Neuer Thinkpad - Netzteil kaputt

retryer

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20 Feb. 2009
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Hallo,

mein neuer Thinkpad hat mich leider enttäuscht - das Netzteil ist mittlerweile abgeraucht...

Nachdem dabei die Sicherung geflogen ist bin könnte ich mir vorstellen dass unter Umständen auch das Board einen Knaks abbgekommen hat. Deshalb werde ich es wohl über das Fernabsatzgesetz zurückgeben. Wahrscheinlich hole ich mir dannn wieder das gleiche Modell...

Ich hab jetzt wohl die Optionen, das über die Lenovo-Garantie, Händler-Gewährleistung oder das Fernabsatzgesetz zu machen. Wie schnell könnte ich denn bei einem Gewährleistungs- oder Garantiefall mit einem neuen Netzteil rechnen? Es hätte dann vermutlich den Nachteil, dass ich den Rechner behalten müsste. Darum eben wahrscheinlich Widerruf über Fernabsatzgesetz.

Bekommt man in dem Fall auch die ursprünglichen Versandkosten erstattet?

Danke schon mal für Tipps!
 
guck erstmal ob du 14 tage rückgaberecht oder einen monat hast.
14 tage sind ja wirklich schnell rum. im fall von 4 wochen dagegen sollte es recht locker mit der Garantiezusendung klappen.
Letztendlich kannst du es auch etwas hinauszögern indem du eben erstmal Rücktritt vom Kauf anmeldest und dann aber doch sagst du willst es behalten (es muss ja nicht innerhalb von 14 tage wieder beim händler liegen sondern nur innerhalb von 14 Tage der schriftliche Widerruf erfolgen)

Allerdings frag ich mich halt ob dann noch das Fernabsatzgesetz gilt, wenn du schon von Garantieleistungen gebrauch gemacht hast.
Es liegt ja durchaus nahe, dass nicht das Netzteil Schuld ist sondenr das Notebook selbst. Dann hast du natürlich das Problem, dass sie es evtl reparieren oder austauschen und dann ist es mit Sicherheit nicht mehr so einfach bei FAG zurückzugeben (ist ja dann quasi nicht mehr das selbe gerät bzw wurde dran rumgeschraubt etc).

Am besten Wäre wohl die sprichst mit deinem Händler wie du weiter vorgehst.
Ich würde wohl erstmal an den Händler zurückgeben.
Garantie ist eine Freiwillige Verpflichtung des Herstellers. Gewährleistung und das einräumen eines Widerrufsrechts bei Fernabsatz-Käufen dagegen eine Pflicht des Händlers. Also wäre für mich in deinem Fall der Händler der erste Ansprechpartner (egal ob rückgabe nach fag oder insanspruchnahme der Gewährleistung. bei letzterer ist er schließlich ein halbes jahr erstmal in der nachbesserungspflicht und danach gilt ja beweislastumkehr. sprich für den zeitraum nach einen halben jahr ist dann herstellergarantie von vorteil).

kleines EDIT:
du hast das ganze unter R5x eingestellt? hat denn dein R5x überhaupt noch Herstellergarantie? (müßte ja dann ein recht spätes R52 sein. bei anderen R5x ist die Garantie in der Regel schon um). Ist es ein neu oder ein Gebrauchtgerät?
 
Hallo und danke für Deine ausführliche Antwort :)

Rückgaberecht sind 14 Tage (das ist meines Wissens fast immer so, außer der Händler verschweigt das Rückgaberecht, dann gelten automatisch vier Wochen).

Das mit der Garantie wäre denke ich problematisch: Der Händler schreibt, man kann das Gerät "in Betrieb nehmen" und "genauestens prüfen", "natürlich hochfahren und einen Benutzer einrichten", aber nicht die Garantieerweiterungen aktivieren, wenn man sich noch nicht sicher ist, dass man das Gerät behalten möchte. Von daher versuche ich das besser erst mal nicht.

Ich möchte es deshalb komplett zurückgeben (also Netzteil + Laptop, da ja womöglich vorher bzw. durch den Netzteilschaden vorbelastet), d. h. einfach die ganze Bestellung widerrufen und dann einen neuen Rechner bestellen.

@R5x: Es ist ein R500 (also nagelneu), diesen Typ konnte ich aber beim Einstellen in der Auswahlliste nicht entdecken. Werd das gleich nochmal checken.
 
