M.n. da das Vergehen.
 
Mango Bango' schrieb:
Im Prinzip steckt m.M.n. da das Vergehen.
Eher in der Gefährdung des Kindes - dazu muss nichts "passiert" sein. Aber letztendlich ist es müßig, eine "Laiendiskussion" mit allen möglichen Spitzfindigkeiten vom Zaun zu brechen - so etwas artet meistens eh in verbale Tätlichkeiten aus und ruft letzendlich die Mods mit dem großem Vorhängeschloss auf den Plan.
 
schnell auf die 25km/h wurde natürlich nicht angegeben. das hab ich hier nur geschrieben.
sie ist wirklich extrem vorsichtig gefahren, da ihr eigenes kind dort auch zur schule geht. im moment sieht es s aus, dass der autofahrer mal wieder der blöde ist, weil irgendein kind schlecht erzogen wurde und ohne zu schauen auf die straße gelaufen ist.

die meinungen sind hier aber wirklich alle in die gleiche richtung. fresse halten und zahlen :-(
 
Virility' schrieb:
im moment sieht es s aus, dass der autofahrer mal wieder der blöde ist, weil irgendein kind schlecht erzogen wurde und ohne zu schauen auf die straße gelaufen ist.
Das hat mit Erziehung wenig zu tun, Kinder koennen sowas wie Geschwindigkeiten einfach nicht abschaetzten.
Die Blagen sind nicht verkehrskompatibel, darauf muss der Erwachsene eben Ruecksicht nehmen und sich entsprechend verhalten.
Familienhandbuch
 
Virility' schrieb:
im moment sieht es s aus, dass der autofahrer mal wieder der blöde ist,

In Tempo 30 Zonen und Spielstraßen ist das quasi immer der Fall. Bei Vorfällen mit Kindern hat der Autofahrer auch meist gelitten, auch außerhalb dieser besonderen Zonen, Grob gesagt mußt du dich immer besonders vorsichtig Verhalten, sobald du ein Kind entdeckst.

An ihrer Stelle würde ich evtl. noch die Meingung eines anderen Rechtsanwalts einholen.

Bzgl. der Zeugen ist natürlich die Frage, obs nur die eine Person war, oder auch das z.B. das Kind. Ansonsten stünde (meiner Meinung nach) Aussage gegen Aussage.
 
Ansonsten stünde (meiner Meinung nach) Aussage gegen Aussage.

So würde ich das auch sehen und dann halt nen guten Anwalt nehmen. Ich habe langsam den Eindruck dass sich die Staatsanwaltschaften an solchen Fällen ihr Gewissen beruhigen, weil sie die wichtigen Fälle eh ver****en.
 
Virility' schrieb:
die meinungen sind hier aber wirklich alle in die gleiche richtung. fresse halten und zahlen :-(
Wenn Du hier das schreibst was Dir deine Schwester erzählt hat kommt da doch auch nicht mehr viel bei raus. Details wissen wir somit alle nicht.

Selbst wenn Du 50 km/h fahren darfst und Dir ein Kind vor dem Auto läuft ist der Autofahrer schon deshalb Schuld weil er versichert ist und somit den Schaden bezahlen darf. Wer dieses Risiko nicht eingehen möchte sollte nur Bus, Bahn und Taxi fahren.

Wenn Deine Schwester nicht so knapp bei Kasse wäre könnte Sie ja dagegen angehen. Aber bei 500 € sollte man sich überlegen ob es nicht teuer wird. Siehe meine Ausführungen oben wegen der Höhe der Strafe.

Und selbst wenn Deiner Schwester ein Anwalt sagt, dass Sie da raus kommt, ist es nie 100% sicher.

Mache doch mal eine Umfrage daraus.. User hier im Forum bis 40 Jahre sehen es als ungerecht an. User ab 40 Jahren sehen es auch als ungerecht an. Aufgrund ihrer Lebenserfahrung wissen sie aber, dass eine Zahlung einfacher ist als der schwierige und holprige Weg.

Gruß Flexibel
 
aus eigener erfahrung, zahlen, es wird nur teurer. dazu punkte, fahrverbot, mpu.....
 
danke nochmal für die einschätzung. der anwalt meine auch zahlen, war aber nur eine erste grobe einschätzung von ihm.

werden wohl den staatsanwalt anschreiben, ob man aufgrund des geringen einkommens die strafe nicht reduzieren kann, wenn ja gut, wenn nein müssen wir wohl in den sauren apfel beißen und sie ist 500€ ärmer.
 
Virility' schrieb:
und sie ist 500€ ärmer
Jupp.

Über den Betrag sollte sie mit dem Staatsanwalt vllt. versuchen zu feilschen... bzw. zumindest eine passende Zahlungsweise versuchen auszuhandeln.
 
zahlungsweise ist schon angegeben: 5x100€ ...

werden heute mal ein schreiben aufsetzen. werde berichten.
 
@ Virility: mein Beileid, ist ja krass...

Was ich nicht checke: da kommt irgendein Stasi-Nachbar, macht ne Anzeige - und jetzt muss ne unbescholtene Bürgerin mal eben blechen? Das ist doch krank! Es gibt doch außer der einen Aussage/Anzeige NULL Beweise für irgendwas! 8|
 
Herrentorte' schrieb:
Was ich nicht checke: da kommt irgendein Stasi-Nachbar, macht ne Anzeige - und jetzt muss ne unbescholtene Bürgerin mal eben blechen? Das ist doch krank! Es gibt doch außer der einen Aussage/Anzeige NULL Beweise für irgendwas! 8|
naja, ist doch die selbe Situation, wie wir sie hier haben. Wir haben auch nur 1 Aussage, die Aussage der Gegenseite fehlt, allerdings wird die Schwester nicht als "Stasi-Nachbar" beleidigt. ;)

Ansonsten sehe ich die Sache so, wie die meisten anderen User. Versuchen, den Betrag etwas zu drücken und fertig. Alles andere wird nicht viel bringen. Zukünftig vielleicht noch etwas vor- und umsichtiger an dieser Stelle fahren. Ich kenne das von mir, ich wohne in einer Spielstraße und was da teilweise - gerade von den Eltern! - abgeht ist schon nicht mehr schön. Da verwechseln einige "verkehrsberuhigte Zone" mit Spielplatz und werden dann noch frech, wenn man mal mit ihnen reden möchte...
 
deeptrancer' schrieb:
naja, ist doch die selbe Situation, wie wir sie hier haben. Wir haben auch nur 1 Aussage, die Aussage der Gegenseite fehlt, allerdings wird die Schwester nicht als "Stasi-Nachbar" beleidigt. ;)
Okay, die Formulierung nehm ich zurück. :)
Bin jetzt einfach mal davon ausgegeangen, Virilitys Story stimmt. Aber für mich klingt das so, als könnte in dieser Straße einfach jemand willkürlich ein Kennzeichen aufschreiben und ne Anzeige erstatten - ohne dass die Fakten geprüft werden! Ich mein, so kriegt man die Stadtkasse auch voll 8|
 
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