Neuer Thinkpad - Netzteil kaputt

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Hallo,

mein neuer Thinkpad hat mich leider enttäuscht - das Netzteil ist mittlerweile abgeraucht...

Nachdem dabei die Sicherung geflogen ist bin könnte ich mir vorstellen dass unter Umständen auch das Board einen Knaks abbgekommen hat. Deshalb werde ich es wohl über das Fernabsatzgesetz zurückgeben. Wahrscheinlich hole ich mir dannn wieder das gleiche Modell...

Ich hab jetzt wohl die Optionen, das über die Lenovo-Garantie, Händler-Gewährleistung oder das Fernabsatzgesetz zu machen. Wie schnell könnte ich denn bei einem Gewährleistungs- oder Garantiefall mit einem neuen Netzteil rechnen? Es hätte dann vermutlich den Nachteil, dass ich den Rechner behalten müsste. Darum eben wahrscheinlich Widerruf über Fernabsatzgesetz.

Bekommt man in dem Fall auch die ursprünglichen Versandkosten erstattet?

Danke schon mal für Tipps!
 
Es hat zwar ein wenig gedauert, aber so wie's aussieht klappt alles.

Nochmal zur Erinnerung: Ich hatte online einen R500 bestellt, das Netzteil ging beim ausprobieren innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist kaputt. Mit dem Laptop hatte ich nicht gearbeitet, ich habe ihn vollständig, unbeschädigt und in softwaremäßigem Originalzustand zurückgegeben. Ich habe also die Bestellung widerrufen und dabei angedeutet dass ich danach ein neues Gerät bestellen würde.

Der Internetshop hat dann (ohne explizite Aufforderung) direkt eine neue Bestellung ausgelöst, was ich ja eh vorhatte. Nun hatte ich zwar leider einige Zeit keinen Rechner, aber dafür habe ich gerade eben eine E-Mail erhalten, dass ein neuer Rechner versendet wurde und die Zahlung als "Verrechnung mit Guthaben aus Widerruf" erfolgt. Witzigerweise ist die mitbestellte Speichererweiterung inzwischen sogar etwas günstiger geworden.

Und um das ganz klar zu machen: Das Netzteil ist innerhalb der Widerrufsfrist beim im vorliegenden Fall in den AGB explizit erlaubtem "Test wie im Ladengeschäft", speziell beim simplen Betrieb am Stromnetz, kaputt gegangen. Ansonsten war der Rechner tiptop, es war nicht mit ihm gearbeitet worden, der Softwarezustand, der äußere Zustand und die Originalverpackung waren tiptop und alle Bestandteile waren vollständig.
 
hast du es dem Händler gemeldet,dass das Gerät defekt ist ? Oder nur widerrufen ?

im letzteren fall dann hoffe ich nur, dass der händler das Gerät prüft, bevor es es weiter verkauft. sonst darf sich der nächste kunde daran "erfreuen" .
 
Der letztere Fall ist gar keiner Überlegung wert, denn selbstverständlich habe ich darauf hingewiesen, dass scheinbar das Netzteil kaputt ist und geschildert wie es passiert ist. Sonst hätte es im Übrigen ja auch keinen Sinn, stattdessen doch wieder ein baugleiches Modell zu bestellen. Und der Händler hat das offenbar ganze zwei Wochen lang geprüft, solange hats nämlich gedauert, bis ich auf Nachfrage eine Rückmeldung bekommen hab.

PS: Rechtlich wäre das übrigens nicht nötig gewesen, man könnte auch ohne Angaben von Gründen widerrufen. Zudem sollte ein Händler schon aus Eigeninteresse das Gerät prüfen und hat das auch in einem Begleitschreiben angekündigt, weil er ja gegebenenfalls nicht den ganzen Kaufpreis rückerstattet. Aber wie gesagt, der Händler wusste davon und hat seine AGB offenbar so aufgefasst wie ich auch. Und in denen heißt es sinngemäß, der Händler erstattet den Kaufpreis abzüglich eventueller Schäden, außer diese wären bei einem Test in einemLadengeschäft genauso entstanden. Und bei einem defekten Netzteil ist das offenbar der Fall.
 
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