Musikinstrumente - Regelung im Mietvertrag

iYassin

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Hallo zusammen,

ja, nicht gerade ein Thinkpad-Thema, aber ich bin ja in WSNP und da die Erfahrungen diesbezüglich hier definitiv größer sind als bei mir, dachte ich, frage ich trotzdem mal mein Lieblingsforum :)

Folgende Situation: Ich habe im August ohne Einwände beim Vermieter den Mietvertrag für meine neue Wohnung unterschrieben. Nun ist es so, dass ich schon seit längerer Zeit darüber nachdenke, wieder ein Instrument (Cembalo) zu spielen und das (bereits vorher vorhandene) Instrument nun seit Weihnachten auch in meiner Wohnung steht. Da ich bei der Vertragsunterzeichnung aber nicht davon ausging, dass sich das so schnell wieder ergibt, habe ich im August bei der Vertragsunterzeichnung nicht sonderlich darauf geachtet, dass darin steht:

"Musizieren ist nur in der Zeit von 10 - 12 Uhr oder von 15 - 17 Uhr an Werktagen für die Dauer von maximal zwei Stunden täglich gestattet."

Für mich als Studenten also relativ unpraktikabel, da ich meistens ab 18 Uhr zuhause bin, oder eben am Wochenende ganztägig - beides nicht von der Regelung eingeschlossen.

Ich habe nun mal online recherchiert und im Wesentlichen nur gelesen, dass das Musizieren von 13-15 Uhr sowie von 22-7 Uhr verboten werden kann, weiterhin eine nach dem allgemeinen Verständnis von Rücksichtnahme nachvollziehbare Zeitbegrenzung von üblicherweise 2-3 Stunden genannt werden kann und das ganze in möglichst leiser Art und Weise (Fenster geschlossen etc.) stattzufinden hat - also eigentlich alles ziemlich selbstverständliche Dinge. Nirgends gefunden habe ich allerdings, dass eine Einschränkung des Musizierens auf einen (willkürlich) festgelegten Zeitrahmen zulässig ist.

Mit den anderen Mietparteien zu reden, wäre wohl verschwendete Zeit (zwei Parteien wäre das egal und im UG eh außer Hörweite, die dritte ist eh fast nie da und bei der vierten macht es wenig Sinn, da sie, wie ich mittlerweile weiß, den Inhalt meiner Mülltüten auf korrekte Trennung kontrolliert und die Laufzeiten meiner Waschmaschine protokolliert) - daher werde ich mich direkt an den Vermieter wenden. Wenn ich da aber nicht völlig unbedarft anrufe, sind meine Erfolgschancen evtl. größer - daher die Frage:

Kennt da jemand die genaue Sachlage, was erlaubt ist? Hatte evtl. schonmal jemand eine ähnliche Situation und weiß, wie es damit tatsächlich aussieht?

Vielen Dank schonmal!
 
Wenn das jeder beachteten würde, käme es nicht so häufig zu Streit:
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Immanuel Kant

Gruß in't Huus

gatasa
 
Tolle Einstellung - nur sich jemand von lauter Musik gestört fühlt, hat er gleich eine Blockwartmentalität. Aber so ist's richtig, nur keine Rücksicht auf die Mitmenschen nehmen, wo kämen wir denn da auch hin... :facepalm:

Du hast anscheinend nicht alle Beiträge gelesen und mich daher mißverstanden.
 
@fb1996: ganz ehrlich? Eine Nazi Terminus finde ich generell recht unpassend. Auch wenn augenscheinlich die Nachbarn hier eindeutig zu Weit gehen in ihrem Wunsch die anderen Hausbewohner zum Einhalten der Regeln zu bewegen...
 
Und Blockwart ist jetzt nicht wirklich ein reiner Nazi Terminus, das kenne ich eigentlich eher vom Knast her :rolleyes:
Und da würde die Bezeichnung von der Beschreibung her auch ziemlich gut passen...
 
Begeistert war ich nicht als nach einem Weihnachten aus der Nachbarwohnung stümperhaftes Klavierspiel herüberklang. Zum Glück hat der oder die Beschenkte wie ich mir schon dachte relativ schnell Interesse verloren und seitdem ist Ruhe.

Bei einer Klavierstudentin habe ich mich gewundert warum eine dicke Bettdecke über dem Flügel lag. Offenbar diente es der Schalldämmung?
 
Und Blockwart ist jetzt nicht wirklich ein reiner Nazi Terminus, das kenne ich eigentlich eher vom Knast her :rolleyes:
Und da würde die Bezeichnung von der Beschreibung her auch ziemlich gut passen...

Mag an Deinem Alter liegen aber hier mal zur Aufklärung:

Die neue parteiamtliche Benennung Blockleiter setzte sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch nicht durch, zumal vor 1933 im Organisationsschema der NSDAP für diese Funktionäre die Bezeichnung Blockwart gegolten hatte. Der Ausdruck Blockwart wurde in der Zeit des Nationalsozialismus von der Bevölkerung zumeist als Sammelbegriff für rangniedrige Funktionäre der NSDAP wie auch ihrer Nebenorganisationen benutzt.
und
Oft trat der „Blockleiter der NSDAP“ auch in Personalunion als „Blockwalter“ der Organisation „Kraft durch Freude“ auf.[SUP][4][/SUP] Da Komposita mit wart aus dem Vereinswesen allgemein vertrauter waren, wurden der Blockwalter und Blockleiter wie auch seine Helfer in der Umgangssprache meist unterschiedslos als Blockwart bezeichnet.[SUP][5][/SUP] Die sprachliche Verwirrung gipfelte später darin, dass die Helfer des Reichsluftschutzbundes die Bezeichnung „Blockwart“ erhielten. Im Organisationsschema der NSDAP war die Bezeichnung Blockwart nicht enthalten.
In der Literatur- und Theatergeschichte kommt der Begriff „Blockwart“ im Theater- und Kabarettstück Der Herr Karl von Helmut Qualtinger und Carl Merz aus dem Jahr 1961 vor, in dem die Hauptfigur, der opportunistische Herr Karl aus Wien, unter anderem eine Begegnung mit Adolf Hitler beim Blockwartetreffen schildert.
Der Begriff Blockwart wurde von einem Medienverbund aus 3sat, Deutschlandradio Berlin, der Süddeutschen Zeitung und dem Suhrkamp Verlag zu einem der 100 Wörter des 20. Jahrhunderts gewählt.[SUP][6][/SUP] In der Laudatio wurde das Wort charakterisiert als „Blockwart – in der Umgangssprache heute ein Schimpfwort, stellvertretend für Schnüffler.“[SUP][7][/SUP] Gemäß der Gesellschaft für deutsche Sprache lebt die Vokabel aus der NS-Zeit bis heute weiter. Sie ist Teil von Begriffen wie „Blockwartstaat“ oder „Blockwartmentalität“ und wird in manchen Fällen arglos, in anderen ironisch verwendet.[SUP][8][/SUP]

Quelle: Wikipedia
 
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