Wenn du ein defektes Gerät nach dem dem Widerrufsrecht zurückgeben willst wirst du ein Problem bekommen.
Du hast das Rechte, die Ware anzutesten, nicht, sie zu benutzen und kaputt zu machen.

Du wirst also nicht darumhin kommen, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
 
Die Ware wurde nur getestet. Es wurde nicht produktiv damit gearbeitet. Die Ware wurde nicht kaputt gemacht, sie hatte offensichtlich einen Vorschaden, der zur Zerstörung des Netzteils führte. Das ganze passierte im Rahmen einer "Prüfung wie im Ladengeschäft", die laut AGB erlaubt ist. Auch im Ladengeschäft werden Netzteile nunmal an einem Stromnetz betrieben - und Geräte mit Vorschaden gehen dabei kaputt.

Hat jemand Erfahrung damit, wie solche Schäden in der Praxis gehandhabt werden? Wie gesagt, nach Möglichkeit möchte ich natürlich für mein Geld auch Geräte ohne Vorschäden, deshalb im Idealfall Rückgabe nach Bedingungen des Fernabsatzgesetzes. Kann der Händler tatsächlich eine Wertminderung geltend machen?
 
Und dieser "Vorschaden" ist genau das, was über die Gewährleistung abgefangen wird.
 
Das ist ja unstrittig. Fraglich ist aber, ob die Gewährleistung auch den Laptop ersetzt (vermutlich nicht) oder nur das offensichtlich defekte Netzteil. Und deshalb war meine Frage, ob - wie gewünscht - auch ein Widerruf der Bestellung und die Erstattung des vollen Kaufpreises möglich ist.
 
@ retryer: Offensichtliche bist du Jurist, wohl eher studierst du jura im frühen Semester!

Mein TIPP - und diesen solltest Du wirklich beherzigen:
1. gib das teil zurück! Widerruf - also Fernabsatzgeschäft!
2. Sollte Dein Händler anderer Meinung sein, dann geh sofort(!) Rechtsanwalt! Nur dort "werden Sie geholfen"

Das ganze hier Geschriebe (teilweise von Laien) sollte uninteressant sein: Einen Händler wirst Du mit diesen hier im Forum genannten Argumenten nicht überzeugen, aber der Rechtsanwalt mit seinen schon!

Außerdem glaube ich, dass der Händler das Teil ohnehin zurücknimmt! Du hast es doch nur gewöhlnlihc benutzt, oder?

Nachtrags-Eidt: Sollte ich Probleme mit meinem ThinkPad haben, kriegt der Händler mein ThinkPad ohne Festplatte und dann läuft alles über ihn, meinet wegen dauert das dann einige Tage mehr!
 
[quote='retryer',index.php?page=Thread&postID=545759#post545759] Und deshalb war meine Frage, ob - wie gewünscht - auch ein Widerruf der Bestellung und die Erstattung des vollen Kaufpreises möglich ist.[/quote]
Und meine Antwort darauf war: Nein, vermutlich nicht.


@FetterP: Dein Beitrag ist wirr und widersprüchlich.
 
also ich schließe mich moronoxyd an - imho kannst Du das defekte Gerät nicht im Rahmen FAG zurückgeben, sondern es muss über die Gewährleistung laufen...

Aber ich habe nur ein paar Semester Privatrecht als Nebenfach besucht und bin kein Volljurist :D
 
Hallo,

mußte schonmal nen RAM-Riegel reklamieren, den ich bei Alternate gekauft hatte. Der hat von anfang an nicht funktioniert.
Beim Retore-Begleitschreiben konnte man ua. ankreuzen, das man das Geld zurück haben will.

Denke somit das ein Rücktritt trotz Schaden kein Problem sein sollte. Der Schaden wird aber auf jeden Fall geprüft, ob Garantie vorliegt oder nicht,
und erst dann gibts das Notebook/Geld zurück bzw. mußt du evtl. mit Schadensersatz rechnen.

MfG, Sebastian
 
Was spricht hier eigentlich gegen eine Garantieabwicklung über Lenovo? Wenn man Zugang zu einem anderen Netzteil hat, kann man vorher testen, ob das Notebook noch funktioniert.
 
Danke für Eure Beteiligung!

Wie gesagt, ich kann nicht ausschließen, das die Ursache für das defeke Netzteil der Laptop ist und ich kann auch nicht ausschließen, dass durch den Vorfall der Laptop einen Knacks bekommen hat, also zwar funktioniert aber dafür nicht so lange hält. Nachdem der Schaden (Durchbrennen des Netzeils) beim Betrieb am Stromnetz, also einer "Prüfung wie im Ladengeschäft", entstanden ist, versuche ich, für den Preis auch ein nicht vorbelastetes Gerät zu bekommen. In den AGB steht, ein Schaden, der auch bei einer Prüfung im Ladengeschäft entstanden wäre, muss nicht ersetzt werden. Und wäre der Laptop dauerhaft in einem Showroom betrieben worden (nicht nur ein paar mal wie bei mir) wäre der Schaden vermutlich noch früher aufgetreten.

Falls noch jemand weitere Infos über die Rechtslage hat (darf der Händler Wertminderung verlangen?) bzw. Erfahrung in einem ähnlichen Fall gemacht hat, bin ich natürlich weiter daran interessiert :)
 
@ retryer
Ich würde einfach mal den Händler anrufen und fragen wie der dazu steht. Wenn das ThinkPad von Anfang an defekt war, dann wird es von Lenovo getauscht, dazu muss man allerdings den sogenannten DOA-Fall (dead on arrival) unverzüglich melden.

Gruß
Andy
 
[quote='andy',index.php?page=Thread&postID=545908#post545908]@ retryer
Ich würde einfach mal den Händler anrufen und fragen wie der dazu steht. Wenn das ThinkPad von Anfang an defekt war, dann wird es von Lenovo getauscht, dazu muss man allerdings den sogenannten DOA-Fall (dead on arrival) unverzüglich melden.

Gruß
Andy[/quote] @retryer: dieser Mensch kennt sich aus, ihm kannst du vertrauen.

[quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=545780#post545780]@FetterP: Dein Beitrag ist wirr und widersprüchlich.[/quote] Ich mag Dir zustimmen, dass klare und stringente Beiträge anders sind als mein obiger, daher möchte ich hier die Gelegenheit nutzen, die Missverständnisse aus dem Weg zu räumem:
1. Der Threadersteller verwendet juristische Begriffe und Formulierungen. Dies verleitet mich zu der Annahme, dass er "Offensichtliche bist du Jurist, wohl eher studierst du jura im frühen Semester!"

2. Das hier ist eigentlich ganz klar, oder?:
"Mein TIPP - und diesen solltest Du wirklich beherzigen:
1. gib das teil zurück! Widerruf - also Fernabsatzgeschäft!
2. Sollte Dein Händler anderer Meinung sein, dann geh sofort(!)zum Rechtsanwalt! Nur dort 'werden Sie geholfen'."

3. Ebenso das hier, wie?
"Das ganze hier Geschriebene (teilweise von Laien) sollte uninteressant sein: Einen Händler wirst Du mit diesen hier im Forum genannten Argumenten nicht überzeugen, aber der Rechtsanwalt mit seinen schon!" Auch das, oder?

Ich hoffe, hier minimal die von mir verursachte Verwirrung gelöst zu haben.
 
Nichts für ungut, fetterP, aber das hat es nicht.

Mir ging es mehr darum, daß du dem Threadersteller erst zum Widerruf rätst, dann aber in deinem Edit von der Inanspruchnahme der Gewährleistung schreibst.
Zusammenhang?



Übrigens: "Fernabnahmegesetz", "Gewährleistung" etc. sind zwar juristische Begriffe, sollten aber jedem geläufig sein, der Geschäfte über mehr als ein paar Euro abschliesst. Davon auf eine juristische Vorbildung des Schreibers zu schliessen ist sehr gewagt. Ich benutze diese Begriffe auch, habe aber keine besondere Ahnung von der Juristerei.
 
[quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=546140#post546140]Übrigens: "Fernabnahmegesetz", "Gewährleistung" etc. sind zwar juristische Begriffe, sollten aber jedem geläufig sein, der Geschäfte über mehr als ein paar Euro abschliesst. Davon auf eine juristische Vorbildung des Schreibers zu schliessen ist sehr gewagt. Ich benutze diese Begriffe auch, habe aber keine besondere Ahnung von der Juristerei.[/quote] Es ging weniger um die Begriffe, die du gewählt und genannt hast, sondern vielmehr um die ganze Art der Forumulierung. Der Threadersteller könnte sich ja auch mal hierzu äußern. !?
 
ich lasse mich gerne belehren! ;-)

Aber schreib mal noch später, wie das so mit dem thinkpad ausgegangen ist!?
 
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