Muss man einen Kabelanschluss bei Umzug mitnehmen?

Nx2

Member
Registriert
10 Aug. 2007
Beiträge
213
Grüße zusammen,

in den letzten Tagen waren die netten Herren von Kabel Deutschland zweimal an unserer Tür um uns von der Erforderlichkeit eines neuen Kabelanschlusses zu überzeugen. Insgesamt kam mir das ganze sehr surreal vor, so bekannt aus Achtung Kunde und ähnlichen Sendungen. Heute hat man dann nochmal gesprochen und die beiden kamen endlich mit ihrem eigentlichen Anliegen raus.

Also folgendes: Vorherige Mitbewohnerin hatte einen Kabelanschluss angemeldet und bezahlt diesen, sie ist nun ausgezogen und zahlt weiter, das Geld bekommt sie von mir und dem neuen Mitbewohner.

Bei Kabel Deutschland behauptet man, dass bei Umzug ein Kabelanschluss mitgenommen werden muss, die Idee dahinter ist natuerlich, dass die ehemalige Mitbewohnerin ihren Vertrag normal weiterzahlt (damit kann sie nun garnichts anfangen) und wir einen neuen Vertrag abschliessen --- Muss das sein? Kann sie ihren Vertrag nicht einfach so weiterlaufen lassen auch wenn sie hier nicht mehr wohnt?

Nebenher: Was mich sehr verwundert hat ist der Besuch dieser Herren im Allgemeinen, woher wissen die, dass die Mitbewohnerin hier nicht mehr wohnt? Auf die Frage hin behauptete man, dass man die Klingelschilder lese, auf dem Klingelschild an der Tuer steht der Name der Mitbewohnerin aber noch (der Post wegen), an der Wohnungstür nicht mehr, aber darauf wurden die Herren erst später aufmerksam. Ich fand das recht gruselig.

Nunja, vielleicht kennt sich da ja jemand aus, die zusätzlichen Kosten könnte meine ehemalige Mitbewohnerin grad garnicht gebrauchen, bzw. wir nicht, die wir sie übernehmen würden und dann 2x zahlen müssten.
 
Nx2' schrieb:
Bei Kabel Deutschland behauptet man, dass bei Umzug ein Kabelanschluss mitgenommen werden muss, die Idee dahinter ist natuerlich, dass die ehemalige Mitbewohnerin ihren Vertrag normal weiterzahlt (damit kann sie nun garnichts anfangen) und wir einen neuen Vertrag abschliessen --- Muss das sein? Kann sie ihren Vertrag nicht einfach so weiterlaufen lassen auch wenn sie hier nicht mehr wohnt?
Der Vertrag sollte aus Sicht der Vormieterin umgestellt werden, damit sie aus der Haftung für den Anschluss rauskommt. Ob und wie eine vorzeitige Vertragsbeendigung möglich ist steht normalerweise in den AGB.
Nx2' schrieb:
Nebenher: Was mich sehr verwundert hat ist der Besuch dieser Herren im Allgemeinen, woher wissen die, dass die Mitbewohnerin hier nicht mehr wohnt?
Vielleicht hatte sie ihren Umzug bei KD angekündigt und um Entlassung aus dem Vertrag gebeten?
 
Nein, angekündigt hat sie das mWn nicht.

Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist nicht möglich, da an ihrem neuen Wohnort auch Kabel Deutschland angeboten wird, aber wie gesagt, da bringt es ihr nichts. Ein weiterlaufen des Vertrages in dieser Wohnung ist ja auch in ihrem Interesse, da wir uns sonst einen neuen Vertrag anschaffen und sie auf dem Alten sitzenbleibt. Es ist ihr also nur Recht, wenn wir ihr weiterhin das Geld überweisen, bis sie den Vertrag kündigen kann.
 
Dann klärt doch mit KD, ob ihr den Anschluss nicht übernehmen könnt.
 
Schon geschehen und abgelehnt, man scheint richtiggehend darauf aus zu sein, uns dreien 2 Anschlüsse anzudrehen.
 
Sagt denen doch mal, daß sie zwei Möglichkeiten haben:

A) Eure alte Mitbewohnerin muß den Anschluß behalten. Nach der Mindestvertragslaufzeit kündigt sie und weder ihr noch sie werden je wieder einen Vertrag mit Kabeldeutschland abschließen. Außerdem "empfehlt" ihr KD auch allen die ihr kennt weiter

B) Ihr dürft den Vertrag übernehmen, womit KD neue glückliche Kunden gewinnt, die auch noch lange bei ihnen bleiben.
 
in den agb unter 10.5 steht, dass der fa. kabel deutschland ein außerordentliche kündigungsrecht zusteht, wenn der kunde in zwei aufeinanderfolgenden monaten oder einem erheblichen teil dieser zeit das entgelt schuldig bleibt.
leider steht auch in 12.2, dass der kunde die leistung nicht ohne erlaubnis von kabel deutschland an dritte übereignen darf. eine verweigerung der übereignung darf aber nur aus sachlichen gründen geschehen.

ob die ablehnung in diesem fall sachlich begründet ist, kann nur ein rechtsanwalt sagen.

als erstes würde ich die einzugsermächtigung widerrufen. das macht den verein immer etwas wuschig. dann kündigung (vorformulierte kündigungen gibts im internet) per post und per fax mit bitte um kündigungstermin zuschicken.

das gleiche spiel habe ich anfang september diesen jahres mit meiner 85 jährigen mutter bei unitymedia durch. einzugsermächtigung widerrufen, kündigung mit bitte um kündigungstermin mit einschreiben und rückschein sowie fax der kündigung mit qualifizierten sendebericht geschickt und nach einiger zeit, bei uns waren es knapp mehr als 30 tage, kam die kündigungsannahme zum 01.11.2010 sowie die erste und bisher einzige rechnung per post.

lag aber auch daran, dass es bei uns um einen alten vertrag handelt, der unbefristet war. hat deine vormieterin auch so einen vertrag, kommt sie innerhalb von 4 wochen aus dem vertrag raus.

gruß in't huus

gatasa
 
Aber ist es nicht so, dass der Vertragsinhaber für den Anschluß verantwortlich ist? Ich will hier jetzt keinem bei euch was unterstellen, aber angenommen ihr zieht euch jetzt über den Anschluß der auf Ihren Namen läuft im Internet irgendwelches Zeugs runter, dass defintiv nicht legal ist. Weiter gehen wir jetzt mal nicht. Ist sie dann nicht erstmal haftbar und muss sie nicht erstmal beweisen das sie es nicht war sondern jemand, der ihren Anschluß mit verwendet hat?




Gruß aus Trier
 
grundsätzlich ist sie für sowas die erste ansprechpartnerin (vermutlich der polizei bzw. sta), wenn sie aber nachweisen kann, dass sie keinen tatsächlichen einfluß auf den anschluss hat, kommt sie immer daraus raus.
so wie ich den te verstanden habe, ist aber ein (mündlicher?) vertrag zwischen ihm, einem neuen mitbewohner und der vertragsinhaberin geschlossen worden, in dem beide parteien die nutzung und bezahlung geregelt haben (ähnlich: wir nutzen den anschluss und zahlen dir das geld, dass du dann an kd überweist).
das ganze verstößt nur gegen die agb der fa. kabel deutschland.

leider gottes haben die 2 figuren nur damit recht, dass der vertrag zwischen der vertragsinhaberin und kd noch gültig ist. aber wenn mir einer dumm kommt, kann ich auch anders, wie ich in meinem ersten post geschrieben habe.

in der reihenfolge kommt es am günstigsten: zeitnahe kündigung mit widerruf der einzugsermächtigung, sendung der kündigung auf mindestens 2 wegen (fax mit qualifizierten sendebericht und einschreiben mit rückschein), die kündigung immer mit bitte um nennung des kündigungstermins, damit man gegen einen eventuellen zu späten termin rechtliche schritte einreichen kann.


gruß in't huus

gatasa
 
Hallo zusammen,

die Debatte über ein besonderes Kündigungsrecht habe ich nun nicht so ganz verfolgt, aber darum ging es ja auch garnicht so recht. Was die ehemalige Mitbewohnerin wollte, war den Anschluss an ihrem ehemaligen Wohnsitz weiterlaufen zu lassen und DAS, so sagte man uns von Seiten KD, sei nicht möglich, rein rechtlich schon nicht.

Nun habe ich nochmal mit ihr gesprochen und es stellte sich heraus, dass sie genau diese Frage schonmal mit KD erläutert hatte und man ihr da zusicherte, dass sie den Anschluss weiterlaufen lassen könne, auch wenn sie ausziehe (sie ist immer noch in der selben Stadt gemeldet). Dann hat sie kurzerhand einen der beiden KD Menschen, die bei uns beiden neuen Mitbewohnern geklingelt haben darauf aufmerksam gemacht und schon konnte der Vertrag auf einmal doch einfach so weiterlaufen.

Also denn, vielen Dank für eure Beiträge :)
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben